Part 14
2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen Zusammenstellung und Veröffentlichung zu übermitteln, sowie einen vierteljährlichen Bericht über Arbeitslosen- und Reiseunterstützung, Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp. diesbezügliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten;
3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womöglich und nach Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen;
4. sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen oder, wenn es die Notwendigkeit erheischt, daß einzelne Industriezweige sich dem Streik anschließen, dasselbe zu vollführen;
5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen;
6. die Beschlüsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten und einzuhalten;
7. die Kommission bei den Erhebungen über Statistik zu unterstützen;
8. Vorschläge in Bezug auf Organisation zu machen.
Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist folgende:
I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV. Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie. VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII. Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie. XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und Maschinenindustrie.
Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt, in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein, deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren, als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der $Sozialdemokratie$ zu stellen.
An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:
Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr schwach und bloß $Bildungs$- und $Unterstützungsvereine$ vorhanden sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.
Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der Gewerkschaft seiner Branche sein.
Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbündeten Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon vorläufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$ für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern umgestaltet werden.
$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden, die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat. Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren, wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden. Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.
Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.
Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. --
War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.
Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronländern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in $Vertrauensmännern$, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.
Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Eröffnungssitzung vom 26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat.
[40] Vgl. unten.
Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene $Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation: »Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,« müsse vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: »Zuerst der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum Streik.«
Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den $Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach 230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine. Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 = 28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als »deutsch« verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis 1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten 19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20% auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung, Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.
Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite österreichische Gewerkschaftskongreß$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243 Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem mündlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfaßte die Organisation Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900 Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde »Die Gewerkschaft« ins Leben gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten. Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen Gewerkschaften war anwesend.
Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die $Organisation$ in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden, die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist. Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen, Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht gestatteten, »allgemeine (gemischte) Gewerkschaften« zugelassen werden.
Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war, daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit 38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen nicht abgegeben waren.
Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht einmal zum Worte zuließen.
Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen, bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen »allgemeinen Gewerkschaften« gestrichen.
Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen $tschechischen Sekretärs$ bei der Gewerkschaftskommission. Für diese Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war, daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter, der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was weiter zu geschehen habe.
Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf 1 Kr. festgesetzt.
Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezüglichen Beschlüsse ist folgender:
1. »Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.
2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das ganze Reich zu erstrecken haben.
3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem Industrieverbande.
4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen und Unterrichten am Orte.
5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter Oesterreichs.«
Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchführung der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben, Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen, Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der erforderlichen Vorarbeiten.
Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die $Streikfrage$. Man war allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines $Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen für jedes Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen. Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission unterstützt werden.
Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem »Streikfieber« entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten. Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die »Gewerkschaft« und die »Arbeiterzeitung«[41] bekannt zu machen. Durch eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht empfohlen.
[41] Das Organ der politischen Partei.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der Gewerkschaften in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren völlige Aufhebung und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.
Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.
Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.
Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.
Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. --
Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige $statistische Angaben$.
Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund 50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit 20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.
Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war, zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.
Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf 591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit 27000 Mitgliedern.
Die »Gewerkschaft« veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von 750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:
Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter C = Prozentsatz
$Berufsgruppen$ || A | B || C ---------------------------------------++---------+-------++------- Polygraphische Gewerbe || 21375 | 8258 || 38,77 Eisenbahn- und Postdienst || 122318 | 17851 || 14,60 Industrie der Steine und Erden || 119974 | 7591 || 6,33 Metallindustrie || 246023 | 14867 || 6,04 Berg- und Hüttenwesen || 139769 | 7710 || 5,50 Handel || 287283 | 14719 || 5,32 Industrie der Holz- und Schnitzstoffe || 163400 | 6673 || 4,08 Papier- und Lederindustrie || 57411 | 2070 || 3,60 Baugewerbe || 252900 | 3251 || 1,68 Textilindustrie || 399938 | 6265 || 1,56 Chemische Industrie || 19312 | 281 || 1,45 Bekleidungsindustrie || 383339 | 6614 || 1,07 Nahrungsmittelindustrie || 317600 | 3319 || 1,04 Sonstige Gewerbe || 123693 | 3375 || 2,71 ---------------------------------------++---------+-------++------- || 2654335 | 88826 || 3,30
Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder, darunter 3501 Frauen.
Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900 Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.
Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten, von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach ergiebt sich folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Gewerkschaften B = Ortsgruppen C = Bildungsvereine D = Zusammen