Part 24
=Frage=: Ob er nicht gewusst habe, dass die Brandstiftung ein schweres Verbrechen ist.
=Antwort=: Ja.
=Frage=: Warum er es doch begangen.
=Antwort=: Hätte mein Bruder mich nicht geschlagen, die beiden Häuser stünden noch.
=Frage=: In welcher Gemüthsstimmung er gewesen sei, als er sich habe erhängen wollen.
=Antwort=: Ich war damals nicht bei Sinnen und wusste nicht, was ich that. Als ich hingegen das Haus meiner Mutter und das Berghaus anzündete, war ich meiner Handlungen wohl bewusst[54].
[54] Schwerlich wurde die Antwort =so= gegeben. Ueberhaupt ist es gefehlt, einen etwas blödsinnigen Menschen so geradezu um seine Gemüthsstimmung zu fragen. Er versteht die Frage nicht.
=Frage=: Warum er sich schon zu wiederholten Malen habe umbringen wollen.
=Antwort=: Das Leben ist mir eben verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande befallen werde, und ich komme dann gewöhnlich ganz von Sinnen.
=Frage=: Was er zu seiner Entschuldigung und Rechtfertigung anzugeben habe.
=Antwort=: Ich weiss nichts anzugeben, als dass mich mein Bruder _Johann_ durch seine Misshandlungen zum Zorne gereizt hat.
Am 22. März registrirte das Kriminalgericht ein Attestat des Physikus zu den Akten, worin gesagt wird, dass Inquisit sowohl in physischer Hinsicht ohne Gebrechen und Krankheit sei, als auch in einem dreiviertelstündigen Tentamen[55] seine inneren Sinne unverletzt[56] und dermal ohne Fehler gefunden worden seien[57]. -- Hierauf wurde der Akt dem Obergerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt[58].
[55] Auf die Dauer des Tentamens kam es nicht an, sondern auf seinen Inhalt.
[56] Ein sonderbarer Ausdruck.
[57] Der verehrte Leser wolle gefälligst den §. 82 des über den Irrsinn handelnden Aufsatzes nachlesen.
[58] Die Untersuchung hatte vor keinem österreichischen Gerichte Statt gefunden; wäre es der Fall gewesen, so hätte die Urtheilsschöpfung von dem Kriminalgerichte erster Instanz Statt finden müssen, und wäre dann erst das Urtheil dem Obergerichte vorzulegen gewesen. (Siehe mein „Handbuch der gerichtsarzneilichen Wissenschaft” §. 12.)
Am 14. September 1810 erstattete der dortige Referent seinen Vortrag, und stellte sich zur Ausmittlung der Zurechenbarkeit des Inquisiten und Bemessung der Strafe folgende Fragen:
_a_) Ist Inquisit wahnsinnig?
_b_) Ist er es anhaltend oder nur zeitlich?
_c_) War er es, als er die erwähnten Brände theils veranlasste, theils versuchte[59]?
[59] Nur dieser Punkt konnte für die Zurechnung der That entscheiden, die anderen beiden Punkte sind nur Vorfragen, deren Beantwortung zu jener dieses letzten Punktes führen =konnte=, aber dazu nicht absolut nothwendig war, da, wenn der Wahnsinn zur Zeit der That konstatirt ist, sein sonstiger Wahnsinn von keinem wesentlichen Einflusse mehr ist. Ueber alle diese Punkte wäre aber ein =ärztliches= Gutachten nothwendig gewesen.
_d_) In welcher Geisteslage hat er seine Geständnisse abgelegt?
_Ad a_) und _b_) deponirt die Mutter des Inquisiten hierüber Folgendes: Ja, es ist wahr, zu Zeiten ist er ganz von Sinnen, und besonders wenn der Frühling anrückt; zu Zeiten ist er ganz bei Sinnen, wie jeder andere gesunde Mensch; und
dieser mein Sohn war schon von Kindheit an mit dieser Krankheit behaftet, und je älter er wurde, um so mehr hat sie zugenommen.
Eben so sagt _Johann G._, Bruder des Inquisiten: Er ist mit dieser Krankheit bereits von Jugend auf behaftet, er wird aber nur zu Zeiten damit befallen, wo er sich dann bald erstechen, bald erhängen will[60], und zu anderen Zeiten ist er wieder ganz bei sich, spricht sodann ganz vernünftig und führt sich ordentlich auf.
[60] Er hatte auch gesagt, dass er eben Lust hatte, zu =verbrennen=, man hätte daher fragen sollen, ob er nicht auch dieses Gelüste geäussert habe, überhaupt aber hätte der Zeuge aufgefordert werden sollen, die Thatsache, auf welche sich seine Angabe stützt, umständlich zu erzählen.
Eben so sagt der zweite Bruder des Inquisiten: Er selbst sagt: Das Leben ist mir halt verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande behaftet werde, und ich komme gewöhnlich bei demselben =ganz von Sinnen=.
Und dann wieder: Ich that solches (d. i. ich wollte mich erhängen oder ersäufen), wann ich mit dieser Krankheit behaftet wurde.
Hieraus ergibt sich nun nach der Ansicht des Referenten, dass eine chronische Geistesabwesenheit, ein Wahnsinn, eine Verrücktheit des Inquisiten nicht zweifelhaft sei[61].
[61] Viel zu viel geschlossen für einen Justizreferenten. Es folgt aus diesen Daten nichts weiter, als dass bei _Joseph G._ sich Erscheinungen zeigen, welche, um ihre Bedeutung richtig zu stellen, der Prüfung ärztlicher Personen bedürfen, welche also vor Allem einzuleiten komme.
_Ad c_) Ungeachtet dieses Umstandes kann es jedoch (nach Ansicht des Referenten) nicht zweifelhaft sein, dass er die Brände =frei= von einem solchen Zustande nicht nur verübt und versucht, sondern auch einbekannt habe. Weder die Mutter noch die Brüder des Inquisiten wollen Spuren des Wahnsinnes bei ihm entdeckt haben, als die Brände Statt hatten[62], und er, der seinen gesunden von seinem kranken Zustande wohl zu unterscheiden weiss (?), gesteht, dass er jede dieser Brandlegungen mit Wissen und Willen, ohne von seinem sonstigen Paroxismus etwas zu spüren, verübt habe. Er gibt sogar das Motiv seiner That -- Hass gegen seinen Bruder -- an[63].
[62] Was würden wohl die Bemerkungen der Mutter und Brüder, wenn sie für das Gegentheil, nämlich die Verrücktheit, gelautet hätten, bewiesen haben? Offenbar nichts. Nun wird gar der Umstand, dass sie =nichts= bemerken, ungeachtet der früheren Annahme einer Geistesverwirrung (ob sie chronisch sei, konnte doch wohl der Referent nicht entscheiden), als ein Beweis für die =Geistesfreiheit= angenommen.
[63] Dass der Inquisit ein Motiv hatte, beweiset wohl nichts gegen den Wahnsinn. Auch der Wahnsinnige handelt nach Motiven. Es sind wahnsinnige Motive, aber es sind Motive.
Die Art selbst, wie er seine Entschlüsse ausgeführt, enthält die deutlichsten Beweise von Ueberlegung und Vorsatz[64] mit Beseitigung alles dessen, was den Verdacht auf ihn leiten konnte.
[64] Ueberlegung und Vorsatz finden auch bei Wahnsinnigen Statt, wenn es sich um Ausführung ihrer wahnsinnigen Ideen handelt, denn sie gehen dabei nicht selten mit einer Konsequenz und einer Verschmitztheit zu Werke, deren sich ein Vernünftiger nicht schämen dürfte.
_Ad d_) Inquisit hat ferner die vollkommene Erinnerung alles dessen, was er gethan. Wahnsinn hat aber keine Erinnerung[65]. Auch entwickelte er, nach dem Zeugnisse des Untersuchungsrichters, bei Ablegung des Geständnisses nicht die mindeste Geisteszerrüttung.
[65] Wieder eine Behauptung, die dem Justizreferenten auszusprechen nicht zukam, die aber auch nicht einmal wahr ist.
=Das Zeugniss des Amtsphysikus setzt den sowohl physisch als psychologisch gesunden Zustand des Inquisiten vollends ausser allen Zweifel[66].=
[66] Wir erinnern noch einmal an den §. 82, der in der früheren Anmerkung erwähnt ist.
Der Inquisit sei also für zurechnungsfähig, und in Betreff des Geständnisses für geistesfrei zu halten, und daher nur insofern einer Strafmilderung würdig, als er bei Verübung der Verbrechen kaum das fünfzehnte Jahr überschritten hatte.
Die Selbstmordversuche seien zu umgehen, eben so wie die geäusserten Vorsätze, die Höfe des Schultheissen in M. anzuzünden, weil die Ersteren nur polizeilich, die Letzteren aber gar nicht strafbar seien, da keine äussere entsprechende Thätigkeit sie begleitete.
Der Referent trug auf dreissigjährige Zuchthausstrafe mit Willkomm' und Abschied (d. i. Prügel und Schläge) an.
Das Kollegium konformirte sich jedoch mit dem Antrage des Referenten =nicht=, sondern verordnete:
1. Die Lebensweise des Inquisiten von seiner frühesten Jugend bis zu seiner Verhaftung durch glaubwürdige Zeugen zu Protokoll zu bringen[67].
[67] Noch zweckmässiger wäre es gewesen, zugleich die Mittheilung des Aktes an eine Sanitätsperson und von dieser die Abgabe eines Gutachtens über den wahrscheinlichen Geisteszustand des _Joseph G._ zur Zeit der verübten Brandlegungen auf Grundlage der Aktenergebnisse und eigener Untersuchung des Inquisiten, zu verlangen.
2. Die Selbstmordversuche näher zu erheben.
Dies geschah nun.
_Ad._ 1. Erklärten die Vorgesetzten von _G._, dass _Joseph G._ gewöhnlich alle Monate einmal vom Wahnsinne befallen worden, und dieser habe dann immer einige Tage über angehalten. In diesem Zustande sei er auf Bergen und in Wäldern herumgelaufen und habe wie ein Vieh gebrüllt. Mitunter habe er sich in seinem Wahnsinne auch geäussert, dass er sich hängen wolle, den Teufel gerufen, dass er ihn holen solle, und Gott gelästert, dass er ihn nicht sterben lasse. Im gesunden Zustande habe er wenig gegessen und sei arbeitsam und ordentlich gewesen. Am stärksten habe ihn der Wahnsinn im Frühling und Herbste befallen.
Die nächsten Nachbarn erklärten Aehnliches.
Der =Schulmeister= gab an: Der _Joseph G._ war sehr unfleissig und lernte kaum die Buchstaben kennen. So lange er die Schule besuchte, war er meines Wissens nicht krank, aber ein einfältiger Bursche und boshaft gegen die übrigen Schulkinder. Einen Wahnsinn bemerkte ich an ihm nicht. Vor ungefähr drei Jahren kam er einmal zu mir und trug einen Strick und Brodsack bei sich; ich fragte ihn, was er mit dem Stricke wolle, worauf er sagte, ich will mich hängen, weil mich Gott nicht sterben lassen will, wenn mich nur der Teufel holte. Der _Joseph G._ ist ein wahrer Schalksnarr[68], setzte der Schulmeister bei.
[68] Die Belege zu dieser Behauptung finden sich später vor.
Die Mutter des _G._ fügte zu ihren früher erwähnten Angaben noch bei, sie vermuthe, dass er die Krankheit mit auf die Welt gebracht habe, denn als sie mit ihm schwanger ging, war sie wegen der gräulichen Schulden ihres Mannes sehr melancholisch, und hatte noch besonders vielen Kummer und Verdruss darüber, dass ihr Mann öfters äusserte, er wolle sich hängen.
Der Pfarrer aus G. sagte, _Joseph G._ habe sich in der Schule sehr halsstärrig und boshaft gezeigt, so dass weder Ermahnungen noch Schläge bei ihm gefruchtet haben. Er habe durchaus keine Empfänglichkeit für den Unterricht gezeigt. So lange er denselben kenne, sei er wahnsinnig gewesen und habe vorzugsweise die Neigung blicken lassen, Anderen zu schaden, wogegen weder Drohung noch Strafe gefruchtet hätten, er könne sich jedoch einzelner Handlungen der Art nicht mehr erinnern. Uebrigens habe er bei der Mutter des _Joseph G._ ähnliche Zufälle bemerkt[69], welches wahrscheinlich ihren Mann verleitet habe, sie zu verlassen.
[69] Dieser Angabe wurde nicht weiter nachgeforscht, was sehr zu tadeln ist, höchst wahrscheinlich aber nicht unterblieben wäre, wenn dasjenige Statt gefunden hätte, worauf in der nächstvorigen Anmerkung hingedeutet ist.
Die Erhebungen über die Selbstmordversuche liefern folgende Resultate:
1. Wegen dem Erhängen im Buchenwalde im U--thale konnte nichts erhoben werden, da die Zeugen, welche den Vorfall gesehen hatten, nicht mehr aufzufinden waren.
2. Wegen dem Erhängen im J--thale erklärte die alte Frau _Katharina S._: der _Joseph G._ heischte bei ihr ein Almosen, die Knechte entgegneten ihm hierauf, ob er seinen Haftpfennig schon habe, worauf er sagte: Nein, das Leben ist mir verleidet. Aus Narrheit entgegneten ihm hierauf die Knechte, er solle sich hängen, dort an der Wand hänge ein Strick. Er nahm diesen Strick machte ihn an den Nagel fest und liess sich wieder herab. -- Ich zankte nun mit den Knechten, und warnte den _Joseph G._, von seinen Streichen abzulassen, allein er trieb sein Wesen fort. Endlich kam ihm jedoch der Strick zu nahe, so dass ihm Blut aus der Nase floss. Als ich dieses sah, nahm ich eine Ofengabel und ging zankend damit auf ihn los. Auf dieses machte er sich vom Stricke los, sprang vor den Spiegel und lachte laut, ich aber trieb ihn zum Hause hinaus. Im Fortgehen jauchzte er hell auf[70].
[70] Ein Beleg zu des Schulmeisters Behauptung, dass _Joseph G._ ein Schalksnarr sei.
3. Wegen dem Erhängen in Q. ergab es sich, dass er keineswegs schon gehangen sei, sondern angetroffen wurde, als er an dem herabgezogenen Aste eines Apfelbaumes ein Seil angemacht und es sich um den Hals geschlungen hatte. Noch hielt er den Ast mit der Hand fest. Hätte er ihn losgelassen, so hätte der Ast ihn aufziehen und ihm Schaden thun können. Die Zeugen riefen ihm zu, er solle sich losmachen, sonst bekomme er Schläge, und so machte er das Seil von seinem Halse und nachher von dem Aste los.
Die auf solche Art vervollständigten Akten legte das Kriminalamt am 10. November dem Obergerichte vor, an welches indess von der Verwaltung des Zuchthauses, in welches _Joseph G._ einstweilen untergebracht worden war, folgender Bericht erstattet wurde:
„Vom Anfange seiner Einlieferung bis auf die Zeit, wo die Verwaltung ihn durch Geldversprechung zum Arbeiten bestimmte, staunte _Joseph G._ mit verirrten Augen vielmal und oft halbe Stunden lang an einen gewissen Punkt hin, ohne Jemand gewahr zu werden, bis man auf ihn zulief und ihn anredete, dann gab er, wenn man ihn anredete, weiter keine Antwort als Ja und Nein. Wollte man von ihm etwas wissen, so musste man ihn von Wort zu Wort auf seine Reden helfen, denn er scheint das Gedächtniss nicht zu besitzen, dass er eine Konstruktion ordentlich nach einander hersagen könnte.”
„Oefters, und besonders wenn der Mond wächst, verlässt ihn seine wenige Heiterkeit, und er verfällt in eine Art Trübsinn und Hypochondrie, in welcher er sich zu entleiben wünscht.”
„Eines Tages vor ungefähr fünf Wochen war er ebenfalls des Lebens müde, lief geradezu an den mitten im Zimmer stehenden Pfosten, woran ein für die Züchtlinge bestimmtes Messer zum Brotschneiden an Ketten befestigt hängt, setzte es an die Kehle und wollte eben zuschneiden, als glücklicherweise ein anderer Gefangener es gewahr wurde, und ihm noch zur rechten Zeit das Mordinstrument entwand.”
„Ein anderes Mal fällt ihm ein, dass er durch Hungerleiden sein Leben verkürzen wolle, und er ass auch wirklich mehrere Tage nichts, bis ihn der Hunger überwältigte und er der Natur nicht länger mehr Trotz bieten konnte.”
„Sein Verhalten ist übrigens ruhig, gerade wie bei Kindern beschaffen, welche bei Spielsachen sich aufhalten und die Zeit vertreiben können, oder durch Versprechungen und Schenkungen Alles von sich erzwecken lassen. So z. B. findet er sein grösstes Vergnügen mit Glinkern oder Rieblingen, welche er unter Tages bei sich trägt und während des Schlafes unter seinem Kopfe verwahrt. Die Verwaltung konnte ihn übrigens blos durch Schenkung einiger Kreuzer zum Wollschlumpen vermögen, die er in guter Verwahr zu seinen Glinkern legt.”
„Uebrigens ist und bleibt _Joseph G._ ein äusserst blödsinniger, einfältiger und sinnloser Mensch.”
Das Obergericht trug nun dem Lokalbeamten auf, in Gegenwart des Medizinalreferenten mit _G._ noch einige auf dessen Seelenzustand passende Verhöre vorzunehmen, wonächst dann der Medizinalreferent mit seinem Gutachten sowohl über diese Verhöre als über das in den Akten[71] über den Gemüthszustand des _Joseph G._ Vorkommende zu hören sei.
[71] Warum nur aus den Akten? Der Geisteszustand liess sich doch noch sicherer durch Untersuchung der Person des _Joseph G._ erfahren, und dazu waren nicht nur =Verhöre=, sondern überhaupt Beobachtungen über, und Unterredungen mit dem _Joseph G._ nothwendig.
Die ernannten Kommissarien fanden es, wie sie in ihrem Protokolle vom 28. Hornung 1811 bemerkten, nothwendig, das zu untersuchende Subjekt hinsichtlich seiner Fassungskraft kennen zu lernen, um sich bei der Wahl der Materie der an ihn zu stellenden Fragen darnach richten zu können[72]. Man liess ihn also vorführen: er war heiter, seine Mienen, Gestikulationen und die Art sich auszudrücken[73] zeigten jedoch einen höchst einfältigen, blödsinnigen Menschen. Ueberhaupt zeigte er den niedersten Grad des Erkenntnissvermögens, und man abstrahirte hieraus die Nothwendigkeit, in der Wahl der Verhörsmaterialen zu den einfachsten Begriffen herabzusteigen und nur nach und nach sich Begriffen zu nähern, aus welchen auf eine grössere Denkkraft des Inquisiten geschlossen werden könne[74]. Uebrigens glaubte man sich über solche Gegenstände verbreiten zu müssen[75], welche über die im gewöhnlichen Leben vorkommenden, sodann über die religiösen und moralischen Begriffe des Inquisiten, endlich insbesondere über die von ihm verübten Verbrechen[76] einigen Aufschluss zu geben im Stande sein möchten.
[72] Darüber konnte die Ansicht der Person des _Joseph G._ keinen Aufschluss geben, fing man aber eine Unterredung an, so war dies schon der Anfang der Untersuchung, wozu also dieser Eingang des Protokolles?
[73] Wie drückte er sich aus, worin bestanden die Gestikulationen? -- Die Erklärung hierüber hätte zu Protokoll genommen werden sollen, denn ob die Ausdrücke und Gestikulationen einfältig sind oder nicht, gehört eben so gut vor das Forum des Richters, als vor jenes des Arztes.
[74] Die Kommissarien waren nicht klar darüber, wie sie die Sache angreifen sollen, und befanden sich daher in einiger Verlegenheit -- dies ist der langen Rede kurzer Sinn. Es handelte sich nicht darum, den _Joseph G._ zu unterrichten, sondern ihn zum =Reden= zu bringen; dazu gab aber eine Frage nach seinen Glinkern oder nach seinem gesammelten Gelde zuverlässig ein besseres Exordium, als in allen sokratischen Unterrichtsmethoden zu finden sein kann.
[75] Die Kommissarien hatten sich über gar nichts zu verbreiten, sondern nur zu bewirken, dass _Joseph G._ sich über etwas verbreite.
[76] Diese gingen die Kommissarien nichts an. Höchstens konnten sie sich Einiges hierüber von _Joseph G._ erzählen lassen, um den Ausdruck, mit welchem er es that, zu beobachten.
=Frage=: Wie er heisse.
=Antwort=: Sepp heiss' ich, aber mit dem Zunamen sell weiss ich nicht.
=Frage=: Was ein Zuname sei.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Ob er nie gehört, dass die Leute zwei Namen haben.
=Antwort=: Nein.
=Frage=: Ob er noch Eltern habe.
=Antwort=: Ja, zwei Brüder, einen Vater und zwei Schwestern.
=Frage=: Ob er keine Mutter habe.
=Antwort=: Ajjo, ich hab' noch eine Mutter.
=Frage=: Wie sein Vater mit dem Zunamen heisse.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Er (Inquisit) heisse _G._, wie er glaube, dass sein Vater mit dem Zunamen geheissen.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
Nun stellte _Joseph G._ einmal eine Frage an die Kommissarien, deren Zweckmässigkeit Jedermann bei weitem mehr einleuchten wird, als jene des Fragens der Kommissarien nach dem Zunamen; er fragte nämlich:
„Ob er das Leben verschuldet habe, und wenn er es verschuldet habe, so möge man es ihm lieber nehmen, als ihn länger im Zuchthause sitzen lassen.” -- Als er die Frage, woher er dies vermuthe, dahin beantwortet hatte, dass es ihm ein Sträfling im Zuchthause gesagt habe, fing er an allerlei undeutliches Zeug zu schwatzen, so dass man ihn nur schwer beruhigen konnte. -- Als man damit einigermassen zurechtgekommen zu sein glaubte, erfolgte von Seite der Kommissarien an ihn die
=Frage=: Ob er nie gehört habe, dass die Kinder den Namen ihrer Eltern führen.
=Antwort= (nach langem Besinnen): Ich kann mich jetzt nicht darauf verstehen[77].
[77] Diese Antwort wird so wenig Jemanden befremden, der bedenkt, dass _Joseph G._ in dem Augenblicke sein Todesurtheil zu hören vermuthet hatte, als er wirklich Mühe haben wird, das System der Kommissarien zu verstehen, die sich durch diesen deutlichen Wink über die im Inneren des _Joseph G._ herrschende Vorstellung nicht bestimmen liessen, ihm gleich die Frage zu stellen: „Warum glaubst du denn, dass man dich am Leben strafen wird?” und dann nach Massgabe der erfolgenden Antwort fortzufahren. -- Mancher sehr vernünftige Mensch, der sein Todesurtheil zu hören fürchtet, oder die zweifelhafte Beruhigung erhält, dass es sich =vor der Hand= noch nicht um seinen Kopf handle, wird auf ähnliche seinem Interesse eben so fern stehende Dinge, wie der Gebrauch von Zunamen, nicht um ein Haar besser antworten.
=Frage=: Ob er nicht glaube, dass sein Vater auch _G._ heisse.
Während die Frage diktirt wurde, sagte _Joseph G._ von freien Stücken: „Mein Bruder ist mit der Mutter auch wüst gewesen, er hat sie gewürgt und auf die Bank niedergesetzt.”
Auf Wiederholung der Frage:
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Wie alt er sei.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
Nun folgte eine ähnliche Abhandlung über die =Zeit=, nämlich wie viel Tage das Jahr, wie viel Tage die Woche habe etc., die er bald schlecht, bald besser beantwortet.
=Frage=: Was ist der Sonntag für ein Tag?
=Antwort=: Dass wir sollen in die Kirche gehen und beten.
=Frage=: Was heisst das: beten?
=Antwort=: Den Rosenkranz-Vaterunser thu' ich beten.
=Frage=: Er soll das Vaterunser beten.
=Antwort= (betet es ohne Anstoss zu Ende).
=Frage=: Wer denn das sei, der Vater im Himmel.
=Antwort= (nach gemachter Erklärung der Frage[78]): Gott.
[78] Vermuthlich hatte man das ihm aus der Schule bekannte Schlagwort getroffen, auf das er mit seinem Wort einzufallen gewohnt war.
=Frage=: Warum er zu Gott bete.
=Antwort=: Dass ich in den Himmel komme.
=Frage=: Wann man in den Himmel kommt.
=Antwort=: Wenn man todt ist, geht die Seel' in den Himmel hinauf.
=Frage=: Ob alle Seelen in den Himmel kommen.
=Antwort=: Alle Menschen kommen in den Himmel.
=Frage=: Ob er nie etwas von der Hölle gehört habe.
=Antwort=: Ja freilich, wenn man flucht und wüst thut, kommt man in die Höll'.
=Frage=: Wohin er gern kommen möchte.
=Antwort=: In den Himmel möcht' ich.
=Frage=: Wie er sich dann aufführen müsse.
=Antwort=: Brav beten.
=Frage=: Ob er nicht auch Niemanden etwas zu leid thun dürfe.
=Antwort=: Ajjo, Niemanden etwas zu leid thun.
Hiermit schlossen die Kommissarien das Verhör, wie sie es nannten, setzten es aber am 26. Februar noch weiter fort.
=Frage=: Was er mit dem Gelde gemacht hat, was man ihm am Schlusse des letzten Verhöres geschenkt hat[79]?
[79] Hätte sollen im Akte bemerkt werden.
=Antwort=: I hab's wölle vertrinke. Sie haben mir noch kein' Wein gebracht.
=Frage=: Wie viel es gewesen sei.
=Antwort=: Ein Zwölfer und ein Sechser[80].
[80] Es ist durchaus nicht in der Ordnung, eine Antwort im Provinzialdialekte, die andere in der reinen Sprache zu protokolliren. Nur wo ein Missverständniss möglich ist, muss der Ausdruck des Inquisiten beibehalten werden. Bei =diesem= Verhöre wäre es aber entschieden besser gewesen, ganz den Provinzialdialekt beizubehalten, weil es hier darauf ankam, aus dem =gebrauchten Ausdrucke= den Geisteszustand zu beurtheilen.
=Frage=: Ob er Freude am Gelde habe.
=Antwort=: 's Geld isch no mei Freud'.
=Frage=: Warum ihn das Geld freue.
=Antwort=: Darum! -- dass ich allig Geld hab'.
=Frage=: Was er mit dem Gelde mache.
=Antwort=: Ich trink' Bier d'rum und Wein.
=Frage=: Ob er sich sonst nichts anschaffe.
=Antwort=: Manchmal ein' Rettich oder ein' Zwiebel.
=Frage=: Ob er nicht bessere Kleider zu haben wünsche.
=Antwort=: Ja.
=Frage=: Warum.
=Antwort=: Dass ich auch hübsch wäre und nit so wüst daher käme.
=Frage=: Ob er glaube, dass er sich für einen Zwölfer oder Sechser bessere Kleider schaffen könne.
=Antwort=: 's isch z'weni.
=Frage=: Wie viel Geld er dazu brauche.
=Antwort=: Ich meine so Ein' Gulden.
=Frage=: Wer ihm bisher die Kleider angeschafft habe.
=Antwort=: Die Mutter.
=Frage=: Ob sonst Niemand.