Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 60

Chapter 603,090 wordsPublic domain

[199] Ueber beide Kongresse sind Protokolle veröffentlicht. Diese, sowie das übrige Material, insbesondere die Berichte des internationalen Informationsbureaus sind mir durch Vermittelung des Vorsitzenden des deutschen Metallarbeiterverbandes, Herrn $Schlicke$ in Stuttgart, zugänglich gemacht.

Die Verhandlungen waren anfangs durch die Verschiedenheit der Sprachen sehr erschwert; der ganze Kongreß wurde von einem Teilnehmer als eine bloße Vorkonferenz für einen späteren eigentlichen Kongreß bezeichnet. Immerhin einigte man sich über den Hauptpunkt, die Schaffung einer $internationalen Zentralstelle$ in folgendem Beschlusse:

I. Es wird ein internationales Auskunftsbureau errichtet.

Dessen Funktionen sind folgende:

1. über die Arbeiterbewegungen der verschiedenen Länder an die Arbeiterzeitungen und die Vertrauensmänner der beteiligten Landesverbände Mitteilungen zu machen;

2. die Aufrufe in Streikangelegenheiten zu übermitteln;

3. internationale Vorlagen von Arbeiterschutzgesetzen zur Kenntnis der Arbeiterpresse und der Vertrauensmänner zu bringen;

4. Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen.

Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, französischer und englischer Sprache veröffentlicht.

II. Die Kosten für das internationale Auskunftsbureau werden von dem Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen proportional erhoben.

III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nächsten Kongresse die Schweiz.

Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen, daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde noch folgender Beschluß gefaßt:

1. Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für obligatorisch zu erklären.

2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann, daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben.

3. Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen werden.

Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben. Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen gewählt werden.

Der II. $internationale Metallarbeiterkongreß$ fand vom 23. bis 25. Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich, Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen, andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5 Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher Beschlüsse bestätigt.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse zurücktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine gegenseitige $Reiseunterstützung$ soll stattfinden, doch ist es jedem Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche $Lohnhöhe$ und die $Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongreß$ soll alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung der Verbände festgesetzt wird.

Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig (1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus, mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt. Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann vermittelt.

6. Die Holzarbeiter[200].

Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten Anfängen. Schon im Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß in Brüssel (16. bis 22. August 1892) fand eine $internationale Holzarbeiterkonferenz$ statt, deren Beschickung aber sehr schwach war. Es wurde die Begründung eines $internationalen Sekretariates$ beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Länder einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die nächste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in $Zürich$ (6. bis 12. August 1893), doch mußte der Sekretär, Tischler Saas in Brüssel, berichten, daß alle seine Bemühungen absolut erfolglos gewesen seien. Die Konferenz beschloß von neuem den Sekretär mit Einholung der Berichte aus den einzelnen Ländern und deren Veröffentlichung zu beauftragen, ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Ländern hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretär mitgeteilt werden sollten, und ebenso, daß von allen Streiks, die nicht aus eigener Kraft des beteiligten Landes geführt werden könnten, von den nationalen Sekretären dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen der anderen Länder zur Unterstützung aufzurufen und Zuzug fern zu halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die $Akkordarbeit$ und zu Gunsten der $Verkürzung der Arbeitszeit$ gefaßt. In einem von dem neu gewählten Sekretär Kloß-Stuttgart im Frühjahr 1896 erlassenen Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, daß alle diese Beschlüsse wirkungslos geblieben, daß die Berichte der einzelnen Länder nicht eingegangen seien und daß, da auch die Anregung, eine Woche vor dem internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der Sekretär sich darauf beschränken müsse, die eingelaufenen spärlichen Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen zu überlassen, in Anschluß an den Kongreß eine $Separatkonferenz$ abzuhalten.

[200] Das hier verwertete Material verdanke ich der Güte des internationalen Sekretärs Herrn $Kloß$ in Stuttgart, der auch privatim sich mir gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß die internationale Verbindung noch verfrüht sei, da die nationale Organisation sich noch in zu geringer Entwickelung befinde. Protokolle über die Konferenzen in Brüssel, Zürich und London bestehen nicht, sodaß die Wiedergabe der Verhandlungen nur nach Notizen erfolgen mußte.

Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei derselben nur England, Deutschland, Holland und Dänemark vertreten gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Züricher Beschlüsse, jedoch mit der Abschwächung, daß nur der Austausch der Berichte in der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer $internationalen Widerstandskasse$ wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde, weil die nationalen Organisationen noch nicht genügend gefestigt seien, um einen Beitrag für eine solche Kasse zu ermöglichen, ein Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten würde, andererseits weil man der Ansicht war, daß die nationalen Organisationen ihre Kämpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln führen und im Notfalle ihre Beiträge entsprechend erhöhen müßten. Dies soll allerdings nur für Angriffskämpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein bei Abwehrkämpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige Beisteuern zu den Kosten beizutragen.

7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].

Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896 ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die _national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begründeten die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom Man$ und zu dessen Sekretär $Ben Tillet$ gewählt wurde. Der Ausschuß richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England, Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis 26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der 36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische, 3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.

[201] Die folgende Darstellung stützt sich in erster Linie auf einen Aufsatz in Nr. 17 des _Musée social_ vom 30. September 1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg).

Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen, holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen Abgeordneten beteiligt.

Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$ bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einführung eines $Minimallohnes$ gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des $Generalstreiks$. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen, sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, »nach Kräften« zu helfen.

Man ging dann über zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht, diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin, daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von 10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen, da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.

In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde, eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war. Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben, daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.

Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden. In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual auf die Vereine zu verteilen seien.

8. Tabakarbeiter[202].

Der $erste internationale Kongreß$ ist vom 28. September bis 1. Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6 deutschen, 2 englischen, 4 holländischen und 13 belgischen Vertretern. Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von 75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.

[202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden des Unterstützungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn $Junge$ in Bremen, zur Verfügung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines $internationalen Verbandes$. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen Vertreter erklärten, daß ihnen die Beteiligung durch die einheimischen Gesetze unmöglich gemacht sei, grundsätzlich beschlossen.

Anders lag es hinsichtlich eines internationalen $Streikfonds$. Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt, gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der Engländer ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den übrigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter nur noch als Zuhörer anwesend. Aus den Ausführungsbestimmungen, die im wesentlichen nach den deutschen Anträgen beschlossen wurden, sind folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu unterstützen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt sind. Größere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen Fonds zu unterstützen, in welchen von den beteiligten Verbänden für jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der Vertrauensleute wird vom Kongreß zum internationalen Sekretär ernannt. Das Land, dem die Leitung übertragen ist, bestimmt 4 Personen, die zusammen mit dem Sekretär den geschäftsführenden Ausschuß bilden und an demselben Orte wohnen müssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und ist verpflichtet, dem Sekretär vierteljährlich Rechnung zu legen. Das Komitee hat jährlich einen Bericht zu erstatten. Der geschäftsführende Ausschuß kann bei Streiks selbständig Unterstützungen bis zu 5000 Frcs. beschließen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongreß statt.

Es wurde noch beschlossen, daß der Verband keinen politischen Karakter tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht abhängig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden, die gesetzliche Einführung des Achtstundentages und das Verbot der Sonntagsarbeit durchzuführen. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rücksichten der Gesundheit widerspricht.

Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewählt.

Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen, so war es auf dem $zweiten Kongresse$, der vom 4. bis 8. September 1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur Belgien, Holland, Deutschland, Dänemark und die Schweiz. In Dänemark sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von 2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs. Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseunterstützung. Die Einführung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen, als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde beschlossen, daß die von den einzelnen Ländern gezahlten Reiseunterstützungen gegenseitig halbjährlich berechnet und zurückvergütet werden sollen. Als Form wurde die Vergütung nach Kilometern angenommen. Ein Antrag, daß bei Streiks die Mitglieder aller Verbände einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-) Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschränkung auf eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde das Fehlen der Engländer bedauert und die Hoffnung ihrer künftigen Mitarbeit ausgesprochen.