Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 54

Chapter 543,011 wordsPublic domain

Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten, welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.

Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel abzuhalten. --

So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brüssel$ abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongreß$[186] konnte deshalb mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40 deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt, daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000 dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter in Kopenhagen.

[186] Vergl. das im Verlage des »Vorwärts« erschienene offizielle Protokoll.

Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die $internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.

Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten, daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten. Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschränkt sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände, bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten, wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde folgende Resolution fast einstimmig angenommen:

»Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse, einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch, um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.

Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten Zwecke erreichen zu können.

Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß, der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande, wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu treffen.

Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses Rechtes hindern.«

Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.

Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten. Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender vermittelnde Antrag angenommen:

»Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren, beschließt der Kongreß:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich gemacht wird.«

Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. --

Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt, auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.

Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß 1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich »an alle Gewerkschaften und sozialistischen Parteien« erlassen hatten, fanden sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte, gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem $Züricher Kongresse$[187] zu beteiligen.

[187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen »Grütlivereins« erschienene offizielle Protokoll.

Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26. März 1893 in $Brüssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbänden:

1. für Frankreich _Comité révolutionaire central_, _parti ouvrier_ und _bourse du travail_,

2. für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der Gewerkschaften,

3. für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat, _socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige größere Einzelvereine,

4. für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien,

besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung festgesetzt waren.

Obgleich die Einladung gerichtet war: »an alle Gewerkschaften sowie an diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen«, hatten sich die Anarchisten und die deutschen »unabhängigen Sozialisten«, die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte. Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und 90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften, aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete, darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider gezwungen, den Kongreß zu verlassen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur internationalen Durchführung des $Achtstundentages$. Gegenstände der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes, die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In derselben wurde ferner bemerkt:

»Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen, um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.«

Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände der Tagesordnung: »$Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$« und »$Politische Taktik der Sozialdemokratie$«. Bei dem ersteren Punkte handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit 18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.

Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung, daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede zu beseitigen, der Ausdruck »soziale Revolution« durch »soziale Umgestaltung« ersetzt.

Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent v. $Elm$ führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage, $wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien, habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände, da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw. Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden, wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.

Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst deren Leitung in die Hand nehmen.

Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:

»1. Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe;

2. Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger Hülfeleistung;

3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind; denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse, sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig auszutauschen;

4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt zu übertragen ist.«

Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag angenommen:

»Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben:

1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu können;

2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu vereinigen;

3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen;

4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional, national und international zu organisieren, damit in den Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverständnis handeln;

5. durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln;

6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen, solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;

7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu behandeln;

8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des Proletariats zu sichern.«

Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich, Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die holländische Resolution.

Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.

Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896 in London festgesetzt wurde. --

Dieser Kongreß, der unter dem Namen »$Internationaler sozialistischer Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß$«[188] vom 27. Juli bis 1. August 1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht, ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten, bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der Holländer den Kongreß.

[188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des »Vorwärts« erschienen.

Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende Nationen vertreten:

England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der _Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_, 22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften, 3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete), Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7), Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8), Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika, Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen, ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.

[189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die »Generalkommission der Gewerkschaften«. Die $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen, sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt ausweislich eines im »Gewerkverein« Nr. 32 vom 7. August 1896 veröffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsführer $Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, künftig besondere internationale Kongresse von ausschließlich gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der bezügliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.)

Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.