Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 30

Chapter 303,094 wordsPublic domain

Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die $Organisationsfrage$ zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der $Zentralisation$. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht. Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen) abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation, aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren Zusammenschluß anzubahnen.

Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande, der bereits bestand, noch ferner der »Verband der Deutschen Holzarbeiter« auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis 7. April 1893 in Kassel tagte, und der »Verband der Lederarbeiter Deutschlands« ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten Beschlusse beitrat.

Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem Kongreßbeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das $Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen einer »$Kartellkommission$« wählt. Hierbei hatte man aber sich mit der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt. Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$ ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, daß man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein, der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht, ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben, ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht, jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thätigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongreßbeschlusse im allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der $Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$ können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w., nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen. Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen Orten bestehen lediglich »Zahlstellen« zur Einsammlung der Beiträge, Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift. Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über gewisse »dunkele Pläne«, die angeblich von der Generalkommission verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der »Vorwärts« einen Artikel des »Handschuhmacher«, der von Plänen sprach, die geheim gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte: »Was geht vor?« Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser, als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese erhobenen Vorwürfe bildete.

Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen. Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der »$zweite Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands$« in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48 Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben.

Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben; ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt der Bericht folgende Tabelle.

Spaltenüberschriften: A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen B = Anzahl der Streiks C = Zahl der beteiligten Personen D = Dauer des Streiks in Wochen

=================================================== $Jahr$ | A | B | C | D | Gesamtausgabe =========+====+=====+=======+======+=============== 1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 | 2094922 Mk. 1892 | 21 | 73 | 3022 | 507 | 84638 " 1893 | 26 | 116 | 9356 | 568 | 172001 " 1894 | 27 | 131 | 7328 | 879 | 354297 "

Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und 900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894 beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde, der _Fédération nationale des Bourses du travail_ in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_ sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation tritt besonders hervor in den Schlußworten: »Arbeitsfreudigkeit und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.«

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten, sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits erwähnten »dunklen Pläne«. Der Hauptwortführer der Opposition, $Schlicke$-Stuttgart, äußerte: »Ich kann die Entrüstung der einzelnen Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.« Daneben wurde geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den »Kastendünkel« Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende $Legien$ erklärte, die viel besprochenen »dunklen Pläne« seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300 Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus nicht geheim gehalten, auch der »Vorwärts« habe nicht, um ihn zu erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklärte, ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden persönlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ hätte $Auer$ ganz anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. $Lehrich$ (Maler) will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert, daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden; wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite. Ihre Redner, $Massini$ und $Döblin$, erklärten: »Wir Gewerkschaften dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung von anderer Seite.« »Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen würde.« $Massini$ äußerte auch: »Ich habe nicht viel im Sinn mit der Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die Anknüpfung internationaler Beziehungen.«

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war, daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von 262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung, insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$ wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die zu bildende Zusammenfassung »Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung »$Generalkommission$« beibehalten.

[79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Das »Korrespondenzblatt« erscheint in der bisherigen Weise weiter. Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.

(Anträge auf Vergrößerung des »Korrespondenzblatt« wurden abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den Buchdrucker-»Korrespondent« als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder.«

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit, indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewählt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der $Arbeitslosenunterstützung$. Der Referent $Eichler$ (Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit, zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution angenommen:

»In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung -- abgesehen von deren humanitärem Karakter -- die Stabilität des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen.

Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.«