Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 38

Chapter 382,727 wordsPublic domain

================================================================== | | Unterstützung z. | Arbeitslosen- Jahr | Mitgliederzahl | Aufrechterhalt. | unterstützung | im Jahres- | des Tarifs | | mittel | Mk. | ===========+================+==================+================== 1867 | 3192 | -- | -- 1868 | 5000 | 8751 | -- 1869 | 6589 | 2529 | -- 1870 | ? | 7952 | -- 1871 | 6227 | 1042 | -- 1872 | 7471 | 21946 | -- 1873 | 7030 | 124746 | -- 1874 | 7325 | 43090 | -- 1875 | 7276 | 45082 | -- 1876 | 6386 | 5617 | -- 1877 | 5511 | 66711 | -- 1878 | 5696 | 6963 | -- 1879 | 5724 | 1038 | -- 1880 | 6278 | 9590 | 16806 1881 | 8762 | 1605 | 14156 1882 | 9021 | 9035 | 24619 1883 | 10116 | 22024 | 28532 1884 | 10648 | 34252 | 34832 1885 | 11423 | 18355 | 35763 1886 | 12824 | 21874 | 56448 1887 | 11856 | 266344 | 130861 1888 | 11643 | 26282 | 76687 1889 | 12792 | 17664 | 56512 1890 | 15377 | 39514 | 56394 1891 | 16921 | 835679[111] | 51333 1892 | 15188 | 218042[111] | 235528[111] 1893 | 15749 | 9143 | 92906 1894 | 17334 | 16920 | 101562 1895 | 19188 | 22782 | 97702 1896 | 21437 | 74689 | 127342[113] 1897 | 22854 | 63044 | 132779 1898 | 24942[114] | 49154 | 141688

================================================================= | Reise- | Invaliden- | Krankenunter- Jahr | unterstützung | unterstützung |stützung einschl. | | | Sterbegeld | Mk. | Mk. | Mk. ===========+=================+================+================== 1867 | -- | -- | -- 1868 | -- | -- | -- 1869 | -- | -- | -- 1870 | -- | -- | -- 1871 | -- | -- | -- 1872 | -- | -- | -- 1873 | -- | -- | -- 1874 | -- | -- | -- 1875 | 28737 | -- | -- 1876 | 120250 | -- | -- 1877 | 44017 | -- | -- 1878 | 47871 | -- | -- 1879 | 62005 | -- | -- 1880 | 52500 | 102 | -- 1881 | 64974 | 829 | 13351 1882 | 114651 | 2314 | 147932 1883 | 132191 | 8882 | 226947 1884 | 125584 | 15404 | 239145 1885 | 107081 | 22231 | 271813 1886 | 92237 | 50670 | 320942 1887 | 147418 | 75349 | 329396 1888 | 83496 | 68954 | 305399 1889 | 62421 | 78648 | 300377 1890 | 86190 | 83661 | 347424 1891 | 90482 | 97285 | 377574 1892 | 121164 | 116330 | 455303[111] 1893 | 100712 | 124232 | 316820[112] 1894 | 114914 | 131123 | 318484 1895 | 110843 | 127260 | 326447 1896 | 138491[113] | 129529 | 327918 1897 | 137388 | 138942 | 365152 1898 | 115177 | 67949 | 391336[115]

[111] Die Höhe der Ziffern erklärt sich durch den großen Streik und die nach demselben verbliebenen Opfer.

[112] Die auffällige Abnahme erklärt sich daraus, daß vom 1. Januar 1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt wurde.

[113] Die Erhöhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast ausschließlich darin, daß nach den Beschlüssen der Breslauer Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen herabgesetzt und die Reiseunterstützung um täglich 5 Pf. erhöht ist.

[114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877.

[115] In den hier aufgeführten Beträgen sind auch die Leistungen der in Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten.

Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu würdigen, bedarf es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe beschäftigten Personen, da sich hieraus das Verhältnis der in dem Verbande organisierten Gehülfen zu den übrigen und die Berechtigung des Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehülfenschaft ergiebt. Dies ist dadurch erschwert, daß die bisherigen Berufszählungen von 1875, 1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschäftsleiter und der Hülfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der letzteren ersehen lassen. Nach der Zählung vom 14. Juni 1895 waren in Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschäftigt. Davon waren Geschäftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches Aufsichtspersonal 1820, 43183 männliche und 10249 weibliche Gehülfen und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder entsprechen mithin 53% aller Gehülfen[116].

[116] = 0,84% aller Erwerbsthätigen.

Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000 Hülfspersonen beschäftigt waren, doch beschränkt sich diese Zählung auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen Betriebe nicht angehören.

Von dem Herausgeber des $Klimsch$'schen Adreßbuches sind 1886 und 1890 ebenfalls Zählungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt folgende Zahlen:

I. Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer, 184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge. II. Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen, 667 Handpressendrucker, 1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger, 3454 Einlegerinnen. III. Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge. IV. Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker, 2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen. V. 299 Präger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter.

Dieses Personal war beschäftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295 Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien.

[117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklärt der Herausgeber, für die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten zu müssen, giebt aber an, daß zur Zeit in Deutschland 4859 Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165 Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien beständen.

Die Zählung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an:

1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519 Druckerlehrlinge.

Auch die Gehülfen haben Erhebungen veranstaltet. Die $erste$ aus dem Jahre 1885 umfaßte nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618 gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485 Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570 Gießer und 6699 Lehrlinge. Die $zweite$ vom 15. Oktober 1894 umfaßte 4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548 Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hülfspersonen, von denen 14517 dem Verbande angehörten, während 14464 demselben fern standen. Diesen Gehülfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge gegenüber. Die neueste Zählung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf 3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481 Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168 Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder des Verbandes, während 14653 ihm nicht angehörten. Außerdem gab es 8189 Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge.

Obgleich der große Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwächt hatte, so daß der Vermögensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31. März 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. März 1892 auf 3025,25 Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem er betrug: am 31. März 1893 20769,35 Mk., am 31. März 1894 56567,53 Mk., am 31. März 1895 578197,13 Mk., am 31. März 1896 931082,18 Mk., am 31. März 1897 1204141,28 Mk., am 31. März 1898 1594201,26 Mk. und am 31. März 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt genannten Zahlen mit den früheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie erwähnt, sind die beiden früher selbständigen Kassen, die Verbands-, Kranken- und Begräbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893 aufgelöst; dabei ist das Vermögen der Ersteren, wie oben hervorgehoben, infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne Gegenleistung auf die Verbandskasse übergegangen. Die Invalidenkasse wird freilich zunächst noch fortgeführt, aber nur zu dem Zwecke, die bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermögensbestand derselben betrug am 31. März 1896 947835,75 Mk., am 31. März 1897 883423,94 Mk., am 31. März 1898 825383,27 Mk. und am 31. März 1899 769365,16 Mk. Die Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7 97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk. betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf 262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflösung der Invalidenkasse fließen die Invaliditätsbeiträge in die Verbandskasse.

Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand beauftragt, ein $graphisches Kartell$ d. h. eine Verbindung der Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w. herbeizuführen. Die Verhandlungen hatten zunächst Schwierigkeiten darin gefunden, daß die übrigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den betreffenden Bevollmächtigten die Bildung eines Kartells beschlossen. Zur Bestreitung größerer Kämpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten Organisationen vierteljährlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen. Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmächtigte der einzelnen Berufe besorgt, Unterstützungen aber erst bezahlt werden, wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Höhe derselben wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorständen bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschäftigt sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstände ebenfalls die Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges für die Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, daß die Lithographen und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beiträge aufzubringen, teils darin, daß insbesondere die Buchbinder sich der Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen.

* * * * *

Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 führten, gaben zugleich Anlaß zur Gründung einer zweiten Gehülfenorganisation, die der Erwähnung bedarf, nämlich des »$Gutenbergbundes$«[118]. Schon längere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen eine »Freie Vereinigung« bestanden; ebenso gab es eine Reihe von örtlichen Unterstützungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur Folge, daß auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik mißbilligten, austraten. Diese Nichtverbändler hatten nun einen Kampf nach zwei Seiten zu führen, nämlich einerseits gegen die schlecht zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen sie die schärfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedürfnis, diesen doppelten Kampf mit Erfolg zu führen, hatte bereits die Schaffung eines besonderen Blattes für Nichtverbändler, des »$Typograph$« in Stuttgart, zur Folge gehabt, und ebenso führte er im Herbst 1892 zur Gründung des »$Berliner Buchdruckervereins$«. Aber die Verhältnisse drängten dazu, eine feste Organisation für ganz Deutschland ins Leben zu rufen, und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehülfen zu dem »$Gutenbergbunde$« zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April 1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhältnisse zu der früheren »Freien Vereinigung« sowie daraus erwuchsen, daß die bestehenden örtlichen Unterstützungskassen nicht geneigt waren, sich zu Gunsten des Bundes aufzulösen, hatten zur Folge, daß derselbe eine eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte.

[118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen; meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist unbeantwortet geblieben.

Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August 1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender Weise:

»Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschluß derjenigen Buchdrucker Deutschlands, welche dem »Verbande Deutscher Buchdrucker« oder der »Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgießer« $nicht$ angehören.

Dieser Zweck wird erstrebt durch:

a) Gewährung von Unterstützung an arbeitslose und erwerbsunfähige (kranke) Mitglieder;

b) Gewährung von Unterstützung an dauernd erwerbsunfähige (invalide) Mitglieder;

c) Gewährung von Umzugskosten;

d) Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen;

e) Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von Arbeitsnachweisen;

f) Herausgabe eines Organs: »Der Typograph«;

g) Pflege der Kollegialität.

Die Kassen des Bundes stehen Lohnkämpfen gegenüber auf völlig neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhängig gemacht werden.

Der Abschluß der Gegenseitigkeit mit außerdeutschen Vereinen gleicher Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlüsse durch den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen.«

Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewährt Unterstützungen an Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und Invalidität (seit 1895), sowie einen Zuschuß zu den Umzugskosten, jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermögen des Bundes festgesetzt. Nur für die Invalidenunterstützung wird ein besonderes Entgelt von wöchentlich 20 Pf. erhoben, die übrigen Unterstützungen werden durch den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55 Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhöht ist. Der Sitz des Bundes ist Berlin; das Organ desselben ist der »Typograph«, der den Mitgliedern unentgeltlich geliefert wird.

Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender Tabelle.

Es ergaben sich am Schlusse des

====================================================================== | | |Einnahmen |Geleistete Unterstützungen | | | aus | +---------------- Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beiträgen | |Vermögensbestand | | | Mk. | Mk. | Mk. ========+===========+==========+==========+==========+================ 1894 | 27 | 1200 | 9222 | -- | 7400 1895 | 34 | 1420 | 15176 | 2314 | 17495 1896 | 40 | 1570 | 36899 | 14033 | 29919 1897 | 57 | 1925 | 46283 | 24109 | 40909 1898 | 69 | 2800 | 64000 | 28000 | 63000

Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her, wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle. Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen ausgeschlossen werden.

Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet. Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten »Terrorismus« im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb, weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden, und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.

5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern (Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist. Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch $Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

[119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe ich die beiden Broschüren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

[120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

Die älteste Organisation dieser Art bestand im $Königreich Sachsen$, wo schon 1868 die »Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft« 3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der »Sächsische Berg- und Hüttenarbeiterverband,« der am 10. September 1876 seine erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug 1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661, 1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein eigenes Organ unter dem Titel »Glück auf«. Aber nachdem derselbe sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes aufgelöst.

In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im Mai 1891 in Hermsdorf ein »$Reichstreuer Bergarbeiterverein$«, der nach seinem Statute den Zweck verfolgt, »die Kameradschaftlichkeit unter seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken«. »Insofern es sich um die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten über Religion und Politik ausgeschlossen.«