Part 44
Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich, treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.
Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten schließt der Verein aus.
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:
Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.«
Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am 1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.
Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter »in den Status aufgenommen« d. h. fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt, die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-, Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897 ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000 Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf. erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982 Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.
Anfangs hatte man als Verbandsorgan den »Arbeiter«, das Organ der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6. Oktober 1898 in dem »Eisenbahner« ein eigenes Organ ins Leben gerufen, das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach seiner Probenummer vom 29. September 1898 »ein gewerkschaftliches Organ sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt«. Es will nur Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller Parteien zählen, aber »im Geiste der christlichen Weltanschauung gehalten sein«.
c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter$[138].
Der Umstand, daß der »Bayrische Eisenbahnerverband«, wie erwähnt, von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht, die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur $Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In dem Aufrufe ist gesagt: »Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten Behörden«; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich, um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten.
[138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten Verbandsvorsitzenden $Winkler$.
Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:
1. Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden zu unterhalten.
2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.
3. Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung zukommen zu lassen.
4. Gründung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.
Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen, religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.
Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre Mitgliedschaft gewahrt bleiben.
Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar 1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen Werkstätten gar nicht vorhanden seien.
Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit, Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899 unter dem Titel »Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter.« Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der Personen, auf die er berechnet ist.
d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].
Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September 1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$ gegründet, der am 17. November 1898 1300 Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.
[139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in Karlsruhe.
Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet. Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen bekennen.
Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann; diese Obmänner bilden die Generalversammlung.
Organ des Verbandes ist ebenfalls der »Eisenbahner«.
Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum Beitritte beschränkt.
e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].
Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle Richtung, vertritt der »$Verband der deutschen Eisenbahner$«, über dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine, obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten, begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende Organisationsbewegung der »Eisenbahner«, die zuerst in Hamburg zu einem greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte, der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w. gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz. Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen Unternehmens ist Heinrich $Bürger$.
[140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes, teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.
Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik; 3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein; 4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den verschiedenen Lebenslagen gewähren.
Der Verband besitzt in dem »Weckruf der Eisenbahner« ein eigenes Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der eigenen Erklärung seines Herausgebers $Bürger$ eine »keineswegs zahme Sprache« führt. Der Verband hat sich den unter der »Generalkommission« vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu widmen.
Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10 Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld, sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen- und Altersunterstützung wird geplant.
Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man »angesichts der verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein müsse«. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und inhaltlos machen darf.
Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach als Gegengift die Bildung »königstreuer Eisenbahnvereine« in die Hand genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898 ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben »allzeit Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren«. Religiöse und politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den Titel: »Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den Direktionsbezirk Altona« zum Ausdruck gebracht.
C. Gemischte Vereine.
Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der Arbeiter unter Leitung der Behörden entgegenzuwirken, zu der vorstehend erwähnten Bildung königstreuer Vereine geführt hat, so hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, daß an einzelnen Orten der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem einheitlichen Verbande zusammenzuschließen. Naturgemäß muß dabei der gewerkschaftliche Karakter zurück und der bloß gesellige Zweck in den Vordergrund treten.
Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionspräsidenten $Ulrich$ in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897 der »$Eisenbahnverein zu Kassel$« ins Leben getreten ist[141].
[141] Eine Darstellung über Entstehung und Wesen des Vereins findet sich in Nr. 10 der »Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen«. Weiteres Material ist mir vom Herrn Präsidenten $Ulrich$ brieflich geliefert.
Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschäftigten Beamten und Arbeiter zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere solche politischer oder religiöser Art, sind ausgeschlossen.
Demgemäß hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:
1. Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.
2. Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.
3. Gemeinsame gesellige Vergnügungen.
4. Eine Spar- und Darlehnskasse.
Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar- und Darlehnskasse sind selbständige Einrichtungen, an denen die Beteiligung den Mitgliedern frei steht.
Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter annähernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen Ausschüsse je zur Hälfte durch beide Gruppen gebildet.
Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfaßt ziemlich das gesamte in Kassel stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober 1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschäftsanteilen und einer Spareinlage von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf 1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschäftsjahre 31130 Mk. an Darlehen gewährt. Die Bibliothek umfaßte 1500 Bände.
Auch in $Arnsberg$, $Göttingen$, $Paderborn$ und $Soest$ haben sich gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899 500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die Bücher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschluß an die Spar- und Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind gleiche Vereine in der Bildung begriffen.
Seitens der vorgesetzten Behörden ist das Beispiel von Kassel den anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgemäß auch bereits in $Breslau$ ein ähnlicher Verein gegründet, der in jeder Beziehung seinem Vorbilde entspricht.
8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142].
Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgeführt, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschließlich auf privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhältnis zu den Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter. Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber weit über den rein privatrechtlichen Rahmen hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche äußere Verwandtschaft zeigt. Dies beschränkt sich auch nicht auf Aeußerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine Höherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein vertragsmäßigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte des Arbeitgebers zur Verhängung von Strafen, die sich unter dem Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklären lassen, da sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Bestätigung. Ruht nun die Fülle dieser gewissermaßen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht selbstverständlich in den Händen des »Herren«, d. h. des Unternehmers selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhältnisse zu den Arbeitern sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fällt auch auf ihn, und so ist es erklärlich, daß er nicht allein in der eignen Auffassung und derjenigen der Gesellschaft sozial weit über den Arbeitern steht, sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewährt diese Stellung dem Selbstgefühl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite. Naturgemäß können auch zwischen dem Geschäftsinhaber und seinen Beamten Interessengegensätze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber, da in jedem Geschäfte naturgemäß nur eine geringe Anzahl von Beamten angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwächere und zum Nachgeben gezwungene Teil.
[142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
[143] Vgl. S. 316 f.
Es läge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß die Beamten umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder gegenüber den Geschäftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wären. Aber das wäre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr großen Teil aller Beamten in sich schlössen, denn da die Thätigkeit der meisten von ihnen eine sehr ähnliche ist, so können sie sich gegenseitig verhältnismäßig leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender Zusammenschluß noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thätigkeit, die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Prinzipalen, also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlässigt und sich überwiegend mit geselligen, Bildungs- und Unterstützungszwecken beschäftigt.
Dies gilt auch von dem größten derartigen Vereine, dem $Deutschen Privatbeamtenvereine$ in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des zugehörigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er »alle in Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmännischer, industrieller, landwirtschaftlicher und ähnlicher Thätigkeit stehenden Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten, Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w.« umfassen will. Ja er geht selbst über diesen erweiterten Kreis noch hinaus und gestattet nicht allein öffentlichen Beamten, sondern auch »Kaufleuten und Privatleuten« den Beitritt als vollberechtigten Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen läßt, verliert er eigentlich das für eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaßen nur ein wilder Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei Privatleuten angestellten Beamten.
Als $Zweck$ des Vereins ist im Statute bezeichnet: »die Förderung der Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien.« In dem jährlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heißt:
»Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel, Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten, welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen und namentlich dafür einzutreten, daß ihnen -- ohne staatlichen Zwang auf dem Wege der Selbsthülfe vielleicht mit verständnisvoller Unterstützung der Arbeitgeber -- diejenigen Sicherungen für die eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die Staatsbeamten und die Mehrzahl aller öffentlichen Beamten durch die Alters- und Invaliditätspension, durch die Witwen und Waisenversorgung bereits genießen.«
Daß kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, daß auch die letzteren ein eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise sichergestellt zu sehen. Es heißt dann wörtlich: