Part 50
Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegründeten christlich-sozialen Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897 von Benefiziat L. $Huber$ in München veröffentlicht[165]. Danach giebt es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit 30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500 M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M., Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit 270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M., Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen 2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M., Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt 1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine Süddeutschlands bilden einen besonderen »Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands«, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535 ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen 22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454 Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld 89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft sich auf 396750 Mk.
[165] Unter dem Titel »Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.« München, Verlag des »Arbeiters«, 1897.
Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.
Der Gesamtverband besitzt eine »Zentralkrankengeldzuschußkasse der katholischen Arbeitervereine Deutschlands« mit dem Sitze in Düsseldorf, der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29 Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.
Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen, Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus, Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.
Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September 1897 in Mainz zu einem »$Verbande der kaufmännischen Kongregationen und katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands$« zusammengeschlossen haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit 82000 Mitgliedern und besitzt in der »Mercuria« ein eigenes Organ.
Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein ständiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdörffer$ herausgegebenen Kölner »Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer Vereinigungen der arbeitenden Stände.«
C. Fachabteilungen.
Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.
In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf, daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden. Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten.
Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. $Oberdörffer$ in der Kölner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen.
Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitsätzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:
I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das Recht wie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Berufsinteressen zusammenzuschließen.
II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem Einfluß, sind so eine bedrohliche Gefahr für die christlichen Arbeiter.
III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder $christliche Gewerkvereine$ gegründet werden, oder aber daß die christlichen Arbeiter so geschult werden, daß sie den sozialdemokratischen bezw. liberalen Einfluß zu paralysieren vermögen.
IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden, erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es selbständig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen -- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.
V. Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:
1. Förderung der Fachbildung durch:
a) Unterrichte, Vorträge, Ausstellungen u. s. w.;
b) Beschaffung einer Fachbibliothek;
c) Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.
2. Gründliche Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Veranstaltungen; praktische Anleitung zu zweckmäßiger Mitwirkung bei Ausführung bezw. Verwaltung derselben.
3. Besprechungen und Erhebungen bezüglich der bestehenden Arbeiterverhältnisse, Klarlegung der Mißstände und der Wege zur Abhülfe; Mitteilung und Anregung entsprechender Verbesserungen und Einrichtungen bei den berufenen Instanzen. Diese Anregungen werden in der Regel und zunächst von den einzelnen Mitgliedern an zuständiger Stelle (beim einzelnen Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller, bestimmter Aussprache, im Arbeiterausschuß, im Vorstande der Krankenkasse, im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, während in anderen Fällen schriftliche oder mündliche Vorstellungen von Seiten der Fachabteilung als solcher sich empfehlen. Diese können gerichtet werden:
a) an die Vorstände der Krankenkassen, der Unfallversicherungsgenossenschaften u. s. w.;
b) an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinnützige Verbände (Aktien-Baugesellschaften, Vereine für Haushaltungsschulen, Ferienkolonieen, für Wöchnerinnenfürsorge, Volkskaffeehäufer, Badeanstalten u. s. w.;
c) an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c. Streitigkeiten entscheidet, sondern auch berufen ist, Vorschläge und Anregungen den Behörden und gesetzgebenden Faktoren zu unterbreiten;
d) an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);
e) an die Gemeindebehörden (z. B. betr. ortsstatutarische Regelung der Lohnzahlung (§ 119a der Gewerbeordnung) oder die Ortspolizeibehörde (z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von Wasch- und Umkleideräumen, von Eßsälen in Fabriken u. s. w. (§ 120d der Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fällen auch
f) an die öffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige, wohl überlegte, maßvolle Darstellung der Mißstände und praktische, wohlbegründete Vorschläge zur Abhülfe in Zeitungen und Vorträgen. Gewiß kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigter Wünsche und Forderungen -- der Streik -- den Arbeitern nicht beschränkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkung der Organisation wird die selbständige Aufnahme und Durchführung eines solchen kaum möglich erscheinen lassen. Jedenfalls wird der (geistliche) Präses und Vorstand des Vereins mit Erfolg dahin wirken, daß
1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;
2. nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern auch die Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und Gefahren des Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß
3. neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde; daß
4. der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen von dieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden die selbstständige Fachorganisation der katholischen bezw. christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflüssen fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine mäßigende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begrüßen;
5. Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w., Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.
VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande (Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet. -- Erfolg und Geist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab; deshalb empfiehlt es sich, für die Wahl die Bestätigung des (geistlichen) Präses vorzusehen. -- Der Vereinspräses ist als solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.
VII. Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste, gesellige Vergnügungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur Vereinsmitglieder können in die Fachabteilung aufgenommen werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Präses des Vereins.
VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt machen, soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern positive, praktische Vorschläge zu machen, soll sie auf die Wege zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen Aussprache ihrer Anschauungen und Wünsche bei Vorständen, Arbeitgebern und Behörden hinführen, soll nicht der Verhetzung, sondern dem sozialen Frieden dienen.
Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894 die $Hitze$'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an.
Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine »Arbeiterschutz« in Berlin und München verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere
1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken, Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;
2. die Gründung von Fachsektionen zu fördern;
3. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe anzustreben;
4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen, Beistand zu gewähren;
5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu sorgen.
Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden. Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des Vereins »Arbeiterschutz«.
In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins »Arbeiterschutz«, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.
Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge, Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4. Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt werden.
Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine (z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3. Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber, Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den Vereinen vorbehalten.
D. Christlich-soziale Gewerkvereine.
Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben wird, die »konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken«. Auf dem IV. Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.
Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.
[166] S. 299.
[167] S. 335 ff.
[168] Vgl. unten Teil III.
Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.
Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München erscheinende »Arbeiter«, das Organ des Verbandes katholischer Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000 erscheint.
a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].
Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete »christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend«. Er umfaßt die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend.
[169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:
1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;
2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein garantiert;
3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.
4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles zusammentreten;
5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;
6. die Arbeitsvermittelung für die Mitglieder des Verbandes;
7. die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse anschließen;
8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;
9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c. wie an die Parlamente;
10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.
Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung rein-politischer und konfessioneller Fragen.