Part 47
Das Vereinsorgan ist die »Kaufmännische Rundschau«. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31. Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember 1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898 4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf. Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5 Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf. Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.
b) $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$[160].
Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858 hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber auch eine andere $grundsätzliche Auffassung$. Der Verband betont mit Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang des Standes verschuldet hätten.
[160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes. Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes, moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen, weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß $Juden$ von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den »Deutschen Verband kaufmännischer Vereine« in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896 zurückgewiesen wurde.
Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:
Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.
Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen.
Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen im Handelsstande, und zwar:
1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der Geschäftszweige,
2. Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.
3. Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für die Gehülfen.
4. Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.
5. Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein.
6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als ungültig anzusehen.
7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern sind.$
8. Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.
9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen unter 18 Jahren.
10. Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten unumgänglich erforderlich sind.
Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten »Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes« hervorgegangene 2mal monatlich erscheinende »Deutsche Handelswacht.«
Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar 1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277 am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen gestiegen.
Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine, insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte eingetreten.
Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die älteren Vereine.
Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106 bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln, kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.
Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von $Handlungsgehülfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11. April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185, auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800 Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte, die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.
c) $Verein für kaufmännische Angestellte$[161].
Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die »Kaufmännische Presse« als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm und dem Vereinsvorsitzenden $Schäfer$ war es wegen der Haltung des Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter diesen Umständen thaten sich die Anhänger $Quarck$'s zusammen, gründeten einen eigenen »$Verein für kaufmännische Angestellte$« und beschlossen, die »Kaufmännische Presse« unter Leitung Dr. $Ouarck$'s als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine«, die auch in der Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den Widerspruch des »Kaufmännischen Vereins« beschlossen wurde. Aber schon in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.
[161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die Folge dieses Beschlusses war, daß $Quarck$ seine Redaktion niederlegte, daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch $Quarck$ verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439 auf 319.
Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins »die Hebung der sozialen Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung«. Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe der »Kaufmännischen Presse«, kostenlose Stellenvermittelung, fach- und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek, Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins anerkennt.
Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie, sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$ herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände; schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.
d) $Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$.
Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin hatte sich Ende 1889 eine »$Freie Vereinigung der Kaufleute$« gebildet. Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg, Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche »freie Vereinigungen« ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander. Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes »Der Handelsangestellte« in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober 1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der »modernen Arbeiterbewegung« und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.
Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die freilich ebenfalls »auf dem Boden des Klassenkampfes« stand und die Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt, sich deshalb an die »klassenbewußten Handlungsgehülfen« wandte und gegen den »Standesdünkel« auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte. Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu erreichen gewesen sei, den »$Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$« ins Leben rief, an dem sich zunächst nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der »Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands« angeschlossen. Er besitzt ein eigenes Organ in dem »Handlungsgehülfenblatte«, dessen erste Nummer am 5. Juli 1897 erschien.
In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337, darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.
»Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.
Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden.
Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende Forderungen:
1. Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines Uebergangsstadiums.
2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.
3. Vollständige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden.
4. Gesetzliches Verbot aller Abzüge vom Gehalt, außer derjenigen für Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die Bedürfnisse der Handlungsgehülfen.
5. Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte im Anschluß an die Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehülfen.
6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschluß an dieselbe.
7. Verbot der Konkurrenzklausel.
8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt während militärischer Uebung des Gehülfen diesem bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen.
Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.«
Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des »Handelsangestellten« wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.
Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$ abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, daß die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter dem Titel »Handlungsgehülfenblatt« in Berlin erscheint. Die »freie Vereinigung der Kaufleute« in Berlin hat dann an einer an demselben Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.
Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben, insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den »Verein für kaufmännische Angestellte« nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein. Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.
11. Konfessionelle Arbeitervereine.
A. Evangelische[162].
Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Männer- und Jünglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten, daß in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie konfessionslos sein wollten, der katholische Einfluß sich in einer den evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in Gelsenkirchen insbesondere unter der Führung des Bergmanns $Fischer$ mit 57 Mitgliedern gegründet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige Führerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle Leitung den Arbeitern selbst zu überlassen. Im Jahre 1885 gab es schon 25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95 Vereine mit 28000 Mitgliedern.
[162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. $Weber$ in M.-Gladbach, Herrn Pfarrer $Niemeyer$ in Eichlingshofen und Herrn Professor $Hüpeden$ in Kassel. Wertvolle Notizen enthält auch $Göhre$: Die evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele. Leipzig 1876 Grunow.
[163] Die Jünglings- und Männervereine, von denen 1480 mit etwa 75273 Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine hier nicht berücksichtigt.
Während bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen beschränkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in dem übrigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbänden, und am 6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der $Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine Deutschlands$ begründet. Schon 1885 hatte man sich in dem »Evangelischen Arbeiterboten«, der in Hattingen a. Ruhr erscheint, ein Organ geschaffen, das demnächst von dem Gesamtverbande übernommen wurde.
Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine möglichst genaue Statistik, deren Zuverlässigkeit freilich von anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur des Evangelischen Arbeiterboten $Holthoff$ durch Umfrage bei den einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13-22 seines Blattes von 1896 veröffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbände: