Part 42
[128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes, insbesondere enthält die Festschrift zur XIII. Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die Entstehungsgeschichte.
Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung, hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal- und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem Verein die Zulassung als »anerkannter Verein«[129] verweigert, und am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben, und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde wieder bewilligt, der Verein als »anerkannter Verein« eingetragen und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als ordentliches Mitglied bei.
[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte einer juristischen Person.
Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa 1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893: 4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.
An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die »Monatsschrift des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins« entstand, die endlich vom 1. Juli 1892 ab den Titel »Bayrische Verkehrsblätter« erhielt. Die Auflage betrug 1897 6800.
Die »Spar- und Vorschußkasse« sowie die »Witwen- und Waisenkasse« wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen »anerkannten Vereinen« umgebildet, doch ist der Beitritt zu der letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.
Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.
In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: »Die Förderung und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder« und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein, die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften, die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung von Versicherungsverträgen.
Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.
Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884 fast ganz zurückgetreten.
c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.
Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen Satzungen, »unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität, wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu vertreten«. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen- und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen, Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.
In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende Geschäfte ob:
Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines, der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen u. s. w.
Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$ nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens 3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende $Funk$, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4-1/2 jährigen Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre 1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk., und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese, sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.
Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840; Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894: 5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende 1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87 Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.
Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk., Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.
Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in Berlin. Das Vereinsorgan ist die »Deutsche Postzeitung« die im 8. Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.
Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden, obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.
Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der stillschweigenden Duldung getreten.
Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes authentisch darzulegen, mögen hier die »Leitsätze für die Mitglieder des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten« abgedruckt werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:
1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.
2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit, letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen. Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.
3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.
4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung, daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten, und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil gilt.
5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und Maßregelungen nicht vorkommen.
6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.
7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten einer gewonnenen Ueberzeugung.
8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. »Selbst ist der Mann!« Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst niemand.
9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.
Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont, durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu erringen, -- daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht, diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst, sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.
Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ erörtert werden; danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung, die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren. -- Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens. Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.
[130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der »Genossenschaftliche Wegweiser« in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.
In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen, daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus den Statuten die »Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.
Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde, daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei, nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch an. In den Satzungen wurde die »Vertretung der Interessen des Assistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die »Pflege der Kameradschaft« ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.
Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt, daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht, Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.
Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.
d) $Die Postunterbeamten$[131].
Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten. Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover, Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.
[131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des »Deutschen Postboten«.
Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus. Die erste war der »$Deutsche Postbote$«, der am 1. Dezember 1895 ins Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte. Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent $Remmers$, der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang in der Leitung des Verbandes und an der »Deutschen Postzeitung« beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der Interessen der Unterbeamten zu schaffen.
Die Gründung des »Postboten« gab den Anstoß, auch eine eigentliche Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der »Sterbekasse der Briefträger«, der größten der beiden oben erwähnten Berliner Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon früher die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.
Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung bringen ließ, faßte $Allert$ den Plan, einen Unterstützungsverband und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in dem »$Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$« verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem Verbande der Eisenbahner.
Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine fortlaufende Unterstützung gewährleistet -- die wirtschaftliche Lage der Unterbeamten zu verbessern.