Part 59
Der $achte Kongreß$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich 1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196] vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schärfer in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch nahm, nämlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den früheren Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die _national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$, der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem übrigens die dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde. Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der $Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen, wegen Erlasses eines Gesetzes über das $Invalidenwesen$, der Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einführung von $Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig angenommen:
»Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug, wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.«
[196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000 angegeben, doch ist in Nr. 26 des »Gewerkvereins« am 25. Juni 1897 mit Recht darauf hingewiesen, daß die Mitglieder des »alten Verbandes« mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung sämtlicher deutschen Bergarbeiter für sich in Anspruch zu nehmen.
Der $neunte Kongreß$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand, war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich, 2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß beschicken zu wollen.
Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000 gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes, durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit einreichen.
Der $zehnte Kongreß$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000 belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2 und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt. Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.
3. Eisenbahnarbeiter[197].
Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung des holländischen Vereins »Immer Vorwärts« am 1. August 1893 in Zürich abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland, Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten. Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt. Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind, von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden. Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit. Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:
»Der Kongreß verpflichtet die Gewerkschaften aller Länder, alle in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur Einführung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen wöchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52 jährlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen. Güterzüge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausführung dieser Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert werden, die verpflichtet sind, jährlich Rechenschaftsbericht zu erstatten.«
[197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden späteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_.
Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausführbar bekämpft und schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nächsten Kongresse zu überweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein holländischer Antrag, daß die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklärung mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekämpft und schließlich zurückgezogen.
Der $zweite Kongreß$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober 1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklären lassen, daß ihnen eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der Behörden unmöglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf spätere Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig tagenden englischen Kongreß verhindert.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines $internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen beschlossen wurde. Derselbe führt den Titel: »Internationaler Ausschuß zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben« und hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation zu der Teilnahme muß von einem internationalen Kongresse beschlossen werden. Die Selbständigkeit der einzelnen Verbände soll nicht beeinträchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo der letzte Kongreß stattgefunden hat. Die Verbände dieses Landes haben die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen Sekretär zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt, ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhältnisse es gestatten, soll der Ausschuß einen gedruckten Bericht herausgeben. Zur Bestreitung der Ausgaben für Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w., sowie für Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation für jedes Mitglied jährlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Unterstützung von Streiks aus der Kasse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die internationalen Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein müssen. In der Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die Abstimmung noch Nationalitäten fordern; in wichtigen Fragen kann der Kongreß beschließen, daß die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.
Die übrigen Beschlüsse betrafen folgende Punkte:
1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es möglich ist.
2. Die Arbeitszeit soll wöchentlich 48 Stunden, d. h. täglich 8 Stunden, nicht überschreiten, ohne daß die Löhne verringert werden. Die Stunden sind nach den Dienstverhältnissen zu regeln, doch soll die Arbeitsschicht nicht über 10 Stunden betragen und jede Woche eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden.
3. Es soll ein nach den Lebensbedürfnissen geregelter Minimallohn festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei Unfällen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe auszugleichen;
4. Güterzüge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschließlich leicht verderbliche Waren führen;
5. Akkordarbeit und Prämien sollen abgeschafft werden ohne Verminderung des Einkommens.
6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten gegen das Dienstaltersystem geltend, daß dabei kein Unterschied zwischen tüchtigen und untüchtigen Leuten stattfinde, während auf der anderen Seite auf die Möglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen wurde. Schließlich einigte man sich auf einen Beschluß, durch den lediglich gegen persönliche Begünstigungen protestiert wurde.
7. Es wurde die Einführung von Pensionskassen auf Kosten der Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20 Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhältnis der Dienstjahre beziehen soll.
8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausübung des Wahlrechtes mit den Rücksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die Regelung aber den einzelnen Ländern überlassen.
9. Schließlich sprach der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß die wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders möglich sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel.
Der $dritte Kongreß$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich, Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongreß behindert, der amerikanische durch eine Gefängnisstrafe. Um den Ländern, in denen dem Arbeiter die Organisation unmöglich ist, insbesondere Belgien und Deutschland, die Beteiligung zu ermöglichen, hatte das belgische Blatt: »_Le Moniteur des employés_« den Antrag gestellt, aus solchen Ländern die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde dies abgelehnt.
Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen Reglement für den internationalen Ausschuß wurden einige unerhebliche Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer Verwendung der Beiträge zur Unterstützung von Streiks zu streichen, wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekämpft war, zurückgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, daß der internationale Ausschuß mindestens alle 3 Monate eine besondere Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda völlig fern hält und lediglich statistische Angaben über die Arbeiterverhältnisse der einzelnen Länder enthält. Hinsichtlich des Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschluß des vorigen Kongresses bestätigt und die Durchführung den einzelnen Ländern überlassen, doch sollen über die notwendigen Existenzbedingungen statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongreß forderte die Einführung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewährung des politischen und kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchführung eines Haftpflichtgesetzes für die Unternehmer zu erreichen, wurde das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen Länder über diesen Punkt zu sammeln und dem nächsten Kongresse einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlüsse des vorigen Kongresses wegen Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der Transportmittel wurden wiederholt.
Der Beschluß im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongreß abzuhalten, ist wegen der Kriegsverhältnisse in Spanien nicht zur Ausführung gelangt.
4. Textilarbeiter[198].
Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich 1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre 1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongreß einen Textilarbeiterkongreß abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung beriefen die Engländer einen solchen schon 1894 nach Manchester, was zur Folge hatte, daß die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte übrigens, wie die Aeußerungen der betreffenden Blätter bewiesen, die Abneigung gegen die als »Bourgeois« betrachteten Engländer eine Rolle.
[198] Ueber alle Kongresse liegen gedruckte Berichte vor. Dieselben sind mir von dem Redakteur des »Textilarbeiters«, Herrn $Wagner$ in Burgstädt zur Verfügung gestellt.
Der Kongreß wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren 15000 Engländer durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4, 15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Holländer und 500 Dänen durch je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Engländer wurde dadurch unschädlich gemacht, daß die Abstimmung nach Nationen stattfand.
Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Ländern über die Lage der Textilarbeiter wurde zunächst einstimmig eine Resolution zu Gunsten des gesetzlichen $Achtstundentages$ angenommen. Nicht völlig so einig war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel und Wege, um eine Erhöhung der Löhne herbeizuführen, indem hier die Mehrzahl der Engländer das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche Organisation und gefüllte Streikkassen legte, während die Franzosen, Holländer, Belgier die Bedeutung der politischen Thätigkeit im Sinne der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schließlich zu einem Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont, als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Körperschaften empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter beschränkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde, daß man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maßregeln anreize.
Hinsichtlich der Frage der $internationalen Organisation$ standen sich zwei Ansichten gegenüber. Die Oesterreicher wünschten nicht allein ein Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere zur Unterstützung von $Streiks$. Die Belgier verlangten außerdem eine gemeinsame Fachzeitung und regelmäßige jährliche Kongresse. Dem hielten die Engländer entgegen, daß man nicht in der Lage sei, die damit verknüpften erheblichen Kosten zu bestreiten und daß man sich zunächst auf ein bloßes Informationskomitee beschränkten müsse; auch genüge es, wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfänden. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in dem die Bildung eines internationalen Verbandes ins Auge gefaßt und ein vorläufiger Ausschuß zu dem Zwecke eingesetzt wurde, daß an ihn die von den einzelnen Ländern zu ernennenden Sekretäre Vorschläge hinsichtlich der Organisation einsenden sollten, aus denen für den nächsten Kongreß ein Entwurf ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nächsten Jahre in Gent stattfinden.
Demgemäß ist der $zweite internationale Textilarbeiterkongreß$ vom 4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725 Engländer durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2, 13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also 189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Böhmen, Russisch-Polen und der Schweiz waren Zustimmungserklärungen eingegangen.
Die Frage des Achtstundentages führte dieses Mal zu heftigen Kämpfen zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und einem Teile der Engländer (Lancashire) auf der anderen Seite. Die letzteren erklärten, daß die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt in schwieriger Lage seien, da sie durch die ausländische Konkurrenz bedroht würden und daß es in England nicht möglich sei, die Arbeitszeit weiter herabzusetzen, solange andere Länder noch nicht einmal so weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der Kollektivproduktion entgegneten sie, daß der Sozialismus ein schönes Ideal sei, daß aber der Kongreß es mit praktischen Dingen zu thun habe. Die Erringung der politischen Macht würde an den bestehenden Zuständen auch nichts ändern, denn ein englisches Parlament würde, auch wenn es ausschließlich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel nicht, da er die politische Freiheit und kräftige gewerkschaftliche Organisationen besitze. Die Ursache für die Machtstellung der englischen _trade unions_ sei, daß sie sich von politischen und religiösen Fragen völlig fern hielten, so daß in ihnen die Anhänger der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natürlich fanden diese Ausführungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter beschuldigte sogar die Engländer, daß sie die Arbeiterschaft bei ihrem Emanzipationskampfe nicht unterstützen wollten. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in welchem der Kongreß allen Nationen die Bildung kräftiger Gewerkschaften mit hohen Beiträgen empfiehlt, um den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde abgelehnt.
Ueber die übrigen Gegenstände der Tagesordnung: Abschaffung der Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter, einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern empfohlen wird, sich einen Einfluß auf ihre Parlamente, insbesondere durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu wählen und vom Staate zu besolden sind.
Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes beschlossen:
1. Es wird ein internationales Sekretariat der Textilarbeiter mit dem Sitze in Belgien errichtet. Alle übrigen Länder haben einen Sekretär oder Vertrauensmann zu wählen, der die Mitglieder seines Landes vertritt und die Verbindung aufrecht erhält.
2. Die belgischen Textilarbeiter haben zur Unterstützung des Generalsekretärs einen Zentralausschuß aus 7 Personen zu bestellen.
3. Die nationalen Sekretäre haben mit dem Generalsekretär jährlich eine Zusammenkunft abzuhalten, um den Ausbau der gewerkschaftlichen Organisation und die Besserung der Lage der Arbeiter zu beraten.
4. Die Kosten des Sekretariates zu 1300 Frs. sind von England mit 600, von Belgien mit 400, von Frankreich mit 150, von Deutschland mit 100 und von Oesterreich mit 50 Frs. zu tragen.
Der $dritte Kongreß$ hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix (Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Engländer durch 29, 24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch 5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Holländer durch 2, insgesamt also 227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschloß, auf bessere Arbeiterschutzmaßregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke Gewerkschaften als auch mit Hülfe der Staatsgesetze. Ebenso soll Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden. Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der Engländer beschlossen; diese erklärten, sie nicht entbehren zu können. Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung der Forderung einer kürzeren Arbeitszeit für Frauen als für Männer, indem sie geltend machten, daß beide Geschlechter gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung wurde gegen die Engländer, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen, angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung politischer Macht.
Auf Antrag der Belgier wurde der Sitz des internationalen Sekretariates nach England (Sekretär Wilkinson in Acorington-Lancashire) verlegt. Die von den übrigen Nationen geforderte Kostendeckung durch Beiträge von jährlich 1 Cent. für jedes Mitglied wollten die Engländer nur bewilligen, wenn auch das Stimmrecht sich nach der Zahl der Mitglieder richten solle. Schließlich einigte man sich dahin, es bei der bisherigen Abstimmung nach Nationen zu belassen und die Kosten so zu verteilen, daß jährlich England 300, Frankreich und Deutschland je 200, Belgien 150, Oesterreich 125 und Holland 25 Frs. aufzubringen haben. Der nächste Kongreß soll 1900 in Deutschland stattfinden.
5. Die Metallarbeiter[199].
Auf dem $ersten internationalen Metallarbeiterkongresse$, der vom 4. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten wurde, waren Oesterreich und Frankreich durch je 2, Deutschland durch 4, Ungarn, Belgien und Nordamerika durch je einen, England durch 3 und die Schweiz durch 13 Abgeordnete vertreten.