Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 43

Chapter 433,149 wordsPublic domain

Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu lassen.

Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf., für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von 25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von 48-72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband überläßt dem »Postboten« die Vertretung der eigentlichen Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine Veröffentlichungen.

Die Postbehörde, die unter Stephan den »Postboten« nicht behelligte, hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt, dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher ist dies nicht gelungen.

[132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf, aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die »Hydra der Revolution«. In der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des Reichspostamtes gegen den »Deutschen Postboten« keinen anderen Vorwurf zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern, die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: »Die Entfernung derjenigen Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie jedem anderen Stande zugestanden wird.« -- Das sind jedenfalls für ein »sozialdemokratisches« Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt mir die Redaktion des »Postboten«: »Die Unterbeamten hingen mit geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird, was fast ganz aufgehört hatte, solange der »Deutsche Postbote« sich wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte, wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links. Das sind die Folgen!«

Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.

Um den »Postboten« zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen »Neue Post« seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten »in einer deren Interessen dienlichen Weise« zur Erörterung bringen. Er will »kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der Verwaltung, nicht $gegen sie$.« Auch die »deutsche Verkehrszeitung« begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die Postunterbeamten das Urteil über die »ihren Interessen dienliche Weise« der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte und deren Umgebung beschränken, daß aber »bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten« sei. Zugleich wird bestimmt, daß »als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen«. Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase; weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt ist.

7. Die Eisenbahnbediensteten.

A. Beamte[133].

Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3 Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben, insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten höheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kündigung angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.

[133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und in der »Oesterreichischen Eisenbahnzeitung« veröffentlichten Vortrag: »Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.« Eine andere Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig erscheinende »deutsche Eisenbahnkalender.« Organ der meisten deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben Verlage erscheinenden »deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine deutsche Eisenbahnzeitung«, die in durchaus antisozialem Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine, Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893 mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886 mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3. Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883 mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900 Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen, 71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896 ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten; Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz, um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein Beispiel hierfür bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur daß hier die Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen völlig zu unterdrücken.

a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen derselben umfaßt, nämlich dem »$deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$« in Hannover[134].

[134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

Anfang 1892 entstand in Hannover der »Rechtsschutzverein deutscher Eisenbahn-Verkehrsbeamten«, dessen Zweck darin bestand, »seinen Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen, sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen«, außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt »alle dauernd angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie- u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in irgend welcher Beziehung stehen«, und zwar sowohl die aktiven als die pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden, wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den »Rechtsschutzverein« zu dem »deutschen Eisenbahnbeamtenverein«, dessen Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, »die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und Pflichttreue derselben zu pflegen«.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898 beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht. Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine »allgemeine Interessenvertretung« bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung, Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse, eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet werden können.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden, Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217 Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine, insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388 Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende 1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk. eingezahlt. Vereinsorgan sind die »Deutschen Verkehrsblätter«.

b) $Verein deutscher Lokomotivführer$[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegründet und zählte bei der letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder. Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat, z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

[135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.

Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen, teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene, insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze, der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht. Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene »Zeitschrift für Lokomotivführer«, daneben ist Vereinsorgan die »Deutsche Eisenbahnzeitung«.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als die »Zeitschrift« in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren Protektion nicht vorwärts komme.

B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale, die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.

a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897 in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte Arbeiter dem Verbande nicht an.

[136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden. 2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen, Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger regelmäßiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch §3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, »alle staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren«. Deshalb ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde. Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$ wohnt. Das Organ des Verbandes ist die »Zeitung des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker«. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.

b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte für denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten 1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17 Abgeordnete teilnahmen und auf dem der »Bayrische Eisenbahnerverband« gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

[137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär $Schmid$.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein »staatsgefährliches« anzusehen war, so wurde es doch seitens der liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde. Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung, und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des Verbandes:

a) Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;

b) Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und des geselligen Verkehrs der Mitglieder;

c) Schaffung von Unterstützungskassen.

Es heißt dann weiter: »Der Verein steht treu zu König und Vaterland.