Part 52
Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz ist der am 13. Oktober 1898 gegründete »Berufsverein christlicher Gastwirtsgehülfen«. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.
Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa 200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der »Christliche Arbeiterfreund«.
k) $Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter$.
Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der »Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe«, der insbesondere die Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den »Christlichen Arbeiterfreund«.
l) $Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter$.
Am 4. Dezember 1898 hat sich ein »$Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald$« mit dem Sitze in Villingen gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband »steht auf christlich-gläubigem Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft (männlich und weiblich)«.
Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:
1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen $Arbeitgeber$- und $Arbeitnehmerschaft$;
2. die Regelung der $Lohnverhältnisse$ der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein gewährleistet. Vereinbarung von $Lohntarifen$, soweit möglich;
3. die Besserung der $Verhältnisse$ in den $Fabriken$ und $Werkstätten$ selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der $Arbeitszeit$, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;
4. die Einsetzung einer $Vermittelungsinstanz$ bei etwaigen Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien;
5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;
6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu stellenden $Fachblattes$ (namentlich zur $Arbeitsvermittlung$ und Hebung der $Fachkenntnisse$);
7. Einrichtung von Unterstützungs- und anderen $Kassen$, je nach Bedürfniß
8. $Raterteilung$, Leistung von $Rechtsschutz$, sowie Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und worin das Gewerbegericht nicht zuständig ist;
9. die Erstattung von $Gutachten$ und $Eingaben$ über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c., sowie Parlamente;
10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen $Wahlen$, soweit der Verband dabei interessiert ist.
Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet: Statistische Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Versammlungen und Vorträge über praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung, sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten für die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der Verbandskasse eine Unterstützung bewilligt werden, über die der Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu prüfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende Generalversammlung über die weiteren Maßregeln zu beraten, die für alle Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.
m) $Christliche Gewerkschaft in Frankfurt$ a. M.[176].
Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben, hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine »christliche Gewerkschaft« gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Stätte zu bieten, die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz »christlich« soll nur in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht mit religiösen, sondern ausschließlich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen.
[176] Das Material verdanke ich Herrn Obermeister $J. Bärrn$ in Frankfurt a. M.
Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt: a) Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Einschränkung der Arbeitszeit, soweit solche zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter. Als $Mittel$ zur Erreichung dieses Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine genügende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und anderen Fragen, Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w., belehrende und bildende Vorträge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen gewerblichen Streitfällen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner aller Grundsätze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die $Leitung$ der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur Hälfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu wählen ist. Außerdem wechselt der Vorsitz alljährlich zwischen den beiden Konfessionen. Der Beitrag beläuft sich auf wöchentlich 15 Pf. Die Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Unterstützung von wöchentlich 3 Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.
Die Anregung zur Gründung der Gewerkschaft ist von dem katholischen Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte Mai 1899 etwa 400.
n) $Gesamtverband christlicher Gewerkvereine$[177].
So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Schon auf die Tage vom 4.-7. September 1898 hatte der Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einen $gemeinsamen Delegiertentag$ einberufen, aber eine vorher zusammengetretene Konferenz hielt es für nötig, ein solches Unternehmen erst noch besser vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt für Süd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitsätze festgestellt werden, um den Verbänden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu nehmen.
[177] Das Material verdanke ich dem Arbeitersekretär Herrn $Erzberger$ in Stuttgart.
Diese $Vorkonferenzen$ haben am 8. Dezember 1898 in $Köln$ und am 8. dess. Mon. in $Ulm$ stattgefunden und sich über eine Reihe von Leitsätzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen:
1. Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d. h. beide christliche Bekenntnisse umfassen, aber auf dem Boden des Christentums stehen. Die Erörterung konfessioneller Fragen ist strengstens auszuschließen.
2. Die Vereine sollen ferner unpolitisch sein, d. h. sich keiner bestimmten politischen Partei anschließen. Die Erörterung parteipolitischer Fragen ist fern zu halten, doch sind gesetzliche Reformen auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung anzustreben.
3. Es sind thunlichst für die einzelnen Berufszweige und für geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu gründen. Zur Durchführung der verfolgten Ziele ist die Verbindung gleichartiger Gewerkschaften zu empfehlen. Die Gewerkschaften setzen sich zusammen aus Ortsgruppen, deren Vertreter die Generalversammlungen bilden. Diese wählen die Zentralleitung, nämlich 2 Vorsitzende, 2 Schriftführer und 2 Kassierer. Den einzelnen Gewerkschaften bleibt überlassen, ob sie auch einen Ehrenrat unter Zuziehung von Nichtmitgliedern einrichten wollen. Bei allen Wahlen sind die beiden Bekenntnisse angemessen zu berücksichtigen.
4. Aufgabe der Gewerkschaften ist die Hebung der leiblichen und geistigen Lage der Berufsgenossen. Im Programm ist zu den wichtigsten Fragen des Gewerbes, insbesondere denjenigen des Lohnes und der Arbeitszeit, Stellung zu nehmen. In Ermangelung ausreichender gesetzlicher Versicherung gegen Krankheit, Unfälle, Arbeitslosigkeit und Invalidität, sowie der Regelung des Arbeitsnachweises haben die Gewerkschaften hier einzugreifen, insbesondere durch Kassen das Fehlende zu ersetzen. Ebenso ist durch Spar- und Konsumkassen der Sparsinn der Arbeiter zu fördern. Eine besondere Aufgabe ist, die Durchführung der zum Schutze von Sittlichkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassenen gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu überwachen und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Auch sollen die Vereine für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterausschüsse, Gewerbegerichte u. s. w. eintreten.
5. Mittel zur Durchführung dieser Aufgaben sind Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Vorträge über die sozialen und gewerblichen Fragen des Berufes und ein eigenes Fachblatt. Die Erhebungen haben den Zweck, Material zu sammeln, um dieses bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und bei Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w. zu benutzen. In den Vorträgen sind insbesondere die sozialen Versicherungsgesetze und die Arbeiterschutzbestimmungen, sowie die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen in anderen Gegenden und Ländern zu behandeln. Aus dem Vereinsorgan sind konfessionelle und parteipolitische Fragen fernzuhalten. Die Leitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu übertragen, wobei sozialpolitisch und volkswirtschaftlich geschulte Kräfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind.
6. Der prinzipielle Standpunkt ist niedergelegt in folgenden Schlußsätzen: »Es ist nicht zu vergessen, daß Arbeiter und Unternehmer gemeinsame Interessen haben, darauf beruhend, daß beide Teile nicht allein als zusammenhängende Faktoren der Arbeit der letzteren Recht auf angemessene Entlohnung gegenüber dem Kapital, sondern vor allem die Interessen der Erzeugung von Gütern gegenüber dem Verbrauche derselben zu vertreten haben. Beide Teile beanspruchen das Recht einer größtmöglichen Verzinsung ihres in der Erzeugung von Gütern enthaltenen Kapitales, der Unternehmer seines Kapitales und der Arbeiter seiner Arbeitskraft. Ohne beides, Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion. Darum soll die ganze Wirksamkeit der Gewerkschaften von versöhnlichem Geiste durchweht und getragen sein. Die Forderungen müssen maßvoll sein, aber fest und entschieden vertreten werden.«
Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, daß bei Lohnfragen Fühlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden möge, wenn die Möglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlußfassung dem Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten.
Der $erste Kongreß christlicher Gewerkschaften Deutschlands$ hat am 21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30 norddeutschen und 18 süddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37 Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen Punkten einverstanden, insbesondere darüber, daß der konfessionelle und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung, über die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitsätzen:
1. Die Gewerkvereine sind interkonfessionell und politisch unparteiisch.
2. Es ist die Vereinigung gleichartiger Gewerkvereine in Zentralverbände behufs besserer Durchführung der vorgesteckten Ziele zu erstreben.
3. Die Aufgabe der christlichen Gewerkvereine besteht in der wirtschaftlichen, geistigen und sittlichen Hebung des Arbeiterstandes. Dieselbe ist zu erstreben durch
a) Durchführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Förderung des weiteren Ausbaues der Arbeitergesetzgebung;
b) durch genossenschaftliche Selbsthülfe (Ergänzung der Arbeiterversicherung durch Unterstützungs- u. s. w. Kassen u. s. w.;
c) Sicherung der Rechte und Freiheit des Arbeiters beim Abschlusse des Arbeitsvertrages.
4. Die gesamte Thätigkeit der christlichen Gewerkvereine ist getragen von der Anerkennung gleicher beiderseitiger Rechte und Pflichten von Arbeitern und Arbeitgebern. Arbeit und Kapital sind die aufeinander angewiesenen Faktoren der Produktion.
[178] Die Ziffern aus Süddeutschland sind in dem Berichte nicht angeführt.
Außerdem forderte man Aufhebung aller die Koalitionsfreiheit beschränkenden Gesetze und gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine, erklärte auch die Schaffung von Arbeitskammern mit gleichberechtigter Teilnahme von Arbeitgebern und Arbeitern als ein wertvolles Mittel zur Ausgleichung der sozialen Gegensätze.
Es wurde dann ein Zentralausschuß aus sieben norddeutschen und sechs süddeutschen Mitgliedern gewählt, dem folgende Aufgaben zugewiesen wurden:
1. Ausführung der Kongreß-Beschlüsse;
2. Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;
3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;
4. statistische Erhebungen über die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft u. s. w.;
5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch kein eigenes Fachorgan besitzen.
Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes oder Ortes zu fördern, empfahl der Kongreß, unbeschadet der Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein »Arbeiterschutz« zusammenzuschließen.
Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen, indem sie am 11. Juni 1899 in Mönchen-Gladbach eine Konferenz abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle für Nord- und Süddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbände sollen möglichst selbständig sein, insbesondere auch über Streiks beschließen; nur dann, wenn sie dabei die Unterstützung seitens der Zentralstelle in Anspruch nehmen, müssen sie deren Genehmigung einholen.
Es soll eine gemeinsame Unterstützungskasse gegründet werden, in welche die Vereine für jedes Mitglied jährlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Für Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.
B. Internationale Beziehungen.
I. Einleitung.
Der Grundgedanke aller gewerkschaftlichen Bestrebungen der Arbeiterklasse ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Interesse des Arbeiters. Da nun aber derartige Maßregeln, mögen sie die Erhöhung der Löhne, Verkürzung der Arbeitsdauer, Vorkehrungen gegen Schädigungen im Betriebe, gegen übermäßige Ausbeutung der Arbeitskraft oder sonstige Fragen betreffen, fast ausnahmslos mit einer Verteuerung der Produktionskosten verknüpft sind, so ist ganz zweifellos ihre Durchführung auf allen Produktionsgebieten, bei denen es sich um eine Konkurrenz mit dem Auslande -- und zwar sowohl beim Exporte als im eigenen Lande -- handelt, erschwert, solange nicht durch dieselbe oder eine ähnliche Veranlassung der ausländischen Produktion gleiche Opfer auferlegt werden. Gewiß ist es unberechtigt, wenn bei jeder, oft unbedeutenden arbeiterfreundlichen Maßregel sofort die Existenzfrage der einheimischen Industrie gestellt wird, denn die natürliche Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist meist so groß, daß eine geringe Verschiebung gar keine Rolle spielt, aber immerhin ist grundsätzlich eine Verteuerung der inländischen Produktion im Gebiete der internationalen Konkurrenz nur insoweit möglich, wie sie in allen beteiligten Ländern übereinstimmend stattfindet. Damit ist der internationale Rahmen der Gewerkschaftsbewegung von selbst gegeben: Die Arbeiter selbst haben im Interesse der praktischen Ausführbarkeit ihrer Bestrebungen sich die Aufgabe zu stellen, auf möglichst gleichmäßige Erhebung ihrer Forderungen in allen Kulturländern hinzuwirken.
Die Sozialdemokratie hat schon früh den internationalen Karakter der Arbeiterfrage erkannt; wenn sie den Grundsatz der Internationalität dahin übertrieb, daß sie die Berechtigung der nationalen Eigenart verkannte, so beeinträchtigt dies nicht die Richtigkeit des Grundgedankens. Die Gewerkschaftsbewegung, soweit sie selbständig auftritt, ist erst wesentlich später zu diesem Verständnis durchgedrungen. Freilich haben die englischen _trade unions_ schon seit Jahren angefangen, durch besondere Abgesandte die Verhältnisse des Arbeits- und Warenmarktes im Auslande studieren zu lassen, aber diese Reisen bezweckten eben nur Studien, nur Feststellung der Thatsachen, nicht Beeinflussung derselben durch Verbindung mit der ausländischen Arbeiterschaft.
Nun muß aber, wenn es sich darum handelt, die ersten Anfänge internationaler Beziehungen auf gewerkschaftlichem Gebiete festzustellen, mit der Thatsache gerechnet werden, daß auch die Sozialdemokratie von je her Forderungen gewerkschaftlicher Natur erhoben und vertreten hat, daß also insoweit auch ihre Thätigkeit einen gewerkschaftlichen Karakter trägt. Es rechtfertigt sich deshalb unter diesem Gesichtspunkte, auch die früheren, überwiegend auf politischem Gebiete liegenden Bestrebungen zur Herbeiführung einer internationalen Verbindung der Arbeiter kurz zu erwähnen.
II. Die internationale Arbeiterassoziation.
Schon das kommunistische Manifest von 1848 erklärt: »Die Kommunisten arbeiten überall an der Verbindung und Verständigung der demokratischen Parteien aller Länder.« Aber ein ernsthafter Versuch wurde in dieser Beziehung zuerst unternommen durch die am 28. September 1864 in London erfolgte Gründung der »$Internationalen Arbeiterassoziation$«. Ein Ausschuß von 50 Personen unter Leitung von Marx entwarf das Programm des 1866 in Genf abgehaltenen $ersten internationalen Kongresses$, welches als Ziel »die ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klassen« aufstellte, »dem jede politische Bewegung als bloßes Hülfsmittel sich unterordnen sollte«, und in Erwägung, »daß alle auf dies große Ziel gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solidarität zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem Nichtvorhandensein eines brüderlichen Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind, daß aber die Emanzipation der Arbeit weder ein lokales, noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfaßt, in der modernen Gesellschaft existiert und dessen Lösung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der fortgeschrittensten Länder abhängt«, »ein unmittelbares Bündnis der noch getrennten Bewegungen« fordert Die Organisation bestand darin, daß die Delegierten der an den einzelnen Orten bestehenden Lokalsektionen eine Föderation des betreffenden Landes und die Vertreter die Föderationen einen Kongreß bildeten, der jährlich zusammentreten sollte und das souveräne Vereinsorgan bildete. Das leitende Verwaltungsorgan war der »Generalrat« in London, dem die Generalsekretäre der einzelnen Länder angehörten.
Die folgenden Kongresse wurden abgehalten: 1867 in $Lausanne$, 1868 in $Brüssel$ und 1869 in $Basel$. Neben der Störung der Bewegung durch den deutsch-französischen Krieg machte sich aber bald ein scharfer Gegensatz unter den beiden Richtungen geltend, nämlich der sozialdemokratisch-zentralistischen unter Führung von $Marx$, und der anarchistisch-föderalistischen unter Leitung des Russen $Bakunin$. Auf dem vom 2.-9. September 1872 im $Haag$ abgehaltenen Kongresse kam es deshalb zu einer Spaltung indem mit 26 gegen 23 Stimmen die Anarchisten ausgeschlossen wurden. Aber man überzeugte sich zugleich von der Aussichtslosigkeit der Bestrebungen für die nächste Zukunft, und so beschloß man die Auflösung in der Form, daß man den Generalrat nach New York verlegte[179].
[179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. 162 ff.
Im Jahre 1873 tagten beide Parteien getrennt in $Genf$ und befehdeten sich gegenseitig auf das heftigste. Der Versuch, auf dem Kongresse in $Gent$ (9.-16. September 1877) die Verbindung wieder herzustellen, mißlang. Der Plan, bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung 1878 einen »Internationalen Arbeiterkongreß« einzuberufen, scheiterte an dem Verbote der französischen Regierung. So war denn die internationale Organisation der Arbeiterschaft endgültig zerstört, und die nächsten Jahre zeigen ein getrenntes Vorgehen der beiden feindlichen Richtungen.
III. Allgemeine Arbeiterkongresse.