Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 35

Chapter 353,267 wordsPublic domain

3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften;

4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer«.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer $Zentral-Invalidenkasse$ beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die $Arbeitslosenunterstützung$ am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des »Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker« wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein $Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen »Deutscher Buchdruckerverein«[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die »Annalen der Typographie«, dann von 1875-1888 die »Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« und seit 1889 die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«.

[99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschäftigen haben; hier ist über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.

Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer »geordneten Organisation« auch »die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt«; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen $allen$ Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb »mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen«.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an $alle$ Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, »sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne«. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: »Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer«.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem »gewissen Gelde«, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des »1000 n-Tarifes«, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der »Alphabet-Tarif«, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$ in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die $Schiedsämter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer $besonderen Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender »$Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker$« mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die $Tarifgemeinschaft$, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer $Skala über das Verhältnis der Lehrlinge$ zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

[100] Nach derselben durften gehalten werden:

I. Setzer: II. Drucker: auf -- bis 3 Geh. 1 Lehrl. auf -- bis 2 Geh. 1 Lehrl. auf 4 " 7 " 2 " auf 3 bis 5 " 2 " " 8 " 12 " 3 " " 6 " 9 " 3 " " 13 " 18 " 4 " " 10 " 14 " 4 " " 19 " 24 " 5 " " 15 " 20 " 5 " " 25 " 30 " 6 " auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$ stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß $an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten$ sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: »Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.«

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].

[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen 5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen. Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf 180000 Mk.

[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben. Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265 mitgeteilte Lehrlingsskala.

[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben, sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt, zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen. Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7-1/2% bereit, lehnten aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen. Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der »freiwilligen Sammlungen« 270361 Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener in dem Organe der Gehülfenschaft, dem »Korrespondent«, hervortrat, trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit. Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf $Gerstenberg$ a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.