Part 26
Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen, bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt, dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November 1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung (Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben), insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie, ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf 10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896 angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen. Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig, teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897 eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten, doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der frühere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November 1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde. Als das berühmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11. Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung, der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen. Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr v. $Berlepsch$ das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien, Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli 1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade unions_ einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897 in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses, auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war, vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt. Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889-91 200 mit 7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit 9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000 Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896 hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a. in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V. der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von 34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.
[69] Vgl. unten II. Abschnitt.
Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag angenommen:
Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert $gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts$ als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche Eintragung$.
Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und $Handelspolitik$. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. $Lotz$ und des Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.
Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte die $Arbeitslosenunterstützung$ und insbesondere die Frage, von wem dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde niedergelegt in folgenden Sätzen:
1. $Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen, gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in $erster Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfüllt einen ihrer wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.
2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ fördert und kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters, indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht. Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.
3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$, bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig und unvermögend sind.
4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die Arbeiterberufsvereine $öffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.
5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergänzung der organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.
Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des Verbandsabgeordneten $Pioch$ über die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation. Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme folgender Sätze:
»Zur wirksamsten Lösung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ muß gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu bessern.
Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der Hausindustrie.
Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.
Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt nötig und diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.
Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ muß bei gleichen Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.
Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.
Den $Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$ ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.«
Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig zur Annahme:
»Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um gründliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung dieser Petition wird der Zentralrat betraut.«
Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ über die Frage: »$Wie stellen sich die deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$«
Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der Beratungen war der folgende Beschluß:
1. »Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des $Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, daß die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingeführt und verpflichtet werden, auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz Einigungsversuche zu machen.
2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten Grundsätzen und Statuten einen $festen$, $selbständigen Kurs$ einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen $zuerst$ der Weg der $Verständigung und Einigung$ beschritten und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen. $Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$«
Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen, daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung zugezogen seien.
Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen, dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt.
Der $äußere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen unterworfen gewesen.
Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen, die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000 Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8 Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874 zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500 herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit 51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern, so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V. der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V. der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband 1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150 Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand von 84419.
Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender Tabelle:
====================================================================== | Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1872 | 1879 | 1892 | 1893 | 1894 ================================+======+======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836 Fabrik- u. Handarbeiter | 3543 | 2423 | 9908 | 10080 | 11339 Tischler und verwandte Berufe | 2019 | 2879 | 4795 | 4393 | 4733 Schuhmacher und Lederarbeiter | 306 | 666 | 3845 | 3670 | 3900 Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 | 3403 | 3002 | 2788 Schneider " " " | 438 | 457 | 2415 | 2595 | 3060 Bauhandwerker | 2521 | 1642 | 1709 | 2090 | 2226 Graphische Berufe, Maler und | | | | | verwandte Berufe | 289 | 1058 | 1486 | 1612 | 1655 Zigarren- und Tabakarbeiter | 102 | 125 | 1212 | 1121 | 1145 Töpfer | 266 | 43 | 890 | 843 | 916 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 239 | 727 | 554 | 455 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 633 | 240 | 170 | 173 | 163 Klempner und Metallarbeiter | -- | 180 | 2508 | 2346 | 2472 Bildhauer und verw. Berufe | -- | 28 | 234 | 194 | 221 Kaufleute | -- | 13 | 1831 | 3951 | 3820 Konditoren und verw. Berufe | -- | -- | 484 | 313 | 263 Selbständige Ortsvereine[70] | -- | 41 | 54 | 54 | 66
================================================================ |31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 ================================+=======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 27000 | 28127 | 30837 | 32938 Fabrik- u. Handarbeiter | 11833 | 13284 | 15006 | 15415 Tischler und verwandte Berufe | 4880 | 5423 | 6010 | 6152 Schuhmacher und Lederarbeiter | 4200 | 4620 | 5300 | 5690 Textilarbeiter und verw. Berufe | 2899 | 3022 | 3330 | 3434 Schneider " " " | 3000 | 3010 | 3350 | 3360 Bauhandwerker | 1629 | 1624 | 2300 | 1985 Graphische Berufe, Maler und | | | | verwandte Berufe | 1918 | 1944 | 1900 | 1951 Zigarren- und Tabakarbeiter | 1230 | 1344 | 1408 | 1462 Töpfer | 1021 | 1139 | 1324 | 1487 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 182 | 210 | 257 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 173 | 181 | 193 | 190 Klempner und Metallarbeiter | 2667 | 3103 | 3134 | 3225 Bildhauer und verw. Berufe | 243 | 299 | 387 | 376 Kaufleute | 3620 | 4085 | 4298 | 4382 Konditoren und verw. Berufe | 305 | 256 | 254 | 247 Selbständige Ortsvereine[70] | 141 | 124 | 312 | 204
(Siehe Tabelle auf Seite 200).
Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000 Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung, 2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und Arbeitslosenunterstützung.