Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 12

Chapter 123,114 wordsPublic domain

In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887 in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894 auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von $Ribanier$ zum Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen, wurden entfernt, in dem »$_Journal de la Bourse du Travail_$« wurde ein Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den Bürgerkrieg vorzubereiten.

Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893 dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom 7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen, insbesondere von $Lafargue$, $Jaurès$, $Brousse$ unterzeichnet war, wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile, da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.

Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate umfaßten, ein Zusammenschluß zu der »$_Fédération nationale des Bourses du travail_$« vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in $Toulouse$ einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben, gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages, insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von dem _Comitée fédéral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten $_Fédération nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten, jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen und sich an die Stelle der _Fédération nationale_ zu setzen, erklärte sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.-22. September 1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongreß$ zugleich als solcher der $Arbeitsbörsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts. beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund, an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$) steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4 Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-, Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.

Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884 getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_ berief den VII. Kongreß nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28. September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen, unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der Spitze steht der _conseil national ouvrier_.

Die Marxistische $_Fédération des chambres syndicales_$ hielt vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongreß ab, der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750 Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pénal_, ferner die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind, und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und internationale Verbindung der Gewerkschaften.

Die $_Fédération des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist unbedeutende Organisationen herabgegangen.

Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.-19. September 1896 in $Tours$ stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch 69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich, über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000 betragen haben.

Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891 gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte man nun versucht, unter dem Namen einer »$_Confédération générale du travail_$« eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der politischen Gruppen (_en dehors de toute ingérence politicienne_). Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34 den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf 808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.

In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der Organisation zu beseitigen. Der leitende »_conseil national_« wird gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation, Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der Mitgliederzahl der Verbände von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören, um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen. Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung der $Arbeitsbörsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände darstellen. So ist die $_fédération nationale des bourses du travail_$, die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der _Confédération générale_ vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein Zentralverband, der innerhalb der _Confédération_ einen Staat im Staate darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die _Confédération_ die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.

Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: »_Les éléments constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute école politique._«

Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten werden.

Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.

Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen sollen ständige Einigungsämter bestehen.

Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.

Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und den achtstündigen Maximalarbeitstag.

Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik beschäftigen soll.

Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.

Der III. Kongreß der $_Confédération générale du travail_$ hat vom 20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316 Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs. Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören, den Anschluß an die _confédération_ ablehnt. Der Sitz wurde endgültig nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen. Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für deren »_émancipation intégrale_«. Der geschäftsleitende Ausschuß zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit, den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.

[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux 1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse 1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie der sechste war. Die Marxistische _Fédération nationale des Syndicats_ hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse abgehalten.

Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090 Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen, daß diese in dem _conseil général_ künftig keine unmittelbare Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht, der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen. Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage, die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des Arbeiterschutzes. --

Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.

Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:

1. $_Parti ouvrier français_$ d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880 in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen Führer $Paul Guesde$ gewöhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden. Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die »Revolution des Stimmzettels« vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks, stehen für sie erst in zweiter Linie.

2. $_Fédération des travailleurs socialistes de France_$, die 1882 auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach ihrem Führer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe, die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.

3. $_Parti ouvrier socialiste révolutionaire_$, die 1890 auf dem Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer $Jean Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als »Arbeiterproletarier« den »geistigen Proletariern« gegenüberzustellen.

4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden Gruppen giebt es noch das $_comité révolutionaire central_$, das unter Führung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.

5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die »Propaganda der That« verzichtet, und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die Arbeiter für die Revolution zu erziehen.

6. Die letzte Gruppe bilden die »$_Socialistes indépendants_$«, eine nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt verstorbenen $Benoit Malon$ hauptsächlich bürgerliche Sozialisten sammeln, die, wie $Jaurès$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.

Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften, unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.

Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix, ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris, die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen; hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den Blanquisten. --

Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.

Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_.

Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen, Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien, Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130 Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w. suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.