Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 57

Chapter 573,082 wordsPublic domain

Art. 23. Jeder Verband, der beim internationalen Sekretariat beteiligt ist und bei Arbeitsniederlegung in seinem Gebiet Anspruch machen will auf die Unterstützung der gesamten organisierten Buchdruckergehülfenschaft, ist verpflichtet, allen reisenden Kollegen eine Unterstützung (Viatikum) auszurichten.

Art. 24. Zum Bezuge dieses Viatikums sind berechtigt alle einem beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten nationalen Verband angehörenden Setzer, Drucker, Gießer oder eine andere Partie des graphischen Gewerbes ausübenden Personen, welche im rechtmäßigen Besitz eines von einem dieser Landesverbände ausgestellten Mitgliedsbuches und Viatikumsausweises sind.

Art. 25. Die einheitliche Regelung des Viatikums wird nach den Beschlüssen des II. Internationalen Buchdruckerkongresses erfolgen.

4. Kapitel.

$Internationale Kongresse.$

Art. 26. Internationale Kongresse können einberufen werden, wenn es das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbänden und nach Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbände beschließt, oder wenn der vorhergegangene Kongreß einen bezüglichen Beschluß gefaßt hat.

Art. 27. Der internationale Kongreß hat folgende Kompetenzen und Befugnisse:

a) Bestellung des Kongreßbureaus;

b) Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen Buchdruckersekretariats über den Stand des letzten;

c) Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbände über den Stand der Sozialgesetzgebung in ihren Ländern, soweit dadurch die Gehülfenorganisation betroffen wird;

d) Behandlung der Anträge der einzelnen Landesverbände und Beschlußfassung über dieselben;

e) Maßnahmen gegen renitente Verbände, d. h. solche Verbände, welche die Beschlüsse früherer internationaler Kongresse nicht innehalten oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen;

f) eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu bestellen hat;

g) Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses.

Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines neuen Kongresses verlangt und damit begründet, daß die Organisation des internationalen Sekretariates sich als reformbedürftig erwiesen habe. Die an die vorigen Verbände gerichtete Anfrage ergab einhellige Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August in Genf der III. $Internationale Buchdruckerkongreß$ statt, auf dem folgende Verbände mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten waren:

Verband der Deutschen Buchdrucker 21000 Mitgl.

Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs 7000 "

Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für Buchdrucker und Schriftgießer 570 "

Verband der Buchdrucker und Schriftgießer Ungarns 2800 "

Allgemeen Nederlandsch Typografenbond in Amsterdam 1400 "

Typografiske Reservefonds og Rejskasser für de skandinaviske Lande in Kopenhagen 1450 "

Norwegischer Zentralverein in Christiana 650 "

_Federazione italiana dei lavoratori del libro_ 4000 "

Luxemburger Buchdruckerverein 70 "

Bulgarischer Buchdruckerverband 57 "

Schweizerischer Typographenbund 1500 "

_Fédération romande_ 586 "

_Fédération française des travailleurs du livre_ 7100 "

Zusammen 13 Verbände mit 47782 Mitgliedern.

Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt, daß $Italien$ sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte, das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der Beiträge bei Streiks zu entsprechen.

Der $französische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille (7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.

$England$ hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt. $Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem Sekretariate angeschlossen.

Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das $internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.

Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen, daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.

Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunächst wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich aussprach.

Gerade der österreichische Vertreter $Höger$ entwickelte eingehend die Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings müßten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen; deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.

$Döblin$ erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.

Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung der Kasse aus; der französische Abgeordnete $Këufer$ erklärte sogar, er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte, der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete. Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten. Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen, da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten. Unter Ablehnung des Antrages $Döblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt, wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren Verhandlungen folgende Fassung:

Art. I.

Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.

Art. II.

Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse. Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als unangreifbarer Reservefonds dienen soll.

Art. III.

Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung, _Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.

Art. IV.

Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind hiervon zu benachrichtigen.

Art. V.

Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.

Art. VI.

Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt werden.

Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter $Petersen$, der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß, wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf freiwillige Beiträge erheben.

Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232 Mitglieder.

Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den 1. Dezember 1896 festzusetzen.

Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend, wurden im allgemeinen die auf den beiden früheren Kongressen vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der Beschluß gefaßt, das Tagegeldsystem und die Erhöhung des Reisegeldes zu empfehlen.

Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maßregeln gegen renitente Verbände$, erledigte sich dadurch, daß der Vorsitzende mitteilte, daß gegenwärtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate beteiligte Verbände ihren Verpflichtungen nachkämen. Dagegen führte die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Döblin$ und dem schweizerischen Vertreter $Göcking$, der die schon bei anderen Punkten hervorgetretene Spannung der Gemüter deutlich erkennen ließ. Als $Döblin$ sich wiederholt darauf berief, daß Deutschland in Verbindung mit Dänemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl der Mitglieder darstelle, erklärte $Göcking$, daß für die Bedeutung der gefaßten Beschlüsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der Verbände maßgebend sei; andernfalls würde der internationale Verband lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland über nahezu die Hälfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten Verbande alle übrigen majorisieren könne.

Der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen Verbänden machte sich auch ferner geltend bei dem von dem niederländischen und dem dänischen Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergüten und nach dem Verhältnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbände umzulegen. Dieser Antrag wurde von Döblin lebhaft bekämpft. Derartige Kosten müßten von den Verbänden selbst getragen werden; andernfalls müsse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken. Schließlich wurde der Vermittelungsantrag $Höger$ angenommen, den Delegierten von Verbänden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten zu vergüten, während für die Unterhaltskosten die Verbände selbst aufzukommen haben. Dieser Beschluß soll aber erst dem nächsten Kongresse vorgelegt werden.

Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem Rechte der größeren Verbände gegenüber den kleineren hinsichtlich der Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$ (Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der Verbände auf den internationalen Kongressen$ nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Këufer$ (Frankreich), daß kein Verband mehr als 5 Stimmen haben dürfe. Dieser Vorschlag wurde aber von $Döblin$, $Röger$ und $Dornseiffer$ bekämpft und schließlich mit 9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag $Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund):

»Der Kongreß beschließt, das Stimmrecht in folgender Weise zur regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine Stimme; für je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr«,

angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung für spätere Kongresse überwiesen.

Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbände mit der Bestellung des Sekretärs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschloß man, künftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fédération romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewählt. Als Wohnort wurde Bern beibehalten.

Hinsichtlich der Zeit und des Ortes für den nächsten Kongreß wurde, nachdem die für London und Brüssel gemachten Vorschläge abgelehnt waren, auf den Antrag von $Döblin$ von einer Beschlußfassung abgesehen, dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier Verbände abhängig macht, dahin abgeändert, daß schon der Antrag eines Verbandes genügt.

Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der Aufsichtskommission zur Berichterstattung für den nächsten Kongreß überwiesen.

Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet, und zwar für 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbände beteiligt:

1. Schweizerischer Typographenbund,

2. _Fédération des Typographes de la Suisse romande_,

3. Verband der deutschen Buchdrucker,

4. Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs,

5. Verband der Elsaß-Lothringischen Buchdrucker,

6. Verein der Buchdrucker und Schriftgießer Ungarns,

7. _Fédération française des travailleurs du livre_,

8. _Federazione italiana dei lavoratori del libro_,

9. Dänischer Landesverband mit der typographischen Vereinigung Kopenhagen,

10. Norwegischer Zentralverein,

11. Allgemeiner Niederländischer Typographenbund,

12. Luxemburger Buchdruckerverein,

13. Bulgarischer Buchdruckerverein,

14. _Fédération typographe belge_,

15. Gutenberg, allgemeiner Buchdruckereiarbeiter-Unterstützungsverein für Rumänien.

[194] Die Herstellung der Berichte für 1897 und 1898 ist nach einer Mitteilung des Sekretärs $Siebenmann$ wegen dessen langdauernder Krankheit bisher verzögert und wird erst im November 1899 erfolgen.

Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine beigetreten.

Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu bewegen. Der englische Vereinssekretär $Bowermann$ erklärte, daß er mit den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, daß aber ein Anschluß der englischen Vereine erst dann erfolgen könne, wenn dieselben unter sich fest verbunden seien.

Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines Beitrittes an das Sekretariat. Dies führte jedoch zu einem Proteste der typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, daß Schweden zunächst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus denen es ausgetreten war, wieder beitreten müsse. Das Sekretariat wies diesen Anspruch zurück. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission einzusetzen, welche den Anschluß an den skandinavischen Verband prüfen solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht.

Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von einem Schreiben nach Südrußland, auf welches keine Antwort erfolgte, keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklärungen gemacht. Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate nicht angehörenden Verbänden und Vereinen übermittelt, um dadurch eine Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbände, die _International typographical Union_ und die deutsch-amerikanische »Typographia« dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfügung stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen. Auch der französische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie das Sekretariat meint, spielt dabei der Haß gegen Deutschland eine erhebliche Rolle. Doch steht der französische ebenso wie der spanische Verband mit dem Sekretariate in regelmäßiger Verbindung. Das Statut der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als gescheitert anzusehen, indem viele Verbände gar nicht dazu zu bewegen gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf feste Jahresbeiträge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beiträge von 70 Cts. für jedes Mitglied geschaffen und in Fällen der Verminderung durch Umlagen wieder ergänzt werden soll. Eine Beschlußfassung hierüber ist noch nicht erfolgt.

Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunächst den beiden schweizerischen Verbänden übertragen war, wurde im Interesse der Vereinfachung der Geschäftsführung und der Kostenersparnis die Aenderung getroffen, daß die Sektion Bern mit der Bestellung betraut wurde. Als dann der Genfer Kongreß die Leitung dem Typographenbunde allein übertragen hatte, übernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes die Oberleitung, während der Aufsichtskommission mehr die Rolle eines beigeordneten Rates zu teil wurde, über dessen Thätigkeit ein genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretär wurde an Stelle von $Reimann$, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte, $Siebenmann$ gewählt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat.

Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von den einzelnen Verbänden nicht zu erlangen waren.

Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Daß gegen Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfüllung ihrer Pflichten die Sperre verhängt werden mußte, ist bereits oben erwähnt. Aber auch in den übrigen Ländern ist man von einer einheitlichen Durchführung der gefaßten Beschlüsse noch weit entfernt. Der niederländische Verband führte Klage gegen den deutschen, daß seine Mitglieder in Deutschland kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, daß es an der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits den gleichen Vorwurf gegen Dänemark erhob, berief sich dieses darauf, daß nach dem Rücktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.