Die Frauenfrage Ihre Geschichtliche Entwicklung Und Wirtschaftl
Chapter 46
Selbstverständlich lehnt die bürgerliche Frauenbewegung nach wie vor jede Gemeinschaft mit dem Sozialismus ab, und dokumentiert das vielfach durch Unterlassungssünden, durch Worte und Thaten. Als die proletarischen Frauenorganisationen im Jahre 1895 unter dem Zeichen des drohenden Umsturzgesetzes in der schlimmsten Weise verfolgt und geschädigt wurden und die Gelegenheit geboten gewesen wäre, die Solidarität mit den Arbeiterinnen zu beweisen, hüllte die offizielle Vertretung der bürgerlichen Frauenbewegung sich in Schweigen. Eine Protesterklärung an den Reichstag gegen die Umsturzvorlage, die ich veröffentlicht hatte, fand nur verhältnismäßig wenig Unterschriften. Und bei Gelegenheit der großen Agitation gegen das bürgerliche Gesetzbuch seitens des Bundes deutscher Frauenvereine, die eine Flut von Reden, Artikeln, Broschüren und Petitionen mit sich führte, blieben die für die Proletarierin so wichtigen Fragen des Rechts auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags, der Gesindeordnungen, der Stellung der ländlichen Arbeiter von alledem völlig unberührt. Wie vorsichtig und zurückhaltend die Mehrheit der Frauenrechtlerinnen Deutschlands der Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht, dafür noch folgendes Beispiel: Unter der Leitung des Vereins "Frauenwohl" entstand innerhalb des Bundes ein Verband fortschrittlicher Frauenvereine, der weniger in seinen Bestrebungen,--sie decken sich fast ganz mit denen des Bundes,--als in ihrer energischen Betonung und radikalen Färbung von ihm abweicht. Er stellte den Antrag, der Bund möge eine Verständigung zwischen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung für wünschenswert erklären, wurde aber damit zurückgewiesen und es trat eine äußerst matte Erklärung an seine Stelle, wonach "die Möglichkeit einer Verständigung von Fall zu Fall in Betracht" gezogen werden sollte.
Am deutlichsten aber trat der bürgerliche Klassencharakter der Frauenbewegung hervor, als im Jahre 1899 die häuslichen Dienstboten anfingen, sich auf ihre Menschenrechte zu besinnen, und sich gegen die unwürdige Lage, in der sie sich befinden, aufzulehnen. Bis ins innerste Herz wurde die ganze bürgerliche Gesellschaft dadurch getroffen; solange die Arbeiterinnenbewegung sich außerhalb der eignen vier Wände abspielte, konnte sie noch auf Sympathien rechnen, besonders bei den Frauen, die keine Unternehmer waren, also nichts von ihren Forderungen glaubten fürchten zu müssen. Die Dienstbotenfrage aber machte sich in ihrem eigensten Reich, im Hause selbst, empfindlich geltend, sie verlangte direkte Opfer von ihnen und damit verwandelte sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ihr Wohlwollen in Abneigung, ja vielfach in Haß, der alle diejenigen in Acht und Bann erklärte, die mit der Dienstbotenbewegung sympathisirten. Schon die Haltung des Berliner Internationalen Frauenkongresses war charakteristisch; für lange Berichte über Wohlthätigkeitsorganisationen war Zeit in Fülle vorhanden, als aber Dr. Schnapper-Arndt die Dienstbotenfrage erörtern wollte, konnte er nicht zu Ende sprechen, und niemand ging in der Diskussion darauf ein. Noch schlimmer war das Auftreten des Berliner Hausfrauenvereins unter Leitung von Frau Lina Morgenstern: um das "Verlieren" der in Deutschland üblichen, mit Zeugnissen versehenen Dienstbücher wirkungslos zu machen, verlangte er die direkte Einreichung dieser Zeugnisse an die Polizei, damit die Herrschaften hier stets Einsicht von ihnen nehmen könnten.
Die Dienstbotenbewegung selbst schien den Frauen zunächst die Zunge gelähmt zu haben. Erst allmählich entschloß man sich, sie vorsichtig und zurückhaltend zu erörtern; persönlichen Anteil daran nahmen aber nur wenige Frauen aus der christlich-sozialen und der radikalen Frauenbewegung. Der Bund deutscher Frauenvereine konnte sich zu nichts weiter entschließen als zu einer Petition um Einführung der Unfallversicherung für das häusliche Gesinde, und eine Anzahl Vereine erklärten mit großem Pathos, die Mißachtung, unter der die Dienstboten zu leiden haben, dadurch zu beseitigen, daß sie von nun an nicht mehr Dienstboten, sondern "Hausgehilfen" zu nennen seien! Ob ihnen das für den Hängeboden und sechzehn Stunden Arbeitszeit als ein ausreichendes Aequivalent erscheint?! Etwas energischer äußerte sich eine der Frauenrechtlerinnen, Frau Eliza Ichenhäuser, indem sie noch den Ersatz des Dienstbuches durch ein fakultatives Arbeitszeugnis und die gesetzliche Festlegung eines Wochenminimums an Freiheit forderte.[906] Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine aber zeigte, wie eng thatsächlich die Grenzen für seine sogenannt radikalen Anschauungen gezogen sind, indem er sich in seiner Generalversammlung im Oktober 1901 nicht einmal zu dieser Forderung entschließen konnte, sondern sich nur darauf beschränkte, die Abschaffung der Gesindeordnungen, die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung auf die Dienstboten, und die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Dienstverhältnis sich ergeben, zu verlangen.
Das Haus und seine Ordnung ist thatsächlich vor allem für die deutsche Frau ein Noli me tangere. Nichts zwang sie bisher von der primitiven Art ihrer Haushaltung und Wirtschaftsführung abzugehen, und wie es eine alte Erfahrung ist, daß das Gute nur ausnahmsweise um des Guten willen geschieht und soziale Reformen niemals allein um ihrer selbst willen eingeführt werden, ein äußerer Zwang sie vielmehr zur Notwendigkeit machen muß, so wird eine Aenderung dieser Verhältnisse, die die traurige Lage der Dienstboten bedingen, erst dann erfolgen, wenn der Mangel an häuslichen Lohnarbeitern dazu zwingt. Beweis dafür ist die Haltung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Dienstbotenfrage im Ausland, wo es mehr und mehr an Kräften fehlt, die sich dem Hausdienst zur Verfügung stellen. Nicht nur, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen überall bessere sind als in Deutschland, daß Einrichtungen aller Art den Dienst erleichtern, daß weder Dienstbücher, noch Ausnahmerechte, wie unsere und die österreichischen Gesindeordnungen, irgendwo noch existieren, auch das Dienstverhältnis selbst verschwindet mehr und mehr. Der Pariser Frauenkongreß von 1900 lehnte zwar die Beschränkung der Arbeitszeit ab, er verlangte aber eine Festsetzung der Ruhepausen, was sich in der Praxis als ziemlich dasselbe herausstellen dürfte. Auf dem Londoner Frauenkongreß ein Jahr vorher wurde von einer Rednerin unter lebhaftem Beifall die Ansicht vertreten, für alle häuslichen Dienste, außer dem Hause wohnende Arbeitskräfte heranzuziehen, wie es jetzt schon vielfach geschieht, wenn Kochfrauen, Aufwärterinnen, Lohndiener beschäftigt werden.[907] In Amerika hat sich zu diesem Zweck ein besonderer Frauenverein gebildet, der für den häuslichen Dienst die Arbeitsvermittlung in Händen hat, und bei dem die Hausfrauen für jede Art Arbeit stunden- und tageweise Mädchen engagieren können. Eine andere Art, dem Mangel an Dienstboten zu begegnen und die Hausfrau zu entlasten,--wir sehen auch hier, wie bei der Stellungnahme der bürgerlichen Frauenbewegung zur Hausindustrie, daß es in erster Linie das persönliche Interesse ist, das zu Reformen zwingt,--wurde auf der Konferenz der englischen Gesellschaft für Frauenarbeit im Jahre 1899 vorgeschlagen: "Ein spekulativer Baumeister," so sagte die Rednerin, "sollte hier der Pionier sein, indem er Mietshäuser mit je einer Zentralküche und einer Zentralwaschküche baut.... Man hat berechnet, daß man halb so viel für Nahrung ausgeben würde, wenn die Verschwendung an Materialien und Arbeitskräften, die unzweckmäßige Kochart wegfielen.... Warum also hundert Herdfeuer anstecken, wenn eines genügt, warum hundert Küchengeräte abwaschen, wenn nur eines nötig gewesen wäre.... Was finden wir denn heute in den berühmten, poetisch verherrlichten englischen Häusern: schlechtes Essen, Fettgeruch, Wäschedunst und abgearbeitete Frauen."[908] Genau denselben Standpunkt vertritt eine Amerikanerin, wenn sie sagt[909]: "Während jetzt zwanzig Frauen in zwanzig Haushalten den ganzen Tag arbeiten und ihre verschiedenen Pflichten doch ungenügend erfüllen, könnte dieselbe Arbeit besser und in kürzerer Zeit durch wenige Spezialisten ausgeführt werden."
Die Notwendigkeit der Organisation der Proletarierinnen als Mittel zu ihrer Befreiung hat die bürgerliche Frauenbewegung am spätesten erkannt. Selbstverständlich: Denn das bedeutet einen entschiedenen Bruch mit der alten Anschauungsweise, die darauf beruht, daß die Armen Wohlthätigkeit und Recht aus den Händen der Herrschenden entgegen zu nehmen haben. Sich durch Macht zum Recht zu verhelfen, ist in den Augen der meisten heute noch gleichbedeutend mit Revolution. Mehr noch gilt hier, was bei den Fragen der Gesetzgebung gilt, daß die Initiative niemals von den Frauenrechtlerinnen ausging. Sie traten erst dann als Organisatorinnen und Agitatorinnen der Gewerkschaften auf den Plan, als die Proletarier selbst die schwerste Arbeit, die Erringung der gesetzlichen Anerkennung hinter sich hatten, und eine Gefahr für Staat und Gesellschaft nicht mehr in ihnen erblickt wurde. In der ersten Zeit der Beteiligung der bürgerlichen Frauen an der Gewerkschaftsbewegung, die in das achte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts fällt, war ihr Einfluß ein direkt nachteiliger. Sie trugen, wie in die Kämpfe um den Arbeiterschutz, frauenrechtlerische Ideen hinein und statt daß die Solidarität der Arbeiterin mit dem Arbeiter sofort zu energischem Ausdruck kam, wurde die ursprünglich frauenrechtlerische Männerfeindschaft dadurch propagiert, daß man Gewerkschaften mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern ins Leben rief. Wir sahen bereits, wie die englische Women's Trades Union Provident League gleich im Anfang ihres Bestehens unter die Leitung von Damen der hohen Aristokratie geriet, und es daher geraume Zeit dauerte und erst die Folge vieler bitterer Erfahrungen und harter Enttäuschungen war, ehe die Propaganda für Nur-Frauen-Gewerkschaften der für gemischte Gewerkschaften Platz machte. Der gefestigten Erkenntnis der Arbeiter Englands und der Macht ihrer Organisationen ist es zu verdanken, daß heute auch manche Frauen der Bourgeoisie, Lady Dilke an der Spitze, einsehen, daß nicht das Geschlecht, sondern die Klasse das Bindemittel der Solidarität sein muß. In Frankreich tritt gerade in dieser Richtung der frauenrechtlerische Standpunkt noch schroff hervor, weil die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erst in allerjüngster Zeit begonnen haben, sich mit der Organisation der Arbeiterinnen zu beschäftigen und ihnen nicht, wie in Deutschland, eine kräftige einheitliche Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht. Sie haben in Paris in rascher Folge die verschiedensten Frauengewerkschaften geschaffen, für die diejenige der weiblichen Typographen,--von der "Fronde" und ihrer Direktorin ausgehend,--besonders charakteristisch ist: sie steht in schroffem Gegensatz zu den männlichen Kollegen, und kämpft, entgegen dem Gesetz und den Grundsätzen der gesamten Arbeiterschaft, gegen das Verbot der Nachtarbeit für Frauen, wenigstens in ihrem Gewerbe. Ein anderes Prinzip, ebenso schädigend für die Interessen der Arbeiterinnen, kommt in den Organisationen zum Ausdruck, die kirchliche Kreise schufen und erhalten. Sie umfassen, wie das Syndikat l'Aiguille in Paris, Unternehmer und Angestellte, wodurch die Möglichkeit des Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen von vornherein ausgeschlossen ist, oder sie sind, wie die Société de Secours mutuel, die Gesellschaften La Couturière, La Mutualité maternelle, l'Avenir fast ausschließlich Wohlthätigkeitsvereine, die unter strengem kirchlichen Regimente stehen.
Die Verwischung des eigentlichen Charakters der Gewerkschaften als sozialer Kampforganisationen durch den Einfluß bürgerlicher Elemente tritt aber nirgends so deutlich zu Tage als in Deutschland. Sehr spät erst, von einzelnen fruchtlosen Bemühungen abgesehen, ist die bürgerliche Frauenbewegung der gewerkschaftlichen Frage näher getreten und zwar zuerst in einem Berufskreis, der ihr persönlich am nächsten stand: in dem der Handelsangestellten. In vollständiger Verkennung der Tendenzen der Gewerkschaftsbewegung, die positive Resultate nur durch Zusammenschluß der Arbeiter allein erreichen und die Schmutzkonkurrenz der Frauen nur durch ihre Vereinigung mit den männlichen Arbeitsgenossen beseitigen kann, gründete der Verein "Frauenwohl" zuerst in Berlin den Hilfsverein für weibliche Angestellte, der nicht ausschließlich die Frauen organisiert, sondern Arbeiter und Arbeitgeber umfaßt. In verschiedenen Großstädten Deutschlands wurden ähnliche Vereine geschaffen und die Handelsangestellten strömten ihnen um so eher zu, als ihnen nicht nur Vorteile aller Art,--deren Wert für sie wir gewiß nicht verkennen wollen,--geboten werden, sondern der ursprüngliche Standesdünkel der Töchter der kleinen Bourgeoisie hier genährt wird. Die Zahlen der auf diese Weise organisierten Frauen sind folgende:
Berlin 13000 Frankfurt a. M. 800 Breslau 950 Königsberg i. Pr. 600 Kassel 210 Köln 400 Stuttgart 345 Leipzig 700 Magdeburg 160 Bromberg 120 Danzig 240 München 210 Thorn 60 Stettin 150 Mainz 115 Mannheim 210 Posen 150 Hamburg 600 Dresden 120 --------------- Im ganzen 19140
Die Bedeutung dieser Organisationen ist daher keineswegs zu unterschätzen, wenn auch angenommen werden kann, daß von den Organisierten etwa 20 bis 25 % den Unternehmerkreisen angehören. Aber alles, was sie, infolge ihrer numerischen Stärke, ihren Mitgliedern bieten, kaufmännische Ausbildung, Fortbildungskurse, Bibliothek, Vorträge, Theater, Ferienaufenthalte, Stellenvermittlung, Krankenversicherung u.s.w., wird durch den großen Schaden aufgewogen, den sie ihnen zufügen, indem sie das Abhängigkeitsgefühl von den Arbeitgebern und dem bürgerlichen Element in ihrer Mitte in den an sich schon rückständigen Mitgliedern befestigen, das Aufkommen des Solidaritätsgefühls mit den Lohnarbeitern aller Berufe unterdrücken, und die Kräfte, die einer so starken Organisation innewohnen, brach liegen lassen.
Noch deutlicher tritt der einseitige, die Arbeiterinnenfrage völlig verkennende Standpunkt der bürgerlichen Frauenbewegung in dem ersten Versuch einer Dienstbotenorganisation hervor, wie ihn Mathilde Weber 1894 durch die Gründung des Vereins der Hausbeamtinnen unternahm.[910] Auch sie dachte dabei allein an die Töchter der eigenen Klasse: die Gesellschafterinnen, Stützen der Hausfrau, Wirtschafterinnen, Kindergärtnerinnen, kurz an alle diejenigen, deren Stellung sich von dem einfachen Dienstmädchen meist nur durch den Titel "Fräulein" unterscheidet. Die Verwaltung dieses Vereins liegt ausschließlich in den Händen der Herrschaften und die Mitglieder haben so wenig zu sagen, daß die Generalversammlung sich auch dann für beschlußfähig erklärt, wenn nur der Vorstand anwesend ist! Demgegenüber bedeutete der fünf Jahre später gegründete Verein Berliner Dienstherrschaften und Dienstangestellter immerhin einen leisen Fortschritt, indem er zwar, wie die Vereine der Handelsangestellten auf dem unmöglichen Harmoniestandpunkt zwischen Unternehmer und Arbeiter steht, aber diesem doch dieselben Rechte einräumt als jenem. Die Gefahr der Verwischung und Unterdrückung des Solidaritätsgefühls, des allein zum Selbstbewußtsein erziehenden Klassenbewußtseins ist aber überall gleich groß. So auch in den Versuchen der Vertreterinnen der christlichen Frauenbewegung, die Heimarbeiterinnen zu organisieren; wie z.B. in Berlin, wo der 1899 gegründete Verein etwa 200 Mitglieder zählt. Sie laufen im wesentlichen auf Wohlthätigkeit hinaus und nähren in den Proletarierinnen jenen verderblichen Sklavensinn, der von Rechten nichts weiß, sondern alles, was ihm geboten wird, demütig und dankbar aus der Hand des Herrn entgegennimmt.
Die alleinige Ausnahme von der Regel, das erste Zeichen einer reiferen Erkenntnis bildet der von Münchener Frauenrechtlerinnen gegründete Kellnerinnenverein: er ist, auch was seine Leitung betrifft, ein reiner Arbeiterinnenverein, der von vornherein keinerlei Harmonie zwischen Unternehmern und Angestellten heuchelte und in seinen Forderungen nicht zurückhaltend war. Der einzige Punkt, der an die Gründer gemahnt, ist die Thatsache, daß der Verein ausschließlich auf weibliche Mitglieder zugeschnitten ist, dessen Bedeutung aber dadurch wesentlich abgeschwächt wird, daß in München männliche Kellner zu den Ausnahmen gehören. Von den 2 bis 3000 Münchener Kellnerinnen sind 230 Vereinsmitglieder.
Die Zurückgebliebenheit der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die gewerkschaftliche Organisation ist auf Grund ihres Ursprungs vollkommen verständlich; die wirtschaftliche Not, die sich in dem Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus allen bürgerlichen Arbeitsgebieten ausdrückte, rief sie hervor, ein Kampf gegen den Mann, ein mehr oder weniger gewaltsames Vordringen in seine Berufssphären war die Folge. Die bürgerliche Frauenwelt bildete gewissermaßen eine gegen den Unterdrücker solidarisch verbundene Klasse der Unterdrückten, und sie lebte des Glaubens, daß ihre Interessen die Interessen des gesamten weiblichen Geschlechtes sind. Diese Anschauungsweise ist dort am meisten eingewurzelt, wo den Forderungen der Frauen der zäheste Widerstand entgegengesetzt wird, wo man ihre Bewegung geringschätzt, wo sie noch nicht den mindesten politischen Einfluß haben. Dahin gehört vor allem Deutschland. Hier fühlen sie sich als eine Partei für sich, und es ist nur die idealistische Verbrämung einer traurigen Thatsache, wenn sie nicht müde werden, zu erklären: wir stehen "über" den Parteien; ihr naives Selbstgefühl und ihr völliger Mangel an Einsicht in die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsgesetze tritt noch hinzu, um es möglich zu machen, daß sie in dem Kampf zwischen Kapital und Arbeit nur das künstliche Produkt politischer Parteiungen sehen und auch hier Frieden zu stiften glauben, wenn sie die "ärmeren Schwestern" in ihre Arme ziehen. Sie verstehen nicht, oder wollen nicht verstehen, daß ihre Wege sich völlig voneinander scheiden. Wohl ist auch der Ursprung der Arbeiterinnenbewegung die wirtschaftliche Not, aber sie äußert sich nicht im Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus den Arbeitsgebieten durch den Mann, sondern in der übermäßigen Ausbeutung der Arbeitskräfte beider durch den Kapitalismus. Ihr Klasseninteresse verbindet sie daher nicht mit ihren Geschlechtsgenossinnen, sondern mit ihren Arbeits- und Leidensgenossen. Wo die bürgerliche Frauenbewegung dieses Interesse nicht aufkommen läßt, wie durch zahlreiche ihrer Wohlthätigkeitsinstitutionen, wo sie an seine Stelle die Interessengemeinschaft mit den Vertretern des Kapitalismus zu setzen sucht, wo sie das Gefühl der Solidarität der weiblichen mit den männlichen Arbeitern bewußt oder unbewußt erschüttert und unterdrückt, wie fast durchweg in ihren Organisationsversuchen, wo sie sich endlich der Hebung der Arbeiterklasse direkt widersetzt, wie durch die Ablehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung, da ist sie eine gefährliche Feindin der Arbeiterinnen, ein Hindernis auf dem Wege zur Lösung der Arbeiterinnenfrage. Die einzig richtige Haltung, die sie ihr gegenüber einnehmen, den einzigen Nutzen, den sie stiften kann, ist die Verbreitung und Vertiefung der Erkenntnis der Notlage des weiblichen Proletariats und die Propagierung der Arbeiterschutzgesetze im Sinne der Arbeiter selbst. Nicht zu einer unmöglichen Harmonie zwischen den Klassen, wohl aber zu einer schließlichen Aufhebung der Klassengegensätze würde sie, freilich unbeabsichtigt, dadurch die Wege ebnen helfen.
9. Die sozialpolitische Gesetzgebung und ihre Aufgaben.
Der Arbeiterinnenschutz.
Die Gesetzgebung zu Gunsten der arbeitenden Klasse war das Resultat eines zähen Kampfes der Unterdrückten gegen die Unterdrücker und entsprang viel weniger ethischer Einsicht oder humanitären Bestrebungen, als dem Selbsterhaltungstrieb der herrschenden Klasse. Diese charakteristischen Züge tragen bereits die ersten Anfänge der englischen Arbeiterschutzgesetzgebung des vorigen Jahrhunderts. Die verheerenden Seuchen, die sich in den Fabrikzentren Englands entwickelten und die kindlichen Arbeiter in Scharen dahinrafften, nötigten zu dem ersten Schutzgesetz des Jahres 1802. Die nationale Gefahr eines frühzeitigen Verbrauches des Menschenmaterials wurde aber schließlich auch von allen anderen Staaten anerkannt. Selbst zu den schwächlichen Versuchen eines gesetzlichen Kinderschutzes entschloß man sich indessen erst, als die grauenhaftesten Zustände mit nicht zu übersehender Deutlichkeit an das Licht des Tages traten und die öffentliche Meinung in starke Erregung versetzt worden war. Im Namen der Freiheit verteidigten die Fabrikanten die schrankenlose Unterdrückung und Ausbeutung der Arbeiter. Sie beriefen sich dabei auf das Recht der freien Selbstbestimmung, das durch den Eingriff des Staates in das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern verletzt würde und wurden darin durch die manchesterliche Nationalökonomie unterstützt. Aber wie einerseits die moderne Produktionsweise ihnen zu Macht und Reichtum verhalf, so entwickelte sich andererseits mit ihr jener wichtige Faktor, der der Ausbreitung ihrer Machtsphäre einen Damm entgegenzusetzen vermochte: die moderne Arbeiterbewegung. Wie sie Schritt für Schritt vordrang, immer wieder zurückgestoßen von denen, die in ihr mit Recht den einzigen Feind fürchteten, der ihre Herrschaft erschüttern könnte, wie sie schließlich, am Ende des 19. Jahrhunderts, den herrschenden Klassen in fest gefügter Phalanx gegenübersteht,--das ist ein Werdegang, der auch in der Gesetzgebung seine Spuren hinterlassen hat.
Zuerst waren es allein die Frauen, deren gesetzlichen Schutz man durchsetzte. Natürlich genug; denn einmal fiel in Bezug auf sie, die immer Bevormundeten, das Recht der freien Selbstbestimmung nicht so schwer in die Wagschale, und dann hing es von ihnen ab, den Müttern des Volkes, ob auf kommende Generationen arbeitsfähiger Menschen zu rechnen sei. Aber selbst diese, vom Standpunkt der Fabrikanten aus einleuchtenden Gründe blieben lange Zeit hindurch völlig unbeachtet. Es waren der Arbeitsuchenden zu viele, als daß man aus egoistischen Motiven den Schutz der Einzelnen für nötig gehalten hätte: mochten die Frauen mit 25 Jahren arbeitsunfähig sein, mochten die Kinder in Scharen zu Grunde gehen, es gab noch tausendfältigen Ersatz für sie. Eines langen und erbitterten Kampfes bedurfte es, ehe man sich zu den ersten Versuchen einer Arbeiterschutzgesetzgebung entschloß.