Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 55

Chapter 553,111 wordsPublic domain

Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und zwar »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien«. Der letztere Zusatz wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_ bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.

Unter der Bezeichnung »$Erziehung und körperliche Entwicklung$« wurden Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner internationalen Konferenz betont.

In Bezug auf die »$Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$« wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:

»Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen, muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.

Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig, wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse. Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen, müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln. Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen notwendig:

1. Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien.

2. Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung. Indem der Kongreß in letzterer Beziehung die Beschlüsse des Pariser Kongresses wiederholt, empfiehlt er, die nächste Agitation hauptsächlich darauf zu konzentrieren:

a) den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen;

b) das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;

c) ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beide Geschlechter herbeizuführen.

Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethätigung notwendig.

Deshalb erklärt der Kongreß, anschließend an die gleichen Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften für ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören.

Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion zu ermöglichen, sich in Verbänden, die sich auf das ganze Land erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Kräfte in Sonderorganisationen zu verwerfen. Die $politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden$, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Berufe beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen anzustreben.

Neben dem Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften die Ausführung der $Arbeiterschutzgesetze$ zu überwachen, die Beseitigung gesundheitsschädlicher Betriebsformen sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongreß hält den $Streik$ und $Boykott$ für ein notwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben.

Das nächste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der Ausdehnung des Streiks auf ganze Länder oder Industrien abhängt.

Um eine einheitliche $internationale gewerkschaftliche Organisation$ der Arbeiter zu ermöglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Möglichkeit Statistiken über den Arbeitsmarkt führen und diese sowie die regelmäßigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande vorkommenden wichtigen Vorgänge gegenseitig melden.

Besonders wird den Gewerkschaften aller Länder zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der Landesorganisationen werden, und daß diese Arbeiter nicht zu geringeren Löhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und Boykotts sind die Gewerkschaften aller Länder verpflichtet, sich gegenseitig nach Kräften zu unterstützen.«

Hinsichtlich der $Maifeier$ schloß sich der Kongreß lediglich den früheren Beschlüssen an mit dem Zusatze: »er erblickt in der Maifeier eine wirksame Demonstration für den Achtstundentag und hält die Arbeitsruhe für die wirksamste Form der Demonstration.«

War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer $internationalen Organisation$ empfohlen, so beschloß man eine solche auch für die politischen Beziehungen und insbesondere zum Zwecke der regelmäßigen Berufung internationaler Kongresse. Indem man die Begründung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen über die soziale Frage in allen Ländern bereits enthielten, wurde folgender Beschluß gefaßt:

1. »Der Kongreß beschließt, daß ein Versuch gemacht werde, ein $ständiges internationales Bureau$ mit einem verantwortlichen Sekretär zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu passendsten Lande in Europa haben soll.

2. Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem Auftrage, dem nächsten internationalen Kongresse Vorschläge zur Ausführung des in Ziff. 1 Gewünschten zu unterbreiten.

3. Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das Recht, einen Vertreter bis zum nächsten Kongresse zu entsenden.

4. Der Kongreß anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen, ihren ganzen Einfluß aufzuwenden, um die Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen Informationsbureaus zur Ausführung zu bringen.«

Gegen 5 Nationen, die für die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen beschlossen, daß das internationale Bureau seinen Sitz in London haben soll.

Nachdem man dann noch Beschlüsse über die Abschaffung der Kriege durch internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wöchnerinnen, die Beschäftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie über eine Amnestie gefaßt und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschließlich für die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich dies als unmöglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und ausschließlich einzuladen:

1. »die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thätigkeit als ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen;

2. alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thätigkeit anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.«

Die Prüfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere Mandatprüfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen besteht. Die Mandate der Nationalitäten, die weniger als 5 Delegierte senden, werden von der Mandatprüfungskommission geprüft, ebenso wie die angefochtenen Mandate.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. --

Werfen wir einen Rückblick auf die bisherigen Ansätze zu einer internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit der alten »Internationale« ein großer Fortschritt zu verzeichnen, insbesondere sind die seit ihrem Erlöschen abgehaltenen Kongresse nicht mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden großen elementaren Strömungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natürlichen Ausdrucke gelangen.

Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptsächlich auf der $Verknüpfung der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung$. Daß dabei die erstere zurückgedrängt werden muß, hat insbesondere der Londoner Kongreß bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der englischen _trade unions_, der einzigen Arbeiterorganisation, die sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln können, zu einem Zusammenstoße führte, den man aus Rücksichten der Gastfreundschaft vermied, öffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die Sympathieen der Engländer für die gemeinschaftliche Thätigkeit so abkühlte, daß $David Holmes$, einer der anerkannten Führer der älteren Gewerkvereinler, öffentlich erklärte, dies sei der letzte Kongreß dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten gewesen wären, und daß darauf die 185 Vertreter der _trade unions_ bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da nämlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der _Socialdemocratic Federation_, den 115 Delegierten der _Independent Labour Party_ und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus einflußreichsten _trade unions_ schon in ihrer eigenen Gruppe in der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst überstimmt und hier Beschlüsse gefaßt, die ihren Grundsätzen durchaus zuwiderlaufen. So, wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschließlich des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer eigenen Arbeiterpartei »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien« beschlossen wurde. Diese Beschlüsse waren gegen die _trade unions_ um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise, wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung stark zurückgedrängt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge und insbesondere der Edinburger Kongreß[191] hat bewiesen, daß die Londoner Verhandlungen die Neigung der _trade unions_ zum ferneren Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeinträchtigt hat.

[190] Vgl. oben S. 31.

[191] Vgl. oben S. 33.

Die deutschen Sozialdemokratischen Blätter haben auch diesen Mißerfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklärt z. B. der »Vorwärts«: »es hieße Schönfärberei treiben, wollte man behaupten, daß der eben abgeschlossene Kongreß einen vollkommen befriedigenden Eindruck hinterlassen hätte.« Das Korrespondenzblatt der Generalkommission schreibt: »Die Hoffnung, die englischen Gewerkschaften durch den Kongreß für die sozialistische Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes näher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfüllt.« Wenn man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten abwälzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die »Neue Zeit«, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies auch ausdrücklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, daß der Kongreß einstimmig für einen Fehlschlag erklärt werde, fügt sie hinzu: »Und es ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gönnern ausschließlich die Schuld daran zuzuschieben.« Sehr wertvoll ist die dann folgende Ausführung, daß künftig entweder nur sozialistische Kongresse abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses möglichst weit aufgemacht werden müßten. »Denn nur die enge Verbindung mit dem Gros der vorwärts strebenden Arbeiterschaft schützt die Sozialdemokratie vor Verknöcherung, vor dem Verfallen in Sektierertum. Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein.«

Sind hiernach die Ansätze zu internationalen Verbindungen zwischen den gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Länder noch auf den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher auf der Abhängigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbände einzelner Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung regelmäßiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden. Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den überhaupt in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen, und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften Erfolge sprechen kann, während es sich bei den übrigen erst um schwache tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten Personen sich auf das lebhafteste darüber beklagen, daß ihre Bemühungen so geringes Verständnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde ist auch die Sammlung des einschlägigen Materials mit sehr großen Schwierigkeiten verknüpft, und es ist deshalb nicht möglich, für die nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollständigkeit zu geben.

IV. Die einzelnen Gewerbe.

1. Buchdrucker[192].

Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet, so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den übrigen darzustellen.

[192] Eine ausführlichere Darstellung, der das folgende entnommen ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben; dort sind auch die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.

Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es 1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten Mitgliederzahlen vertreten:

Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500, Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika 30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß, daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.

[193] Ueber den II. und III. Kongreß sind Protokolle herausgegeben, dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer besonderen Anlage der Zeitschrift »_La Typographie française_«, dem Organ der _Fédération française des travailleurs du livre_, veröffentlicht, von der mir durch die Güte des zeitigen internationalen Buchdruckersekretärs $Siebenmann$ das einzige dort vorhandene Exemplar zur Verfügung gestellt wurde.

Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere, insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf, daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird: »abgereist wegen Mangels an Arbeit«. Der romanische Verband zahlt den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum. In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch, spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden. In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung -- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurückgelegt hat, für jeden Tag einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).

Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten; der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der Sprachen geltend gemacht.

Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde deshalb nur die Frage der $Rückerstattung$ endgültig entschieden. Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag:

»Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbände nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen Sektionen und Verbänden aufzulegen, die am meisten unter der Beschäftigungslosigkeit zu leiden haben.«

mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches Verbandsbuch anzunehmen, aber im übrigen in der Frage des Viatikums weitere Beschlüsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen nicht vertreten.

Noch größer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster Linie um die prinzipielle Frage über das Verhältnis zum Sozialismus. Während der Referent $Pasquelin$ bemerkte, daß viele, die für den Gedanken der Organisation erwärmt seien, sich von ihr aus dem Grunde zurückhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten politischen Gruppe anzuschließen und die Ansicht vertrat, daß es erforderlich sei, daß alle Kräfte des Proletariates zur Zeit auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt würden, verlangten der dänische und der italienische Vertreter den Anschluß an den Sozialismus. Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die Schriftgießer beschränken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich geltend, daß die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung weder an einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen Bureau gestatteten.

Der Vorsitzende erklärte schließlich das Ergebnis der Erörterungen dahin zusammenfassen zu können, daß es die Meinung des Kongresses sei, zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren, und daß sich daraus später die Verbindung und die nachdrückliche Fühlungnahme mit den übrigen in gleicher Weise organisierten Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunächst die prinzipielle Frage über die Notwendigkeit einer internationalen Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien, Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbände, Nordamerika, England, Ungarn, Dänemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde, während Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.

Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane beschäftigt und über folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz) geeinigt:

»Der internationale Buchdruckerkongreß erkennt die Notwendigkeit der bereits in den verschiedenen Ländern bestehenden Widerstandskassen an und spricht den Wunsch aus, daß jeder Verband sofort die nötigen Schritte thue, um überall Widerstandskassen zu gründen.