Part 10
======================================================================= | Ausgabe für Arbeitslosenunterstützung | |-----------------------------------------------| Jahr | Metallindustrie, Maschinen- | | Prozentsatz der | und Schiffbau | Andere Gewerbe | Arbeitslosen | Pfd. St. | Pfd. St. | in allen | | | Gewerben ======+=============================+=================+================ 1892 | 216688 | 134824 | 6,3 1893 | 253874 | 208627 | 7,5 1894 | 266907 | 194282 | 6,9 1895 | 206822 | 229412 | 5,8 1896 | 131923 | 152483 | 3,4 1897 | 404851 | 137373 | 3,5
Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren 1892-97 gezahlten $Unterstützungen$ sowie des $Vermögens$ ergiebt folgende Tabelle.
Spaltenüberschriften: A = Alterspension[25] B = Kranken- und Unfallunterstützung[26] C = Begräbnisgeld[27] D = Vermögen
======================================================== | A | B | C | D Jahr | | | | | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. ========+==========+==========+==========+============== 1892 | 102432 | 210243 | 68589 | 1618790 1893 | 112588 | 241638 | 75343 | 1385010 1894 | 122434 | 230233 | 70104 | 1580693 1895 | 131861 | 263966 | 76443 | 1747643 1896 | 142518 | 246788 | 75858 | 2187720 1897 | 152207 | 269784 | 82156 | 2273619[28]
[25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.
[26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfallunterstützung.
[27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.
[28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte.
Der Betrag des $Vermögens$, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten Vereinen:
Spaltenüberschriften: (A) = Vereinen (B) = Mitgliedern
1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei 19 (A) mit 148998 (B) 10 " " " " 1 Pfd. St. " 15 " " 97180 " 1 Pfd. St. " " " 2 " " " 31 " " 344472 " 2 " " " " 3 " " " 16 " " 302237 " 3 " " " " 4 " " " 7 " " 64804 " 4 " und darüber 12 " " 101918 " -------------------------- 100 " mit 1059609 ".
Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt für die 100 Vereine belief sich
1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill. 9-3/4 Doll. 1893 " 1 " " 10 " 5-1/4 " 1894 " 1 " " 14 " 2-1/4 " 1895 " 1 " " 18 " 2-1/2 " 1896 " 2 " " 5 " 6-1/4 " 1897 " 2 " " 2 " 11 "
Die $Organisation der Frauen$ ist naturgemäß noch weit weniger vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle:
======================================================================= Prozentsatz der | | Zahl der Mitglieder weiblichen Mitglieder| Zahl der Vereine |----------------------------- | | Männer | Frauen | Zusammen ======================================================================= 100 | 25 | -- | 7935 | 7935 50 bis weniger als 100| 63 | 38041 | 101895 | 139936 10 " " " 50| 23 | 10208 | 6143 | 16351 unter 10 | 28 | 113290 | 3802 | 117092 ======================================================================= Zusammen | 139 | 161539 | 119775 | 281314
Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als seit 1874, fünf haben ein Alter von 10-18 Jahren, sieben ein solches von 5-10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretäre.
Das $Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten$ ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von 1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist, daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen, die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der _trade unions_ etwa 4%.
Die _trade unions_ sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B. $Webb$ aufgestellte Tabelle ergiebt:
===================================================================== $Berufszweig$ | England | Schottland | Irland | Insgesamt | und Wales | | | ===================================================================== Maschinenbau u. | | | | Metallindustrie | 233450 | 45300 | 8250 | 287000 Baugewerbe | 114500 | 24950 | 8550 | 148000 Bergbau | 325750 | 21250 | -- | 347000 Textilgewerbe | 184270 | 12330 | 3400 | 200000 Bekleidungs- u. | | | | Lederindustrie | 78650 | 8400 | 2950 | 90000 Druckgewerbe | 37950 | 5650 | 2400 | 46000 Verschiedene | | | | kleinere Berufe | 46550 | 7450 | 4000 | 58000 Landarbeit., | | | | Transportgewerbe &c. | 302880 | 21670 | 10450 | 335000 ===================================================================== Gesamtsummen | 1324000 | 447000 | 40000 | 1511000
Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die _trade unions_ in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.
Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurückgesunken.
Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. $Elm$, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat. Die »Generalkommission« hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. $Elm$ sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die »Generalkommission« die _trade unions_ zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des »Gewerkvereins« ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. $Elm$ das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen, Fühlung mit den _trade unions_ zu erhalten und deren Autorität für ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der _trade unions_, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.
Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend; häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der _Fabian Society_. Aus der religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begründung der »Arbeiterkirche« hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, »Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen«.
Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.
II. Frankreich[29].
Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung, daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen Revolutionen der $soziale$ Karakter noch völlig fehlte, daß sie lediglich $politischer$ Natur waren und daß der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen.
[29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S. 1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S. 403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit 1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet der Aufsatz von $Bourdeau$: »_Le mouvement syndical en France_« in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Musée sozial_ vom 31. Juli 1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl., Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.
Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände (_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen, Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.
Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der _Code pénal_ von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefängnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt.
Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.
Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853-1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte, änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des _Code pénal_ Art. 414-416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$ durch die bloße $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war zunächst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war.
Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.