Part 24
»Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten können ein Mitbestimmungsrecht für den Lohnsatz und die Arbeitsbedingungen beanspruchen. Genügender Lohn und angemessene Behandlung müssen die Gegenleistung für erfolgreiche treue Dienste bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundsätzen huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite sollen keine maßlosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden Unterstützung finden. Nach gründlicher Organisation jedes Dienstzweiges bei gebührender Berücksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich hoffen, daß alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen, daß harmonische Beziehungen hergestellt werden, daß der Dienst unberechenbar besser wird, daß die Notwendigkeit für Ausstände und Sperren, Verrufserklärungen und schwarze Listen, die beiden Teilen gleich verderblich sind und für die allgemeine Wohlfahrt eine beständige Drohung bilden, ganz und für immer wegfällt«.
Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den älteren Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik; $Debbs$ selbst gehört zu der Partei der Demokraten. Aber der Sozialismus hat von ihm keine Förderung zu erwarten; ebenso gilt er als ein Mann, der dem in Amerika allmächtigen Einflusse des Dollars nicht unterliegt.
Ueber den $Mitgliederbestand$ liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor. Danach zählte die Union im April 1894 80000 Angehörige, während auf der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000 Mitgliedern vertreten waren.
Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die angeführten großen Verbände Einzug gehalten haben, so stehen diese doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus ablehnend gegenüber; insbesondere ist es karakteristisch, daß die genannten Führer streng religiös sind und zugleich dem Templerenztum zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, daß eine in ihrer Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig materialistischen Grundsätzen zu huldigen.
In neuester Zeit hat übrigens auch die sozialdemokratische Bewegung wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse den Gewerkschaften in höherem Grade zugewandt. Es ist ihren Anhängern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen Zentralverband unter dem Namen »_$Socialist Trade and Labor Alliance$_« ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils trägen, teils korrumpierten, teils bewußt reaktionären Elementen eine Gewerkschaftsorganisation gegenüberzustellen, die es sich zur Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter nicht nur nach der ökonomischen, sondern auch nach der politischen Seite hin zu wahren«. In der Versammlung waren 64 Lokal- und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche Nationalverbände durch 75 Abgeordnete vertreten.
Außer den bisher behandelten großen Verbänden bestehen noch eine ganze Anzahl von $Einzelgewerkschaften$, die ihnen teils angehören, teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die Vereinigten Staaten beschränkt sind, als nationale, wenn sie dagegen auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als $internationale Vereine$. Die wichtigsten sind die Eisengießer, die Eisen- und Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Möbelarbeiter, die Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei Vereine, nämlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund und andererseits die _International typographical union_. Meist giebt es auch in den größeren Städten lokale Verbände der am Orte bestehenden Gewerkschaften, die häufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die _local assemblies_ der einzelnen Staaten zu Verbänden zusammengeschlossen, so in New York, New Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und Wisconsin.
Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem Vorbilde der englischen _trade unions_-Kongresse mit ihren eigenem parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen durch einen $nationalen Gewerkschaftskongreß$, der in Pittsburg tagte und auf dem die »_$Federation of organised Trades and Labor Unions of the United States and Canada$_« mit einem »_Legislative committee_« aus 5 Personen gegründet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen abgehalten wurden -- auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884 waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten -- hat es die Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht.
Hinsichtlich der $Statistik$ der gesamten amerikanischen Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so weniger zuverlässig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen absichtlich geheim halten. Aus älterer Zeit ist eine von der _American Review_ für den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden, nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele örtliche Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August 1892 veröffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl:
1. bei den _Knights of Labor_ 205000,
2. bei der _American Federation of Labor_ 350000.
3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbänden sich nicht angeschlossen hatten, umfaßte 266871 Personen. Dazu gehörten: die _International Bricklayers and Stonemasons Union_ mit 35000, die _Brotherhood of Locomotive Engineers_ mit 31000, die _Brotherhood of Locomotive Firemen_ mit 25071, die _Brotherhood of Railroad Trainmen_ mit 23500, der _Order of Railway Telegraphers_ mit 22506, die _Granite Cutters National Union_ mit 20000, die _Operative Plasters International Union_ mit 14000, die _Musicians National League_ mit 11000, der _Order of Railroad Conductors_ mit 10000, die _National Association of Machinists_ mit 10000, die _Brotherhood of Railroad Carmen_ mit 10000 Mitgliedern.
Ein Teil der hier aufgeführten Vereinigungen hat sich später der _American Railway Union_ angeschlossen.
4. Außer diesen Gruppen zählt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen nicht ermittelt ist, ob sie der _Federation_ angehören, mit 55000 Mitgliedern und schätzt, daß in nicht bekannt gewordenen Vereinen, insbesondere Geheimbünden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind.
Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele Doppelzählungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000 organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im Handwerk und im Bergbau beschäftigten Personen und 10 % der gesamten Arbeiterbevölkerung entspricht.
Nach einer Uebersicht des _American Federationist_, des Organes der _American Federation of Labor_, gab es Ende 1898 in den Vereinigten Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter, von denen etwa 60 % der _Federation of Labor_, 10 % den Verbänden der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen angehörten.
Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behörden für Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbände.
Nach der letzten Volkszählung giebt es in den Vereinigten Staaten 22000000 Personen, welche in Erwerbsverhältnissen stehen. Hiervon sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte Handwerker, Bank- und Handlungsgehülfen, 2000000 Arbeiter, welche kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in ähnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation nicht eignen. Von den übrigen 5000000 sind vielleicht 500000 Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstädten und in den dünnbevölkerten Distrikten des südlichen und westlichen Gebietes, außerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues und anderer Industriegebiete, welche das Feld für Arbeiterverbände darbieten. Hiernach verbleiben ungefähr 2500000, welche die Gewerbe und die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thätigkeit entfalten.
In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten Gewerkschaften haben Unterstützungskassen. Der Buchdruckerverband verausgabt für Unterstützungszwecke jährlich etwa 1400000 Mk.; der Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 für Arbeitslose 356000 Mk. Die Lokomotivführer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich jährlich 700000 Mk. für Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die Gesamtausgabe dieser vier größten Verbände, die zusammen etwa 120000 Mitglieder haben, beträgt jährlich rund vier Millionen Mark für Unterstützungen.
X. Australien[65].
Australien ist das Land, dessen soziale Verhältnisse man bei uns am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind, nähern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes denjenigen Zuständen, die wir als das letzte Ziel der sozialen Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und Streit unserer heutigen Uebergangsverhältnisse wie ein trostreiches Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der Gegensätze betrachten müssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und damit die Masse der Bevölkerung eine so hohe Stufe der materiellen und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so günstiges Verhältnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nähere Beschäftigung mit den dortigen Verhältnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen Fragen beschäftigen, auf das nachdrücklichste zu empfehlen.
[65] Eine vorzügliche Darstellung der australischen Arbeiterverhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. $Ruhland$ in seinem Aufsatze: Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f. d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. außerdem: $Charles Dilke$ in der _Révue sociale et politique_, _Brüssel_ 1891, Heft 2; H. H. $Champion$, _The crushing defeat of trade unionism in Australia_. _Nineteenth century_, Februar 1891; W. P. $Reeves$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.
Australien verdankt diese glücklichen Zustände in erster Linie der Entwicklung seines $Gewerkschaftswesens$. Allerdings kommt ihm dabei zustatten, daß ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial zufließt; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu hohen Schutzzöllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, daß man in der eignen Bevölkerung sich einen kaufkräftigen Abnehmer, einen wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Löhne der australischen Arbeiter übersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen weit hinter sich zurücklassen, von den deutschen gar nicht zu reden. Sätze von 10-12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel für ungelernte Arbeit; für gelernte steigen sie auf 30-35 Mk. Daneben ist die Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die gewonnene Muße wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natürliche Folge dieser günstigen Verhältnisse ist es, daß $sozialistische Ideen$ bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen, wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte für gewerbliche Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich durch freie Verhandlungen und nötigenfalls freiwillige Einsetzung einer Schiedsinstanz herbeizuführen. Es ist deshalb völlig begreiflich, daß insbesondere der bekannte englische Politiker $Sir Charles Dilke$, der den australischen Arbeiterverhältnissen eingehende Studien gewidmet hat, sich gewissermaßen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit Feuereifer dafür eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern. Daß auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, daß auch dort noch menschliche Leidenschaften sich häßlich geltend machen und Streitigkeiten selbst größeren Umfanges zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der große, von den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen, insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V. angehörenden Arbeiter von der Beschäftigung, für die G.-V. ungünstig auslief, indem die öffentliche Meinung sich gegen die Streikenden erklärte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhältnisse nicht dauernd zu schädigen und eine Strömung gegen die private Form der Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht.
Gerade der Kampf um den $Achtstundentag$ hat den Ausgangspunkt für die australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in dem Maße im Vordergrunde, daß keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird als sog. $_demonstration day_$ jährlich als allgemeiner Festtag der gesamten Arbeiterschaft Australiens mit großem Pomp gefeiert, wobei sich nicht nur die höchsten Spitzen der Behörden und der Statthalter, sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengießer und die Schiffbauer. Nach einem Rückschlage, den die Bewegung im Anfange der 60er Jahre durch das massenhafte Rückströmen der Goldwäscher von den erschöpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so daß heute über 60 G.-V. in dem Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen Arbeiter sind bereits angegliedert.
Der statutenmäßige $Zweck$ aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages die Erlangung günstiger Lohnbedingungen, aber dies alles $unter möglichster Vermeidung von Streiks$ durch Beförderung des guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern.
So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der $Wollscherer$ dessen Ziele, wie folgt: »Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden Lohnhöhe, Beistand in allen Fällen der Unterdrückung, Aufbringung eines Vereinsvermögens, möglichste Verhinderung von Streiks und Beförderung eines guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsämter, Schiedsgerichte und andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen, welche von Arbeitern betrieben werden.«
Der größte australische G.-V., die Organisation der vereinigten $Bergleute$, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293 Pfd. St. für Unfallentschädigung, 13929 Pfd. St. für Sterbegelder und 15329 Pfd. St. für andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. für Streiks ausgegeben.
Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends in der Welt haben die den englischen _trade councils_ entsprechenden Provinzialausschüsse der G.-V. über ihre Mitglieder eine solche fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behörden werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein Streik durchgeführt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen für ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, daß sie ebenfalls die Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung versagt. Für die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V. gehöriges Gebäude, die _Trades Hall_. Uebrigens hat man 1887 für Victoria ein festes Schiedsgericht (_board of conciliation_) errichtet und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß das Vermögen der Vereine für die Durchführung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches Besteuerungsrecht über seine Mitglieder einzuräumen; da sie das Recht der juristischen Persönlichkeit bereits besitzen, so würde das ein weiterer Schritt sein, ihnen öffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man bei vielen G.-V. zurücktreten lassen, da die Mitglieder zugleich Versicherungsgesellschaften (_friendly societies_) angehören.
Ist in Australien, wie in anderen Ländern, die Gewerkschaftsbewegung zunächst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch insbesondere seit 1890 auch die $ungelernten$ sich der Organisation zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die $_General labor union_$. Auch die $landwirtschaftlichen$ Arbeiter (_bush labourers_) und insbesondere die schon genannten Wollscherer, die, über den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an Stelle der kolonialen Ausschüsse eine $einheitliche Zentralinstanz aller australischen$ G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere Forderung durchzusetzen hofft, daß nur Mitglieder von G.-V. beschäftigt werden dürfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht gehabt, denn obgleich 1890 die $_Australian labour federation_$ gegründet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt, da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in Sidney die Zentralverbände von Queensland und Neu-Süd-Wales sowie zwei lokale Gewerkschaften Südaustraliens zu einem festen Bunde zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch in die Hand zu nehmen.
Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch gemacht, daß ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den Gouverneur ermächtigt für eine Reihe von Gewerben eine je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behörde einzusetzen, die das Recht hat, die Mindestsätze an Zeitlohn und Stücklohn zu bestimmen; Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser Befugnis u. a. für Bäckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wäschegegenständen mit befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht.
$Statistische$ Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor. So besaß nach dem bereits erwähnten Berichte die Organisation der vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000 Mitgliedern, die sich über alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer besaßen einen Verein für Südaustralien, Victoria und Neu-Süd-Wales und einen andern für Queensland und Neuseeland, von denen der erstere 25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schätzt man die Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter.
Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze Erwähnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in Australien bestehenden glücklichen sozialen Zustände haben sich seit Anfang der 1870er Jahre, seitdem das öffentliche Land, soweit es günstigen Boden hatte, in Privatbesitz übergegangen war, wesentlich verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu leiden, so daß insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der große Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit völligen Niederlagen endeten. Versuche gütlicher Beilegung durch freiwillige Einigungsämter und Schiedsgerichte waren regelmäßig an der Weigerung der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Süd-Wales eine zur Prüfung dieser Verhältnisse eingesetzte königliche Kommission einen eingehenden Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies sich das Mittel bald als völlig wirkungslos, und der 1895 unternommene Versuch, die zwangsweise Durchführung der Schiedssprüche zu sichern, scheiterte im Oberhause.
Günstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten über das Arbeitsverhältnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (_district board_) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchführung gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (_court of arbitration_) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen von dem Verbande der Gewerkvereine gewählt wird. Der Spruch dieses Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht, kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgeführt werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich nicht fügt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhängt werden.
Gegenstand der Entscheidung sind die Länge der Arbeitszeit, die Feiertage, die Höhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter zu beschäftigen oder organisierte auszuschließen, sowie die Pflicht der Arbeiter, Unterstützungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden.
Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend gemacht, daß doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen könne, zu Bedingungen, die er für unmöglich erkläre, sein Gewerbe zu betreiben, aber man hielt dem entgegen, daß man ihn auch nur zwinge, falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, überhaupt auf einen Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatsächlich hat das Gesetz, welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, daß die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die große in die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird. Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur für die organisierten männlichen Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch nicht ausgedehnt.
XI. Deutschland[66].
1. Einleitung.