Part 46
Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31. Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777 ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474 Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.
[150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn L. $Schäfer$ in Frankfurt a. M.
Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen, sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek, Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.
Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die »Diskussionsabteilung«, die stark besucht war, hat sich mit solchen Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.
d) $Kaufmännischer Verein in Mannheim$[151].
Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen.
[151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können beitreten.
Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692 außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug 41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771 Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gävernitz$ Vortragscyklen über die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.
e) $Kaufmännischer Verein Union in Bremen$[152].
Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem Umstande, daß er dem »Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine« angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, »seinen Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung«, doch nimmt die letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen. Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch, eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert und 1281 Gehülfen waren.
[152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
f) $Kaufmännischer Verein München$[153].
Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898 2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung, Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende Mitglieder.
[153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge. Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche, doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse, deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch Nichtmitgliedern offen steht.
g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].
Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen. Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: »Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener« am 24. Juni 1840 mit 180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844 beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten. Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar 1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes Grundstück.
[154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel, Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.
Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden, dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.
Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der Verein die Stellenvermittelung.
Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.
h) $Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte$[155].
Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat- und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende, vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein einen Turnzirkel und einen Sängerbund.
[155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Aber der Verein ist bei diesen $humanitären$ Bestrebungen nicht stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere $gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte beteiligt.
Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den »Mitteilungen für weibliche Angestellte«. Die Mitgliederzahl, die bei der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf 10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: »unter Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere längere Ausbildung erfordert.« Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3 Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38 Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898 4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.
Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen, Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.
* * * * *
Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine, die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen die wichtigsten hier genannt sein.
i) $Verband deutscher Handlungsgehülfen$[156].
Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858 der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.
[156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen »eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung des Kaufmannsstandes« und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung, Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes Vereinshaus.
Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen- und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk. 59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376 Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September 1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei Versicherungen. Er besitzt in den »Verbandsblättern -- Kaufmännische Reform« ein eigenes Organ.
Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit, Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.
k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].
Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung; 4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.
[157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes Mitglied beitreten kann.
Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40. Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33 Handelskammern beigetreten sind.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337 unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen 802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf. auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds. Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich, z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist die »Post reisender Kaufleute Deutschlands« mit einer Auflage von 10200.
l) $Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin$[158].
Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck, Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk. beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42 Pf. Der Verein hat in den »Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins in Berlin« ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.
[158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
B. Die neuere Richtung.
Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz tritt.
Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung innegehalten:
a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].
Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch den Statuten bezweckt der Verein »den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«.
[159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:
1. durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;
2. durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;
3. durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung;
4. durch Beförderung des handelswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Unterstützung von kaufmännischen Fortbildungsschulen und sonstigen Bildungsbestrebungen;
5. durch Unterstützung in besonderen Notfällen;
6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgemäße Regelung der Arbeitsbedingungen, in möglichster Verständigung mit den Prinzipalen und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das unerläßlich Notwendigste;
7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehülfen unter besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von Einigungsämtern;
8. durch Unterstützung von wirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;
9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen Förderung und Unterstützung;
10. durch Errichtung einer Kranken- und Begräbniskasse, sowie einer Kasse zur Unterstützung gegen Stellenlosigkeit;
11. durch Führung einer Arbeitsstatistik.
Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde, die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich 1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw. 45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf. nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine selbständige Kranken- und Begräbniskasse.
Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.