Part 30
Spuren von wirklicher =Verrücktheit= wollte der Inquirent während des ganzes Laufes der Untersuchung an _Grotz_ nicht bemerkt haben. Dagegen ergab sich ihm deutlich, dass derselbe an Gedächtnissschwäche und Stumpfheit der Geisteskräfte überhaupt leide. Er schilderte ihn auch in seinem ganzen Benehmen als ziemlich tölpisch, launisch und zum Zorne geneigt, und wenn er im Zorne sei, habe sein Blick etwas Bösartiges und Grausendes.
Das Gutachten des =Oberamtsarztes= über den Seelenzustand des von ihm während der Untersuchung mehrmals beobachteten Angeschuldigten ging im Wesentlichen auf den Grund seiner Beobachtungen und auch der aus den Akten geschöpften Notizen dahin: derselbe sei weder als ganz noch als periodisch wahnsinnig, auch nicht als wirklich blödsinnig anzusehen. Dagegen habe schon bei ihm vor der Zeit der That =Dummheit= (Stupidität) Statt gefunden. Ausserdem sei aber derselbe zur Zeit der That neben seiner Dummheit in einem wirklichen Zustande eines =ausserordentlichen Antriebes= zur That gewesen, in welchen Zustand der _Grotz_ von dem Getödteten durch Furcht, Argwohn, Zorn und eine Art von Verzweiflung gebracht worden, und habe somit auch unbestritten die That in diesem kranken Seelenzustande und in einem Furor (in der Raserei) verübt.
Mit diesem gerichtsärztlichen Gutachten konnte sich indessen, bei der Wichtigkeit der Sache, der Kriminalsenat des Gerichtshofes zu Tübingen nicht begnügen, sondern fand zum Behufe seines definitiven richterlichen Ausspruches in Ansehung der Zurechnungsfähigkeit des _Grotz_ auch noch die Einholung des Gutachtens der =medizinischen Fakultät= daselbst nöthig. In dieser Beziehung wurde dieselbe, unter Mittheilung sämmtlicher Akten, insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. ob der Angeschuldigte an dauernder Geisteskrankheit oder Geistesschwäche leide, und im bejahenden Falle
2. an welcher Art;
3. in wie weit dadurch dessen Willensfreiheit als aufgehoben zu betrachten sei, und
4. ob nicht der Angeschuldigte zu der Zeit, als er den Entschluss zu dem Verbrechen gefasst und ausgeführt, in einem Zustande =völliger Unfreiheit= seiner Seele gehandelt habe.
Diese Fragen beantwortete nun die Fakultät mit aller durch die Sache gebotenen Genauigkeit und Umsicht, und der Inhalt ihres Gutachtens, den wir um seines psychologischen Interesses willen in allen Hauptpunkten hier ausheben, ist dieser:
„Die bei dem _Grotz_ schon vor mehreren Jahren eingetretenen und sich so häufig wiederholenden epileptischen Anfälle bezeichneten in ihrer Erscheinung ganz diejenige Art von Fallsucht, bei welcher das =Gehirn selbst= die Ursache des Uebels enthalte, und wo es nicht blos aus Mitleidenschaft von einem anderen Theile des Nervensystemes aus leide; dass aber besonders diese Art von Epilepsie allmälig immer mehr das Gedächtniss und zuletzt den Verstand selbst schwäche, und am Ende zu wirklichem dauerndem Blödsinne führe, sei eine allgemeine Beobachtung. Diesem Erfahrungsgrundsatze entsprechend, hätten sich denn auch nach den aktenmässigen Notizen die Seelenkräfte des _Grotz_ schon vor seiner That mehr und mehr =abnehmend= gezeigt. Da nun derselbe ausser seiner Epilepsie nie krank gewesen, aber nachdem ihn dieses Uebel befallen, immer unbrauchbarer geworden sei, so könne man mit Sicherheit die =erste= der obigen Fragen dahin beantworten: der Verbrecher ist ein Kranker und leidet, auch ausser seinen epileptischen Anfällen, durch diese seine körperliche Krankheit an erkennbarer =dauernder Geistesschwäche=.
Diese aber ist bei ihm, ausser Gedächtnissschwäche, auch Verstandesschwäche, und zwar in letzterer Bedeutung zugleich =Dummheit= und =Blödsinn=, insofern man unter =Dummheit= (im engeren Sinne) diejenige Beschränktheit des Verstandes begreift, bei welcher ein Mensch sich unfähig der nöthigen Umsicht im Handeln zeigt, weil er immer nur =einen= Gegenstand auf einmal aufzufassen vermag, wobei er zwar nicht ohne Causalnexus handelt, aber ohne alle Klugheit verfährt, eben weil er nicht fähig ist wahrzunehmen, dass auch andere gleichzeitige Umstände so wichtigen Einfluss haben, dass sein Handeln, sobald er jene ausser Acht lässt, völlig den vorgesetzten Zweck verfehlen muss. In einigem Gegensatze zur Dummheit wird mit Recht der =Blödsinn= dahin bestimmt, dass er eine Geistesschwäche ist, die hindert, überhaupt vernünftige Folgerungen aus dem, was man wahrnimmt, zu ziehen, auch wenn das noch vorhandene Wahrnehmungsvermögen nicht blos einen beschränkten Gegenstand umfasst, wie dieses die Dummheit thut. Im höheren Grade von Blödsinn fehlt es zwar schon an der gehörigen Kraft des Wahrnehmungsvermögens für äussere Gegenstände, in den mittleren Graden des Blödsinnes kann aber die Wahrnehmung für mehrere gleichzeitige äussere Gegenstände noch hinreichend vorhanden sein. Der Blödsinnige vermag aber überhaupt nicht das, was er wahrnimmt, verständig so zu bearbeiten, dass ein Resultat seines Nachdenkens dadurch entstände, welches seinen Willen zu einem zweckmässigen Handeln zu bestimmen vermöchte.
Mehr oder minder Schwäche aller Seelenfunktionen begleitet nothwendig den Blödsinn, aber nicht nothwendig die Dummheit, die trotz der Beschränktheit ihres geistigen Wahrnehmungsvermögens in Hinsicht ihres einzelnen Gegenstandes sehr energisch handeln kann.
Hartnäckigkeit bei einem einmal gefassten Entschlusse ist sogar bei der Dummheit sehr gewöhnlich, aber auch natürlich, da bei ihr die Seele unfähig ist, einen Entschluss durch Vergleichung mit anderen und mit den entfernteren wahrscheinlichen Folgen zu berichtigen. Insofern =will= zwar immer der Dumme, aber im Verhältnisse zum Grade seiner Dummheit nur mit Einseitigkeit, d. h. ohne vorausgegangene =Wahl=, die er nicht vornehmen =kann=. Vergesslichkeit und Gedächtnissschwäche sind die gewöhnlichen Begleiter des Blödsinnes, weil Schwäche des Hirnes zunächst auch Gedächtnissschwäche verursacht, und nun wieder nichts so sehr den Gebrauch des Verstandes einschläfert, als wenn Wahrgenommenes nicht mehr verglichen werden kann mit anderen Thatsachen, die das Gedächtniss liefern sollte. Bei der Dummheit ist aber nicht nothwendig eben so sehr allgemeine Gedächtnissschwäche, wenigstens nicht für den einzelnen einmal eingeprägten Gegenstand, vorhanden. -- „=Ich habe nicht daran gedacht=,” sagt der Dumme bei dem einfachsten Vorhalte, den man ihm macht; der Blödsinnige aber antwortet: „=Ich habe an nichts gedacht.=” Bei dem Kranken nun, von dem hier die Rede ist, spricht ein allgemeines Abgestumpftsein, eine allgemeine Schwäche seiner Seelenfähigkeiten für einen bedeutenden Grad von Blödsinn. Doch hat er dabei eine Neigung, seine geringe Geistesthätigkeit auf eine unbesonnene Art auf einzelne Gegenstände mit Eifer anzuwenden, z. B. auf die Aussicht auf die Erbschaft von seinem erschlagenen Vater; auf die, ein Weib zu nehmen; auf den Wunsch, aus seinem Gefängnisse ohne Weiteres wieder nach Hause entlassen zu werden.
Er ist also in bedeutendem Grade =blödsinnig= und in noch höherem =dumm=. Zwei Vorstellungen spielen eine Hauptrolle in seiner Seele: er hätte gern ein Weib gehabt; mehr aber als darüber hatte er ohne Zweifel Sorge, weil er wusste er sei der einzige Erbe seines Vaters, dass das ihm künftig zufallende Vermögen nicht durch Wiederverheirathung seines Vaters an andere Leute komme.
Bei der Vollführung des Verbrechens wusste _Grotz_ zwar wohl, was er thun wollte und was er that. Allein wie unfähig er war, auch nur an das Allernächste daneben zu denken, welcher tiefe Grad von Dummheit also bei ihm Statt hatte, ergibt sich schon ausser vielem Anderen daraus, dass er glaube konnte, man werde seinen Vater, der blutend mit so viel furchtbaren Wunden an der Treppe lag, ohne weitere Nachfrage für gestorben oder todtgefallen halten, dass er denselben im Hausären liegen liess und die Axt, womit er ihn erschlagen hatte, nur unter die Treppe steckte, wo sie Jedermann gleich finden konnte.
Dass er aber auch im bedeutenden Grade überhaupt =blödsinnig= sei, wenn Blödsinn in dem oben angeführten Sinne genommen werde, ergebe sich aus dem Benehmen und vielen Aussagen des Angeschuldigten während der ganzen Untersuchung.
Wenn auf der anderen Seite der Verbrecher in seinem Dorfe nicht gerade als völlig blödsinnig bekannt war, und in den Verhören selbst einzelne Aeusserungen von ihm vorkommen, die wenigstens einige Verstandesreflexionen verrathen, so kommt hier dagegen in Rechnung, dass der Verbrecher nicht an einem angebornen oder schon in der frühesten Jugend vorhandenen, oder aus einem plötzlichen, durch eine Krankheit entstandenen, schlagflussartigen Blödsinne leidet, sondern dass er früher, noch am Ende der Schulzeit, =gute Fähigkeiten= hatte, und dass Epilepsie nur allmälig den Verstand schwächt. Vieles wird er also aus Gewohnheit noch vernünftig thun, und das, was im gemeinen Leben verhandelt wird, gleichsam mechanisch besorgen können, ohne von anderen Leuten darin abzuweichen. Da auch sein Verstand nicht in völliger gleichförmiger Allgemeinheit zum Blödsinn herabgesunken zu sein scheint, so wird er sogar in einzelnen, ihm besonders wichtigen Dingen immer noch einige Spuren von Ueberlegung zeigen können, bis etwa die zunehmenden Folgen seiner Krankheit ihn zum völligen simpelhaften Blödsinn, falls er nicht früher seinen Anfällen unterliegt, werden gebracht haben.
Es könnte jedoch immer noch die Frage gemacht werden, ob nicht der Verbrecher sich nur =blödsinnig stelle=; allein die Gewissheit, dass er schon vor der That epileptische Anfälle hatte, nach ihnen häufig in einem verwirrten Zustande sich befand, dass er durch sie an Gedächtniss und Verstand geschwächt wurde, dass dieselbe gleichsam nothwendig sogleich entdeckt werden musste: alle diese Umstände entfernen völlig den Verdacht, als ob das ganze Benehmen des Verbrechers blosse Verstellung sei. Dazu kommt, dass alle Blödsinnigen und Verrückten zuweilen etwas Boshaftes zeigen, und nicht selten wirklich sich zu verstellen suchen, dass aber Leute gemeinen Standes, sobald sie an einem vollkommen Blödsinnigen und Verrückten so etwas bemerken, sogleich nun schliessen, die ganze Krankheit sei nichts als Bosheit und Verstellung.
Wichtiger wird hier die Untersuchung, ob _Grotz_ nicht zuweilen =verrückt=, nicht blos blödsinnig sei, um so mehr, als Fallsucht und Verrücktheit nicht ganz selten miteinander verbunden sind. In diesem Falle wäre nicht blos davon die Rede, dass _Grotz_ gewöhnlich nach seinen Anfällen zwar wieder aufsteht und willkürlich seine Glieder bewegt, aber eine kurze Zeit lang sein Bewusstsein offenbar noch nicht völlig wieder hat, nicht wahrnimmt, was eigentlich äusserlich mit ihm vorgeht, und auch nachher von diesem Zustande gar nichts mehr weiss. Es wäre die Rede davon, ob _Grotz_ nicht auch zuweilen längere Perioden von eigentlicher Verrücktheit hätte, in welchen er unwillkürlich, oder nach falschen ihm vorschwebenden Einbildungen handeln müsste, und wobei er doch zugleich die äusseren Verhältnisse mehr oder minder deutlich wahrnehme, auch wenn die Periode vorüber wäre, mehr oder minder dessen, was in ihr vorgegangen, sich noch erinnern könnte, was fast immer bei eigentlichem Wahnsinne der Fall ist.
Es kommen auch in den Akten einige Vorfälle (die auch oben angeführt worden) vor, welche es sehr wahrscheinlich machen, dass zuweilen etwas der Art in dem Kranken vorgehe, und insbesondere zeigen die gegen das Ende der Untersuchung bei _Grotz_ vorgekommenen nächtlichen Auftritte und Visionen, dass wenigstens in dieser Zeit der Kranke einem eigentlich =verwirrten Zustande= sich immer mehr näherte, dass also um so wahrscheinlicher auch schon früher wenigstens eine Neigung zu längeren Anfällen von wirklicher Verrücktheit bei ihm Statt hatte.”
Hierauf wurde die =zweite= der oben bemerkten Fragen von der medizinischen Fakultät dahin beantwortet:
„Die dauernde Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist eine =allgemeine Abnahme seiner Seelenkräfte=, besonders =sehr grosse Gedächtnissschwäche=; ausserdem Schwäche der =Ueberlegungskraft= überhaupt, vorzüglich aber =Beschränktheit= derselben blos auf den nächsten, den Inquisiten gerade stark interessirenden Gegenstand mit Unfähigkeit, auch die natürlichsten Folgen davon einzusehen, und endlich =Stumpfheit alles moralischen Gefühles=. Der Inquisit ist im =höchsten Grade dumm= und =moralisch stumpfsinnig=, überhaupt aber in bedeutendem Grade =blödsinnig=. Diese durch Epilepsie erzeugte krankhafte Abnahme seiner Geisteskräfte droht zugleich gegenwärtig immer mehr in ausbrechende Krankheit derselben, d. h. der allgemeinen Schwäche des Gehirns ungeachtet, in =einseitige= und die Freiheit der Seele aufhebende Aufreizung der Hirnfunktion, in =wirkliche Verrücktheit=, besonders der Einbildung und selbst der unwillkürlichen Triebe =überzugehen=.”
In Bezug auf die aufgestellte =dritte= Frage wird bemerkt:
„Selbst jetzt findet noch keine =dauernde=, wirklich krankhafte Verrücktheit bei dem Inquisiten Statt. Dummheit aber allein hebt nicht an sich das moralische Gefühl auf, sie also lässt selbst in der Beschränkung, dass der Wille nur nach =einer= Vorstellung handeln kann, die Einsprache des Gefühles von Recht oder Unrecht, ob überhaupt gehandelt werden solle, noch zu. Blödsinn stumpft zwar, sich überlassen, gleichförmig Wahrnehmung, Ueberlegung, moralisches Gefühl und Willen ab, damit aber lässt er noch ein relatives Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Seelenfähigkeiten zu, womit Freiheit der Wahl oder Willensfreiheit in ihm entsprechendem Grade doch noch möglich bleibt. Damit ist auch bei dem Inquisiten anzunehmen, =dass weder ehemals, noch jetzt im gewöhnlichen Leben=, wenn nichts seinen geringen Grad von Ueberlegungsfähigkeit Uebersteigendes vorkommt, und wenn er nicht einen Anfall, weder von halber Bewusstlosigkeit, wie nach seinen Paroxismen von Fallsucht, noch von verwirrter Unruhe, wie sie sich in neuerer Zeit bei ihm ausspricht, hat, =seine Willensfreiheit nicht absolut aufgehoben sei=.
Aber bei der krankhaften Dummheit, dem Blödsinne und der Abstumpfung des moralischen Gefühles, worin der Inquisit durch die Epilepsie verfallen ist, können =eben so leicht= Vorfälle sich ereignen, deren Eindruck seine schwache Ueberlegungskraft =übersteigt=, die völlig sein moralisches Gefühl übertäuben, seinen schwachen Verstand ganz gefangennehmen und ihn gänzlich blos dem Antriebe, den Furcht oder eine andere überwältigende Gemüthsaffektion erzeugt, überlassen, in welchem Falle er dann keine Kraft, also auch kein =Mittel= mehr hätte, anders als dieser Furcht gemäss zu handeln. In solchem Falle wird er =keine Willensfreiheit mehr besitzen=, selbst wenn er dabei das Bewusstsein des =einen=, hierbei seine ganze Seele unwillkürlich und ausschliessend erfüllenden Gedanken, so wie der äusseren Umstände und seiner eigenen Handlungen behielte, und deswegen nachher noch angeben könnte, wie es zugegangen sei.
Wenn also nach der ganzen Ansicht des Seelenzustandes des gegenwärtigen Verbrechers, wie sie aus den Akten hervorgeht, die =dritte Frage= dahin beantwortet werden muss, dass bei dem Inquisiten Alles auf die =jedesmaligen Umstände= ankommt, ob Willensfreiheit, also auch Zurechnung bei ihm Statt finde, oder ob jene im minderen oder höheren Grade beschränkt sei oder ganz aufgehoben, so wird, bemerkt nun das Gutachten weiter, auch die =vierte Frage=: „Erscheint es nicht als zweifelhaft oder gar als wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte zur Zeit, als er den Entschluss, seinen Vater zu tödten, fasste und ausführte, sogar in einem Zustande völliger =Unfreiheit= seiner Seele handelte?” blos aus der wahrscheinlichen Stärke der damaligen Beweggründe zu dieser einzelnen That, aus ihren Verhältnissen zu der Geistesschwäche und Krankheit des Verbrechers zu der Zeit, oder aus ihrem wahrscheinlichen Einflusse auf Erregung einer, wenn schon vorübergehenden, doch wirklich krankhaften Verrücktheit sich beantworten lassen.
Der Verbrecher beging seine That nicht in der Trunkenheit, ungeachtet er den Branntwein sehr liebte, wie überhaupt Blödsinnige stark aufreizende Sinneseindrücke lieben, und wie die aus den gemeinen Ständen namentlich gern Branntwein zu sich nehmen, weil sie ein dunkles Gefühl ihrer Kopfschwäche haben; und obschon der Inquisit am Abend vor seiner That mit seinem Vater in der Branntweinschenke gewesen war und dort getrunken hatte. Es wird ausdrücklich durch Zeugenaussagen bestätigt, dass weder der Vater noch der Sohn von jenem Branntweine im =Mindesten betrunken= geworden seien. Eben so wenig bestand eine eingewurzelte Feindschaft zwischen ihm und seinem Vater. Zwar hielt dieser ihn unter genauer Aufsicht, zankte viel mit ihm, drohte öfters, ihn wegzujagen, und der Sohn beschwert sich, dass er ihm so wenig oder beinahe kein Geld gegeben habe, ungeachtet er dem Vater mit seiner Weberarbeit so Vieles verdiente. Gleichwohl lebten Beide friedlich miteinander, und der Sohn gibt selbst an: der Vater sei meistens gut gegen ihn gewesen. „Er (der Sohn) habe ihn (den Vater) schier immer leiden mögen. Der Vater sei meistens nur mit ihm verzürnt gewesen, manchmal habe er aber auch nichts gesagt.”
Aber der Inquisit =fürchtete= sich so sehr vor allem =Zanke= selbst, dass er, aus Abneigung vor solchem, lieber seinen Wunsch, ein Weib zu nehmen, unterdrückte, so viel dieser Gedanke zu heiraten ihn auch, wie selbst seine oben angeführten Aeusserungen nach der That zeigen, beschäftigte.
Am meisten fürchtete er aber, =von seinem Vater aus dem Hause gejagt zu werden und um sein Erbtheil dadurch zu kommen=; was freilich einem Menschen, der wusste, dass er an einer für unheilbar gehaltenen Krankheit leide, und der ohne Zweifel, dunkel wenigstens, seiner zunehmenden Verstandesschwäche selbst zuweilen sich bewusst wurde, nicht viel weniger, als ein völliger Untergang erscheinen musste.
Da er, wie schon angeführt wurde, eine zweite Heirat seines Vaters vorauszusehen glaubte, so besorgte er, wenn er nicht mehr im Hause sein würde, dass dann um so gewisser an Fremde das Vermögen kommen werde, welches nach des Vaters Tod ihm gehört haben würde.
Erst jetzt, an dem Abende vor der That, nahm er sich vor, seinen Vater todtzuschlagen. „Am =Abend=,” sagt er, „ist es geschehen; so ist es angegangen: dass er =gebalgt= hat, und hat gesagt, =er wolle mich fortjagen, und wenn so was ist, da weiss man nimmer, was man thut=.”
Auch lange nachher noch gibt er bei Gelegenheit, als er in seinem Gefängnisse durch das Loos mit dem Gebetbuche und den Strohhalmen erfahren wollte, ob er oder der Vater Schuld gehabt habe, an: da ist es denn immer gekommen, dass ich's hab' =thun müssen=, weil er so gebalgt hat.
Eben so, als er im Verhöre weinte und über die Ursache befragt wurde, antwortete er: „Ich muss eben greinen, dass ich so was hab' =müssen thun= -- und so da (im Gefängnisse) sein muss.”
Jene Beweggründe zu der Tödtung und ihr Einfluss auf den Seelenzustand des Verbrechers ergeben sich bei aller Verwirrung und dem theilweisen Widerspruche, der nicht selten in den Aussagen des verstandesschwachen Inquisiten herrscht, allein konstant und klar. Das Verbrechen war nicht vorbereitet, nicht vorbedacht, und wenn nach des Verbrechers oben angeführten Aeusserungen, als er verhaftet abgeführt wurde, es scheinen könnte, als wäre vielleicht der Entschluss zu dem Verbrechen schon vorher, und zwar zu dem Zwecke, ein Weib nach des Vaters Tod nehmen und ihn beerben zu können, gefasst worden, so widerspricht solcher Annahme das, was in den Aussagen des Inquisiten beharrlich sich gleich bleibt; auch die innere Uebereinstimmung dieser einfältigen Angaben unter sich und mit dem ganzen Seelenzustande des Kranken, wie er sich auch durch andere Umstände darstellt, spricht gegen eine solche Vermuthung. Jene Aussagen des Inquisiten erscheinen um so mehr als blosse Aeusserungen blödsinniger Freude über Errettung von dem gedrohten höchsten Uebel, dem, durch Wegjagen um die Erbschaft zu kommen, als hierbei auf die dümmste Art der Inquisit als Folge der Errettung diese für ihn wichtigsten, heiteren Aussichten in die Zukunft sich vormalt. Jetzt durfte er ja auch keine Furcht mehr haben, von seinem Vater wegen seiner Heiratspläne =ausgezankt= zu werden, was zu vermeiden ihm doch noch mehr am Herzen lag, als selbst ein Weib zu nehmen; denn auch auf die Fragen: „Was habt Ihr wegen des Heiratens (damals, als der Vater ihn deswegen ausgezankt hatte) weiter bei euch gedacht? Dachtet ihr, ihr wolltet doch heiraten, oder habt ihr den Gedanken (damals) aufgegeben?” antwortete er: „Nichts mehr habe ich gedacht, aus sein lassen, ich hab' an nichts mehr gedacht.”
Der Inquisit gibt zwar selbst an, er sei bei der That zornig auf seinen Vater gewesen, doch scheint es kein Anfall solchen blinden Zornes gewesen zu sein, dass er darin nicht mehr gewusst habe, was er thue; er gibt zu bestimmt den Zweck an, warum er die That begangen habe. Und obschon er im Verhöre und im Gefängnisse leicht zornig wurde, und selbst durch solche zornige Stimmung häufiger seine epileptischen Anfälle bekam, so brach doch nie -- einen Fall offenbarer Verwirrung im Gefängnisse ausgenommen -- sein Zorn in Heftigkeit oder in ein Toben aus, in welchem er blos aus Zorn seiner nicht recht mächtig gewesen wäre. Da auch keine Spur vorkommt, dass die That in einem jener oben angeführten Anfalle geschehen wäre, wo der Kranke längere Zeit untermischt seiner bewusst und doch dabei auch krankhaft verwirrt ist, so scheint die Meinung des Oberamtsarztes, als sei die ganze That wirklich „=in einem Furor, in der Raserei=” verübt worden, nicht ganz begründet zu sein, denn =Verwirrtes= kommt bei der ganzen That, wenn man die Verstandesschwäche des Inquisiten und den Zweck, den er seinen eigenen Angaben nach vorhatte, beachtet, eigentlich gar nichts vor. Auch hatte der Kranke am Tage des Verbrechens nur Vormittags einen nicht starken, ihm sonst auch gewöhnlichen epileptischen Anfall. Er und sein Vater betrugen sich den Tag über gegen einander wie gewöhnlich, und ein Weibsbild, das dem Vater die Haushaltung führte, spürte nicht das Geringste, dass sie wären übereinander erzürnt gewesen. Auch Nachmittag zeigte sich nichts Auffallendes an dem Inquisiten, er hatte auch einen epileptischen Anfall, und zwischen ihm und seinem Vater war Einigkeit. Selbst Abends, als Vater und Sohn mit einander in der Branntweinschenke waren, waren sie in ganz gewöhnlicher Verfassung, gegenseitig sehr friedlich, und insbesondere der Sohn ganz ordentlich; sogar noch beim Nachhausegehen Nachts um 10 Uhr verhielten sie sich eben so. Auch bemerkte man, da die That bald entdeckt wurde, gleich nach ihr am Angeschuldigten nichts Auffallendes. Sogar wollte er damals die That mit einiger Schlauheit läugnen, sagte: „sein Vater habe ein Loch in den Kopf gefallen. Er (der Sohn) habe das fallende Weh gehabt, und sei die Stiege herab auf seinen Vater hingefallen.”
Nur nach völlig vollbrachter Tödtung scheint der Sohn, wahrscheinlich aber erst durch die Grausamkeit seiner That selbst, einige Augenblicke lang =verwirrt= geworden zu sein, wenn er nicht anders aus Gedächtnissschwäche Umstände, die vorfielen, als schon Leute hingekommen waren, mit Umständen, die, während er noch allein war, sollten vorgekommen sein, späterhin beim Verhöre verwechselt hat. Er gibt nämlich an, er habe seinem ermordeten Vater (zur Zeit, wo er noch allein mit diesem im Hause war) das Geld genommen, „=weil so Leut 'rein geschrien haben zu mir=.”