Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 19

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Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene $fünfte schweizerische Arbeitertag$ beschäftigte sich vor allem mit den $Gewerkschaften$. Es ist von großer Bedeutung, daß beide Referenten, nämlich der christlich-soziale Prof. $Beck$ wie der sozialdemokratische Arbeitersekretär $Greulich$ in der Forderung, die Gewerkschaften auf politisch und religiös neutraler Grundlage aufzubauen, durchaus übereinstimmten, sodaß, nachdem ein Antrag, sie den sozialdemokratischen Grundsätzen anzupassen, gegen wenige Stimmen abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, »in Erwägung, daß eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der großen Mehrheit der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschluß parteipolitischer oder religiöser Stellungnahme erzielt werden kann«, die Agitation für solche unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschluß aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizuführen.

Daneben wurden die Fragen der $Arbeitslosenversicherung$ und des $Arbeitsnachweises$ verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen, es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle der Betriebsinhaber in den Händen der Arbeiter liege, wobei Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien; solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, müßten paritätisch verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.

In den letzten Jahren ist übrigens auch für die Schweiz angeregt, nach dem französischen Vorbilde $Arbeitsbörsen$ zu schaffen, insbesondere wird der Gedanke von den Züricher Metallarbeiterorganisationen vertreten und in der Sitzung der Züricher Arbeiterunion vom 8. März 1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der Arbeitsbörsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische Erhebungen über Wohnungsverhältnisse, Lohn, Lehrlingswesen, Lebensmittelpreise und Reiseunterstützung. Die Arbeitgeberverbände, die sich der Börse als ausschließlichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen, sollen ein Kontrollrecht erhalten.

V. Belgien[51].

Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar, daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870 rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen. Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit der Errichtung von »Kooperativgesellschaften« (Genossenschaften), die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der _Voruit_, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der _Progrès_ in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das _Maison du Peuple_ in Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen, Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger, so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche Gewerkvereine zu gründen.

[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: »_Enquète sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans en Belgique_«, 2 Bände, Brüssel 1891. _Imprimerie des travaux publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$, Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lüttich 1891. Außerdem: _Rapport sur les associations professionelles en Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi accordant la personification civile aux unions professionelles_, _Bruxelles_ 1889.

Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien, ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.

Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von Gewerkvereinen in die Hand genommen.

Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.

Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fédération des mineurs_) in neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrière_) mit 1120 Mitgliedern unterstellt sind.

Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$ übereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschätzt, was bei etwa 7-800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8% entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte miteinander zu Verbänden (_fédérations_) zusammengethan; es sind dies die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit 14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27 und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8 andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.

Etwa 100 Vereine gehören als »_affiliés_« der Arbeiterpartei an. Im übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195, die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4 Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.

Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen Verluste von Mitgliedern.

Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Sociétés de maintien de prix_).

Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April 1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung, lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.

Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November 1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.

Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von Arbeiterwohnungen.

Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten lange an der Befürchtung, daß dadurch das »Eigentum der toten Hand« begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31. Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen »eine Vereinigung, die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe, entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung derselben Produkte abzielen«. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde, die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß der Verein die Verpflichtung übernimmt, »gemeinsam mit der Gegenpartei die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen«. Jährlich muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.

Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische, sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle, Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu sein.

Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898 abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der folgende Punkte hervorzuheben sind:

Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und 15-25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen, auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen, wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.

In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26. Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem 55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse; Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit; Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.

Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch $Arbeitsbörsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von $Brüssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem bereits von Arbeitervereinigungen begründeten _Oeuvre du travail_ eine doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ für männliche und das _comptoir du travail_ für weibliche Arbeiter ins Leben. In $Lüttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem »Handels- und Gewerbeverein« eine ähnliche, von Stadt und Provinz unterstützte Einrichtung begründet.

Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien herzustellen.

Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.

VI. Holland[52].

In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik, sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der »Vereinigung für Statistik«, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre 1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine solche unter dem Namen »Zentralkommission für Statistik« geschaffen, in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R. $van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2. den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederländischen Arbeiterverband »Patrimonium« (_Het nederlandsch werklieden verbond »Patrimonium«_), 4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_) Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen, die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894 veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.

[52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte Bericht der »Zentralkommission für Statistik«, der unter dem Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894, van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl. außerdem H. $Polak$ in der »Neuen Zeit« 1894/95, Nr. 2. S. 54 ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI, 750. Endlich veröffentlicht das »_Nationaal Arbeids-Secretariaat in Nederland_« seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des Arbeitersekretärs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.

Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855, wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8, von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige Vereinigungen gegründet.

Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:

bei 265 allgemeinen Vereinen 42712 bei 133 Gewerkschaften 10106 bei 181 Hülfskassen 63201 bei 103 Geselligkeitsvereinen 5601 bei 29 anderen Vereinen 5049 insgesamt bei 711 Vereinen 126669

Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der Verein der Eisenbahnarbeiter.

Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit 2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern, der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99 Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.

Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer $Domela Nieuwenhuis$ eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder, insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London 1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen sog. »Jungen« oder »Unabhängigen« vertreten: sie verwerfen die Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897) in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von 290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt 15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht, als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten besteht und die Industrie wenig vertreten ist.

[53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale (früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre (früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten, 1 Christlich-Historischer.