Part 20
Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$ zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst von dem »Sozialdemokratischen Bunde« auf seiner Hauptversammlung in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893 nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen einzuladen, »welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen müssen«. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich besucht, daß man zur Gründung des »Nationalen Arbeitersekretariats« schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893 veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals 22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen 330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag, ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren, wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31 Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die 31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund, 2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5. Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7. Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein, 10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11. Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14. Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam, 16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20. Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22. Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25. Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund, 27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29. Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31. Feldarbeiterverein.
Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.
Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553 angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl. Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.
Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen. Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf 2-1/2 fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik bezeichnet.
In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen könnten.
Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf Unterstützungen. --
Der $Typographenbund$ zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug 2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von 3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898 auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen, insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.
Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850 Mitgliedern.
Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die Ausgabe 624 fl.
Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196 fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.
Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das erste greifbare Ergebnis dieser Politik.
In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich 1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2. das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.
Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder. Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung von Streitigkeiten ist genau geordnet.
Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu gebildete »Liberale Union«, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt. Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages, Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer, Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.
Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21. September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der Wohnungsfrage.
VII. Italien[54].
In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen, wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter. Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern, insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.
[54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in: _C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, übersetzt von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem in der _Statistica della società di mutuo soccorso_, Rom 1888, p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour 1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: »Ueber die Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut wie nicht unterrichtet.« Die beste deutsche Quelle bilden die Aufsätze von $Sombart$ in den »Blättern für sozial. Praxis« und »$Braun$'s Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd. VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem $Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die Entwickelung der »Italienischen sozialistischen Partei« giebt der für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der sozialistischen Partei.
Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo, Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten, obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft. Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.
Einen ähnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und $Unterstützungsvereine$ (_società di mutuo soccorso_), die eine Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten. Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende, auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen. Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten; nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000 Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.
Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bezwecken, nennen sich in Italien _società di resistenza_ und bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des _codice penale italiano_ jede Verständigung der Arbeiter untereinander zu dem Zwecke, »ohne vernünftigen Grund« (_senza ragionevole causa_) die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000 Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.
Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck, den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878: 2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317 Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.
Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht und sich neuerdings stark ausbreitet.
Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen Kongresse sämtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$ ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt, während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt »_Il Treno_« (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung: der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete _Unione ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten _fasci_ übertrug.
Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (_probi viri_) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.
Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigeführt, eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem ($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876 gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia, Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig, Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines $Gesamtverbandes$ (_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_) beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1. Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.
Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500-15000 Lire und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie, abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen, durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3. Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze, 4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5. Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse, Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind allgemein ausgeschlossen.
Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen, aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere $Fachabteilungen$ gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende Rechte innerhalb der Kammer begründet.
Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia 1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und die Genossenschaften in dem Verhältnis als »_società aderenti_«.
Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.
Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen. Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien. Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896 dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.
Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8. Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die Verhältnisse der freien Hülfskassen (_Società di mutuo soccorso_) dahin geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (_Collegii dei probi viri_) erlassen.