Part 32
Nach einem Referate von $Legien$ über das $Koalitionsrecht$ beschloß der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.
Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, »wobei die mancherlei Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind«. Sehr gerühmt wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.
Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien.
Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten $Rexhäuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausführung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, daß die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten, als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art »das proletarische Gefühl verloren gehe,« so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen.
[88] Vgl. oben S. 12.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der $Generalkommission$. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrößernden »Correspondenzblatte« ein Zentralorgan für die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.
[89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen Entschluß besonders freudig begrüßen.
Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:
»Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende »Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.« Zur Unterstützung derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese Vertretung führt den Namen »Gewerkschaftsausschuß.« Der Zusammentritt dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich einmal, zu erfolgen.
Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.
Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.
Die Aufgaben der Generalkommission sind:
1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner, existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen Zentralverbänden anzustreben.
2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.
3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat. Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt zuzusenden.
4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften vorhandenen Materials.
5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:
a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen &c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.
b) Erweiterung des »Correspondenzblattes,« so daß dasselbe eine regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung, über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.
c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu veröffentlichen.
d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern.
6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.
Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.
Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.«
Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse das Schlußwort des Vorsitzenden $Bömelburg$. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die »dunkeln Pläne« der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung.
[90] Vgl. oben S. 225.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. --
Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des Hamburger Buchhändlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des »Pionier« am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen gegründet zu sein scheint.
Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter 25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551 Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein 3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa 2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten. Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100 Mitgliedern in 170 Orten.
Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und im Jahre 1889: 121647 betragen haben.
$Oldenberg$ hat in seinem Artikel »Gewerkvereine« im Ergänzungsbande des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:
1885/86 100356 Frühjahr 1892 300815 1887/88 103330 März 1892 279594 Frühjahr 1889 135353 Ende 1892 236516 " 1890 277098 Frühjahr 1893 242555 Ende 1890 320213 Ende 1893 249985 Frühjahr 1891 277474 Frühjahr 1894 255622 Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451
Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist für das Jahr 1890 gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes 305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb erheblich zu hoch.
Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende Zahlen:
Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch Vertrauensmänner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für 1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000 berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk. ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.
Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit 3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden 5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6 Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640 ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen 1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung verwandter Verbände.
Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.
Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis 7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler, Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande. Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von 51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280 geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810. Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26 andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.
Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.
Im Jahre $1894$ ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst, dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter, der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54 Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893 ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894 den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane 265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-, Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung, Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90 Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.
[91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044, doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu entsprechen.
Auch der Bericht für $1895$ erhebt die alte Klage über mangelhafte und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus 1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes, aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um 5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen. Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.
Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht berücksichtigten Werftarbeitern -- 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst 10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus, daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren, da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt, keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände, als in den Vorjahren, bezögen.
Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit 1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur Organisation empfohlen.
Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.