Die Frauenfrage im Mittelalter

Part 2

Chapter 23,255 wordsPublic domain

Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung, meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber nicht taugten.

Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen ist.

Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig, so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus Frauen bestanden.

Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII. Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der +Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen, Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten, in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV. Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine Lerndirne und nicht mehr«.

Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen. »schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen; in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde »Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und +Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben. In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe, an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+ haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen werden können.

Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.

Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen, hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner (in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg), die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln, welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand treiben könne.

Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen, sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14]. Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag) beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich erhalten hat[15].

Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten, mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].

Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500 Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81, in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit. Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst, Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf, Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben. Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen. Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde; ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet, nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder _kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber 1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV. Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen 1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3 Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten, wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten, Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter schon einmal volle Wirklichkeit.

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Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war -- auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler, Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.

Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII. und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern:

»Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne: Die alten und die jungen lasen unde sungen Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit, So si aller beste kunden, und muosen under stunden, So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+ Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham, Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+. Es +lert+ die +schuolemeisterin+ Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen, Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.«

Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst, das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.

Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren, die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen begütert oder arm waren.

Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine +Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten, ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].

Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche, die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+, um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag geleistet haben.

Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in +Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen (Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.

Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein, standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl. erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.

Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches, aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen, tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher (1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit seiner Gnade.«[28]

Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.