Part 62
Eine Erörterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.
Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß jedes Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe. Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan einzuführen.
Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ faßte man einen Beschluß, in dem ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.
Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert wird.
Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$. Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen. Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.
Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.
Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.
Dieser $zweite internationale Kongreß$ wurde vom 27. bis 31. Juli 1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs. solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen, widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.
Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende Bestimmungen hervorzuheben:
Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder, die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b) dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen, wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses, insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet, Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort verlassen haben.
Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen. Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.
14. Töpfer[208].
In Anschluß an den IX. deutschen Töpferkongreß ist am 23. und 24. September 1894 in Görlitz eine internationale Konferenz der Töpfer abgehalten, auf der außer Deutschland Dänemark, Ungarn, Oberösterreich, Rumänien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich über folgende Punkte:
1. Hinsichtlich der Fachorganisation soll völlige Freizügigkeit herrschen, so daß ein in ein fremdes Land reisender Töpfer, sofern er seine Verpflichtungen gegenüber seinem Heimatsverbande erfüllt hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die betreffende Reiseunterstützung erhält.
2. Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen unterstützt werden, jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar Abwehrstreiks zu ungünstiger Zeit zu unternehmen.
3. Die Fachblätter werden gegenseitig ausgetauscht und den Vertrauensmännern zugesandt. Man beschloß im Prinzip die Schaffung eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber die Ausführung bis dahin, daß die Organisation in den einzelnen Ländern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze keramische Industrie ausgedehnt sein werde.
4. Es wurde eine aus den Obmännern der Landesorganisationen bestehende internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren Obmann die bisher nicht vertretenen Länder für die Organisation gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Später sind diese Beschlüsse etwas abgeändert, insbesondere soll in jedem Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes Landeskomitee gebildet werden.
[208] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Töpfers«, Herrn F. $Kaulisch$ in Berlin, zur Verfügung gestellt.
Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der Obmann der internationalen Kommission mit, daß es allerdings gelungen sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, daß aber in den einzelnen Ländern das Interesse für dieselbe sehr gering sei und deshalb vielfach Berichte nicht hätten erlangt werden können. Auch sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie gehörigen Gruppen z. B. über die Frage entstanden, ob das Setzen der Oefen den Töpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden.
15. Porzellanarbeiter[209].
Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen. Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon, auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits mit der österreichisch-ungarischen »Union aller Glas-, keramischen und verwandten Arbeiter« und andererseits dem dänischen _Keraminsk Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar 1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten Beträge vorgenommen.
[209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in Charlottenburg.
Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen, sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden. Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in Anrechnung.
16. Glasarbeiter[210].
Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer internationalen Organisation faßten. Nach einer Angabe[211] soll bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem folgende Vereine angehörten: 1. die belgische _Union verrière_, 2. die englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfaßt, 3. die französischen Glasarbeiter einiger Orte, nämlich die _chambres syndicales françaises_ von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von _Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre volle Selbständigkeit und übernahmen nur die Verpflichtung, sich in Streikfällen zu unterstützen.
[210] Das Material verdanke ich überwiegend dem Herausgeber des »Fachgenossen«, Herrn G. $Horn$ in Löbtau-Dresden.
[211] Vgl. das oben (S. 135) angeführte Werk von $Vandervelde$, Bd. I, S. 127.
Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegründet und zwar ausschließlich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland. Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Länder für gemeinsame Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu erteilen und sich gegenseitig zu unterstützen, doch soll die Höhe der Unterstützung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler Sekretär soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.
[212] Vgl. den Bericht über den unten erwähnten Kongreß von 1891 in dem »Fachgenossen«, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.
Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit dem allgemeinen Arbeiterkongreß eine Zusammenkunft von Glasarbeitern stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird dieselbe nicht als eigentlicher Kongreß gezählt. Ein solcher ist vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2 auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dänemark entfielen. Der Vorsitzende erwähnte, daß der Bund 1886 gegründet sei, daß die Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschäfte durch den jetzigen Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, daß sich aber bis dahin außer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt habe. Man beschloß ein Statut der »internationalen Glasmacherunion« auf der Basis der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit ohne Unterschied der politischen oder religiösen Ansicht oder der Nationalität. Die Geldunterstützungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag für jedes Mitglied jährlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt einen Sekretär zur Führung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein internationaler Kongreß abgehalten werden, auf dem die Vereine für je 100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht, die ihre Beiträge bezahlt haben.
Der $dritte Kongreß$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.
Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2 und Dänemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100 Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beiträge gezahlt; trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war auf 3226 gestiegen. Man erklärte sich in einer Resolution für Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern geforderte Erklärung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschluß an den Kongreß hielten die Engländer eine Zusammenkunft, in der sie die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli 1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter wählten im August 1892 ihren Vertrauensmann für den internationalen Bund in allgemeinen Glasarbeiterversammlungen.
Der $vierte$ Kongreß fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London, unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 französischen Vertretern. Die Deutschen hatten die Berufung nach Zürich erwartet und waren deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung eines internationalen Streikfonds empfohlen; schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung für den nächsten Kongreß zu verstellen.
Im Anschlusse an den Züricher allgemeinen Arbeiterkongreß wurde am 8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 österreichische Vertreter teilnahmen. Die Gegenstände der Beratung waren überwiegend dieselben, wie in London, doch forderte man außerdem obligatorische Einführung von kündbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbücher für Löhne und Waren.
Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fünften$ Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dänemark durch 1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde beschlossen, daß die Organisationen der beteiligten Länder sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen haben. Dagegen wurde der Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt herauszugeben, mit Rücksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag, unter den nationalen Organisationen volle Freizügigkeit herzustellen, wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Es wurde beschlossen, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.
Obgleich in Paris beschlossen war, den nächsten, $sechsten$, Kongreß in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rücksicht auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongreß nach London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand. Vertreten war England durch 13, Holland und Dänemark durch je 1 und Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle des internationalen Bundes, dem sie aus Rücksicht auf die deutschen Gesetze nicht beitreten dürften, einen bloßen Kartellvertrag zu setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den übrigen Nationen, die eine feste Organisation für erforderlich erklärten, bekämpft und endlich beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermöglichen, daß sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beiträge zu entrichten.
Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden Kongresse überwiesen. Dagegen beschloß man, daß an allen Orten für Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne eingetreten und genaue Berichte über diese Verhältnisse an das internationale Sekretariat eingesendet werden sollten.
Der $siebente$ internationale Kongreß ist vom 18. bis 21. September 1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf Belgien und 1 auf Dänemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich 30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde zurückgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal geantwortet.
Nach Berichten über die Lage in den einzelnen Ländern wurde beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung unterzogen. Jedes beteiligte Land wählt einen Vertrauensmann, der zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates ist und über Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten regelmäßig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder für die internationale Streikunterstützung und zur Bestreitung der internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat die einlaufenden Berichte in allen Fachblättern zu veröffentlichen. Mitglieder, die in andere Länder verziehen, werden von den dortigen Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Länder, die den Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine Unterstützungen aufbringen, können aus dem Bunde ausgeschlossen werden. Eine ausführliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit und Einführung genau bezeichneter Minimallöhne, sowie Beseitigung des Zwischenmeistersystems, außerdem Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 48 Stunden. Der Kongreß erklärte sich gegen Schutzzölle und verurteilte die unüberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.
17. Die Diamantarbeiter[213].
Die Diamantindustrie hat ihren Mittelpunkt in Amsterdam, ist aber auch in London, Genf, St. Cloud (Frankreich) und Hanau vertreten. Schon früh hatten die Diamantarbeiter versucht, eine internationale Organisation zu gründen und zu diesem Zwecke in Paris (1889), Charleville (1890), Genf, St. Cloud, Antwerpen (1894) Kongresse abgehalten. In Charleville hatte man grundsätzlich die Gründung eines internationalen Bundes beschlossen. Auch war unter dem Titel »_Adamas_« ein internationales Fachblatt in 3 Sprachen (deutsch, französisch, flämisch) ins Leben gerufen. Aber nicht allein war das letztere schon 1892 wieder eingegangen, sondern die früheren Versuche einer Organisation mußten überhaupt als im wesentlichen gescheitert angesehen werden, insbesondere war die gleichfalls in Charleville beschlossene Gründung einer internationalen Streikkasse nicht zur Ausführung gelangt.
[213] Das benutzte Material verdanke ich Herrn $Otto Reinhardt$ in Hanau.
Erst der am 25./26. August 1895 in $Amsterdam$ abgehaltene Kongreß, auf welchem 39 Vertreter aus Holland, Belgien, Deutschland und der Schweiz erschienen waren, während Frankreich, England und Amerika sich auf Sympathieerklärungen beschränkt hatten, führte insofern zu einem greifbaren Ziele, als man die Einsetzung eines $internationalen Sekretariates$ in Amsterdam beschloß. Der weitergehende Antrag, einen internationalen Verband zu gründen, gegen den sich der deutsche Vertreter aus dem Grunde erklärt hatte, weil die deutschen Gesetze im Wege standen, war zur Zeit abgelehnt, indem man der Hoffnung Ausdruck gab, daß das Sekretariat den ersten Schritt auf dem Wege zu einem festen Verbande bilden werde. Auch von der Wiederherstellung eines internationalen Fachblattes wurde vorläufig Abstand genommen, aber beschlossen, daß das Sekretariat in angemessenen Zwischenräumen gedruckte Mitteilungen versenden solle. Das gleiche Schicksal hatte die Anregung, einen einheitlichen Lohntarif aufzustellen, indem man sich überzeugen mußte, daß dazu die Verhältnisse in den einzelnen Ländern zu verschieden seien. Dagegen sprach man sich einstimmig gegen die Ausdehnung der Frauenarbeit und für eine Einschränkung der Lehrlingszahl aus. Die Agitation für den Achtstundentag wurde den einzelnen Vereinen überlassen.