Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 48

Chapter 482,844 wordsPublic domain

1. Rheinland-Westfalen mit 118 Vereinen und 28245 Mitglieder 2. Saargebiet " 17 " " 3114 " 3. Rheinpfalz " 15 " " 2338 " 4. Kurhessen " 6 " " 1250 " 5. Mittelrhein " 14 " " 2896 " 6. Mitteldeutschland " 21 " " 5196 " 7. Baden " 18 " " 2697 " 8. Württemberg " 22 " " 2358 " 9. Schleswig-Holstein " 5 " " 1123 " 10. Plauenscher Grund " 2 " " 254 " Außerdem gehörten zum Gesamtverbande als einzeln stehend, d. h. nicht den Landesverbänden angeschlossen " 19 " " 4240 " =================================== Der Gesamtverb. umf. also " 257 " " 53721 "

Außerhalb desselben standen noch Vereine in Bayern, Sachsen, Schlesien und an einzelnen andern Orten. Die Statistik zählt in Bayern " 22 " " 4788 " " Sachsen " 15 " " 3936 " " Schlesien " 5 " " 689 " an andern Orten " 9 " " 1312 " =================================== insgesamt 51 " " 10725 "

$so$ daß sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern belaufen würde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollständig; die Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem Gesamtverbande beigetreten.

Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des Gesamtverbandes Pfarrer lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach im Frühling 1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreußen 8 Vereine mit 2000 Mitgliedern, in Westpreußen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit 548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3 Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine mit 3000 Mitgliedern, im übrigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefaßt waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Königreich Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein mit 106 Mitgliedern, im Großherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300 Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Württemberg 35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit 2889 Mitgliedern, im übrigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern. Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da viele Vereine dem Verbande nicht angehören, so kann man die Gesamtzahl der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Außer dem Evangelischen Arbeiterboten bestehen noch die »Württembergische Arbeiterzeitung« und das »Sächsische Evangelische Arbeiterblatt«. Das frühere »Hamburger Volksblatt« ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die »Christlich-soziale Volkszeitung« in Erfurt, die an die Stelle der mit dem 1. April 1896 eingegangenen »Erfurter Arbeiterzeitung« getreten war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermögen von 152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk. und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen.

Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten:

Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat den Zweck:

1. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein zu wecken und zu fördern,

2. sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder,

3. Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhältnisses zwischen Arbeiter und Arbeitgeber,

4. Unterstützung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfällen.

Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung nützlicher Schriften, durch Vorträge und durch Gründung einer Kranken- und einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Hütten- und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heißt es ferner:

§ 1. »Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und ähnliche auf christliche patriotischem Grunde stehenden Bürger-, Volks- und soziale Vereine, deren Grundkarakter evangelisch ist, bilden auf Grund der nachfolgenden Satzungen einen Gesamtverband mit einer einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahme von Vereinen entscheidet das geschäftsführende Komitee unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Ausschusses. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

§ 2. »Der Zweck des Gesamtverbandes ist:

a) den Zusammenschluß der Vereine nach Provinzial- und Landesverbindungen ins Werk zu setzen, um so die schwächeren Vereine durch Zusammenschluß mit den größeren zu stärken,

b) die Bildung neuer Vereine zu fördern,

c) die Presse zu beeinflussen,

d) über Maßregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der sittlich religiösen Haltung der arbeitenden Brüder zu beraten und zu beschließen,

e) den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch Volksversammlungen, Flugblätter und dgl. gemeinsam und planmäßig zu führen.«

Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind wiederholt von den leitenden Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer Rednerbildungsanstalt, sowie die Gründung einer Arbeiterzeitung in großem Stile, Bildung von Hülfs-, Kranken- und Begräbniskassen, sowie von Arbeitervereinshäusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln, Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und Gründung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlägen nicht viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung, sowie zur Begründung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis, Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behörden und den Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige gemeinsame Einrichtung ist die »$Kranken- und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine$, eingeschriebene Hülfskasse« in Mönchen-Gladbach; neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine Zentralkasse für Unterstützung bei Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu gründen.

Was den $sozialpolitischen Standpunkt$ der Vereine betrifft, so läßt sich derselbe nicht für alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in dieser Beziehung eine so große Verschiedenheit, ja Gegensätzlichkeit der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen $drei Richtungen$ unterscheiden.

Die $erste$ stützt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie über bloße Unterstützungszwecke hinausgehen, möglichst fern halten und kleidet dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religiösen Aufgabe. Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur $Quandel$ und der Fabrikant $Franken$ in Bochum; sie wird deshalb meistens als die »Bochumer Richtung« bezeichnet. Der »Evangelische Arbeiterbote« wird im wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die $zweite$ durch $Naumann$ vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhängerschaft im Süden und wird durch die »Württembergische Arbeiterzeitung« unterstützt. In neuester Zeit ist Dr. $Maurenbrecher$ in einem Aufsatze der »Sächsischen Arbeiterzeitung« für eine völlige Umgestaltung der Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslösung von der älteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit erregt, aber in den sächsischen Vereinen überwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nämlich, ebenso wie die »Sächsische Arbeiterzeitung« selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des Gesamtverbandes lic. $Weber$ vertretenen $dritten$ Richtung, die einen Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein möglichstes Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wünscht, sondern vor allem gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer führen will und jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete grundsätzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat $Weber$ neuerdings für Baugenossenschaften zugestanden.

$Der Standpunkt des Gesamtverbandes$ ist niedergelegt in dem sog. evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut hat:

»A. $Grundlinien für ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt für Vorträge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen$.«

Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekämpfen darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten gehört, aber auch die Ansicht, daß das Christentum es ausschließlich mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Kräfte in dem Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufällige Verknüpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken, sondern allein $durch eine organische, geschichtlich vermittelte Umgestaltung unserer Verhältnisse gemäß den im Evangelium enthaltenen und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen$. In diesen finden wir auch den unverrückbaren Maßstab rückhaltloser Kritik an den heutigen Zuständen, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben, daß diese Organisationen bei ihrer Durchführung in gleichem Maße sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfähig und für alle Beteiligten nach dem Maße ihrer Leistung wirtschaftlich rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer einzelnen nationalökonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollständig und vorurteilslos über die schwebenden wirtschaftlichen Probleme aufzuklären. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals in wenigen Händen einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir fordern daher vom Staate, daß er dieselbe nicht befördere, sondern ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall zu Fall, nach dem Maße der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des Wirtschaftslebens.

Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf:

I. $Für den Großbetrieb$:

Wir erkennen die hauptsächlich durch die Fortschritte der Technik hervorgerufene Großindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an, halten es aber für unsere Pflicht, die im Großbetrieb beschäftigten Arbeiter im Streben nach Erhöhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung, um größere ökonomische Sicherheit und den Schutz ihrer persönlichen Güter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu unterstützen.

Als Stärkungsmittel sehen wir an:

1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung und Ausdehnung wir wünschen;

2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf:

a) angemessene Kürzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag),

b) Einführung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden,

c) gesunde Arbeitsräume,

d) Einschränkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und Sittlichkeit schädlicher Frauen- und Kinderarbeit,

e) Verbot der Nachtarbeit außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt einen fortlaufenden Betrieb nötig machen;

3. die Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw. gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;

4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;

5. die Einführung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in den einzelnen Fabriken;

6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei Gewährleistung der vollen persönlichen Freiheit der Arbeiter und Angestellten.

II. $Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$:

Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie fordern:

1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln entgegengetreten wird.

B. $Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine$.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern, an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen, Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen, Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter ihren Mitgliedern pflegen.«

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$ bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte, $nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant $Franken$. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen, allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu »sozial« erschien, so galt er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten Ausscheidens $Stöcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich mit $Stöcker$ solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem $Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M. gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah. Daß übrigens die »soziale« Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich daraus, daß der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen, daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten, die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen, Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher Erörterung des $Lechler-Schäffle$'schen Wohnungsreformplanes beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde. Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter führen zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete »Rheinisch-westfälische Tageblatt« brachte mehrfache Artikel, in denen nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß »die ganze Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich, freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,« sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die vorhandenen Gegensätze zu erweitern; »alle die sozialpolitischen Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste, Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu bewegen«, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große $humanitäre Verbandsanstalt$ zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter, Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit- und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$, der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach, daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$ durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der $Ausschuß$ in seiner Sitzung in $Kassel$ am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20. April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.