Part 41
Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann $Arnold Utsch$ in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger, zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897 gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen, an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte, stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen, u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32 Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung, die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name »$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn$« angenommen.
Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel »Christliche Arbeiterzeitung« mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.
Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17. Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen, daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär anzustellen.
In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10 auf 20 Pf. zu erhöhen und die »Christliche Arbeiterzeitung« zweimal monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --
Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings hatte der »Alte Verband« zu diesem Zwecke den $ersten nationalen Bergarbeiterkongreß$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter. Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen Richtungen und Anschauungen offen zu halten.
Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen, so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20. April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongreß$ abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete, 7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk. Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.
Der $dritte Kongreß$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten. Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn- und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.
Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen »$Delegiertentag christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$« nach Bochum einberufen, an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.
Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit, 2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute, 7. die Lohnfrage.
An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$ und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$, sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser ein solches abgelehnt. --
Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen. Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt und behauptet, daß die heutigen Leiter des »alten Verbandes« obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß. Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen, ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist, ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der »alte Verband« in den letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle Bergarbeiter geschlossen vorgehen.
An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten, ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen. Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht, so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.
Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden $Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist, würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen Thätigkeit zu leiten.
Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem »Bergknappen« anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft. Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen. Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.
6. Die Postbeamten.
a) $Allgemeines$.
Die staatlichen Beamten befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran, daß der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den privatrechtlichen des Arbeitgebers und den öffentlich rechtlichen des Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmöglich, weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, während in anderen Fällen die Thätigkeit keine grundsätzlich andere ist, als bei Privatangestellten.
Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Berufsangehörigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet dem öffentlichen oder dem Privatrechte angehören. Aber trotzdem wäre es nicht unerklärlich, wenn das Bedürfnis zur Bildung von Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder in geringerem Grade hervorträte, denn die Behörde, der gegenüber sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders gegenüber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern. Läßt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog. Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verständiger Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang hat nicht mit der psychologischen Thatsache des »Willens zur Macht« gerechnet, der es mit sich bringt, daß der Durchschnittsmensch, wenn er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung darin findet, dieses Unterordnungsverhältnis in der Weise zum Ausdruck zu bringen, daß er ihn seine Gewalt fühlen läßt und selbst berechtigte Wünsche nicht erfüllt, um zu beweisen, daß eben er derjenige ist, dem die Entscheidung zusteht.
Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: $einerseits$, daß auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger scharf hervortritt; $andererseits$ aber auch, daß gerade da, wo die Notwendigkeit am stärksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehörden den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhältnisse. Es ist deshalb begreiflich, daß bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am sozialen Maßstabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere Bureaukratismus und Fiskalismus am stärksten sich geltend machte.
Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung solcher Vereine schwierig, da die Behörde, gegen deren Willen sie ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln gegenübersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend, d. h. ein anderer ähnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte Arbeit finden könnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfügt die Behörde nicht nur über die privaten Machtmittel des Arbeitgebers, sondern zugleich über die öffentlich-rechtlichen des Staates. Wird durch diese Umstände die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, daß die Handlungsweise der staatlichen Behörden in höherem Maße, als die der Privatunternehmer, der öffentlichen Kritik untersteht und es deshalb leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einfluß geltend zu machen. --
Die oben bezeichnete Voraussetzung für die Notwendigkeit von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu für die $Reichs-Postverwaltung$. Hat zwar $von Stephan$ sich zweifellos um das Postwesen außerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch nicht allein in seinen letzteren Jahren die frühere Elastizität des Geistes einer bureaukratischen Verknöcherung Platz gemacht, sondern selbst in seinen besten Jahren hat in der Fürsorge für seine Beamten nicht der Schwerpunkt seiner Thätigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso verständlich, daß diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch Berufsvereine zu schützen, als daß diese den heftigsten Zorn des Chefs erregten und daß ihre Mitglieder in jeder Weise gemaßregelt wurden. Daß diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten, ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.
Der jetzige Staatssekretär des Reichspostamtes v. $Podbielsky$ zeigte im Anfange seiner Amtsthätigkeit einen wesentlich freieren Blick, als sein Vorgänger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die Luft des Bureaus und der Staub der Akten übt einen Einfluß, dem selbst die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem neuen Regimente die Furcht, daß durch eine Organisation der Beamten die Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.
Es giebt naturgemäß unter den Postbeamten eine Reihe von $Abstufungen$ und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalität besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:
1. die oberen Beamten bis einschließlich der Sekretäre,
2. die Assistenten und Oberassistenten,
3. die Unterbeamten.
Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht. Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine, deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere Darstellung.
b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].
In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So entstand im Januar 1874 ein »Verein Münchener Telegraphenbeamten« und Ende 1875 unter dem Namen »Postalia« ein solcher der Münchener Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem »Verein Münchener Verkehrsbeamten« erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13. Juni 1883 die Gründung des »$Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$«, indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August 1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.