Part 58
Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des Kongresses erwähnt wurde, die Bestimmung, daß eine Unterstützung nur unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbände erfolgen solle, zu großen Erschwerungen geführt. Aber auch sonst haben die Verbände bei Ausbrüchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate überhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Unterstützung beansprucht und geltend gemacht, daß die Streiklust nicht zu bezähmen gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen, Ausstände nach eingeholter Zustimmung der Verbände zu unterstützen, nämlich den dänischen Streik von 1895 und den italienischen von 1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dänischen Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr. Ein Streik des niederländischen Verbandes konnte, da die Mitteilung zur Ermöglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht in formeller Weise unterstützt werden, doch wurde zu freiwilligen Unterstützungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte, völlig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige Ablehnung der Unterstützung ergab, indem man geltend machte, daß die aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht als gerechtfertigt anerkannt werden könne, in einem Lande bereits den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal der neunstündige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er zur Durchführung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens gegenüber den rheinisch-westfälischen Druckereibesitzern zum Streik schreiten mußte, erklärt, diesen aus eigenen Kräften durchführen zu wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem gleichzeitig durchgeführten italienischen Streik befreit.
Der internationale Sekretär hat an den Kongressen des deutschen, des französischen und des belgischen Verbandes teil genommen und insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einfluß zu dem gefaßten Beschlusse beigetragen, daß der Verband bei dem Sekretariate verbleibt. Der gleiche Beschluß war auf dem französischen Kongresse gefaßt, ist aber, wie oben erwähnt, durch Urabstimmung verworfen.
Auf Beschluß der Aufsichtskommission hat das Sekretariat eine umfassende Lohn- und Arbeitsstatistik in Angriff genommen, doch ist derselbe noch nicht zur Ausführung gelangt.
2. Bergarbeiter[195].
Zu den ersten, die eine internationale Organisation anbahnten, gehören die Bergarbeiter, die auch bisher regelmäßig jährlich einen internationalen Kongreß abgehalten haben, an dem allerdings nur einige Nationen, nämlich Engländer, Franzosen, Belgier, Deutsche und Oesterreicher, beteiligt gewesen sind. Die Anregung ging von den Engländern aus, die denn auch die bisherigen Kongresse durch ihre Ueberzahl völlig beherrscht haben, obgleich sich dagegen bei den anderen Nationen eine ziemlich starke Opposition geltend gemacht hat, die auch nicht ganz ohne Einfluß auf die Entwickelung gewesen ist.
[195] Ueber sämtliche Kongresse sind gedruckte Berichte veröffentlicht, die mir von Herrn $Max Schippel$, dem Vorstande des sozialdemokrat. Parteiarchivs, zur Verfügung gestellt sind.
Nach einer vorbereitenden Konferenz in Köln wurde der $erste internationale Bergarbeiterkongreß$ im Frühjahr 1890 nach Jolimont (Belgien) einberufen, wo er in den Tagen vom 20. bis 23. Mai stattfand unter einer Beteiligung von 111 Abgeordneten, nämlich 36 Engländern, 55 Belgiern, 7 Franzosen und 3 Deutschen als Vertretern von 337946 englischen, 58887 französischen und 6089 belgischen Arbeitern, während die Ziffer hinsichtlich der deutschen nicht angegeben ist. Die Hauptgegenstände der Verhandlungen bildeten neben den Berichten aus den einzelnen Ländern die Fragen des Achtstundentages, des internationalen Streiks und der Begründung einer internationalen Organisation. Hinsichtlich des $Achtstundentages$ herrschte Einstimmigkeit darüber, daß er anzustreben sei, dagegen gingen die Meinungen über den hierbei einzuschlagenden Weg, insbesondere darüber, ob man dabei die Hülfe der Gesetzgebung in Anspruch nehmen solle, stark auseinander, ja die Verhandlungen hierüber führten zu langwierigen Erörterungen, die damit endigten, daß ein Beschluß, der die gesetzliche Einführung des Achtstundentages für alle unter Tage beschäftigten Arbeiter fordert, mit den Stimmen der Belgier, Franzosen und Deutschen sowie 21 englischen Stimmen angenommen wurde, während 9 Engländer dagegen stimmten. Die Minderheit bestand aus den Vertretern von Durham und Northumberland.
Hinsichtlich des $internationalen Streiks$ ging am weitesten der Antrag des englischen Sozialisten $Keir Hardie$, der für den Fall, daß der Beschluß in betreff des Achtstundentages nicht bis zum 1. Mai des folgenden Jahres zur Ausführung gelangt sei, den europäischen Bergarbeiterstreik als das beste Mittel empfahl, um den Achtstundentag zu erlangen. Aber nicht allein dieser, sondern auch ein anderer Antrag, der sich darauf beschränkte, sich im Prinzip für den Weltstreik zu erklären, wurde schließlich zurückgezogen und mit 46 gegen 15 belgische und 2 französische Stimmen beschlossen, die Frage zunächst den Vereinen der einzelnen Länder vorzulegen und im April 1891 einen neuen Kongreß abzuhalten, um zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.
Endlich wurde neben der Empfehlung nationaler Gewerkschaften die Bildung eines $internationalen Bergarbeiterverbandes$ beschlossen und ein aus 2 Mitgliedern jeder Nation bestehender Ausschuß mit dem Auftrage eingesetzt, den Gedanken zur Ausführung zu bringen.
Der beschlossene $zweite Kongreß$ wurde in den Tagen vom 31. März bis 4. April 1891 in Paris abgehalten. Vertreten waren 448636 Engländer durch 41, 141531 Deutsche durch 19, 100000 Oesterreicher durch einen, 92000 Belgier durch 15 und 127000 Franzosen durch 23, zusammen also 909167 Bergarbeiter durch 99 Abgeordnete.
Während man in Jolimont, ohne daß darüber besonders verhandelt war, nach der Zahl der erschienenen Vertreter abgestimmt hatte, verlangten jetzt die Engländer, daß jeder Abgeordnete für je 1000 vertretene Mitglieder eine Stimme haben solle, während die übrigen Nationen dies auf das entschiedenste mit der Begründung bekämpften, daß bei dem Uebergewichte der Engländer diese Art der Abstimmung die alleinige Entscheidung durch die Engländer bedeuten würde und daß es erforderlich sei, die Abstimmung nach Nationen aufrecht zu halten. Dieser Antrag wurde denn auch schließlich mit den 58 kontinentalen gegen die 41 englischen Stimmen angenommen.
Hatte das Stimmverhältnis schon hinsichtlich des Kongresses so große Schwierigkeiten veranlaßt, so war es nur natürlich, daß diese Schwierigkeit sich steigerte, als es sich darum handelte, den auf dem vorigen Kongresse vorbehaltenen Punkt der Ausgestaltung eines $internationalen Verbandes$ zu erledigen, da hier naturgemäß das Schwergewicht gerade in der Regelung dieses Verhältnisses lag. Es gelang deshalb auch nicht, hierüber eine Verständigung zu erzielen, und es blieb nichts übrig, als von neuem einen Ausschuß mit der weiteren Beratung und Bearbeitung der Sache zu betrauen.
Bei der Frage des $internationalen Streiks$ wiederholte sich der schon in Jolimont hervorgetretene Gegensatz zwischen der entschiedeneren und der gemäßigteren Richtung. Die erstere verlangte die Proklamierung des Generalstreiks für den 1. Mai 1891, doch gelang es den Gemäßigten, nicht allein den Beschluß der nochmaligen Einleitung von Verhandlungen mit den Regierungen der beteiligten Staaten durchzusetzen, sondern sogar eine weitere Abschwächung in doppelter Beziehung herbeizuführen, insofern einerseits der Satz gestrichen wurde, der den einzusetzenden Ausschuß ermächtigte, nach erfolglosen Verhandlungen den Anfang des Streiks festzusetzen und andererseits die Erklärung, daß zur Erlangung des Achtstundentages der Generalstreik erforderlich $sei$, dahin zu mildern, daß er notwendig $werden könne$.
$Der dritte Kongreß$ wurde in London vom 7. bis 10. Juni 1892 abgehalten bei einer Anwesenheit von 61 englischen, 4 deutschen, 5 französischen, eines österreichischen und 8 belgischen Vertretern.
Der einzige Punkt der Tagesordnung, an den sich aber die wesentlichsten der bisherigen Streitfragen anschlossen, war die Bildung eines $internationalen Verbandes$ und dessen Ausgestaltung. Der alte Gegensatz zwischen den Arbeitern von Northumberland und Durham auf der einen und allen übrigen auf der anderen Seite machte sich von neuem geltend, indem die ersteren nicht allein den gesetzlichen Achtstundentag, sondern auch die Ernennung der Grubeninspektoren durch die Arbeiter verwarfen. Noch schwieriger wurde die Sache bei der Frage, ob man den gesetzlichen Achtstundentag nicht allein für die eigentlichen Grubenarbeiter, sondern auch für die über Tage beschäftigten Arbeiter fordern solle, da hier sämtliche Engländer erklärten, nicht im Besitze von Instruktionen zu sein und deshalb erst solche einholen zu müssen. Schließlich wurde deshalb diese Forderung von den übrigen Nationen einstimmig angenommen, während die Engländer sich der Abstimmung enthielten. Man einigte sich dann dahin, daß die Frage auf dem nächsten Kongresse einer erneuten Beratung unterzogen werden solle.
Hinsichtlich des Generalstreiks wurde mit 64 gegen die 9 Stimmen der Nordengländer beschlossen, wenn die Regierungen die Gewährung des Achtstundentages verweigerten, sei genügender Grund vorhanden, einen internationalen Ausstand zu beraten.
In der Frage der $Abstimmung$ erklärten die Deutschen und Belgier, den englischen Vorschlag, daß die Vertreter für je 1000 von ihnen vertretener Mitglieder eine Stimme haben sollen, jetzt annehmen zu wollen, so daß, da nur die Franzosen ihren Widerspruch aufrecht erhielten, dieser Abstimmungsmodus festgesetzt wurde.
Das $Statut des internationalen Bergarbeiterverbandes$ lautete nach der endgültigen Beschlußfassung folgendermaßen:
I. Der Verband soll aus Bergarbeitern aller Nationen bestehen, die sich demselben anzuschließen wünschen.
II. Der Zweck des Verbandes ist:
1. das Zusammenwirken aller Bergarbeiter der Welt;
2. die Beschränkung der Arbeit auf 8 Stunden einschließlich der Ein- und Ausfahrt;
3. die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke dadurch, daß den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefügt werden, die von den Grubenarbeitern frei gewählt und vom Staate bezahlt werden sollen;
4. internationales Handeln im Bedarfsfalle;
5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten Interessen;
6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer gerechten Durchführung aller Arbeitsverträge sowie zur Wahrung aller sonstigen Rechte und Herbeiführung humaner Behandlung der Kohlenindustriearbeiter.
III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen und dem internationalen Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschläge zu unterbreiten. Die Vertreter müssen ihrer Instruktion gemäß handeln.
IV. Die Beamten des Verbandes müssen zugleich Mitglieder des Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.
V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen erwählt und von dem Kongresse bestätigt.
VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation besitzt das Recht, zwei Kandidaten für jedes Amt vorzuschlagen und hat mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretär namhaft zu machen.
VII. Alljährlich soll ein Kongreß an einem von der Mehrheit des Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.
IX. Ein außerordentlicher Kongreß soll stattfinden, wenn das Interesse einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der Generalsekretär beruft dann nach Rücksprache mit dem Präsidenten, wenn das Komitee ihn dazu bevollmächtigt, baldthunlichst einen Kongreß.
X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem Kongresse entsenden.
XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.
XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem Verbande, dem sie angehören, honoriert werden.
XIII. Der Präsident und der Generalsekretär haben das Recht, wenn es ihnen nötig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.
XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees für Mieträume u. dgl. sind von den Kongreßmitgliedern zu berichtigen.
Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte bestätigt und als Ort des nächsten Kongresses Brüssel bestimmt.
Hier tagte dann der $vierte Kongreß$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai 1893, in dem 650000 Engländer durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000 Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je einen Abgeordneten vertreten waren.
Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordengländer mit 994000 angenommen wurde.
Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen. Auch hinsichtlich der $Oberflächenarbeiter$ wiederholte sich die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000 Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde, zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied zu machen. Auch der Beschluß in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde wiederholt und außerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der Bergwerksindustrie in allen Ländern zu verbieten.
Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der $Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon ausgehend, daß die bestehende Ueberproduktion die Interessen der Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schädigt, die Anpassung derselben an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hülfe eines internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen gleichmäßig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhältnissen der einzelnen Länder, auf 4 oder 5 Tage beschränkt werden, jedoch bei Lohnzahlung für 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die Produktionsbeschränkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 % den Unternehmern zufließen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses Programm angeeignet. Die Engländer führten die Ueberproduktion auf die Beschäftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz der Händler untereinander zurück und wollten alle Nationen auffordern, jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenförderung einzuschränken und die ungelernten Arbeiter auszuschließen. Die Deutschen bezeichneten als Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne und erklärten, daß eine völlige Abhülfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung möglich sei.
Nach langen Verhandlungen überwies man die Vorberatung einer Kommission.
Der $fünfte Kongreß$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin stattgefunden, wobei 645000 Engländer durch 38, 100000 Franzosen durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000 Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongreß nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission, sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei begrüßt wurde, erklärte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, daß sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekämpfen oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, daß sie auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern daß sie nur für den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten. Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Engländer $Burt$ sprach die besondere Hochachtung seiner Landsleute für den deutschen Kaiser wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.
Die Verhandlungen über das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflächenarbeiter$ mit den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den früheren Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, daß bei dem letzteren Punkte 30000 Engländer mit den übrigen Nationen stimmten. Neue Gegenstände der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz zwischen den Engländern und den übrigen Nationen. So wurde der Antrag, die Unternehmer auch ohne Rücksicht auf ihr Verschulden bei Unglücksfällen für haftbar zu erklären, und ebenso die Forderung, einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen 462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befürwortung der Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht zum Abschlusse gebracht, führten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten zwischen den Engländern auf der einen, und den übrigen Nationen auf der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, daß sie den Kongreß zu tyrannisieren suchten. Außerdem machte man sich gegenseitig zum Vorwurfe, die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen zu haben, und schließlich reisten die Engländer ab, bevor die Beratungen beendigt waren, indem sie für die Verhandlungen des letzten Tages nur 2 Vertreter zurückließen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.
Der $sechste Kongreß$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris abgehalten. Vertreten waren 590000 Engländer durch 32, 132000 Franzosen durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher durch 5 Abgeordnete.
Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schließlich aber mit den Stimmen der Engländer und Deutschen gegen die der Franzosen und Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu überweisen. Die Beratung über den $Achtstundentag$ führte insofern zu einem anderen Ergebnisse wie früher, als zum erstenmale die Mehrheit der Engländer (_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafür stimmten, denselben auch auf die $Oberflächenarbeiter$ auszudehnen, so daß dieser Beschluß mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen national union gefaßt wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Engländer, die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters ausschließen und der übrigen Nationen, die diesen Unterschied nicht anerkennen wollten, gegenüber: infolge einer Wunderlichkeit der englischen Geschäftsordnung kam es zu keiner maßgebenden Entscheidung. Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde einstimmig angenommen, während der deutsche Antrag, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch der übrigen Nationen gefunden hatte, zurückgezogen wurde.
Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch 18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch 3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem 152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.
Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$ beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch der deutsche Vertreter $Möller$ stellte sich auf diesen Standpunkt, der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter $Werdelmann$ entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren Kongresse über das gänzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsämter$ gingen die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$ zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die Beratung über das $System Lewy$ mußte wegen ungenügender Vorbereitung wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein weiterer Beschluß forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$- und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen von der _National union_, die sie grundsätzlich verwarf, eine Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die Deutschen sich der Abstimmung enthielten.
Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können, einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war, wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen Russen einzuladen.