Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 53

Chapter 533,142 wordsPublic domain

Die Anarchisten hielten eine Reihe von Kongressen, u. a. den »Weltkongreß« vom 14.-19. Juli 1881 in London, ferner am 4. Juni 1882 in Lausanne und am 13. August 1883 in Genf, auf dem sie die »Propaganda der That« zu organisieren suchten.

Die $Sozialisten$ veranstalteten vom 2.-4. Oktober 1881 einen »$Weltkongreß$« in $Chur$, auf dem man sich aber bald überzeugen mußte, daß der eigentliche Zweck des Kongresses, eine gemeinsame internationale Organisation, noch durchaus unmöglich sei und an der zu großen Ungleichheit der sozialen Entwickelung in den einzelnen Ländern und der nationalen Verbände scheitern müsse. Man begnügte sich deshalb mit einer Verständigung über die gemeinsamen Ziele, nämlich: »Völlige körperliche und geistige Erziehung der Individuen auf Kosten der Gesamtheit, Ueberführung aller Produktionsmittel in Gesamteigentum, voller Arbeitsertrag für jeden Arbeiter nach Abzug der gesellschaftlichen Unkosten und Gewährleistung vollständigen Lebensunterhaltes seitens der Gesellschaft an alle Arbeitenden und Arbeitsunfähigen.«

Der Kongreß in Chur bedeutet insofern einen Umschwung in dem Auftreten der Sozialdemokratie, als sie sich seitdem von der Theorie zur Praxis gewandt, die sozialistischen Endziele, wie es $Singer$ genannt hat, in den »Silberschrank der guten Stube« gestellt hat, aus dem sie nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten hervorgeholt werden, und dagegen solche Forderungen in den Vordergrund gerückt hat, die nicht allein im Gegenwartsstaate zu erreichen sind, sondern hinsichtlich deren auch unter den verschiedenen Parteien keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit, sondern nur eine solche in betreff des Umfanges und des Tempos besteht. Dazu gehört vor allem der $Arbeiterschutz$, der von jetzt ab bei den Bestrebungen zu internationalem Zusammenwirken in den Vordergrund tritt.

Für die weitere Entwickelung der internationalen Beziehungen war es von Bedeutung, daß die 1878 aus Deutschland ausgewiesenen Sozialdemokraten großenteils nach Paris gingen und hier einen Mittelpunkt bildeten. Im Sommer 1882 entstand aus ihrer Mitte der »_cercle international_«, der sich in mehrere, den verschiedenen Nationalitäten entsprechende Sektionen sonderte und in ähnlicher Weise wie die frühere Internationale, die in Frankreich durch Gesetz vom 14. März 1872 verboten war, die Förderung der internationalen Beziehungen zwischen den sozialistischen Parteien der betreffenden Länder sich als Aufgabe stellte.

Aber hatten bisher die Streitigkeiten zwischen Anarchisten und Sozialisten es zu keiner gemeinsamen internationalen Organisation kommen lassen, so stellte sich dieser jetzt eine Spaltung in dem eigenen Lager der letzteren hemmend in den Weg. Dieselbe bezog sich freilich zunächst nur auf die Verhältnisse in Frankreich, wo sich der oben[180] näher dargestellte Zwiespalt zwischen Marxisten und Possibilisten entwickelt hatte, griff dann aber weiter, indem die Possibilisten bei den englischen trade unions Anschluß suchten und sich so ein weiterer Gegensatz zwischen sozialistischer und rein gewerkschaftlicher Auffassung geltend machte.

[180] S. 67 ff.

Nachdem so schon ein für den Herbst 1883 in Paris geplanter internationaler Kongreß an der Unmöglichkeit gescheitert war, eine Verständigung unter den leitenden Persönlichkeiten herbeizuführen, gingen endlich die Possibilisten (_fédération des travailleurs socialistes de France_) selbständig vor, indem sie nach Verständigung mit den englischen trade unions an Stelle eines eigentlichen Kongresses, gegen den sie auch den Einspruch der französischen Regierung fürchteten, eine bloße $internationale Konferenz$[181] einberiefen, die vom 29. Oktober bis 2. November 1883 in $Paris$ stattfand und an der außer 65 französischen und 10 englischen Abgesandten nur 3 spanische und ein italienischer Vertreter teilnahmen. Trotz der Fernhaltung der Marxisten trat unter den Franzosen und Engländern ein grundsätzlicher Gegensatz der Anschauungen zu Tage, indem die ersteren den Schwerpunkt auf das Eingreifen des Staates legten, während die letzteren dieses verwarfen und den Erfolg durch Ausnutzung des Koalitionsrechtes erreichen wollten. Da es nicht möglich war, sich gegenseitig zu überzeugen, so mußte man sich mit Beschlüssen begnügen, die rein äußerlich den beiden Standpunkten Rechnung trugen und folgenden Wortlaut hatten:

»1. Die Konferenz ist der Ansicht, daß das Hauptziel der Arbeiter darin bestehen muß, die Arbeitszeit zu beschränken und den Arbeitern aller Nationen eine erträgliche Lage zu schaffen. Dies zu erreichen giebt es zwei Mittel: die Gesetzgebung, um diejenigen zu schützen, die zu schwach sind, um sich gegen die Mißbräuche des Systems der Konkurrenz zu verteidigen, und die Organisierung aller einigen und disziplinierten Arbeiter. Da in einigen Ländern die Organisation der Arbeiter durch ungerechte Gesetze gehemmt wird, so liegt den Arbeitern aller Länder die Pflicht ob, alle ihre Bemühungen gegen die Gesetze zu richten, welche die nationale und internationale Gesetzgebung hemmen, vermöge deren das obige Resultat und alle der Arbeiterklasse förderlichen Verbesserungen eingeführt werden können.

2. In betreff der Arbeit, welche von fremden Arbeitern in einem Lande verrichtet wird, empfiehlt die Konferenz diesen Arbeitern, sich den allgemeinen Bedingungen zu fügen, welche in dem betreffenden Lande von nationalen und lokalen Arbeitervereinen aufgestellt worden sind, und den einheimischen Arbeitern nicht gefährliche Konkurrenz zu machen, indem sie Bedingungen annehmen, welche den Arbeitgebern günstiger sind.

3. In Erwägung, daß die Interessen der Arbeiter aller Länder gleiche und gegenseitige sind, daß, um eine gute Verteidigung dieser Interessen zu organisieren, es nötig ist, eines Tages eine dauernde Vereinigung zwischen den Arbeitervereinen aller Industrieländer herstellen zu können, ladet die Konferenz die Arbeiter der Länder, in denen nationale oder internationale Vereinsfreiheit nicht besteht, ein, in Parlamenten und im Volke dafür zu agitieren, daß die Gesetze, die dieser Vereinigung im Wege stehen, abgeschafft werden. Sie wünscht, daß bei der Unmöglichkeit, diese Vereinigung zustande zu bringen, Konferenzen oder Kongresse so oft als möglich die ernsthaft organisierten Arbeiterparteien der verschiedenen Nationen in Verkehr bringen mögen.«

[181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des »Sozialdemokrat« vom 10. November 1883.

Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die $zweite internationale Konferenz$[182], die vom 23.-29. August 1886 ebenfalls in $Paris$ stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den späteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die äußere Veranlassung hatte die »Erste internationale Industrieausstellung« geboten, welche die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres eröffnet hatten. Außer den französischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands, Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief.

[182] Vgl. den Bericht in Nr. 36-38 des »Sozialdemokrat« vom 1., 8. u. 15. Sept. 1886.

Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, daß der schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen den englischen _trade unions_ auf der einen und den Sozialisten auf der anderen Seite sich noch schärfer geltend machte. Die deutschen Vertreter machten den Engländern den reaktionären Karakter ihrer Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich hätten. Die Engländer dagegen beriefen sich auf die von ihnen erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Engländer waren in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere über die Fabrikgesetzgebung wenig und verließen die Konferenz vor deren Beendigung.

Die von der Konferenz gefaßten Beschlüsse lauteten folgendermaßen:

I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung.

Die Arbeiter der verschiedenen Länder sollen ihre Regierungen auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschließung internationaler Vorträge und Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende Forderungen:

1. Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren.

2. Schutzmaßregeln für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre und für Frauen.

3. Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in der Woche.

4. Verbot der Nachtarbeit außer in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen.

5. Obligatorische Einführung von Einrichtungen in den Werkstätten zum Schutze der Gesundheit.

6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind.

7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei Unfällen.

8. Ueberwachung der Werkstätten, Fabriken u. s. w. durch von den Arbeitern gewählte Aufsichtsbeamte.

9. Regelung der Gefängnisarbeit derart, daß sie der Privatindustrie keine schädliche Konkurrenz macht.

10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Ländern, welcher dem Arbeiter mit seiner Familie einen auskömmlichen Unterhalt bietet.

II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200-300 Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen haben.

III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig, eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu begründen.

Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Aber bevor dieser Plan zur Ausführung gelangte, beschloß der englische _trade unions_ Kongreß in Swansea am 11. September 1887 für das Jahr 1888 einen internationalen Kongreß nach London einzuberufen und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten abgesandt seien, um dadurch berufsmäßige Agitatoren und Palamentarier auszuschließen. Der »reaktionäre« Beschluß erregte bei den deutschen und österreichischen Sozialdemokraten große Entrüstung, wobei die ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit zu bekümmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6. Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen Kongresses für das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich beriefen sie sich darauf, daß ihnen ihre Gesetze die Erfüllung der englischen Forderung unmöglich machten und daß die internationale Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und ihr Angebot, ihren eigenen Kongreß zu Gunsten des englischen fallen zu lassen, wurde abgelehnt, und so erließ die sozialdemokratische Fraktion des deutschen Reichstages am 1. März 1888 einen öffentlichen Aufruf, in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der anderen Länder für das Jahr 1889 einberufen werde.

Gleichwohl fand der Kongreß vom 6.-10. November 1888 in $London$ statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete für 850000 und das Ausland durch 44 Abgeordnete für 250000 Mitglieder. Von den letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien, 2 auf Dänemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern galten 15 als Sozialisten, und da sämtliche Ausländer dieser Richtung zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitäten erfolgten.

[183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des »Sozialdemokrat« vom 17. November 1888.

Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin beantwortet hatte, daß die Arbeiterparteien in den verschiedenen Ländern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder international, aufheben oder beschränken, auf ihr Programm setzen und künftig dafür wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung, der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Engländer schlugen eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart, daß sämtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen Vollziehungsausschuß und diese nationalen Ausschüsse einen internationalen Generalausschuß einrichten, daneben aber jährlich nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstündiger erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen verworfen und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

»In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.«

Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde für 1889 in Paris in Aussicht genommen.

So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen Siege des Sozialismus geendet. --

Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die französischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen Arbeiterkongreß nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt, daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle. Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschluß vom Kongresse befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris, innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten. Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongreß$ auszuschreiben, wozu sie den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu haben behaupteten.

Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar 1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.

An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris eröffnet. Beide haben auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen, dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß zulassen wollten.

Der $Marxistenkongreß$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht, von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb, als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte. Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:

1. Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für jugendliche Arbeiter.

2. Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von 14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.

3. Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.

4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen einwirkt.

5. Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren.

6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für alle Arbeiter.

7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist.

8. Verbot des Trucksystems.

9. Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w.

10. Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem).

11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus.

12. Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.

[184] Ueber den Kongreß ist ein offizieller Bericht veröffentlicht, der in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in Nürnberg erschienen ist.

Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag, die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel: »Der Achtstundenarbeitstag« herauszugeben und endlich den nächsten internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die insbesondere von dem Holländer $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der sozialen Revolution und insbesondere des sog. »Militärstreiks«, d. h. der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.

Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der sozialdemokratischen Partei einzutreten.

Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:

»Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.

In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.

Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.«

Der $Possibilistenkongreß$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich, 66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4 Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung, Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes. Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung faßte man folgenden Beschluß:

»1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende Taktik am besten beurteilen können.

2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung ergehen, sich national und international zu organisieren.

3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.

4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu machen.

5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden, soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.«

[185] Einen offiziellen Kongreßbericht habe ich nicht ermitteln können; das Material ist der »Berliner Volkstribüne«, Nr. 19 und 20 vom 20. und 27. Juli 1889, entnommen.