Part 32
Im Mittelalter forschte man nach Universalarzneien, und erfand das Schiesspulver, welches eine sehr wichtige Entdeckung ist, und wodurch das Problem der Auffindung einer Universalarznei, wenn man sich nicht an der Form der Dispensirung und an der allerdings etwas heftigen Primärwirkung stossen will, sogar als gelöst betrachtet werden kann. So kann auch die Phränologie zu wichtigen psychologischen Entdeckungen führen, allein ehe diese Entdeckungen gemacht und über allem Zweifel erhaben begründet sind, ist es widersinnig, darauf Resultate für das praktische Leben, am wenigsten in der Art gründen zu wollen, dass man den Weg einer praktischen, bewährten Beobachtung =verlässt=, und um die Wahrheit zu entdecken, zur Phränologie seine Zuflucht nimmt. Das Höchste, welches in dieser Art jemals erreicht werden kann, wird nur darin bestehen, dass einzelne Menschen, welche mit einer sehr scharfen Beobachtungsgabe begabt sind, und dem phränologischen Studium einen wesentlichen Theil ihres Lebens gewidmet haben, das Vorhandensein oder den Abgang gewisser =Anlagen= bei einem Subjekte entdecken werden.
Selbst diese Kenntniss bleibt aber für die Rechtspflege =unfruchtbar=, da Niemand zweifelt, dass Derjenige, welcher eine gewisse That beging, irgend eine Anlage zu derselben =müsse= gehabt haben, da ohne Anlage zu Etwas gar kein Streben zur Ausführung =denkbar= ist. Ein Mann, dessen Sexualsystem nicht entwickelt ist, wird keine Nothzucht begehen, dies ist gewiss, allein daraus folgt nicht im Mindesten, dass Derjenige, welcher dieses Verbrechen begeht, darum, weil er durch seinen _Stimulus sexualis_ dazu veranlasst wurde, auch nothwendig das Verbrechen habe begehen =müssen=. Was man also durch die phränologische Untersuchung im besten Falle zum Behufe der Rechtspflege erfahren kann, ist daher eine Thatsache, die ohnehin Niemand bezweifelt, nämlich, dass ohne Anlage zu einer bestimmten Thätigkeit eine solche niemals erfolgen wird, der Schluss aber, ob die Anlage wirklich so =überwiegend= sei, dass der Mensch unter allen möglichen Verhältnissen dieser Anlage gemäss handeln oder irgend eine Thätigkeit unterlassen =muss=, wie etwa ein Blindgeborner unter allen möglichen Verhältnissen keine Thätigkeit üben kann, wozu die Funktion des Sehens gehört, bleibt immer =ausserhalb= der Grenzen der Phränologie, da es unmöglich ist, durch die Befühlung oder Betrachtung der Schädelknochen auch die Stärke der auf den Menschen =sonst= einwirkenden Verhältnisse zu berechnen.
Leistet aber die Phränologie dieses =nicht=, so kann sie auch nichts über die Möglichkeit, von der natürlichen Freiheit des Willens =gegen= die Anlage, welche die Schädelknochen ausdrücken, Gebrauch zu machen, entscheiden, und könnte daher höchstens dort von einigem Einflusse sein, wo entschiedene =Missbildungen=, wie z. B. bei Kretins, vorhanden sind, welche Missbildungen aber bisher ohne phränologisches Studium auf einem anderen Wege entdeckt wurden.
Selbst in der Hand des =Meisters= kann die Phränologie daher nur in solchen Fällen für die Rechtspflege etwas Entscheidendes leisten, wo man auch auf =anderen= Wegen =Dasselbe= erfahren kann; ausser diesen Fällen, wo man ihrer jedoch =nicht bedarf=, wird sie, auch von der Hand des Meisters geübt, nie zu einer =Entscheidung= führen, und könnte höchstens dort von einiger Bedeutung sein, wenn ein Subjekt eine charakteristische Art von Thätigkeit =wiederholt= ausübte, und dadurch auf die Vermuthung führt, dass ihr eine =krankhafte= Verstimmung zu Grunde liege, um nachzuweisen, dass =auch= die Wirbelformation bei dem Subjekte eben so gestaltet sei, wie bei anderen Subjekten, bei welchen sich eine =ähnliche krankhafte= Aeusserung gewahren liess, woraus sich dann, in =Verbindung= mit anderen Erhebungen, der Schluss rechtfertigen liesse, die verübte That sei die Folge einer durch eine =besondere= Anlage eingetretenen =krankhaften= Verstimmung gewesen. Der Ausspruch des Phränologen wäre hiermit höchstens =einer= von den Gründen, das Subjekt für =krank= zu halten, welcher wohl in Verbindung =mit= den übrigen Erhebungen, niemals aber =ohne= oder gar =gegen= dieselben berücksichtigt werden könnte.
Selbst dieses gilt nur höchstens in dem Falle, wo ein Mann, welcher entschiedene Proben von Erfahrungen in dieser Beziehung abgelegt hat, derlei ausspricht; es ist also selbst diese =unbedeutende= Giltigkeit des Einflusses des phränologischen Wissens nur ein =Ausnahmsfall=. Dagegen erscheint der Ausspruch eines jeden Anderen, bei welchem diese Voraussetzung nicht auf eine vollkommen erprobte und anerkannte Weise eintritt, als vollkommen =bedeutungslos=, denn es ist zuverlässig nicht leichter, ohne eigene vielfältige Beobachtung nur einigermassen ein erträgliches Resultat aus der Konstruktion der Wirbelknochen zu abstrahiren, als -- das Wetter zu prophezeien. Ein Uebersehen einer ganz unbedeutenden veränderten Lage dieser Theile muss nothwendig zu eben so grossen Missgriffen führen, als wenn man z. B. übersieht, dass die Scala eines Barometers, statt nach Pariser, nach Wiener Zollen eingetheilt ist. Wer Vorliebe für derlei Beobachtungen hat, wird freilich nicht in Verlegenheit sein, auch die unrichtigsten Aussprüche zu rechtfertigen, und in dieser Beziehung wird es der Phränologie ohne Zweifel so ergehen, wie es der Physiognomik erging. _Lavater_ erkannte in der Physiognomie _Gellert's_, dessen Rechtschaffenheit über allem Tadel erhaben war, die Züge eines Erzspitzbuben, und _Gellert_ in seiner Gutmüthigkeit erklärte, dass er in seiner Kindheit wirklich einige Diebereien verübt habe. Was beweist also ein solches Urtheil, welches der Wirklichkeit so ganz entgegen ist? Auf diese Art lässt es sich auch rechtfertigen, wenn man in der Physiognomie eines _Cartouche_ die Züge eines grundehrlichen Mannes erblickt, denn wahrscheinlich gab es eine Zeit, wo _Cartouche_ noch nicht gestohlen hat. Es ist nicht schwer, ein Prophet zu sein, wenn =falsche= Voraussagungen auch für Prophezeiungen gelten; wer sich aber darnach richten wollte, bleibt angeführt.
Gedruckt bei J. P. =Sollinger=.