Part 29
Gegen eben diesen Schultheissen betrug sich, nach dessen Angabe, der junge _Grotz_, immer sehr gut, und erwies ihm stets eine =besondere Achtung=, wenn er ihm begegnete, wogegen es auch der Schultheiss gegen ihn an Ermahnungen zu seinem Besten nicht fehlen liess. Bemerkenswerth ist aber ferner, dass sich _Grotz_, wie er im Verhöre selbst erklärte, schon seit einiger Zeit mit Heirathsgedanken beschäftiget hatte, die er jedoch vor seinem Vater geheim hielt. Eine bestimmte Weibsperson will er dabei nicht im Auge gehabt, sondern nur gedacht haben: er heirathe, wenn er Jemanden bekomme. Einmal, erklärte er indess in dieser Beziehung weiter, habe er zwar auch seinem Vater so etwas von seiner Absicht zu heirathen gesagt, dieser ihm aber erwiedert, dass er nirgends eine Person bekomme, und er (der Vater) ihn fortschicken würde. Dann habe er gedacht, er schweige lieber, und habe überhaupt die Sache aus sein lassen. Uebrigens besorgte dem alten _Grotz_ seit seinem Witwenstande eine ledige Weibsperson die Haushaltung, ohne jedoch im Hause zu schlafen. Nach ihrer Angabe soll ihr auch der Witwer Heirathsanträge gemacht, sie aber noch nicht ihr Jawort gegeben gehabt haben; der junge _Grotz_ erfuhr zwar nichts Näheres davon, doch besorgte er wohl eine Wiederverheirathung seines Vaters, und dass dann =das Vermögen an andere Leute komme=. Durch Zeugen ist ferner erhoben, dass _Grotz_ ungefähr ein Jahr vor der verübten Tödtung seines Vaters demselben einmal von der Werkstatt entlief, im Freien mit sonderbaren Blicken und auffallenden Geberden herumsprang und nur mit Mühe von einigen ihm begegnenden Einwohnern des Dorfes wieder nach Hause gebracht werden konnte.
Uebrigens gibt ihm die Ortsobrigkeit das Zeugniss, dass er ein fleissiger Arbeiter gewesen, so lange er nicht mit dem fallenden Weh behaftet war, und dass er sich sowohl gegen seinen Vater als gegen andere Personen im Ganzen ordentlich betragen habe. Zugleich erklärte sie sich aber auch =hinsichtlich des physischen Zustandes= des _Grotz_ dahin: dass derselbe, so lange er mit der Epilepsie befallen sei, kaum den nothdürftigsten Verstand zum geselligen Leben besessen habe. Und auf ähnliche Weise sprachen sich darüber Verwandte und andere Zeugen aus, indem sie erklärten, dass sich zwar bei _Grotz_ in seinem bisherigen Leben keine Spuren von Verrücktheit gezeigt hätten, dass er aber schwache Verstandeskräfte und ein sehr schwaches Gedächtniss habe, welches Alles wahrscheinlich durch den epileptischen Zustand allmälig herbeigeführt worden sei. Zum Zorne, bemerkten sie weiter, sei er zwar nicht besonders geneigt gewesen, doch habe er öfters einen eigenthümlichen scharfen Blick gehabt, mit dem er Andere anstarrte, wenn er über etwas, welches man ihn thun hiess oder an ihm tadelte, unzufrieden war. Wenn man ihn im ersteren Falle fragte: „Thust du das?” habe er nur geantwortet: „Wenn ich muss.”
=Die Geschichte der That selbst= und der damit in Verbindung stehenden Umstände ist nun diese:
Am Sonntage (den 22. April), an dem Tage der That, bemerkte die Haushälterin des alten _Grotz_ an dessen Sohn gegen sonst durchaus nichts Auffallendes. Nur einmal hatte derselbe, nach ihrer Aussage, einen epileptischen Anfall, der nicht stark war, indem _Grotz_ nur umfiel und sogleich wieder aufstand. Er selbst wollte nachher von diesem Anfalle gar nichts wissen. Uebrigens war er an diesem Tage gestimmt wie immer, und sprach, wie sonst auch, nicht viel; er und sein Vater betrugen sich gegeneinander wie gewöhnlich, und die Haushälterin bemerkte nicht im Geringsten, dass Beide einander geärgert oder gezankt hätten. Den Nachmittag brachten Vater und Sohn in einem Nachbarhause ganz einig mit einander zu, und gegen 7 Uhr Abends gingen sie, wie gewöhnlich an den Sonntagen, zusammen in die Branntweinschenke und tranken, nach den Zeugenaussagen, mit einander nicht mehr als einen halben Schoppen Branntwein, wozu sie Brot assen.
Sie waren auch da freundlich beisammen, und gingen um 10 Uhr, ohne dass sie, wie mehrere Zeugen versichern, im Mindesten betrunken gewesen wären, mit einander ruhig nach Hause.
Die nun zu Hause, wo jetzt Vater und Sohn allein waren, dem Verbrechen zunächst vorangegangenen Umstände blieben durch die vor Gericht geschehenen Aussagen des jungen _Grotz_ in einiges Dunkel gehüllt, während er dagegen die That selbst, jedoch nur allmälig auf wiederholte Fragen, umständlich und klar eingestand.
Als sie in jener Nacht nach Hause gekommen, gibt nämlich derselbe zuerst an, seien er und sein Vater miteinander in das gemeinschaftliche Bett gegangen und hätten geschlafen. Dann habe ihn sein Vater durch Schütteln aufgeweckt und mit ihm Händel angefangen, zu welcher Zeit aber dies geschehen, wusste er nicht anzugeben; dass übrigens das Bett wirklich in jener Nacht gebraucht wurde, davon fand man nachher noch Spuren.
Auf die verschiedenen, deshalb an _Grotz_ gemachten Fragen blieb derselbe auch anfänglich bei der bestimmten Behauptung stehen, dass nach dem Erwachen sein Vater in der Kammer am Bette mit ihm Streit angefangen habe, sehr erzürnt gewesen sei, ihn gescholten und ihm erklärt habe: =er gehe nun zum Schulzen, lasse ihn aus dem Hause jagen und lasse ihn nicht mehr herein=.
Ueber die =Veranlassung= dieses Aufweckens und dieses zornigen Ausbruches seines Vaters gab jedoch _Grotz_ vorerst keinen genügenden Aufschluss. Er erklärte in dieser Beziehung, er wisse den Anfang nicht, sein Vater habe ihn aber verscholten, er wisse selber nicht, warum sein Vater so erzürnt gewesen sei, derselbe habe aber viel Branntwein getrunken gehabt.
Auf den Vorhalt aber, dass sein Vater damals nicht betrunken gewesen sein könne und doch einen Grund gehabt haben müsse, warum er über ihn unzufrieden gewesen sei, äusserte er nur: „ich habe ihm Geld genommen, schätz' wohl --” und legte dann auf weitere Fragen folgende nähere Geständnisse ab:
Nachdem sie des Nachts von dem Bäcker nach Hause gekommen, habe er aus den Hosen des Vaters, die auf der Bank in der Stube gelegen seien, ihm Geld aus seinem Beutel genommen und habe es in seinen eigenen Beutel gethan, damit er es habe, wenn er es brauche; wozu er es aber gebrauchen wolle, das habe er noch nicht gewusst. Wo sein Vater gerade gewesen, als er das Geld genommen habe, wisse er nicht. Sein Vater habe die Entwendung wahrgenommen, indem er in seine Hosen gelangt und den Geldsäckel nimmer gefunden habe. Hierauf habe sein Vater ihn gezankt und ihm erklärt, er verklage ihn beim Schulzen und lasse ihn fortjagen, und wie er dann so darüber gelärmt habe, habe er ihn =todtgeschlagen=, und zwar aus dem Grunde, weil er so gelärmt und gebalgt (gezankt) und gesagt habe: er wolle ihn fortthun lassen. Alles Geld, erklärte _Grotz_ weiter, habe er seinem Vater anfangs nicht aus dem Beutel genommen, erst wie er seinen Vater todtgeschlagen gehabt, habe er es vollends genommen.
Obschon nun _Grotz_ auch in weiteren Verhören und Aussagen über die Veranlassung und die Motive des an seinem Vater begangenen Verbrechens wieder variirte, obige Geständnisse zum Theile widerrief, und auch wieder bestätigte, somit über die Veranlassungs- und Bestimmungsgründe zur That kein ganz sicherer und vollkommener Aufschluss unmittelbar von ihm selbst erhalten werden konnte (wie auch aus seiner psychischen Individualität leicht erklärbar ist), so ist doch so viel mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass zur Zeit des Entschlusses zur That bei dem _Grotz_ eine zornige, feindselig aufgeregte Stimmung gegen seinen Vater und grosse Angst vor dem Herbeikommen des Schultheissen Statt gefunden haben müsse; denn so äussert er einmal bestimmt: „Weil er (der Vater) gesagt hat, er wolle mich aus dem Hause jagen lassen und nimmer hineinlassen, da bin ich zornig geworden über ihn;” und ein anderes Mal erwiederte er auf einige Fragen hinsichtlich seiner etwaigen Reue über die That: „Weil wir eben einander feind geworden sind; weil er gesagt hat, er wolle mich fortjagen lassen. Es sei ihm Angst gewesen wegen des Vogtes, wenn der in's Haus komme; er habe freilich eine grosse Sünde gethan, dass er seinen Vater todtgeschlagen; jetzt reue es ihn, wenn er so darüber nachdenke.”
Auch gestand er später noch ein, ehe er seinen Vater todtgeschlagen, habe er (nach gefasstem Entschlusse zur That) bei sich gedacht: wenn es Niemand gesehen hat, dann sage ich, er wäre gestorben. Er habe auch gedacht, es gebe genug Leute, die auch zu ihm gehen wegen dem Kochen, und ein Weibsbild, das ihm koche. An eine bestimmte Weibsperson und an's Heirathen habe er aber damals noch nicht gedacht.
Ueber die =Vollführung der That= ist nun Folgendes das Resultat der von ihm mit Bestimmtheit abgelegten Geständnisse.
Nachdem ihm sein Vater die obenerwähnte drohende Erklärung gemacht hatte, stand derselbe vom Bette auf und ging mit der Aeusserung, dass er sich nun zum Schulzen begeben werde, die Treppe hinab und zum Hause hinaus. Sein Sohn folgte ihm aber unangekleidet und nur im Hemde mit dem schon jetzt gefassten Vorsatze, ihn zu tödten, alsbald nach, ohne gegen seinen Vater etwas zu äussern. Sein Weg führte von der Stubenkammer in die Stube, aus derselben über den nur vier Schritte langen oberen Hausgang und die zwölf Stufen hohe Treppe hinab in den unteren Hausgang. Nahe an der Treppe geht, wenn man von derselben herabkommt, rechts hinein in den sieben Schuh langen Hausgang die Thüre zu dem Webergewölbe. In Letzteres, worin damals, wie gewöhnlich, der Schlüssel stak, ging der junge _Grotz_, und holte daraus eine unter einigen daselbst befindlichen Aexten =gewählte= Axt der schwersten Art, um damit seinen Vater todtzuschlagen: Mit dieser Axt in der Hand, die er auch nachher bei der gerichtlichen Untersuchung als das =Werkzeug= seines Verbrechens anerkannte, ging er nun seinem Vater nach, welcher, wie er angibt, sprang, und traf ihn vor dem Hause des Nachbars _Oppler_. Dieses Haus liegt der Richtung des Weges, der zu der Wohnung des Schultheissen führt, =entgegengesetzt=, über der Strasse hinüber, etwas abwärts von dem Hause des _Grotz_. Wie und warum der alte _Grotz_ zu diesem Hause gekommen, darüber erklärt sich der Sohn nicht genügend. Indess erreichte dieser seinen Vater, als derselbe ganz nahe an dem Thore der mit dem Hause des _Oppler_ verbundenen Scheuer war, und versetzte ihm dort mit der Haube, d. i. dem breiten Theile der Axt, zwei Streiche =hinten auf den Kopf=, ohne dass er dabei gegen seinen Vater eine Aeusserung machte. Dieser soll nun aber, so wie er die Streiche erhalten, arg gelärmt und auf seinen Sohn geschimpft haben, was dann Letzteren, wie er sagt, noch in der Vollbringung der That bestärkte. Er führte dann seinen Vater, der nach den Streichen noch laufen konnte, indem er ihn über den Hals herum hielt, quer über die Strasse hinüber, neun Schritte weit bis nahe an die Ecke der gleichfalls mit dem Hause verbundenen eigenen Scheuer (wo sich nachher auch starke Blutspuren fanden), und dort versetzte er demselben mit der Haube der Axt drei weitere Streiche =vornehin an den Kopf=, überall, wie er sagt, wo es hin ging. Auch nach diesen weiteren Streichen fiel der Vater, nach der Behauptung des Sohnes, noch nicht um, sondern lief noch zwölf Schritte weit zu seinem Hause hin, wobei aber das Blut von ihm strömte, und besonders die Thürschwelle, die Thür am Hause und den Eingang des Hauses selbst stark befleckte. Jetzt aber war der Verletzte nicht mehr im Stande weiter zu laufen. -- Damit nun, erzählt der Thäter weiter, die Leute nicht sähen, dass sein Vater blute, und dass sie etwas mit einander haben, fasste er, mit dem Gesichte gegen des Vaters Gesicht gekehrt, denselben unter den Schultern um den Leib, trug ihn zur Thüre hinein, durch den Hausgang bis zur Treppe, und dort liess er ihn fallen, so dass der Verletzte mit Kopf und Schultern auf die untersten Stufen der Treppe zu liegen kam und das Gesicht in die Höhe kehrte. Er lebte noch etwas, und rief noch, nach des Thäters Behauptung, indem er durch den Hausgang geschleppt worden, seinem Sohne zu: „Du Hund!” Nachdem nun dieser zuvor die Hausthür zugeschlagen hatte, damit, wie er sagt, Niemand hereinkomme, schlug er seinen Vater, wie er sich selbst ausdrückte, an der Stiege =vollends= todt, indem er ihm in der schon beschriebenen Lage mit der Haube der Axt noch drei Streiche vornehin an den Kopf versetzte. Die Ueberzeugung, dass sein Vater durch diese Streiche vollends getödtet worden sei, sprach _Grotz_ wiederholt und insbesondere mit den Worten aus: „Und Alles ist nun aus gewesen.” Nach diesem nahm er dem Getödteten, kurz ehe die Wächter herbeikamen, das Geld vollends aus dem in dessen Hosentaschen befindlichen Beutel, so viel noch darin war, und zwar, wie er wiederholt erklärte, damit er es gewiss habe, dass es niemand Anderer bekomme, da so Leute zu ihm hineingeschrien haben.
Die Axt, womit er die That verübt hatte, verbarg er blos unter der Stiege, wo sie auch bald nachher gefunden wurde. Nach der Verbergung der Axt begab er sich in die Schlafkammer und zog dort, weil sein Hemd blutig geworden war, ein frisches an, damit (wie er sagte) Niemand das Blut sehen sollte. Jenes Hemd fand sich auch nachher in der Schlafkammer vor, an der ganzen Vorderseite und vorzüglich an der Brust sehr blutig. Als sich _Grotz_ dieses Hemdes entledigt hatte, hielt er sich, ohne dass er sich wieder in das Bett legte, theils in der Wohnstube auf dem Lotterbette auf, theils auch einige Zeit auf der Bühne, wohin er von der Küche aus eilte, um sich zu verstecken, als er vor dem Hause Lärmen hörte. Dort verweilte er aber nicht lange, sondern ging bald wieder, durch das Lärmen und Anklopfen der herbeigekommenen Wächter beunruhigt, hinunter in die Stube und öffnete sodann, wie schon erzählt worden, die Hausthüre.
Am anderen Morgen wurde nun derselbe zu dem Untersuchungsgerichte abgeführt, und am folgenden Tage die =Legalinspektion= und =Sektion= des Getödteten, eines 66jährigen Mannes, der von einer sehr kräftigen und gesunden Körperbeschaffenheit gewesen, in gehöriger Form vorgenommen. Nach dem Befunde dieser Leichenschau erklärten die obduzirenden Aerzte die am Leichnam wahrgenommenen Wunden für =absolut tödtlich=, und gaben dann ihr Schlussurtheil dahin ab: dass der Tod des alten _Grotz_ =die unvermeidliche Folge= der ihm von seinem Sohne beigebrachten Verletzungen gewesen sei.
Nach diesem Resultate der Leichenschau und nach den oben angegebenen ausführlichen und wiederholten Bekenntnissen des jungen _Grotz_, verbunden mit den übrigen erhobenen Umständen, war somit in diesem Falle der =Thatbestand= einer von _Grotz_ an seinem Vater verübten =vorsätzlichen Tödtung= ausser Zweifel gestellt. Nicht eben so leicht konnte aber die Frage entschieden werden, ob diese vorsätzliche Tödtung für einen wirklichen Mord oder nur für eine im Affekte begangene Tödtung, d. i. einen Todtschlag, anzunehmen sei, denn für die eine und für die andere dieser Annahmen gab die sehr genaue gerichtliche Untersuchung, wobei jedoch die Individualität des Angeschuldigten, wie seine oben dargelegten verschiedenen Aussagen selbst beweisen, manche Schwierigkeiten darbot, mehrere Momente an die Hand, doch würde eine ohne Zweifel überwiegende Zahl und die Beschaffenheit der für einen blossen Todtschlag sprechenden Daten den Entscheidungsrichter, wenn er sich über diesen Punkt näher auszusprechen aufgefordert gewesen wäre, zu dieser Annahme eines blossen Todtschlages wohl bestimmt haben. Allein die Frage über diesen Punkt bedurfte unter den übrigen gegebenen Umständen eigentlich keiner besonderen Entscheidung, weil es sich in dem vorliegenden Falle hauptsächlich und vor Allem um die durchgreifende Frage handelte, ob der, der Tödtung seines Vaters geständige _Grotz_ überhaupt, und in Bezug auf diese That insbesondere, für =zurechnungsfähig= anzunehmen sei, denn =gegen= seine Zurechnungsfähigkeit hatten sich allerdings aus seinem ganzen Benehmen während der Untersuchung, und vorzüglich aus einzelnen bei derselben von ihm geschehenen auffallenden Aeusserungen, so wie aus den über seine Persönlichkeit, seine epileptischen Anfälle, geschwächten Geisteskräfte und seine bisherige Aufführung erhobenen näheren Notizen, so bedeutende Zweifel ergeben, dass sich für das Entscheidungsgericht diese Frage wegen der Zurechnungsfähigkeit des Angeschuldigten als die eigentlich zu fixirende und zu lösende =Hauptfrage= darbot. In Beziehung hierauf haben wir daher noch folgendes Nähere zu bemerken.
Während des Transportes nach Balingen (zur gerichtlichen Untersuchung) sagte _Grotz_ einmal zu seinen Begleitern: „Jetzt will ich weiben (ein Weib nehmen), jetzt darf ich weiben; mein Vater hat mich nicht wollen weiben lassen; jetzt bin ich Meister, jetzt gehört die Sache Alles mein.” Ein anderes Mal fragte er sie aber auch: „Bringt man mich um? Thut man mir etwas?” und äusserte dabei lebhaft den Wunsch, dass er nur noch leben dürfte.
Im ersten gerichtlichen Verhöre sprach er, gegen seine Gewohnheit und bäuerische Uebung, in möglichst reindeutschen Ausdrücken, und gab dabei manche ungereimte Antworten, doch legte er allmälig auf eine zwar abgebrochene, aber doch deutliche Weise das Geständniss seines Verbrechens ab. In einem weiteren Verhöre benahm er sich jedoch sehr verschlossen, antwortete häufig auf die ihm vorgelegten Fragen: „ich weiss mit Wissen nix (nichts),” und machte auch öfters sinnlose, ungereimte Aeusserungen. In anderen späteren Verhören sprach er dagegen wieder mit Zusammenhang, und wiederholte seine Geständnisse mit aufrichtiger Reumüthigkeit. Uebrigens bekam er auch einige Male während der Verhöre selbst seine epileptischen Anfälle, und neben seinen in mehreren Verhören abgelegten klaren Geständnissen kamen immer auch von Zeit zu Zeit sonderbare Aeusserungen zum Vorscheine. So sagte er z. B. einem Gerichtsbeisitzer, der zugleich Webermeister, folglich von seiner Profession ist: „So, Ihr seid mein Obermeister; wenn ich einmal ein Weib habe, will ich auch zu Euch kommen.” Gegen den inquirirenden und zugleich protokollirenden Oberamtsrichter zeigte er sich bald finster bald auffallend zutraulich, nannte denselben bald Ihr, bald Sie, und heftete insbesondere seine Aufmerksamkeit auf dessen Protokolliren. Er sagte ihm unter Anderem: „Ich meine, Ihr solltet doch einmal aufhören mit dem Schreiben, es wird ja so gross wie ein Buch, aus dem man beten kann.” Anzeigen von seinem schwachen Gedächtnisse ergaben sich auch bei den Verhören, und er selbst beschwerte sich dabei öfters über sein schlechtes Gedächtniss, indem er z. B. sagte: wenn man ihn viel frage, erinnere er sich nichts; und ein anderes Mal: „Wenn man so viel denken muss und schreibt, du lieber Gott! ich weiss nichts mehr, man mag mich fragen, was man will.” Bei wichtigeren Fragen, welche seine Besinnungskraft in Anspruch nahmen, wurde er zuweilen ungeduldig, zornig, gab aber doch Auskunft; auch bemerkte der Inquirent überhaupt, dass _Grotz_ bei Fragen, die sein Gedächtniss anstrengten oder Vorhalte enthielten, einsylbig und verdriesslich war, und zuweilen einen ihm eigenthümlichen zornigen Blick machte; wogegen er, wenn man den Gegenstand der Fragen auf eine ihm angenehme Weise wechselte, zu seiner etwas grinsenden, tölpischen Freundlichkeit überging, die er besonders auch dann annahm, wenn er von seiner Freilassung sprach. Häufig gab er in den Verhören den dringenden Wunsch zu erkennen, bald wieder nach Hause entlassen zu werden; erzählte dabei, wie er sich dann in seinem väterlichen Hause beschäftigen würde, und erklärte auf die ihm deshalb gemachten Fragen: „es wäre freilich grausig, im Hause seines getödteten Vaters zu sein, aber er wüsste sonst nirgends hin.” Reumüthig über die That zeigte er sich jedoch im Ganzen nicht; nur traten zuweilen Augenblicke ein, wo einige Gewissensvorwürfe, gemischt aber mit Angst über die Folgen seiner That, bemerkbar wurden. In einem der letzten Verhöre machte ihm der Inquirent nähere Instanzen über seine Kenntniss der Strafbarkeit des verübten Verbrechens. Als er zu diesem Behufe über die zehn Gebote befragt wurde, wollte er sie anfangs nicht kennen, zeigte aber doch nachher das Gegentheil. Auf die Frage, was vom Tödten darin stehe, sagte er das Gebot her: du sollst deinen Vater und Mutter ehren; auf wiederholte Fragen das: du sollst nicht stehlen; endlich aber, nachdem man ihm vorgesagt hatte: du sollst nicht -- fügte er hinzu: „tödten.” Auf die Frage, ob er bei der That an die zehn Gebote gedacht habe, erklärte er: „Ich habe nichts gedacht.” Die Frage: ob er nicht gedacht habe, dass es eine grosse Sünde sei, was er gethan, beantwortete er damit: „Ich sage nicht Nein und nicht Ja; ich weiss nichts davon; da könnt Ihr schreiben, was Ihr wollt, ich hab' an nichts so gedacht.” Auf die Frage: ob er denke, dass er eine grosse Strafe verdient habe, sagte er: „Ich denke es jetzt freilich; er wisse aber nicht, was für eine Strafe man ihm gebe; es reue ihn, dass er seinen Vater todtgeschlagen habe.” Gegen das Ende der Untersuchung zeigte sich bei ihm vorzügliche Angst über sein Schicksal. Als er nun um diese Zeit mit einem ihm näher bekannten Einwohner von Thieringen konfrontirt wurde, sagte er zu diesem: „Ich habe jetzt immer gebeten, Gott solle es mir eingeben, wer schuldig sei daran, ich oder mein Vater, weil er immer so gebalgt (gezankt) hat; ich habe das ganze Büchle (das Spruchbuch) ausgebetet, und da ist es eben immer gekommen, dass ich =es habe thun müssen=, weil er so gebalgt hat.” Und nun erzählte und zeigte er näher dem Inquirenten, dass er in seinem Gefängnisse durch Aufschlagen von Zahlen im Spruchbuche und durch Losen mit Strohhalmen darüber, ob er oder =sein Vater= schuldig sei, Entscheidung gesucht habe, und dass es richtig so ausgefallen, dass sein Vater also schuldig gewesen sei. Er zeigte sich mit diesen Versuchen sehr zufrieden, und schien der Sache völlig Glauben beizumessen. Gleichwohl gab er hinwieder auf eine spätere Frage: warum er an diese Proben glaube, die Antwort: „Ja, weil es mir so fürgegangen ist; ich glaube es weiter nicht, ich sag's nur.” Auf die Frage im Schlussverhöre: ob er nicht denke, eine grosse Strafe verdient zu haben, antwortete er: „Ich glaube nicht,” und auf die weitere Frage: ob er sich mit etwas vertheidigen könne: „Ich weiss nix mehr, und wenn man nix weiss, kann man auch nix sagen.”
Gegen das Ende der Untersuchung bewies sich _Grotz_ einmal so unbotmässig gegen einen seiner Wächter, und hielt ihn am Wamms, weil dieser Wächter nicht mehr geduldet hatte, dass _Grotz_ sein Wasser statt in den Nachtstuhl vor der Thüre abschlage. In der darauffolgenden Nacht lief er von 12 Uhr bis Morgens 7 Uhr schlaflos im Gefängnisse auf und ab, verlangte vom Wächter, er solle ihm aufschliessen, er wolle nach Thieringen, er bleibe nicht mehr in diesem Hause; er hatte dabei die Beinkleider offen, sah in den =leeren= Nachtstuhl und äusserte: es sei so viel Wasser darin, er könne nicht fort wegen dem Wasser. Als ihm dabei der Wächter mit einem Stecken drohte, erklärte er: er wisse nichts, er thue ihm nichts, und zeigte überhaupt Spuren davon, dass er nicht recht bei sich war. Er hatte auch weiterhin manche unruhige Nächte, und konnte wegen gestörter Phantasie nicht schlafen, was er selbst mit den Worten erzählte: er könne nicht schlafen, er habe so Angst, und es komme Nachts ein Männlein zu ihm, das sage, er müsse sterben. So lange sein Untersuchungsarrest gedauert, hatte er, mit wenigen Ausnahmen, jeden Tag wenigstens einen epileptischen Anfall, oft auch zwei, etliche Male drei. Die gewöhnliche Dauer dieser Anfälle war einige Minuten, und einmal eine Viertelstunde. Uebrigens zeigten diese Anfälle in ihren Erscheinungen nichts besonders Abweichendes von denen anderer Epileptiker; sie stellten sich ebenfalls häufiger und heftiger dann ein, wenn _Grotz_ in Folge der Verhöre oder anderer Veranlassungen in Zorn gerathen war.