Die Frauenfrage im Mittelalter
Part 3
Durch solche Einrichtungen, sowie durch die ihnen zufallenden Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg, könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder, dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom Erdboden wegfegte.
Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern eine Aufnahme.
Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten allgemeiner Teuerung und Bedrängnis.
Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder +Bekinenanstalten+[30].
Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue« aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen, der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten.
Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen, dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+ (Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München), +Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel), unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch +gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich.
Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6, in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12, ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den +Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin.
Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350 gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für München sind ihrer nur 7 nachgewiesen.
Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung (die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten. Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12 allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als 600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit einigem Misstrauen begegnen müssen.
Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen zubrachten.
Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt. Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus ihnen auszuheben.
Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+ ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293 die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus« das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben, weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II. württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen, dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.«
Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen, Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der Kirche zu begehen.
Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet. Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams, wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden.
Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen zu strafen.
Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem, schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten. In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre Kleidung.
Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf, der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen, welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die »Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein. Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen, und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39].
In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden. Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite.
Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld, Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute; sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert, ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt. Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich gemeinten Stossseufzer:
»Ach werent sy zu Portugall, Ach werents an derselben statt, Do der pfeffer gewachsen hatt, Und nymmer möchten her gedenken! Ich wollt in gern das weggeld schenken.«
Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit erhalten.
Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII. Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.
Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel, bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen -- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als Pilgerinnen die Lande durchziehen.
Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV. Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre, von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren können!
Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige, um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur ein kleiner Schritt.
Himmelhoch jauchzend, Zu Tode betrübt --
das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt hat.