Part 29
Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der $Versicherungsgesetzgebung$, indem man die sämtlichen von den Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.
In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen Landrechts$ II, Tit. 6, § 2-21 über die erlaubten Gesellschaften herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in Anspruch nahm.
Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen $Vereinsgesetze$ zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.
Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenüber teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so daß $Schmöle$[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet, daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.
[77] a. a. O. S. 144.
Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des $Kassenwesens$ der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt, wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie stets gerade gegen die »Kassensimpelei« ihre schärfsten Angriffe gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen, egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von $Schmöle$[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines Verständnisses haben.
[78] a. a. O. S. 151.
Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr gegenüber so gut als möglich einzurichten.
H. Die neueste Entwicklung.
Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war, glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$ und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.
Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17. November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine $Vorlage für die Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.
Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$. Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1. März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer $Statistik der bestehenden Gewerkschaften$ beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890 in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733 Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche Statistik über die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert. Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37 angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396 Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen, ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte Vorwürfe zu hören gehabt hat.
Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am 7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern$ hierfür bestimmte einschränkende Grundsätze aufgestellt.
Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen, insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden Sammlungen für den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß 1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen, und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich die Kommission in dem »Correspondenzblatte der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« ein eigenes $Organ$, welches nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren, an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.
Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$ »$Kongreß deutscher Gewerkschaften$« einberufen, der vom 14. bis 18. März 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.
Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer $einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen, keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.
Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen, daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.
Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und Systeme gegenüber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in 2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der $Branchenorganisation$ und der $Industrieverbände$. Die letzteren wollten zur Grundlage der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler, Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden, den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen 7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft, aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht bestreiten, bekämpften sie aber als »Berufsdünkel« und »Kastengeist«, den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die Form der Organisation nicht zugestehen.
Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine überhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmännersystem$ zu begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen, während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.
Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf $politischem Gebiete$ liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit $nur eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.
Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der Lokalorganisation eingebrachte Resolution »mit bedeutender Mehrheit«, wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit einer Protesterklärung den Kongreß.
So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$ (Branchen) und $Industrieen$ sich gegenüber. Uebrigens wollten auch die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbänden$ bestand nur der Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$ Zusammenschluß bringen würden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während der $Industrieverband$ dieselben auflöst und sich an deren Stelle setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem »Kastengeiste und Berufsdünkel«, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am schärfsten entgegen.
Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog. $Kartellverträge$ beschränken sollten, in denen lediglich für gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.
Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung zu $Industrieverbänden$ als letztes Ziel anerkennt und deren Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich auf bloße $Kartellverträge$ beschränkt, indem »die Frage, ob die späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird«. Das $Vertrauensmännersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.
Die $Generalkommission$ wurde als ständige Einrichtung beibehalten, deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig mit der $Unterstützung von Ausständen$ nicht mehr zu befassen haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten wären.
Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen, abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7 Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg beibehalten.
Die Aufgaben der Generalkommission bestehen
1. in der Betreibung der $Agitation$; 2. in der Führung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$; 3. in der $Streikstatistik$; 4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll; 5. in der Anknüpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.
Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt, nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften, welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen. Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.
Als Gegenstände der $Kartellverträge$ sind empfohlen:
1. die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen; 2. die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder; 3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation; 4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen; 5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen; 6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes; 7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.
Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes hervorzuheben:
Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk. und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die Herausgabe des »Korrespondenzblattes« und die unzureichende Pflege der internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.
Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften für Arbeiterinnen abzusehen.
Die bisher schon übliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h. eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung empfohlen.
Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung möglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begründung erhebt, daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.
Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$ aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen, den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren Kreisen Sammlungen zu veranstalten.
Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken, wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken beschlossen.
Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongreß der Vorschlag gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken. Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen erheblichen Kosten hiervon abzusehen.