Part 28
[72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im Druck erschienen.
Aber obgleich der Kongreß diese Resolution annahm, so wurden doch die $York$'schen Vorschläge wesentlich abgeschwächt, indem sich gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von $York$ nicht unterstützter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als Exekutivausschüsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so die Vereine in der Union aufzulösen, abgelehnt und es statt dessen jedem Vereine überlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die Schaffung eines selbständigen Organes verworfen und beschlossen, ein solches unter dem Namen »Die Union« als Beiblatt dem »Volksstaat« beizulegen. Immerhin wurde die Gründung der »$Union$« als eines Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von wöchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschuß mit dem Sitze in Leipzig gewählt und zur Beratung eines Unionsstatutes eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die übertragenen Aufgaben unerledigt gelassen. Auch der $zweite$ von $York$ zu Pfingsten 1874 nach $Magdeburg$ berufene $Kongreß$ scheiterte an dem Widerstande der einzelnen Gewerkschaftsvorstände gegen die ihnen zugemutete Aufgabe ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod $Yorks$ hatte den baldigen völligen Verfall seiner Schöpfung zur Folge, und damit war der Plan der Gründung unpolitischer, von allen Parteien unabhängiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wäre, der sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben, für Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den nächsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß nach Magdeburg berufen, doch wurde er unter dem Eindrucke des $Hödel$'schen Attentates von der Polizei verboten.
D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.
Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten zu einer einheitlichen »sozialistischen Arbeiterpartei« bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat denn im Anschluß an den Parteikongreß in $Gotha$ am 28. und 29. Mai 1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von 5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die Konferenz erklärte ferner: »Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen, weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.« Die bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen, hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.
E. Die lokalen Fachvereine.
Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung »$Fachverein$« beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile gehindert fühlte.
Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im Sinne der sozialdemokratischen Agitation.
Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere Konkurrenz geschaffen werde.
F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.
Das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt, nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche, sondern gegen ihre »auf Umsturz gerichtete« Thätigkeit in Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen. Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte, läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger Beurteiler[74] thut mit den Worten: »Ist von staatlichen Organen doch nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele gilt.« ... »Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt, das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.«
[73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.
[74] $Schmöle$ in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.
Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler $Geib$ auf privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des »Pionier« vom 26. Januar 1878 veröffentlichten, neuerdings in dem »Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« Nr. 30 von 1893 wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25 Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055 Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145 Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300 Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von $York$ einberufenen Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358 Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438 freien Vereinigungen angehörten.
[75] $Schmöle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.
Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen, freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76], zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.
[76] Vergl. unten.
G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.
Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von $Fachblättern$, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten, deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern. Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878 das »Schuhmacherfachblatt«, 1879 die »Neue Tischlerzeitung«, der »Schiffbauerbote« und das Organ der Tabakarbeiter »Der Gewerkschafter« begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876 auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete »Zentral-, Kranken- und Sterbekasse« verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu bringen.
Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von »Fachvereinen« ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden, an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.
Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881 eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen, rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben, die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der $positiven Förderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde, indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein verfehltes Unternehmen sein müsse.
Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu schlagen, entsprang die von $Stöcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich stützte auf die Gründung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An maßgebender Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.
Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung, zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein »$Generalkomitee der Berliner Gewerkschaften$« eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden. Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger, als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf 50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen $Ewald$ und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.
Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort. Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker, stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter dem Vorsitze von $Kloß$ eine Arbeiterschaft folgte, in der sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und die Tabakarbeiter.
Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten: Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz, Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie besonderen Organisationen.
Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung, die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu gewinnen. Dies war nur möglich durch $allgemeine Versammlungen$, in denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$ gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige Sammlungen durch »Sammellisten« und »Quittungsmarken« in die Hand nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von Statistiken, übertragen wurden.
Eine ähnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmänner$, die zuweilen für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen nicht gelangte.
Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$, daß er in einer Folge von Nummern des von ihm herausgegebenen »Bauhandwerkers« (Februar und März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten. Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben, insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten. Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, $öffentliche Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ träten, denen die Besorgung aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen. Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen, können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung treten.
So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter, sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen, mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen Verhältnisse zu gelangen.
Für die $Stellung der Verwaltungsbehörden$ gegenüber der gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen. $Puttkamer'sche Streikerlaß$ vom 11. April 1886. In demselben wird zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren $wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionären$ Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu stellen seien.
Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.