Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet

Part 17

Chapter 173,343 wordsPublic domain

Begeht daher der Mensch im Affekte eine strafbare Handlung, so bleibt er dennoch strafbar, weil er gegen das Sittengesetz, dessen Bewusstsein ihm =seiner Natur nach= auch im Affekte =nicht= mangelte, gehandelt hat; der Affekt beweist dann gegen die Strafbarkeit seiner Handlung nichts weiter, als dass es ihm =etwas schwerer= gewesen ist, auch in diesem Falle dem Sittengesetze zu folgen; es beweiset aber gar nichts =gegen= die Strafbarkeit seiner Handlung, wenn er bei sonst =ruhigem= Zustande die That =beschloss=, und sich willkürlich, um die That sicherer zu begehen, in einen Affekt versetzte. Ein Fall der letzteren Art wäre z. B., wenn Jemand beschlossen hätte, einen Anderen zu ermorden, dazu aber im ruhigen Gemüthszustande nicht sich entschliessen zu können fühlend, mit diesem einen Streit anfängt, um in dem dadurch hervorgerufenen Affekt des Zornes die zum Morde nöthige Stimmung zu gewinnen[39], eben so wenig gereicht es zur Entschuldigung, wenn er zwar im Affekte die That beschloss, jedoch dabei das Bewusstsein hatte, dass die That unerlaubt sei, welches Bewusstsein auch durch den Affekt nicht nothwendig aufgehoben wird.

[39] Ganz Dasselbe gilt in dem Falle, wo Jemand, welcher einen Affekt, z. B. jenen des Zornes, in sich entstehen fühlt, und dabei die Neigung gewahrt, dem Andern etwas anzuthun, sich, obwohl es ihm möglich war, durch Entfernung etc. der Gefahr, von diesem Drange überwältigt zu werden, =nicht= entzieht. Das Strafbare liegt hier in seiner =Unthätigkeit=, mit der er sich einem Zustande =hingibt=, von welchem er fühlt, dass er dem Anderen gefährlich werden kann. Etwas ganz Aehnliches findet bei der Trunkenheit Statt. Fühlt nämlich Jemand beim ersten Glase die Lust, einen Anderen zu prügeln, und er trinkt, obwohl er bemerkt, dass diese Lust durch den Wein entstanden ist, noch ein zweites, und prügelt ihn dann wirklich, so liegt das Strafbare in jenem Trinken des zweiten Glases, und die Berauschung, die darauf folgt, kann diesen Akt nicht entschuldigen.

Vom Gesichtspunkte der =menschlichen Natur= aus betrachtet kann daher der =Affekt nie= die Straflosigkeit wegen eines begangenen Verbrechens begründen.

§. 68.

Anders stellt sich die Sache dar, wenn man die Wirkung des Affektes von dem Standpunkte der durch die =individuellen= Verhältnisse des betreffenden Subjektes bedingten =Stimmung= desselben betrachtet.

Der Mensch ist nämlich in seiner Totalität nicht =blos= ein sittliches, sondern er ist auch ein =sinnliches= Wesen, während er sich nämlich in dem Stoffe, aus welchem seine Vorstellungen gewebt sind, dadurch, dass diesem Stoffe wirklich ein Uebersinnliches =beigemischt= ist, wesentlich von dem Thiere =unterscheidet=, muss die Entwicklung der Vorstellungen, da hiezu die wirklich sinnlichen Organe das Werkzeug sind, =auch den organischen Gesetzen= gehorchen.

Unter diese Gesetze gehört es nun auch, dass zwar keine Affektion des =einen= Organes, ohne den =Gesammt=organismus zu berühren, möglich ist, dass aber in dem Masse, als das einzelne Organ =stärker= berührt wird, die Berührung, welche der Gesammtorganismus dadurch erleidet, =weniger empfunden wird=, und dass daher, je heftiger ein Affekt hervortritt, um so geringer das Bewusstsein von dem Eindrucke, welchen das Gesammtleben dadurch erfährt, werde, am Ende aber, wenn der Affekt auf das Höchste gestiegen ist, auf den Nullpunkt herabsinken muss.

Auch bei dem höchsten Affekte sind daher die Vorstellungen des Sittlichen nicht =ausgeschlossen=, in dem Masse jedoch, als der Affekt steigt, werden alle Vorstellungen, die mit dem Gegenstande des Affektes nicht im unmittelbaren Zusammenhange sind, =schwächer= werden, und daher minder im Stande sein, auf die Thätigkeit, welche der Affekt fordert, hemmend zu wirken, und daher im =heftigsten= Grade des Affektes ihre Wirksamkeit ganz =verlieren=.

§. 69.

Je heftiger ferner der Affekt ist, um so weniger können durch solchen selbst =andere= Vorstellungen =erzeugt= werden, als solche, welche sich eben auf die Entwicklung des sich äussernden Triebes[40] beziehen. Wenn also in dem Augenblicke, als ein solcher Affekt =eintritt=, nicht schon bestimmte sittliche Vorstellungen, und zwar mit einem gewissen Grade von Intensität vorhanden sind, so werden sie auch die Wirkung des Affektes nach Aussen zu nicht =hemmen= können.

[40] Es steht wohl dieser Ansicht nicht entgegen, dass man nicht immer _a priori_ angeben kann, welcher Trieb angeregt werden muss, um irgend einen mit einem bestimmten Namen bezeichneten Affekt, z. B. Schrecken, zu erzeugen, ja dass zur Hervorbringung eines mit einem bestimmten Namen bezeichneten Affektes =verschiedene= Triebe geeignet sind.

Es ist bei der Lebensart des Menschen immerhin denkbar, dass die die Anstrebung eines bestimmten Gegenstandes eine Komplikation =mehrerer= Triebe sei, und dass es schwer, ja unmöglich ist, denjenigen herauszufinden, der da =vorzugsweise= angeregt war, allein dies beweiset wohl nichts gegen die ausgesprochene Ansicht, sondern höchstens dafür, dass die verschiedenen Benennungen der Affekte von keinem praktischen Werthe sind.

Der Grund eines solchen Mangels der Entwicklung sittlicher Vorstellungen gegenüber dem Affekte kann jedoch auch in der subjektiven Beschaffenheit des Individuums liegen, welches entweder durch natürlichen =Stumpfsinn= (Dummheit) oder durch Mangel an Statt gefundenem Eintritte deutlicher sittlicher Vorstellungen (Roheit) wenig derlei Produkte in sich aufgenommen hat, wo dann ein weit geringerer Grad des Affektes hinreicht, die im vorigen Paragraph angedeutete Wirkung zu erzeugen.

Eben dieselbe Folge kann in dem Falle eintreten, wo bereits eine =krankhafte Disposition= im Menschen vorhanden ist, durch welche eine, wenn auch nicht vollkommen die Objektivität der Auffassung aufhebende, jedoch theilweise Geistesverwirrung entsteht, oder wodurch die sonst gewöhnliche Entwicklung der Ideenassociation entweder gehemmt (wenn auch nicht aufgehoben), oder nach einer besonderen Richtung geleitet, oder an der Verfolgung einer gewissen Richtung gehindert wird. Einiges in dieser Art wird beinahe jeder nur einigermassen erhebliche Krankheitszustand, so wie auch Trunkenheit, wenn sie auch den Menschen der Besinnung noch nicht vollständig beraubt hat, bewirken.

Da nun, wie es bei §. 20 gezeigt wurde, die Vorstellung Desjenigen, was unter gewissen Verhältnissen das Sittengesetz von dem Menschen fordert, auf doppeltem Wege zum Bewusstsein gelangt, nämlich durch das eigene Sittlichkeitsgefühl und durch traditionelle Mittheilung, dass unter gewissen Verhältnissen ein gewisses Benehmen den Forderungen des Sittengesetzes entspreche oder nicht entspreche, so kann es geschehen, dass einem in einem heftigen Affekte befangenen Subjekte nur die =durch Tradition= erhaltene Vorstellung seiner Verpflichtung zum Bewusstsein kommt, während das =Gefühl=, welches dieses bestimmte Verhalten von ihm fordert, sich gar nicht, oder doch nicht mit solcher Energie, äussert, dass das Subjekt eine Empfindung von der hierdurch erfolgten Anregung erhielte.

Da nun in solchen Fällen die Erinnerung an die blos =traditionell= überkommene Vorstellung ohne besondere =Anregung= bleiben wird, so ist es dann ganz natürlich, dass sie der durch den =Affekt= hervorgebrachten Anregung entweder =gar keinen= oder nur einen =ganz unbedeutenden= Widerstand zu leisten vermag, eine Stimmung, durch welche allein die Thatsache sich erklären lässt, dass zuweilen ein Subjekt angibt: ich wusste, dass dasjenige, welches ich that, Unrecht sei, allein ich konnte nicht anders -- eine Stimmung, deren psychologische Möglichkeit sich daher nicht schlechterdings läugnen lässt.

§. 70.

Dasjenige, welches hier von dem Einflusse der Affekte auf die Macht der sittlichen Vorstellungen in Bezug auf eine bestimmte Handlungsweise gilt, gilt um so mehr dann, wenn es sich um die Macht der =Mittel= handelt, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Der =Zorn= ist bekanntlich der schlechteste Fechter. Eben so geht es aber beinahe in allen Fällen, wo es sich darum handelt, ein taugliches Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zweckes während der Dauer eines Affektes aufzufinden.

Bei dem =Schrecken=, welchen eine entstandene Feuersbrunst verursacht, geschieht es nicht selten, dass Leute ihr Geld oder ihr Geschmeide liegen lassen und irgend einen werthlosen Plunder mit grosser Anstrengung ihrer Kräfte forttragen. Mir selbst kam die Thatsache vor, dass Jemand bei einer solchen Gelegenheit einen Korb voll Porzellain über die Kellertreppe hinab ausleerte.

Es ergibt sich daher folgender, für die Rechtspflege höchst folgenreicher Satz:

Ein Affekt kann möglicher Weise entweder für sich allein, oder in Verbindung mit andern, bei dem demselben unterworfenen Individuum Statt findenden, auf seine Stimmung wirkenden Einflüssen, die Wirkung haben, dass für den Augenblick, in welchem der Affekt seine Wirkung auf die äussere Thätigkeit äussert, =die Vorstellung von der Unsittlichkeit oder von sonstigen Eigenschaften der Handlung= (somit also insbesondere von der =Unrechtmässigkeit= derselben) ganz =unmächtig= zur Bestimmung seiner Thätigkeit, in Betreff der seinem Affekte entsprechenden =Handlungsweise=, bleibt.

§. 71.

Aus diesem Satze, dessen Richtigkeit nach dem Vorausgegangenen kaum mehr einem erheblichen Zweifel unterworfen sein dürfte, ergibt sich nun eine, für die Erhebung eines solchen Zustandes zu dem Ende, um hiernach die =Strafbarkeit= einer Handlung auszumitteln, höchst wichtige Folge.

Es kann nämlich keinem Zweifel unterliegen, dass das Entstehen der Affekte nicht nothwendig die Folge eines =Krankheitszustandes= ist, sondern vielmehr in dem =natürlichen= Verhältnisse des Menschen zur Aussenwelt beruhe, dass daher zur Beurtheilung der =Gewalt= des Affektes die Materialien =zunächst= nicht im Gebiete der Pathologie, sondern recht eigentlich im Gebiete der durch die =gewöhnliche Lebenserfahrung= gewonnenen Resultate entnommen werden müssen; es ergibt sich aber auch, dass bei dem Umstande, wie wir gehört haben, auch solche Zustände, welche wirklich in das Gebiet der Pathologie gehören, auf die Wirkung der Affekte, insbesondere auf Ausschliessung von solchen Vorstellungen, welche ohne Vorhandensein dieses pathologischen Zustandes der Aeusserung des Affektes =entgegengetreten= wären, von grossem Einflusse sein können, dort, wo ein solcher Zustand =vermuthet= wird, auch die Erhebung die Beiziehung eines =Arztes= erfordere, dessen Aufgabe es dann sein wird, =nicht blos nach pathologischen Grundsätzen allein=, sondern mit genauer Berücksichtigung =aller= auf die That Beziehung nehmender Umstände darzustellen, =welche= Vorstellungen die That veranlassten, welche Vorstellungen, die etwa sonst geeignet waren, das Subjekt von der That =abzuhalten=, =mangelten=, oder =zu wenig intensiv= waren, um der That, als dem natürlichen Produkt des Affektes, hemmend entgegenzutreten, und =warum=, insbesondere aus welchen =pathologischen= Gründen sich für diesen Abgang ausgesprochen werden müsse.

Wird aber diese Aufgabe in dieser Art mit Umsicht gelöst, so lässt sich auch erwarten, dass mit dieser Darstellung dem Bedürfnisse der Rechtspflege vollkommen entsprochen sein wird, indem in dem Falle, wenn eine solche Darstellung vorliegt, der Ausspruch des Richters: ist die That zurechenbar oder nicht? keinem, oder doch mindestens keinem erheblichen Anstande mehr unterliegen kann, denn es kann nicht bezweifelt werden, dass dort, wo die Vorstellung von der Strafbarkeit der Handlung nicht vorhanden oder erwiesenermassen nach seiner Stimmung unwirksam bleiben musste, auch die Zufügung der Strafe ihren Zweck verfehlen würde, der doch nur darin liegt, von der Begehung einer Handlung in Fällen abzuhalten, wo eine Abhaltung möglich ist, und zur Möglichkeit gehören eben sowohl die psychischen als die physischen Naturgesetze.

Als ein Beispiel dieser Art Erhebung dürfte etwa der Fall dienen, in welchem bei einer Statt gefundenen Rauferei Jemand von einem Anderen so heftig am Halse gewürgt wird, dass er zu ersticken glaubt, dabei aber doch so viele Besinnung behält, sich zu erinnern, dass er ein Messer im Sacke habe, dieses zieht und dem Anderen einige Stiche beibringt, von denen Dieser todt bleibt.

Hier lehrt die gewöhnliche Lebenserfahrung, dass das Gewürgtwerden eine sehr beängstigende Empfindung hervorbringt, welche die Thätigkeit der Menschen dahin bestimmt, sich aus dieser Lage zu =befreien=. -- Zur Richtigstellung dieses Umstandes bedarf es nun eben nicht nothwendig des ärztlichen Ausspruches. Es bedarf aber des ärztlichen Ausspruches zur Erhebung des Umstandes, ob nach den vorhandenen Spuren oder sonst nach der Art und Weise, wie das Würgen Statt hatte, insbesondere nach der physischen Beschaffenheit des gewürgten Subjektes, es denkbar sei, dass die Beängstigung einen =so hohen Grad= gewonnen habe, dass ihm unter anderen, vielleicht nach den Statt gefundenen Verhältnissen etwa wirklich vorhandenen Hilfsmitteln gerade nur das Eine, der Gebrauch des Messers nämlich, beigefallen sei etc.

B. Leidenschaften.

§. 72.

=Was ist Leidenschaft?= Jede Wissenschaft, in welcher dieses Wort vorkommt, hat darüber ihre eigenen Ansichten, welche jenen anderer Wissenschaften oft schnurgerade entgegengesetzt sind. Die Moral findet in den Leidenschaften gerade den Weg, welcher den Menschen von seiner Bestimmung ablenkt, während der Geschichtschreiber in den menschlichen Leidenschaften gerade das Vehikel erblickt, welches ihn seiner Bestimmung zuführt u. s. w., und die Physiologie beweiset, dass gewisse Leidenschaften eine =nothwendige= Folge gewisser =organischer= Verhältnisse sind, und ohne diese Verhältnisse gar nicht eintreten =können=.

Um nun bei diesen abweichenden Ansichten einen festen Grund zu finden, auf welchem man diesem Gegenstande die richtige Seite abzugewinnen vermag, erübrigt nichts, als solche Thatsachen aufzusuchen, welche hierüber ein hinreichendes Licht gewähren, und zugleich so allgemein bekannt oder doch Jedermann so vor Augen liegend sind, dass sie nicht wohl bestritten werden können.

=Leidenschaft und Affekt sind verschiedene Begriffe.= Es gibt nämlich Affekte =ohne= Leidenschaft, auch sind die =Thiere= mancherlei Affekten unterworfen, Niemand hat jedoch von einer =Leidenschaft eines Thieres= im Ernste gesprochen[41]. Es ist also das Vorhandensein von Leidenschaften eine Erscheinung, welche man dem Menschen =im Unterschiede= von dem Thiere zuschreibt.

[41] Man sagt zwar: der eitle Pfau, das stolze Pferd u. s. w., allein der Grund ist kein anderer, als weil ein eitler Mensch in seinem Betragen eine Aehnlichkeit mit dem nach unseren Begriffen wirklich schönen Pfau hat, auch man die Bemerkung gemacht zu haben glaubt, dass mancher Mensch, welcher stolz ist, auf eine ähnliche Art nickt, wie ein geputztes Schlittenpferd. Indess, der arme Pfau geht so, wie er gehen muss, weil ihm der schwere Schweif nachschleppt, und ein Esel, welchem man den Kopf durch ein Gebiss in die Höhe bindet und überdies noch einiges Bänderwerk anhängt, das ihn auf der Stirne und in die langen Ohren kitzelt, wird zuverlässig auch einige superbe Bewegungen machen.

Eher könnte man davon sprechen, dass ein Jagdhund leidenschaftlich gerne jage u. s. w., allein auch dieses ist nur figürlich gesprochen, denn das Jagen ist hier die =einzige= Fähigkeit, die ein solches Thier, und zwar zufolge eines physischen Bedürfnisses, instinktmässig übt; eine solche Vorliebe eines Thieres für eine gewisse Thätigkeit =sieht daher wohl aus= wie Leidenschaft, ist aber in Wirklichkeit nur eine sich ganz =unbewusst= äussernde physische Thätigkeit.

Man spricht aber ferner von der Leidenschaft als etwas, welches der Mensch zum Besten der Sittlichkeit =bekämpfen= soll, es muss daher unter Leidenschaft ein Zustand verstanden werden, welcher in naher Beziehung mit der =Sittlichkeit= steht.

Man nennt ferner einen Menschen =leidenschaftlich=, wenn er von allen, oder doch verhältnissmässig von =vielen= Gegenständen, mit welchen er in Berührung kommt, so heftig angeregt wird, dass er dann Dinge, welche sonst entweder wirklich zur Sache gehört hätten oder für ihn doch sonst von Wichtigkeit gewesen wären, =nicht mehr berücksichtigt=. Man sagt, ein Mensch habe für einen =bestimmten Gegenstand= eine Leidenschaft, wenn er, um diesen Gegenstand zu erreichen, Dinge =unberücksichtigt= lässt, die er nach =vernünftiger= Beurtheilung der Sache nicht hätte ausser Acht lassen sollen.

Die Leidenschaft besteht aber endlich nicht in dem =Streben des Affektes= nach Befriedigung, denn Niemand spricht bei Jemanden, welcher nun schon ein paar Tage gehungert hat, von einer Leidenschaft für das Essen, so wenig, als man von Jemanden, der auf einer schiefen Fläche steht, sagt, er habe einen =Trieb= zum Fallen, sondern man erkennt an, dass der Mensch im ersten Falle nothwendig einen heftigen Trieb zum Essen empfinden müsse, im letzteren aber durch eine äussere Gewalt zum Umfallen bestimmt wurde.

Ein aufgeregter Trieb kann endlich wohl Leidenschaften =veranlassen=, allein es lässt sich nicht sagen, dass eben ein aufgeregter Trieb immer die =Quelle= der Leidenschaften sein müsse, denn bei den meisten jener Zustände, welche man als Leidenschaften bezeichnet, lässt sich gar nicht einmal nachweisen, =dass= ein und =welcher= Trieb ihnen zu Grunde liegen soll, z. B. bei der Leidenschaft des Spieles, des Trunkes u. s. w., ja es lässt sich nach dem, was eben gesagt wurde, behaupten, dass, wenn eine Handlungsweise =blos= durch einen aufgeregten Trieb bedingt wird, diese Veranlassung =nur= Affekt und =niemals= Leidenschaft =genannt= werden könne.

Dagegen aber ist der Umstand unverkennbar, dass man =Zustände= als Leidenschaften bezeichnet, welche, wie oben erwähnt, gar nicht aus bestimmten =Trieben=, sondern nur aus solchen =Vorstellungen= hervorgehen, welche selbst nur die Folge einer =langen= und oft sehr =komplicirten= Reihe von Vorstellungen sind, z. B. Eifersucht, Herrschsucht, Geiz u. s. w., ja wir begegnen sogar der Erscheinung, dass der in Leidenschaft befangene Mensch im Stande ist, die =stärksten Triebe zu unterdrücken=, wenn sie dem Ziele seiner Leidenschaft entgegen sind, und zwar tritt hier noch der besonders zu berücksichtigende Umstand ein, dass diese Wirkung der Leidenschaft sich in um so höherem Grade und in desto grösserem Umfange gewahren lässt, je mehr der Gegenstand, welchen die Leidenschaft anstrebt, sich als ein =Begriff= darstellt, und daher =entfernt= ist, der Gegenstand eines bestimmten =Triebes= zu sein. Der =Wollüstling=, welcher einem bestimmten Gegenstände nachstrebt, wird gewöhnlich noch Musse genug behalten, noch =andere= Dinge zu treiben und sich noch =anderen Genüssen= hingeben; der =Ehrgeizige= wird =blos= seinem Ehrgeize leben, und was dieser Leidenschaft =nicht= dient, für schal und seines Strebens unwürdig halten.

Es ergibt sich daher aus allen diesen Daten, dass Leidenschaft keineswegs ein =physischer= Hang des Menschen, sondern ein, durchaus durch seine =Vorstellungsthätigkeit= erzeugtes Resultat sei, welches durch =physische= Triebe wohl =veranlasst=, niemals aber durch diese Veranlassung =allein= hervorgebracht sein kann. -- Will man daher Leidenschaft definiren, so kann eine solche Definition nicht anders lauten, als: Leidenschaft sei derjenige Zustand des Menschen, in welchem er den Gegenstand einer ihm einen Genuss versprechenden =Vorstellung= mit =Unterordnung= jedes diesen Gegenstand nicht berührenden Strebens, anzustreben sich angeregt fühlt.

§. 73.

Es folgt jedoch aus dieser Ansicht von dem Wesen der Leidenschaft, dass dieser Zustand, eben weil derselbe ein rein psychischer Zustand ist, nur nach psychischen Gesetzen betrachtet und beurtheilt werden könne. Es folgt daher, weil gerade in der Region der Vorstellungsthätigkeit (wie dies bei §. 58 nachgewiesen wurde) das der menschlichen Natur nothwendige, und dieselbe charakterisirende =Gleichgewicht herrscht=, dort, wo =nur= Leidenschaft, nicht aber ein durch einen äusseren Eindruck bedingter =Affekt=, auf den Menschen wirkt, das Bewusstsein der Freiheit und Selbstbestimmung =niemals= aufgehoben sein könne, sondern dass der Zustand des Menschen, welcher eine Leidenschaft in sich entwickelt hat, sich immer so gestalten wird, dass er zwar sich der =Anregung zur Erstrebung= des Gegenstandes derselben bewusst ist, zugleich aber auch sich dabei als ein =freies= Wesen fühlt, welches, wenn er sich die Lust der Erreichung versagen =will=, sich dieselbe auch versagen =kann=.

Leidenschaft ist daher als solche =niemals= ein moralischer Zwang für den Menschen, und daher =niemals= ein Grund, welcher die =Strafbarkeit= einer Handlung, welche zur Erreichung des Gegenstandes der Leidenschaft unternommen wurde, =aufhebt=.

Diese Ansicht ergibt sich nun ausser aus der eben angeführten Rücksicht noch insbesondere aus der Betrachtung der früher bezeichneten Zustände, welche man Leidenschaft nennt. Keiner darunter ist unmittelbar aus dem =Bedürfnisse= der menschlichen Natur hervorgegangen, sondern jeder darunter kann nur durch eine Kombination von Begriffen entstanden sein, er muss daher die mannigfaltigsten, d. i. alle dem Menschen =seiner Natur nach= möglichen, und daher insbesondere diejenigen Vorstellungen in sich begreifen, welche mit dem Bewusstsein seiner =sittlichen Freiheit= verbunden sind.

Umgekehrt lässt sich aber behaupten, dass das =Entstehen einer Leidenschaft= ohne die Bedingung des =freien= Hingebens an den Gegenstand derselben gar nicht einmal =denkbar= ist, -- denn wo kein freies Ergeben an die Macht einer Vorstellung Statt findet, kann diese entweder auf die Thätigkeit des Menschen =gar nicht= wirken, oder sie wirkt -- wie gewisse Affekte -- so schnell und so heftig, dass die Wirksamkeit jeder anderen Vorstellung =ausgeschlossen= ist, nicht aber in der Art, dass sich alle anderen Vorstellungen, ohne aus dem Bewusstsein zu verschwinden, nur dem durch die herrschende Vorstellung angeregten Streben =unterordnen=. Ist sich der Mensch aber anderer Vorstellungen =bewusst=, und er folgt ihnen =nicht=, wenn sie einer bestimmten Vorstellung entgegengesetzt sind, so handelt er nicht mehr auf eine bestimmte Weise so und nicht anders, weil er nicht anders =kann=, sondern weil er nicht anders handeln =will=, d. h. weil er der ihm =minder= zusagenden Vorstellung, gegenüber der ihm =angenehmeren=, keine Macht einzuräumen entschlossen ist; er entsagt somit der in der minder intensiven Vorstellung enthaltenen =Aufforderung= zu Gunsten der =ersteren=, und wenn diese =minder= intensive Vorstellung jene der =sittlichen= Autorität ist, so begibt er sich daher =ungezwungen= seiner sittlichen Freiheit, er handelt also mit =Willen= unsittlich.

Betrachten wir aber nun _in concreto_ alle jene Zustände, welche man als Leidenschaften unter bestimmten Benennungen bezeichnet, so ist nicht ein einziger darunter, von welchem sich sagen liesse, dass er plötzlich entstehen könne, sondern jeder darunter setzt ein wiederholtes freiwilliges Nachgeben gegen gewisse Anregungen, und dort, wo das Endresultat ein Unsittliches ist, sogar ein wiederholtes unsittliches Handeln, oder mindestens wiederholte Gedankensünden voraus. -- Selbst die Leidenschaft der Liebe, obwohl derselben ein mächtiger, sinnlicher Trieb zunächst zu Grunde liegt, macht hievon keine Ausnahme. _Shakespeare_ lässt, um es wahrscheinlich zu machen, dass sein _Romeo_ im Augenblicke von einer heftigen Leidenschaft für _Julien_ ergriffen wird, denselben früher für eine _Rosalinde_ schwärmen, -- die Leidenschaft war also schon vorhanden, als er _Julien_ erblickte, nur der Gegenstand wechselte. Ausserdem finden sich Beispiele von unwiderstehlicher, im Augenblicke entstandener, unvertilgbarer Liebe, in _Lafontaine'schen_ und ähnlichen Romanen und -- sonst nirgends[42].