Die Frauenfrage im Mittelalter

Part 5

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Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche +Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind. Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt, in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete, in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf. Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«, sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden, alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.

Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.

Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts, ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen wollten.

Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen (filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch, welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die Verlassenheit und das Elend war.

* * * * *

Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können: auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne Frauenbewegung Heilung bringen will!

Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben? Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter, die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen, den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere geworden?

Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst. Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat, genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64]. Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia. Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die Stelle setzen können!

Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal, welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.

Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat: »Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden, was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht. Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel; sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«

Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt. Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.

Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses Rahmens[66].

Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde getreten[67].

Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden? Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen Berufes hindern?

Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu bedenken gegeben.

Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen, trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.

Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise.

Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters. Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage. Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt. Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden sein wird[69].

Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde, die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung, wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.

Anmerkungen.

[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV. Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft« (7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs. Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10.

[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen

im Jahre auf Steuerpflichtige Frauen Frauen in Prozent insgesamt überhaupt der Steuerpflichtigen

1354 2669 481 18,0 1359 3164 589 18,6 1365 3021 615 20,3 1370 2697 484 18,0 1375 3004 616 20,5 1380 3055 509 16,6 1385 3391 824 24,3 1389 3165 742 23,4 1394 2600 539 20,7 1399 2652 614 23,1 1406 2383 500 20,9 1410 2456 568 23,1 1420 2345 551 23,5 1428 2411 466 19,3 1463 2560 638 24,9 1475 2782 733 26,3 1484 2483 705 28,4 1495 2579 715 27,7 1510 2328 640 27,5

[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7, 1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387 fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden Ziffern in obiger Tabelle.

[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff.

[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck: Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff.

[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff.

[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+, das deutsche Handwerk, S. 274.

[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II. 387 ff. III. 325.

[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+, das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und Zunftverfassung, S. 49 ff.

[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165.

[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. -- Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte, N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493.

[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80.

[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30 Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann 3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch. +Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz: +Stahl+, S. 83.

[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei +Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._ Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England: +Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S. 53-71.

[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff.

[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl. indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._

[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm, die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München (Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels- und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.