Part 72
Der Verband hat in der That auch arbeiterfreundliche Maßregeln unterstützt, insbesondere ist er für gesunde und befriedigende Arbeiterwohnungen, für Ueberlassung von Land an die Arbeiter und für humane Behandlung derselben eingetreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt in der Vertretung der Interessen der Besitzer, wie dies insbesondere in dem von dem früheren Verbandsanwalt Dr. $Suchsland$ im Auftrage des Verbandes ausgearbeiteten und von dem Verbande mit Nachdruck vertretenen »Gesetzentwurfe betr. die Regelung der landwirtschaftlichen Arbeiterverhältnisse« hervorgetreten ist, in welchem nicht allein allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern, sowie An- und Abmeldepflicht der Arbeiter vorgeschrieben, sondern auch für Vertragsbruch Geld- und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahre angedroht waren[266]. Die wichtigste Einrichtung des Verbandes ist der Arbeitsnachweis, für den ein besonderes Bureau wie eine Reihe von Nebenstellen besteht. Daneben wird von dem Verbandsanwalte Rechtsrat erteilt. Ein eigenes Organ, die »Mitteilungen«, erschien bis Ende 1895 sechsmal jährlich.
[266] Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in der Zeitschrift »Das Land« (Herausgeber H. $Sohnrey$) Nr. 7, 8 u. 9 von 1895 gegeben.
Der Verband hat die von ihm erhoffte Bedeutung nicht erlangt, da die landwirtschaftlichen Besitzer ihm nicht in ausreichender Anzahl beitraten. So zählte er Ende 1895 nur 2714 Mitglieder mit 1418716 Morgen Land, während es allein in der Provinz Sachsen 70000 landwirtschaftliche Besitzer giebt. Unter diesen Umständen war es selbstverständlich, daß der Verband nicht selbständig weiter bestehen konnte, nachdem in Preußen das Gesetz über Errichtung von Landwirtschaftskammern in Kraft getreten war, durch welches diesen Kammern ganz ähnliche Aufgaben zugewiesen werden, wie sie der Verband verfolgte. Der letztere hat deshalb in seiner Generalversammlung vom 23. November 1895 beschlossen, sich mit dem von der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen geschaffenen »Ausschusse für Arbeiterwesen« zu verschmelzen. Dieser hat die Statuten des Verbandes fast wörtlich übernommen und führt dessen Thätigkeit weiter; lediglich der Arbeitsnachweis ist eine Einrichtung, zu welcher der Beitritt frei steht und zu der deshalb auch besondere Beiträge gezahlt werden. Auch den nicht in der Provinz Sachsen wohnenden Landwirten ist die Mitgliedschaft ermöglicht.
Auch für die Provinz Schlesien[267] wurde 1892 ein ähnlicher Verein ins Leben gerufen, der aber schon 1893 seine Thätigkeit wieder einstellte, und zwar teils aus dem Grunde, weil ein Arbeitermangel wenig fühlbar war, teils deshalb, weil man erwartete, daß der »Bund der Landwirte« auch hinsichtlich der Verbesserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse eingreifen werde.
[267] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat Dr. $Kutzleb$ in Breslau.
Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien hat 1898 einen Arbeitsnachweis für landwirtschaftliches Personal eingerichtet, der sich durchaus dem sächsischen Vorbilde anlehnt.
XI. Der Deutsche Buchdruckerverein.
Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbände in ihren Verhältnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thätigkeit, soweit es zum Verständnis der Entwickelung erforderlich war, schon bei der Behandlung des Gehülfenverbandes erwähnt[268]. Wenn wir hier noch etwas näher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergänzung des betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes näher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen, sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten des Vereins[269] folge, eine Ergänzung der früheren, wesentlich auf die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s gestützten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte kommen zu lassen.
[268] Vergl. oben S. 262 ff.
[269] Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt. Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.
Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geäußert. Der letztere gab nun unter dem Eindrucke der Lebensäußerungen des 1866 gegründeten Gehülfenverbandes einen Anstoß zu der Verwirklichung seines Planes durch einen am 11. März 1869 veröffentlichten Aufruf, der als Zweck des zu gründenden Vereines bezeichnete: 1. die künstlerische und geschäftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2. die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhältnisse insbesondere. Während der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den repressiven Karakter gegen die Gehülfenbewegung betonte, stand der am 24. Juni 1869 von dem »Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer Buchdruckereibesitzer« veröffentlichte Aufruf, der im übrigen den gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, »keineswegs einen Druck auf die Gehülfen auszuüben, die Arbeitslöhne zu vermindern u. s. w., sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprießliche Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehülfen unter den für beide Teile günstigsten Bedingungen herbeizuführen«. Um einer Zersplitterung vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die Gründung des »Deutschen Buchdruckervereins« beschloß, dem zunächst 87 Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870 abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:
Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht in der Förderung der materiellen und geistigen Interessen des deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der Gehülfen. Zu den Aufgaben gehört außer dem Verhältnisse zu Staat und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den verwandten Geschäftszweigen und dem Publikum, vor allem »Ordnung und Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter Heranziehung der letzteren zur Lösung dieser Aufgabe, insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf möglichst allgemeine oder wenigstens für größere geographische Gruppen gleichmäßige Bestimmungen über die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung u. s. w.; konsequente Durchführung und strenge Aufrechterhaltung zwischen Prinzipalen und Gehülfen getroffener Vereinbarungen nach beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und Uebergriffe.« Außerdem waren erwähnt: Förderung des Lehrlingswesens, Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das Unterstützungswesen, insbesondere die Gründung von Invaliden- und Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als der Erfüllung seiner Mitgliedspflichten abhängig gemacht werden sollte, und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine Legitimation als Buchdruckergehülfe, nicht aber die Zugehörigkeit zu irgend einer Gehülfenvereinigung verlangen dürfe. Bei allen diesen Kassen sollten die Prinzipale an Beiträgen und Leitung beteiligt sein. Der Verein gab ein Organ heraus und zwar wählte man hierzu die »Annalen der Typographie.« Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der Schwerpunkt in die für Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die Generalversammlung sollte jährlich stattfinden.
Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den Gehülfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch, die wichtigen Viatikumskassen in die Hände der Prinzipale zu bringen, obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es überhaupt an Interesse, so daß zunächst nur die Gründung von 2 Kreisvereinen: Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit den Gehülfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer Lehrlingsskala fand überwiegenden Widerspruch.
Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehülfen überall ohne Mühe ihre Forderungen durchsetzten, brachte größeres Interesse für die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10. März 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschloß nicht allein die möglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine, ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mußte, sondern stimmte auch den früher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes für ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehülfen zusammengesetzten Tarifkommission zu.
Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlüsse gebilligt und zur Durchführung derselben beschlossen, daß Gehülfen, welche sich der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fügen würden, während der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschäftigt werden dürften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehülfenkreisen geforderte Einführung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen, abgelehnt.
Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehülfenbewegung, die auf Einführung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mußte denn die auf den 24. März 1873 in Weimar berufene außerordentliche Generalversammlung den Gehülfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich das große Werk eines für ganz Deutschland gültigen Normaltarifes zu Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten auf beiden Seiten im versöhnlichen Sinne, und die neu gegründete Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewußtsein der gemeinsamen Interessen zu stärken.
Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer schließt an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die der Gründung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zählt er von 1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges, was sich schon darin zeigt, daß die Mitgliederzahl, die 1874 726 betragen hatte, allmählich bis auf 234 herabging. Einen Teil der Schuld hieran trug der Beschluß, das bisherige Organ, die »Annalen«, eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedürfnis erscheinenden und nur den Mitgliedern zugehenden »Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwähnten Tarifermäßigungen der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungünstigen Geschäftsverhältnissen, die auch von den Gehülfen anerkannt wurden. Aus dem Jahre 1878 ist erwähnenswert, daß unter dem Eindrucke der Attentate die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung es für Pflicht der Mitglieder erklärte, keine sozialdemokratischen Arbeiter zu beschäftigen, ein Beschluß, der aber nirgends zur Ausführung gelangte.
Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des kräftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfür war die reichsgesetzliche Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der Vereinigung in weitere Kreise trug, so daß die Mitgliederzahl des Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man freilich diesen Anlaß benutzte, um die Organisation nicht nur formell an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der Besetzung der Vorstandsämter weitgehend eine Personalunion eintreten ließ, so beging man den bereits oben (S. 266) gerügten Fehler, an einem auf versöhnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den Gehülfen berechneten Unternehmen Männer zu beteiligen, die auf einem durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nämlich dem der einseitigen Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung der Prinzipale in der mehrfach erwähnten Festnummer bietet nicht allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern läßt, ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, größtenteils im Vorstande und bei den bezüglichen Verhandlungen gar nicht vertreten ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung der Tarifgemeinschaft und der Durchführung des Tarifs, den formell bindenden Beschlüssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und offenen Widerstand leistet, und daß die Vereinsleitung schwach genug ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmäßigen Mitglieder einfach vor die Thür zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie durch den großen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westfälischen Herren den Anlaß, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einfluß geltend machten, um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.
[270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest, 2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern, 6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.
Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist von solchem Interesse, daß ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz erwähnen will.
Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch eine Lehrlingsskala geschaffen. Daß die Prinzipale des Vororts Köln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes, vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengemäß an ihn gebunden. Im Gegensatze hierzu beschloß eine am 15. September 1886 in Köln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen, bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehülfen waren trotz eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande, ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins eigenmächtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in der Weise herbeizuführen suchte, daß sie die Betreffenden aufforderte, ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab, leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm: energische Stellungnahme gegen den Gehülfenverband sowie gegen die Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch schwächlich genug, auszusprechen, daß die Mitgliedschaft im Vereine durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26. Juni 1887 in München abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion II dabei, daß sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige, in der Regelung des Verhältnisses zu den Gehülfen besteht, so bedeutet die Ablehnung einer für dieses Verhältnis grundlegenden Organisation auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlüsse, die der Verein innerhalb seiner Zuständigkeit faßt, sind selbstverständlich für alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant, das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen mit demjenigen des Gehülfenverbandes bei der Neubegründung der Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung 45 Stimmen für und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren, sah es doch die überstimmte Minderheit als ihre selbstverständliche Pflicht an, sich zu fügen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den beiden zur Vergleichung stehenden Fällen um genau dieselbe Frage: die Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekämpft wurde, hier auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut und Herrscherdünkel, auf den anderen Klassenhaß und Kampfesfanatismus. Das sind die Feinde, die eine verständige soziale Thätigkeit zu bekämpfen hat, aber beide in gleichem Maße. Wenn die Mehrheit des Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu müssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn nicht der äußere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet über den Wert und die Leistungsfähigkeit eines Vereins, sondern die innere Harmonie und die konsequente energische Durchführung eines als richtig anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur Durchführung bringen will, nämlich die gemeinsamen Interessen von Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden Gegensatzes zu vertreten, muß dabei den Kampf nach beiden Richtungen aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu beweisen.
Aus der Wiedergabe der thatsächlichen Ereignisse, wie sie sich in dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse ist, daß auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner Beschlüsse über die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den beiderseitigen Verbänden und über die Verpflichtung der tariftreuen Prinzipale, nur solche Gehülfen zu beschäftigen, die in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, durchaus als durchführbar und als großer prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen Verhältnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30. Juni 1890 in Straßburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits gewürdigte Schwächlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise verherrlicht wird, daß es heißt, diejenigen, die befürchtet hatten, es werde in Straßburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berührt, das Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, daß »von der Entscheidung der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei«. Eine köstliche Selbstironie. Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einführung der Neuordnung jedenfalls für den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es völlig begreiflich, daß der Unmut der Gehülfen sich in scharfer Weise geltend machte. Wenn der Bericht hervorhebt, daß dies und die Agitation für den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungünstig zurückgewirkt habe, so ist das wohl verständlich, ändert aber nichts an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine bessere sozialpolitische Einsicht der Rücksicht auf die Verständigung mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses, der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion II mit dem übrigen Vereine herbeizuführen. Das Ergebnis der viertägigen Beratungen waren folgende Beschlüsse: Der allgemeine deutsche Buchdruckertarif sollte künftig von Organen des Vereins und Organen der Gehülfenschaft vereinbart, durchgeführt und überwacht werden, die bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter Vertreter der Gehülfenschaft sollte der Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die außerhalb seiner Organisation stehenden Gehülfen mit zu berücksichtigen; mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution. Für den Fall, daß ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehülfenschaft nicht zustande käme, sollte der Verein den statutengemäß festgesetzten Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehülfenschaft durchführen.
Durch den Streik sind diese Beschlüsse nicht zur weiteren Entwickelung gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß, falls der Verein an ihnen festgehalten hätte, sie allein und ganz unabhängig von den seitens der Gehülfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den Konflikt hätten herbeiführen müssen. Zunächst enthielt der Beschluß, zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung der Gehülfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser Standpunkt angreifbar war, so zerstörte man durch den Beschluß, die Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen Seite und der gesamten Gehülfenschaft auf der andern Seite stattfinden zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhältnisses, den man dahin bezeichnen kann, daß die beiderseitigen Organisationen als berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden sollten. Ließ man dies für die Gehülfen fallen, indem man sich nicht an den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann für den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen, erfüllte, als der Gehülfenverband?
Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene außerordentliche Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinländer gewiß entgegenkommenden Beschlüsse im wesentlichen zu den ihrigen machte, gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II sämtliche Vorstandsmitglieder die Erklärung ab, infolge ihrer von der des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu können. Der Bericht fährt fort: »Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos, und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder, diese verblieben aber ohne statutgemäße Vertretung.« Also ein Verein läßt sich gutwillig gefallen, daß ein Teil seiner Mitglieder die elementarste Pflicht, die statutenmäßige Organisation zu vollziehen, ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, daß solche Personen nicht mehr Mitglieder sein können!