Part 63
Aber man hatte, entgegen einem darauf gerichteten Antrage, es unterlassen, sofort den internationalen Sekretär zu wählen, und so blieb auch dieses einzige positive Ergebnis des Kongresses insofern ohne praktische Folge, als die Wahl thatsächlich unterblieb. Dies war der Hauptgrund, weshalb sich die Einberufung eines neuen Kongresses als notwendig erwies, der dann vom 20. bis 22. September 1897 in Antwerpen unter Beteiligung von 48 Vertretern aus Antwerpen, Genf, London, St. Cloud, Paris und Hanau abgehalten wurde[214]. Auch hier stand neben der Schaffung eines Sekretariates die Gründung eines festen Bundes in Frage. Nach längeren Verhandlungen wurde zunächst die Wahl des internationalen Sekretärs ($Polack$), der seinen Sitz in Amsterdam haben soll, vorgenommen und darauf die Gründung des internationalen Bundes grundsätzlich beschlossen, mit der Maßgabe, daß innerhalb 3 Monate alle beteiligten Länder Vorschläge zur Organisation an den Sekretär einzusenden haben, aus denen dieser für den nächsten Kongreß einen Entwurf zusammenstellen soll. Auch die Herausgabe eines internationalen Fachblattes in 4 Sprachen (holländisch, französisch, deutsch und englisch) wurde beschlossen, doch ist nur die erste Nummer (vom November 1897) erschienen. Der Hauptteil der übrigen Verhandlungen nahm die Lehrlingsfrage in Anspruch, in der man schließlich nach Einsetzung einer Kommission beschloß, daß bis zu dem nächsten Kongresse Lehrlinge überhaupt nicht mehr angenommen werden dürften. Hinsichtlich der Arbeitszeit beschloß man, daß diese zunächst überall da, wo sie bisher länger war, auf 10 Stunden eingeschränkt werden müsse; später soll dann der Achtstundentag angestrebt werden. Man empfahl schließlich mit großer Mehrheit die Akkordarbeit an Stelle der Lohnarbeit. Dagegen erklärte man sich einstimmig für Abschaffung der Hausindustrie. Die Frage wegen Einrichtung genossenschaftlicher Betriebe wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Dieser Kongreß sollte schon 1898 stattfinden, wurde aber später auf August 1899 verschoben und soll dann in Deutschland abgehalten werden.
[214] Der Kongreß wird in dem offiziellen Protokolle als fünfter bezeichnet; als die vier ersten werden diejenigen von Paris (1889), Charleville (1890), Antwerpen (1894) und Amsterdam (1895) betrachtet.
18. Die Bildhauer[215].
Die $erste internationale Bildhauerkonferenz$ hat am 5. Juni 1895 in Nürnberg stattgefunden unter Teilnahme von 11 Abgeordneten, von denen 4 auf Deutschland, je 2 auf Oesterreich und Ungarn, je einer auf Böhmen, Holland und die Schweiz entfielen. Außerdem waren aus Frankreich, Belgien, Italien, London, Spanien, Nordamerika und Dänemark ausführliche Berichte eingegangen. Nach Erstattung der mündlichen und schriftlichen Berichte, aus denen hervorzuheben ist, daß bereits zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Gegenseitigkeitsvertrag hinsichtlich der Reiseunterstützung besteht, wurde eingehend über den $Achtstundentag$ verhandelt und demnächst eine Resolution, welche dessen Erringung sowie die Abschaffung der Akkordarbeit den Bildhauern zur Pflicht macht und als Mittel dazu hauptsächlich die gewerkschaftliche Organisation empfiehlt, einstimmig angenommen. Außerdem beschloß man, möglichst überall $Widerstandsfonds$ zu schaffen und Politik im Sinne der modernen Arbeiterbewegung zu betreiben. $Unterstützungskassen$ sollen dagegen nur da begründet werden, wo es unbedingt notwendig ist um weitere Kreise heranzuziehen.
[215] Vgl. Protokoll der ersten internationalen Bildhauerkonferenz, Berlin, $Max Prehn$. Die übrigen Angaben beruhen auf brieflichen Mitteilungen des Vorstandes des Zentralvereins der Bildhauer Deutschlands in Berlin bezw. seines Vorsitzenden $Dupont$.
Hinsichtlich der $internationalen Organisation$ standen sich der ungarische und der deutsche Antrag gegenüber. Der erstere forderte eine Organisation, nach der von jeder Werkstatt ein Vertreter zu wählen sei, daß ferner für jeden Ort ein Ortskomitee und für jedes Land ein Landeskomitee sowie endlich ein internationales Korrespondenzbureau zu schaffen sei. Von den übrigen Nationen wurde diese Organisation für zu umständlich erklärt und deshalb der deutsche Antrag angenommen, nach dem in jedem Lande ein Korrespondenzbureau und als gemeinsames Organ ein internationales Agitationskomitee bestehen soll. Als Sitz desselben wurde derjenige Ort bestimmt, wo die deutsche Bildhauerzeitung erscheine; zur Zeit ist dies Berlin. Hinsichtlich des Verfahrens bei $Streiks$ wurde beschlossen: »Die anwesenden Delegierten erkennen die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung bei Streiks und Aussperrungen sowie des Fernhaltens des Zuzuges nach den in Betracht kommenden Ländern an, ferner hatten sie nachhaltigste materielle Unterstützung, so weit irgend möglich, für geboten, und zwar in den Fällen, wo die kämpfende Organisation des Landes erklärt, daß die eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes nicht ausreichen.« Die laufenden Kosten der internationalen Agitation sollen von den einzelnen Ländern prozentual nach der Mitgliederzahl getragen werden. Dabei war man darüber einig, daß die so aufkommenden Gelder nur für die Agitation und nicht für Streiks zu verwenden seien. Der letzte fernere Punkt der Tagesordnung, nämlich die Frage der Presse, wurde wegen Kürze der Zeit dem Agitationskomitee zur Erledigung überwiesen.
Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso wenig war es möglich, weitere Gegenseitigkeitsverträge abzuschließen, da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dänemark zu wenig leistungsfähig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein näheres Verhältnis herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen.
19. Die Lithographen[216].
Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongreß$ der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140 Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26 Abgeordnete vertreten waren.
[216] Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des ersten internationalen Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen. Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch abgefaßt und vielfach geradezu unverständlich.
Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der Begründung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter dem Namen: »Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen« einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des Statutes sind folgende:
Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds, zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf 10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers, der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten, einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß stattfindet.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ teilte der deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen, Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse, um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen $Fachblattes$ wurde erörtert, aber nicht erledigt.
Der $zweite internationale Kongreß$ ist vom 11.-14. August 1898 in Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3 deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das internationale Buchdruckersekretariat.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines $internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines $internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von 40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.
Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten, daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt, bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt.
Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.
20. Die Sattler und Tapezierer[217].
Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über gegenseitige $Reiseunterstützung$ 1897 auch auf die skandinavischen Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten, mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von $Streiks$ besteht kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend erwiesen.
[217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin.
Für das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongreß$ hat bis jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen, da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind, der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen. Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.
21. Schuhmacher[218].
Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zürich abgehaltenen $ersten internationalen Schuhmacherkongreß$ einberief. Auf demselben war England, Dänemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete vertreten.
[218] Ueber beide Kongresse bestehen Protokolle, die aber nicht im Buchhandel zu haben, mir aber von dem internationalen Sekretär $Mertens$ in Zürich zur Verfügung gestellt sind.
Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begründung eines $internationalen Sekretariates$, das schließlich auch gegen geringen Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die Herstellung regelmäßiger Beziehungen zwischen den verschiedenen Verbänden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des Sekretariates wurde Zürich bestimmt. Die Kosten sollen von den beteiligten Verbänden nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl getragen werden.
Hinsichtlich des $Reiseunterstützungswesens$ wurde die Zentralisierung unter Anschluß an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise angenommen, daß jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden Vierteljahres unter Vergütung des Fehlbetrages ausgetauscht werden.
Die Verhandlung über die $Streikfrage$, bei der die Franzosen ihr Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schließlich dem Sekretariate zur weiteren Beratung überwiesen.
$Arbeitsnachweis$ und $Herbergswesen$ wurden zusammen behandelt; es wurde betont, daß gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der Gewerkschaften zentralisiert werden müsse, weil dadurch die Möglichkeit gewonnen werde, die Arbeiter für politische und gewerkschaftliche Bestrebungen zu gewinnen.
Die Fragen der $Fachblätter$, des $Normalarbeitstages$, der $Stückarbeit$, des $Zwischenmeistersystems$ und der $Heimarbeit$, der $Frauenarbeit$ und des $Arbeiterschutzes$ wurden wegen Kürze der Zeit nur kurz beraten, ohne Beschlüsse zu fassen.
Das internationale Sekretariat hat für die Zeit vom Dezember 1893 bis Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwähnen ist:
Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen bestehenden Ausschusse übertragen, der einen Organisationsplan entwarf und an die beteiligten Verbände versandte, aber mit so geringem Erfolge, daß der Bericht erklärt, er sei verhallt wie ein Ruf in der Wüste. Auch über die Nachlässigkeit der Verbandsvorstände bei der Auskunftserteilung wird bittere Klage geführt: nur mit Ungarn, Belgien und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von Italien, Australien, Böhmen, Portugal, Bulgarien und Rumänien gar keine Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun Nationen beteiligt, nämlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Die Einnahmen haben 1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen.
Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brüssel der $zweite internationale Kongreß$ stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Böhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren. Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland hatten erklärt, sich den Beschlüssen des Kongresses fügen zu wollen; im letzten Augenblicke hatte sich auch noch eine Anknüpfung mit Italien vollzogen. Dagegen hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen.
Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die $Berichte aus den einzelnen Ländern$ in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, daß man in der Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fällen zunächst auf Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen möge. Die Folge des von dem $internationalen Sekretariate$ erzielten geringen Erfolges war, daß der bisherige äußerst rührige Sekretär $Mertens$ in Zürich, dessen Anstrengungen dasjenige, was überhaupt geschehen war, in erster Linie zu danken ist, dafür eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber die übrigen Länder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch beschlossen, den Sitz in Zürich zu belassen, auch den beteiligten Verbänden die eifrige Unterstützung bei ausbrechenden Streiks dringend an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklärte der Kongreß, daß die Gründung einer $internationalen Widerstandskasse$ freilich dringend erwünscht sei, daß dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchführen lasse und der Zukunft vorbehalten werden müsse. Zu der Frage der $Arbeiterschutzgesetzgebung$ faßte man eine auf die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit, sowie die Einführung eines Maximalarbeitstages, die Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezügliche Resolution und beschloß endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen.
Man war darüber einig, daß die Vorbedingung der internationalen Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbände zu sehen sei, und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897 den Anschluß an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist für Deutschland zunächst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung nicht wahrscheinlich.
22. Die Schneider[219].
Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11. August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6, Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die $Hausindustrie$, das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$, wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.
[219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die im Verlage von H. $Stühmer$ in Hamburg erschienen sind.
Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten für auswärtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen, ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die »Fachzeitung für Schneider« in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen, es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen Länder hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ gleichgestellt werden, und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.
Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4. August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3 französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie, des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch lebhaft bekämpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen Sekretariates$ folgende Resolution angenommen:
»1. Zwecks Erhaltung und Stärkung der internationalen Beziehungen aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales Sekretariat errichtet.
2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewählt. Das Komitee wählt einen Generalsekretär, welcher gleichzeitig den Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.