Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 51

Chapter 513,045 wordsPublic domain

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die Statuten zu verpflichten und sich dadurch »feierlich und öffentlich als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen«. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende »als Genosse einer der Umsturzparteien erkannt wird«. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5 Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht, aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen »$Verband der christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und Umgegend$« gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in Hand gehen.

b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896, wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der »christlich-soziale Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend« gegründet. Die Statuten stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500 gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten, als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

[170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der $Textilarbeiterinnen$ begründet, der im April 1899 150 Mitglieder zählte.

c) $Textilarbeiterverein Düren$[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899 800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen, einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe des Kaplans $Küpper$ in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

[171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Küpper$ in Düren.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen. Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der »Christliche Arbeiterfreund«.

d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte. Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen Arbeitervereins, die »Weberunion«, die Weberinnung, ein Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft. Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu der »Krefelder Webervereinigung« zusammengeschlossen, die insbesondere auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember 1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten »sozialen Kommission« in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den »$Niederrheinischen Weberverband$« gründete, der Ende 1898 etwa 3000 Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer $Lüttger$ benannt wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898, mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus 27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten, so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen Verband; 2. den sozialistischen »deutschen Textilarbeiterverband«; 3. den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber, Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs- und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung; 7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie, wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß- und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel »Der christliche Textilarbeiter« ein eigenes, monatlich erscheinendes Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$) die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der Handelskammer und der »sozialen Kommission« eingeleiteten Verhandlungen guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen, wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es, einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für die Arbeiter beizulegen.

[172] Vgl. unten Teil III.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet wurde. Schließlich gelang es aber doch der »sozialen Kommission«, eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine »gemischte Kommission«, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3 Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3 Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschluß gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt, aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl), die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten, veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von 15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt. Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten Löhne um 10 Pf. entschlossen.

e) $Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach$[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet. Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter; 5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

[173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in M.-Gladbach.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt. Verbandsorgan ist der »Christliche Textilarbeiter« in Krefeld.

f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre 1897 der »Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern« gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist nach den Statuten »die geistige Ausbildung und die Verbesserung der materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher Grundlage«. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen, sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder, 3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden, Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen, 5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge. Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der »Arbeiter«. Der Beitrag ist monatlich 10 Pf.

[174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen, denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen. Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der Sekretär $Schirmer$, der zugleich Redakteur des »Arbeiters« ist, ein früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß »wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten, die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter aufspielen könnte«.

g) $Gewerkverein der Maurer$[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter ein Statut aus für einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen, Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter, Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch für alle weiter zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war, wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben bestehenden »Verwaltungsstellen« haben keine eigne Kassenverwaltung, sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

[175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

1. Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;

2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege eines gesunden Familienlebens ermöglicht;

3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit und Gesundheit;

4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder, Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;

5. Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des Vereinszweckes liegt;

6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

1. durch Errichtung von Arbeiterausschüssen, die bezüglich der Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen Differenzen oder Streiks die Vermittlung übernehmen;

2. durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der Berufsstatistik;

3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;

4. durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;

5. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zuständigen Behörden bezw. Parlamente;

6. durch Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen im christlich-sozialen Sinne;

7. durch Errichtung einer Hülfskasse für alle besondere Fälle, die innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen;

8. durch Versammlungen und belehrende Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessionellen oder politischen Erörterung, sowie durch kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem sozialistischen »Alten Verbande« eine gemeinschaftliche Lohnkommission gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls teilweise Erfolg hatte.

Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen, vielmehr bedient der Verein sich des »Christlichen Arbeiterfreundes« der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker, einschließlich der Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name »Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe« angenommen.

h) $Gewerkverein der Metallarbeiter.$

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist auch der »Gewerkverein christlicher Metallarbeiter« in Köln hervorgegangen. Derselbe bezweckt den »Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege«. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898 gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen. Die Mitgliederzahl beträgt 80-100. Vereinsorgan ist ebenfalls der »Christliche Arbeiterfreund«.

i) $Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.$