Die Frauenfrage im Mittelalter
Part 4
Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien, blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen, welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung, das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles lustiglich zu hören«[45].
Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher, unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten. Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden, welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand frech fordernd hinhielten.«
Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige Geschäft für zu gefährlich hielt[47].
Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man, wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von 400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war. »Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken überschreiten«[49].
So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag, so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und uns menschlich näher zu rücken.
Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich, schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch 2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568 Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss, zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen, und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss. Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.
Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:
»Och metgen, wat hait dir der rocken gedain, dat du niet me machs spinnen? du suist in over die aesselen an recht wolstu mit eime kinge.«
Und die Tochter antwortet:
»Och moder, ich haven ein eit gesworn, dat ich niet me mach spinnen, ich haven ein lantsknecht lef und wert, licht mir in minen sinnen. Hi drinkt so gerne den kölen win, hi sluit mich in sin blanke armelin den awent zu dem morgen.«
In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die Tochter antwortet:
»Boeren, dat sijn boeren, si drinken so selden den wijn, so en doet die vrome lantsknecht niet, hi schencter so dapperlic in.«
Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem bekannten Liede[53]:
»Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich! wolauf, mit mir darvon! das korn ist abgeschnitten, der wein ist eingeton« ...
Do nam ers bei der hende, bei ir schneweissen hant, er fürets an ein ende, do er ein wirtshaus fand.
»Nun wirtin, liebe wirtin, schaut uns umb külen wein! die kleider dises Gredlein müssen verschlemmet sein.«
War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:
»Gott geb dem ein verdorben jar, der mich macht zu einer nunnen und mir den schwarzen mantel gab, den weissen rock darunden!«
So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].
Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen, die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte. Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:
»Der in den krieg wil ziehen der sol gerüstet sein; was sol er mit im füren? ein schönes frewelein, ein langen spiess, ein kurzen tegen; ein herren wöln wir suchen, der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]
Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht geschildert:
»Erst hebt sich an die klag der trewen frawen, ein iede tut nach irem man umb schawen; welcher der ir ist bliben tot, darf nit vor schanden lachen -- biss sie ein andern hat.«
Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben, immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles duldenden Liebe.
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Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren, zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen. Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.
Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm. Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen, und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.
Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt. Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten, welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.
Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte. Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416 die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch, die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen einzuschliessen.
Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.
Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten, zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.
Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung, der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir erschreckende Schilderungen[61].
Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes, sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena« aufgenommen.