Part 61
Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel abgehaltenen $dritten Kongresse$ nur Deutschland, Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark und die Schweiz vertreten. Der internationale Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen Länder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem und die lange Arbeitszeit als schädlich verurteilt. Hinsichtlich der $Streikunterstützung$ aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen, daß dieselbe von dem Komitee noch besten Kräften erfolgen soll, jedoch nur dann, wenn die Unterstützung von dem betreffenden Lande nicht aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen Verbande seit einem Jahre angehört und die vom Streik oder der Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des Landes ausmachen. Ueber die Reiseunterstützung wurde lange verhandelt, aber ein Beschluß nicht gefaßt. Dagegen wurde die Stellung der $gewerkschaftlichen$ zu den $politischen$ Organisationen in folgender Resolution ausgesprochen:
»Der Kongreß erkennt nicht nur die Selbständigkeit der Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hält die Gewerkschaften für einen integrierenden Teil der gesamten Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverständlich voraus, daß dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen Arbeiterbewegung, welche die vollständige Befreiung des gesamten Proletariates in sich schließt, der internationalen sozialistischen Idee, getragen werden.«
Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt.
Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen $vierten Kongresse$ war außer Deutschland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweiz und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder wird im Protokolle für England auf 1921, für Belgien auf 1400, für Holland auf 1500, für Dänemark auf 2000, für Deutschland auf 15033, für die Schweiz auf 200 und für Luxemburg auf 40 angegeben. Der englische Abgeordnete teilte mit, daß schon 1870 die Engländer einen internationalen Tabakarbeiterkongreß nach London berufen hätten, daß aber später diese Kongresse eingeschlafen seien und die Engländer an den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie eine internationale Streikkasse mit festen Beiträgen von so geringer Höhe, wie bisher, für völlig wertlos hielten; England hatte deshalb beantragt, daß die Beiträge der internationalen Kasse nicht höher sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates nötig sei. Holland beantragte demgegenüber die Beiträge auf wöchentlich 4 Cent. für jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schließlich dahin angenommen, daß die Beiträge zunächst für das Sekretariat zu verwenden sind und nur der Ueberschuß als Streikunterstützung gegeben werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation betragen und der betreffende Verband sich nicht länger als 6 Monate mit seinen Beiträgen in Rückstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. für das Mitglied festgesetzt. Die Summe, über die der geschäftsführende Ausschuß verfügen darf, würde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt.
Ein Antrag der Holländer, daß Mitglieder, falls sie in einem anderen Lande krank würden, von den dortigen Krankenkassen zu unterstützen seien, fand aus praktischen Gründen insofern Widerspruch als nicht in allen Länder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschränkte sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundsätzlich berechtigt anzuerkennen.
Eingehende Verhandlungen veranlaßte die Frage der $Maschinenarbeit$. Die Holländer hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, daß die Fabrikanten Frauen eingestellt hatten. Bei diesen Erörterungen wurde auch mehrfach das politische Gebiet gestreift, indem die Holländer gegen die Beteiligung am Parlamentarismus, die Deutschen aber für dieselbe eintraten, während die Engländer gegen diese ganze Erörterung protestierten und lediglich in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schließlich wurde der englische Antrag angenommen, daß die gelernten Arbeiter so lange nicht an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen.
Nachdem noch eine Resolution gegen die $Hausarbeit$ angenommen war, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß abzuhalten.
9. Lederarbeiter[203].
Die Lederarbeiter haben am 8. und 9. August 1896 in Berlin ihre $erste internationale Konferenz$ abgehalten. Vertreten waren Deutschland durch 7, Oesterreich durch 2, Dänemark, Ungarn, Frankreich und Luxemburg durch je einen Abgesandten. Der erste Gegenstand der Verhandlungen war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Man erkannte einstimmig eine solche als Ziel an, betonte aber, daß sie erst möglich sei, nachdem die Lederarbeiter der einzelnen Länder nationale Zentralorganisationen geschaffen hätten. Dies wurde in einer Resolution ausgesprochen. Aehnlich stellte man sich zu der $internationalen Reiseunterstützung$. Man erklärte, daß deren Begründung auf dem Kongresse noch nicht möglich sei und beschloß, die Angelegenheit der Verständigung der Hauptvorstände der einzelnen Länder zu überlassen.
[203] Ueber die Konferenz ist im Verlage von H. $Beiswenger$ in Berlin ein Protokoll erschienen. Die übrigen Angaben verdanke ich dem internationalen Sekretär $Gustav Kuske$.
Hinsichtlich der Schaffung von $Widerstandskassen$ war man darüber einig, daß solche nötig, oder zunächst im örtlichen Rahmen zu schaffen seien; man betonte mehrfach die Notwendigkeit vorsichtigen Vorgehens und erklärte sich sogar gegen Abwehrstreiks bei ungünstiger Konjunktur, obgleich dies von anderer Seite bekämpft wurde. Das Ergebnis der eingehenden Beratung war die einstimmige Annahme folgender Resolution:
»Die internationale Konferenz erkennt an und hält es für eine Notwendigkeit, daß die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es noch nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen haben.
Ferner erklärt es die Konferenz für eine Notwendigkeit, daß die Organisationen bei Streiks, Aussperrungen und Fernhalten des Zuzuges sich gegenseitig unterstützen. In Fällen, wo die kämpfende Organisation des Landes erklärt, daß ihre eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes nicht ausreichen, ist mit aller Kraft von den am Kongreß vertretenen Organisationen für materielle Unterstützung einzutreten. Um aber ein Mißlingen von Streiks zu verhindern, haben die Organisationen genau auf die jeweilige Konjunktur zu achten und sind Angriffsstreiks bei ungünstiger Konjunktur so viel als möglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von Abwehrstreiks, weil die Unternehmer bei ungünstiger Geschäftsperiode gern solche Streiks provozieren, um die Organisation zu schwächen.
Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, für die gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiterbewegung energisch einzutreten.
Der Fachpresse liegt die moralische Unterstützung ob.«
Die Begründung eines $internationalen Sekretariates$, das mit dem 1. Oktober 1896 in Wirksamkeit getreten ist und seinen Sitz in Berlin hat, wurde einstimmig angenommen, doch soll auf der nächsten Konferenz darüber von neuem beschlossen werden; diese soll in Wien abgehalten werden, um auf diese Weise einen größeren Einfluß auf Oesterreich zu erzielen, wo die Verhältnisse durch den Gegensatz zu Böhmen schwierig liegen. Auch der Nationalitätsdünkel der Ungarn, die sich deshalb zurückhielten, wurde beklagt. Man beschloß, mit den Handschuhmachern enge Fühlung zu halten und deren Kongresse durch Abgesandte, die von dem internationalen Sekretariate bestimmt werden sollen, zu beschicken. Endlich erklärte man sich in einer Resolution für Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden und für Einführung eines Minimallohnes, indem man zugleich der Ueberzeugung Ausdruck gab, daß die vollständige Befreiung der Arbeiterklasse erst dann eintreten werde, wenn sie sich in den Besitz der Produktionsmittel und der politischen Macht gesetzt haben werde, und daß zur Erringung dieser Ziele eine enge Verbindung der Arbeiter aller Länder notwendig sei.
10. Die Brauer[204].
Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß in London (27. Juli bis 1. August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England, Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Ländern wurde zunächst über das $Freizügigkeitsverhältnis unter den verschiedenen nationalen Organisationen$ verhandelt und beschlossen, daß jedes Mitglied der an dem Freizügigkeitsverhältnis beteiligten Verbände, falls es seine Verpflichtungen gegenüber dem Heimatvereine erfüllt hat, ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten Unterstützungen sollen gegenseitig jährlich verrechnet werden. In den Verbänden, in denen internationale Unterstützungsfonds noch nicht errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhöhung der Beiträge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Unterstützung bei Lohnkämpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn bisher noch keine festen nationalen Verbände besitzen, so soll zunächst auf deren Errichtung hingewirkt werden.
[204] Das Material ist mir von dem Redakteur der »Brauerzeitung«, Herrn R. $Wiehle$ in Hannover, zur Verfügung gestellt.
Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die $Herabsetzung der Arbeitszeit$ angestrebt werden.
Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein $internationales Auskunftsbureau$ errichtet, das bis auf weiteres seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll über alle Vorkommnisse von Bedeutung, insbesondere über Streiks und Aussperrungen Mitteilung gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover erscheinende »Brauerzeitung« bestimmt.
11. Former[205].
Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale Formerkongreß$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dänische, 3 französische, 2 schwedische und je ein österreichischer und norwegischer Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Maßnahmen der Regierung zurückgehalten; Italien, Holland und Belgien hatten Zustimmungserklärungen gesandt. England hatte auf das Einladungsschreiben überhaupt nicht geantwortet, was mit Rücksicht auf die festländische Unterstützung des englischen Maschinenbauerstreiks große Entrüstung verursachte.
[205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lübeck, zur Verfügung gestellt.
Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und Oesterreicher geltend machten, daß ihnen die Beteiligung durch ihre Landesgesetze unmöglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig beschlossen, den Zusammenschluß der Former aller Länder um so mehr für erforderlich zu erklären, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland stattgefundenen Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis erbracht hätten, daß die Gießereibesitzer Deutschlands mit denen des Auslandes internationale Abmachungen getroffen hätten. Es wurde ein internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Ländern mitzuteilen sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblättern veröffentlichen kann.
Bei größeren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Ländern Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.
Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß sie überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.
12. Handschuhmacher[206].
Der $erste internationale Handschuhmacherkongreß$ wurde auf Einladung der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892 in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4 deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1 dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht. An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.
[206] Die Kongreßprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in Stuttgart, zur Verfügung gestellt.
Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten. Dazu gehörten:
1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein müsse;
2. die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten;
3. die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die Erfahrungen sehr abweichend;
4. die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von anderer Seite als undurchführbar bezeichnet;
5. die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt »_Le Gautier_« vorgeschlagen.
Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.
Der $zweite internationale Kongreß$ hat vom 3. bis 7. September 1893 in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen, Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557 Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B. Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte, die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle; schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle »die organisierten Arbeitervereinigungen« zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder »_Le Gautier_« bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal in Deutschland ein besonderes Blatt »Der Handschuhmacher« erscheint. Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf 11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem Formular eingerichtet werden.
Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.
Der $dritte Kongreß$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris. In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer als die Kapitalisten.
Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.
Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig, als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen. Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale Organisation hinzuarbeiten.
Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften empfiehlt.
Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben. Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll. Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs. festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes »_Le Gautier_« wurde beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen Verbände von dessen Kosten zu befreien.
Der $vierte Kongreß$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich, Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die 5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.
13. Hutmacher[207].
Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale Hutmacherkongreß$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre Sympathieen kundgegeben.
[207] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Correspondenten für Deutschlands Hutmacher«, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg, zur Verfügung gestellt.
Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$, hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.