Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 49

Chapter 492,882 wordsPublic domain

In seiner Eröffnungsrede betonte $Weber$, daß gegenüber dem kalten Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial, evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt »gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein Mißtrauensvotum beschlossen habe«, eine Mitteilung, die mit großer Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$ erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A. $Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$, der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit, über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1., daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten ergänzt. Der von $Naumann$ geäußerten Ansicht, man solle nicht neben den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat $Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs $Quandel$ in den Ausschuß abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal vorgeschlagen. In der nächsten $Ausschußsitzung$, die am 28. Juni 1897 in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen: »Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes anerkennen kann.« Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner Programm und insbesondere die in demselben geforderte »Umgestaltung der Verhältnisse« angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war, wurde $Niemeyer$ gewählt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog. $Ultimatum$, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem Verbande angehören zu können, wenn:

1. Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der Verbandsleitung erhalte,

2. der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,

3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe,

4. in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in $Witten$ eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$ möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten $Fischer$ zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung verlassen, während 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am 1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang, eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem $Quandel$ erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig verzichtete, wurde Quandel gewählt.

Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am 12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des Gesamtverbandes noch dadurch, daß man $Franken$ in den Verbandsausschuß wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch eine Stärkung seiner Stellung, daß auch $Stöcker$ als Vertreter des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den Erörterungen der Stellung des »evangelischen Arbeiterboten«, gegen dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde, daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische, von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, daß die Vereine für keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2. Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung der staatlichen Einführung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt, und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.

Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$ im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf 10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$ abgehaltenen $Ausschußsitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschluß gefaßt:

»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, »$den Arbeitern die Ueberzeugung zu verschaffen$, daß sie ein gleichberechtigter Stand sind und als solcher allseitig anerkannt werden,« noch nicht als erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen, auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint, auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen, sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen. Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten, insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des »Evangelischen Arbeiterboten,« die durch die offizielle Erklärung ihre Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes, sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine, den »Arbeiterboten« zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde übrigens in Kiel beschlossen zu erklären, »daß die evangelischen Arbeitervereine nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.« Bei der Stellungnahme zu der »Zuchthausvorlage« trat der Gegensatz der Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene, dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber »die bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken« sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im Reichstage eingebrachten Anträge »als einen ernsten Versuch, die Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung näher zu bringen.« Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter fest angestellten beeidigten Beamten. --

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht, und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch eine Zukunft beschieden ist.

B. Katholische[164].

$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht.

[164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879 erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$, Dr. $Pieper$, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in München, sowie der Redaktion des »Arbeiter« in München. Die letztere Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: »Der christliche Arbeiter« in $Zell$ für Baden, der »Christliche Arbeiterfreund« in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und »Der Arbeiter« in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit 1. April 1899 erscheint die »Westdeutsche Arbeiterzeitung« in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v. $Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete $Verband katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Förderung der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift »Arbeiterwohl« mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890 gegründete »$Volksverein für das katholische Deutschland$«, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zählte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine »Soziale Auskunftsstelle« in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte »sozialpolitische Korrespondenz«.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem »Vater $Kolping$«, der bereits Ende der 1840er Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ sind die »Rheinischen Volksblätter«.

Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.