Part 36
Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. $Schultze-Gävernitz$ in Leipzig bereit erklärte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite ($Freund$ und $Böhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu können.
Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein $Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern $Döblin$ und $Büxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für beendigt erklärt.
Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im »Korrespondent« (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].
[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse, die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen, daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten, den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten, was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich, alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten, fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.
Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen. Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und $lösten die Tarifkommission einseitig auf$.
Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem beschloß man die Begründung einer $Unterstützungskasse für arbeitslose Gehülfen$, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine $Invalidenzuschußkasse$ in der Art verbunden, daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.
Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die $Auflösung des Unterstützungsvereins$ und die Neugründung des »$Verbandes deutscher Buchdrucker$«, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.
Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen aufzulösen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Unterstützungen$ künftig $in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.
Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der $Kranken- und Begräbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei die Einzelnen Beträge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!
Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.
Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.
Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften eingetreten.
Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:
Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.
Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.
Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.
Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --
[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden. 4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen. 6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck. 9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder. 13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen. 16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien. 19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.
Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.
Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:
Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am 1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage, erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.
Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende $Döblin$ Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%.
Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:
»Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit, dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die folgenden Termine vereinbart:
1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;
2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Veröffentlichung in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« und im »Correspondent« durch die in Leipzig ansässigen Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen;
3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen;
4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.
Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen nicht stattfinden.«
Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit; auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest, daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei. Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war, daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von allen Seiten anerkannt wurde.
Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte »Gutenbergbund« erwies sich als völlig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis 17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende Beschlüsse faßte:
1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000 Buchstaben erhöht;
2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhöht;
3. die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden mit Ausnahme der Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends stattzufinden und zwar in der Weise, daß z. B. beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis spätestens 5 Uhr abends beendigt sein muß. An Pausen sind zu gewähren je 1/4 Stunde für Frühstück und Vesper und mindestens 1 Stunde für Mittag. Bei durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit 1/4 Stunde kürzer sein. Die Lohnsätze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser Arbeitszeit fällt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehülfen vereinbart werden; als Willensäußerung der Gehülfen gilt die Ansicht der Mehrheit.
Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich
1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der Arbeitszeit in anderer Form, als täglich 1/2 Stunde, insbesondere in der Form zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3 Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.
2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen beibehalten werden darf.
Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung auf 5 Jahre in Aussicht genommen.
Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis 19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:
1. Der _Tarif_ gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli 1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1. Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder 4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so verlängert er sich stets um ein Jahr.