Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
Part 36
Während die Industriearbeiterin und die Handelsangestellte Erscheinungen sind, die in den Augen der meisten feste Gestalt gewonnen haben, die das Interesse der Nationalökonomen, der Politiker und der Gesetzgeber erregen, ist die Landarbeiterin bisher ein ziemlich vager Begriff geblieben. Man ereifert sich höchstens über ihre Landflucht und wundert sich, daß sie ihr gesundes, gesichertes Leben so leichten Herzens preisgiebt. Wie dies Leben sich in Wirklichkeit abspielt, das machen sich nur Wenige klar und diese wenigen müssen sich teils auf ihre eigenen beschränkten Beobachtungen, teils auf Privat-Untersuchungen stützen, die auch immer nur unzulänglich bleiben können. Aber noch durch einen anderen Umstand wird die Kenntnis der Lage der Landarbeiterinnen erschwert.
Sie bilden keine durch gleiche Arbeitsbedingungen gekennzeichnete Masse, sie gliedern sich vielmehr in zwei Kategorien von Arbeitern: die kontraktlich gebundenen und die freien, und in eine ganze Anzahl von Unterabteilungen beider. Zu den ersteren gehören zunächst die in festem Jahreslohn stehenden Mägde, die Wohnung und Nahrung von der Herrschaft empfangen und deren Arbeit eine teils häusliche, teils landwirtschaftliche ist. Zu ihnen gehören ferner im ostelbischen Deutschland die Instleute, die vom Gutsherrn Wohnung und ein Stück Land, außerdem einen gewissen Anteil am Ertrage des Gutes erhalten, dafür aber nicht nur ihre eigene und die Arbeitskraft ihrer Frau in seinen Dienst stellen, sondern auch eine Anzahl, gewöhnlich zwei, andere Arbeiter für den Gutsherrn halten müssen; es sind das die Scharwerker, meist Angehörige des Instmanns, seine Töchter und Söhne, auch seine Mutter oder sein Enkelkind, sehr oft aber auch fremde Mägde und Knechte, die der Instmann zu dem Zweck dingt.[729] Im Westen Deutschlands nehmen die Heuerleute eine ähnliche Stellung ein, nur daß ihnen Wohnung und Land nicht geliefert wird, sondern daß sie es gegen geringes Entgelt pachten müssen, dafür aber verpflichtet sind, für eine bestimmte Reihe von Tagen um die Hälfte des ortsüblichen Lohns für den Besitzer Arbeit zu leisten.[730] Eine breite Schicht der Landarbeiter sind in Ostelbien auch noch die Deputanten, die neben dem Lohn rohe Lebensmittel geliefert bekommen. Im übrigen Deutschland wiederholt sich häufig den Tagelöhnern gegenüber eine gleiche Art der Entlohnung. Neben diesen Arbeiterkategorien finden sich noch die Tagelöhner mit selbständigem Landbesitz, von dessen Ertrag sie jedoch nicht leben können, so daß sie gezwungen sind Lohnarbeit zu suchen. Sie gehören ebenso zweifellos zu den Proletariern, wie ihre Frauen, obwohl diesen zumeist die Bearbeitung und Bestellung der eigenen kleinen Landwirtschaft obliegt. Auch der Bauer und die Bäuerin, die keine Lohnarbeiter beschäftigen, sondern sich von früh bis spät allein abrackern, um sich vom Ertrage ihrer Mühen zu ernähren, sind, trotzdem sie auf eigenem Grund und Boden stehen, nichts anderes als Proletarier.[731]
Die eigenartigste Klasse unter dem ländlichen Proletariat ist die der Wanderarbeiter. Unter dem Namen Sachsengänger begegnen wir ihnen in Deutschland; in England war es das Gangsystem, das ihre Beschäftigung beförderte; in Frankreich sind es zum großen Teil belgische Arbeiter, die sich saisonweise verdingen; auch in Amerika zeigt sich je nach den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe eine innere Wanderung der Arbeiter. Während das landwirtschaftliche Gesinde und die Instleute die älteste Art der Landarbeiter, gewissermaßen die Nachkommen der Hörigen und Leibeignen, darstellen, repräsentieren die Wanderarbeiter die modernisierte Landwirtschaft. Sie nimmt durch das Eindringen der Maschinen, besonders der Dreschmaschinen, die in kurzer Zeit eine Arbeit verrichten, durch die sonst wochenlang viele Arbeiter Beschäftigung fanden, mehr und mehr den Charakter des Saisongewerbes an. Die intensivere Kultur der landwirtschaftlichen Betriebe,--dabei sei nur an die Molkereien und an die Zuckerrübenpflanzungen erinnert,--zu der die zu geschäftlichen Unternehmern sich umwandelnden Landwirte notwendig gedrängt werden, unterstützt gleichfalls die allmähliche Umwandlung des ländlichen Proletariats.[732] In England, das zwar im allgemeinen noch alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt: mit eigenem Land, mit Allotment, mit Haus- und Gartenüberlassung oder mit bestimmtem Deputat, hat sich diese Umwandlung besonders im Osten, wo nur mit wöchentlich oder täglich engagierten freien Tagelöhnern gearbeitet wird, schon vollzogen.[733] Bezeichnend dafür ist, daß der Begriff des Landarbeiters im modernen Sinn erst im 19. Jahrhundert entstand, denn der Bedarf an Landarbeitern wurde früher durch die zum Dienst verpflichteten Bauern, in Preußen auch durch die zum Zwangsgesindedienst genötigten Bauernkinder[734], in außereuropäischen Ländern, besonders in Amerika, durch die Sklaven gedeckt.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sehr schwierig ist, die Einnahmen der Landarbeiter festzustellen, die sich aus Geld und Naturallohn, aus freier oder pachtweiser Ueberlassung von Wohnung und Land, aus Anteilen am allgemeinen Gutsertrag zusammensetzen. Was zunächst das ländliche Gesinde betrifft, so variiert allein in Deutschland sein Jahreslohn ungemein. Er ist am niedrigsten, wo die Frauenarbeit am stärksten ist; je weiter nach Osten, desto tiefer sinkt er. In Ostpreußen kamen Mägdelöhne von 50 Mk. vor; Kuhmägde pflegen 75 bis 80 Mk. jährlich zu verdienen, sogenannte Leuteköchinnen 90 Mk. Im Westen und Süden, z.B. in Oldenburg, Hannover, Hessen und Württemberg, variieren die Frauenlöhne zwischen 50 und 150, 75 und 150, 60 und 100, 50 und 150 Mk.[735] Die höchsten Lohnsätze finden sich in Schleswig-Holstein und im Jeverlande, wo der Mangel an Mägden schon zu einer großen Kalamität geworden ist. Hier beträgt der niedrigste Lohn 90 Mk., die Großmägde kommen zu einem Verdienst von 200 bis 230 Mk., Löhne von 250 Mk. werden auch zuweilen gezahlt.[736] Neben diesem Geldlohn wird Verpflegung und Wohnung selten berechnet; für Württemberg werden die Ausgaben für eine Magd einschließlich des Versicherungsgeldes und der Geschenke mit 120 bis 230 Mk. angegeben, so daß ihre Gesamteinnahme 295 bis höchstens 400 Mk. jährlich beträgt.[737] So begegnet uns hier wieder die beinahe typische Jahreseinnahme aller schlecht gestellten Proletarierinnen. Die französischen Landmägde stehen sich, was den Lohn betrifft, der 150 bis 200 fr. zu betragen pflegt, noch schlechter, ihre Beköstigung dagegen wird im allgemeinen höher veranschlagt werden dürfen.[738]
Bedeutend schwieriger ist es, die Jahreseinnahme der ostelbischen Instleute und ihrer Scharwerker, und der westdeutschen Heuerlinge festzustellen, da sie von der Beschaffenheit dessen, was ihnen geliefert wird, von ihrer eigenen Geschicklichkeit, etwa im Aufziehen und Verkaufen von Vieh und Geflügel, und von dem jeweiligen Anteil an dem Ertrag des Gutes abhängig ist. Der Geldlohn der Frauen beträgt gewöhnlich im Sommer 30 bis 50, im Winter 20 bis 35 Pf. täglich. Dieser Lohn wird jedoch niemals der Frau direkt, sondern stets dem Instmann, als dem Familienoberhaupt, mit dem der Arbeitsvertrag zugleich für seine Frau und seine Scharwerker abgeschlossen wurde[739], ausgezahlt. Für seine Frau, noch mehr aber für die Scharwerksmädchen, die er natürlich bei der eigenen Armut nur auf das notdürftigste unterhält, bedeutet das eine große Benachteiligung. Ihr sauer verdienter Lohn fließt nur zu oft in die Tasche des Schankwirts. Kein Wunder daher, wenn nur sehr niedrig stehende, physisch oder moralisch herabgekommene Mädchen sich zum Scharwerksdienst verstehen wollen. Weit besser ist die Lage der westdeutschen Heuerlingsfrauen, obwohl auch sie von den Männern vollständig abhängig sind. Sie sind jedoch nur zu einem geringeren Maß von Arbeit verpflichtet und ihre Pachtung wirft ihnen mehr ab, als der dürftige Boden des ostelbischen Instmanns. Die bevorzugteste Schicht der kontraktlich gebundenen Landarbeiter sind aber diejenigen, die nicht wie die Instleute zum großen Teil abhängig sind von den schwankenden Erträgnissen des herrschaftlichen Gutes, noch wie die Heuerlinge von denen der eigenen Pachtung, sondern die neben dem Lohn ein festes Deputat erhalten. Da aber auch dieses ein Familieneinkommen darstellt, so ist damit auch die Frau zur Arbeit verpflichtet. In allen drei Fällen, bei den Instleuten, einschließlich der Scharwerker, den Heuerlingen und den Deputanten, wiederholt sich demnach dasselbe eigentümliche Bild einer völligen Abhängigkeit auch der arbeitenden Frau von ihrem Ehemann. Die Stellung einer selbständigen Lohnarbeiterin ist für sie nur ein toter Begriff, sie ist nichts als der dritte Arm des Mannes, von einem bestimmten ihr zufallenden Lohn kann nicht gesprochen werden.
Eine Stufe höherer Entwicklung in Bezug auf die Selbständigkeit des weiblichen Landarbeiters bedeutet daher die freie Tagelöhnerarbeit. Auch sie wird teils nur durch Geld, teils durch Geld und Beköstigung entlohnt, und zwar ist der Lohn nicht nur niedriger als der des Mannes,--obwohl die Arbeitsteilung nicht immer dazu berechtigt,--sehr häufig wird den Frauen auch eine geringere Menge an Nahrung gewährt, wodurch die Ersparnis des Gutsbesitzers durch weibliche Arbeit noch erhöht wird. Ueber die Lohnverhältnisse in Deutschland giebt folgende Tabelle einige Aufklärung:[740]
Land | ohne Kost | mit Kost | Pf. | Pf. -----------------------------+-----------+--------- Posen | 30- 50 | -- Regierungsbezirk Magdeburg | 60-130 | 40- 90 Regierungsbezirk Merseburg | 60-125 | 40- 90 Regierungsbezirk Erfurt | 70-130 | 50-120 Provinz Hannover | 70-150 | 40- 80 Regierungsbezirk Kassel | 60-150 | 30-100 Provinz Hessen-Nassau | 80-150 | 50-100 Großherzogtum Hessen | 80-175 | 30-100 Provinz Schleswig-Holstein | 50-150 | 20-120 Herzogtum Anhalt | 70-150 | 40- 75 Thüringische Staaten | 60-150 | 40-100 Königreich Sachsen | 60-150 | 40- 80 Bayern | 60-120 | 30-100 Hohenzollern | 70-220 | 30-160
Die höchsten Löhne werden im Sommer, hauptsächlich zur Erntezeit gezahlt, die niedrigsten im Winter. Eine ununterbrochene Arbeit zu allen Jahreszeiten hat keine Tagelöhnerin. Rechnen wir, daß sie etwa 250 Tage voll beschäftigt ist, davon während 125 Tagen den höchsten täglichen Durchschnittslohn (ohne Kost) mit 1,43 Mk., also im ganzen 178,75 Mk., während weiterer 125 Tage den täglichen Mindest-Durchschnittslohn mit 63 Pf., also im ganzen 78,75 Mk. erhält, so erreicht sie einen Jahresverdienst von 257,50 Mk. Berechnen wir ihre Einnahmen mit Beköstigung nach demselben Schema, so beträgt ihre Jahreseinnahme nur 172,50 Mk. Daß diese Summen noch viel zu hoch gegriffen sind, geht z.B. aus der Berechnung der Einnahme einer Tagelöhnerfamilie in Holstein hervor, wo Mann und Frau zusammen bei fleißigster Arbeit nur 450 bis 600 Mk., jährlich verdienen.[741] Uebersteigt die Zahl der Familienglieder vier Personen, sind womöglich alte Eltern oder kränkliche Angehörige mit zu versorgen, so ist eine Existenz auf Grund solcher Einnahmen eine äußerst kümmerliche. Hat der Tagelöhner eigenen Landbesitz, zieht er Schweine oder Geflügel, so kann seine Einnahme sich auf 700 bis 800 Mk. steigern[742], dann ist aber auch die Arbeitskraft der Frau eine bis an die Grenze des Möglichen ausgenutzte, da ihr fast ganz allein die Bewirtschaftung des eigenen Landes und die Zucht der Tiere zufällt.[743] In der schlimmsten Lage aber befindet sich die Alleinstehende, um so schlimmer, wenn sie Kinder hat. Selbst auf dem Lande läßt sich das Leben mit einem Einkommen von 150 bis 250 Mk. nicht fristen. Die Kinderarbeit mit all ihren Schrecken, das Hütekinderwesen mit seinen traurigen Folgen an physischer und sittlicher Verwahrlosung sind die nächsten selbstverständlichen Resultate solcher Lohnverhältnisse.
In Frankreich sind sie kaum besser. Der Durchschnittsverdienst der Frauen beträgt im Winter ohne Kost 1,42 fr., mit Kost 79 c.; im Sommer 1,87 fr. resp. 1,14 fr.[744]; in einzelnen Landstrichen, z.B. in der Bretagne, sinken die Löhne bis auf 50 c. resp. 1 fr. täglich, während sie andererseits freilich zuweilen, z.B. in der Normandie, bis auf 2 und 3 fr. steigen[745]; im allgemeinen übersteigt die Jahreseinnahme der französischen Tagelöhnerin höchst selten 229 fr., während 300 fr. das mindeste ist, womit ein Existenzminimum ihr gesichert wird.[746] Ihre deutsche Arbeitsgenossin im fernen Osten, wo in kurzer Sommerszeit mühsam der Erde ihre Früchte abgerungen werden, hat also keinen Grund, die Schwester in dem sonnigen, reichen Frankreich zu beneiden. In einer etwas besseren Lage befindet sich die englische Landarbeiterin. Sie nimmt, wie wir gesehen haben, an Zahl rapide ab, infolgedessen steigen ihre Löhne und ermöglichen ihr ein erträgliches Leben.[747] Mehr und mehr aber beschränkt sie sich auf die ausschließliche Bewirtschaftung des eigenen kleinen Eigentums, während ihr Mann als Tagelöhner in Arbeit geht. Mit ihr auf gleicher Stufe steht die Frau und die Tochter des kleinen selbständigen Landwirts, nur daß ihre Einkommen lediglich vom Ertrage ihrer Besitzung abhängen. Sie sind fast immer wahre Arbeitssklaven, sehr häufig tüchtiger als die Männer, die nur zu oft dem Alkoholteufel zum Opfer fallen. Trotzdem sind diese armen Proletarierinnen von ihnen abhängiger, als irgend eine Lohnarbeiterin von ihrem Arbeitgeber. Ihre Arbeit wird als eine ebenso selbstverständliche angesehen, wie die der Instmannsfrau, und ihr klingender Ertrag fließt allein in die Tasche des Familienoberhauptes. Dies Verhältnis vollkommener Abhängigkeit drückt sich in der Picardie noch heute dadurch aus, daß die Frau ihren Mann nicht anders nennt als _mon maître_, und der Mann sein Weib in der Vendée nicht anders als _ma créature_.[748]
Eine ganz andere Stellung nimmt die Wanderarbeiterin ein. Nichts fesselt sie an die Scholle, weder ein Anteil am Ertrag des Herrengutes, noch der eigene Besitz, noch der Jahreslohn der Dienstmagd. Wie die Fabrikarbeiterin ist sie nichts als Arbeitsmaschine, jede Spur eines persönlichen Verhältnisses zwischen Herr und Knecht hat aufgehört. Die Ausbreitung landwirtschaftlicher Maschinen, die Ablösung ländlicher Winterarbeiten durch die Fabriken, wodurch es mehr und mehr an Beschäftigung für die seßhaften Arbeiter fehlt, die Ausdehnung schließlich des Eisenbahnnetzes, die den Verkehr erleichtert, hat die Wanderungen ländlicher Arbeiter überall begünstigt. Oft, wie z.B. in Frankreich, handelt es sich um nicht organisierte innere Wanderungen, oft werden aber auch Ausländer, wie in Frankreich Belgier, in Oesterreich Italiener, in Deutschland Italiener, Oesterreicher und russische Polen eingeführt. In größerem Umfange organisierte Wanderungen finden sich aber nur in Deutschland und England. Agenten, wahre Sklavenhalter, treiben hier wie dort die Menschenherde zusammen und führen sie truppweise ihrer Bestimmung zu. Sie stehen als Aufseher mit der moralischen, oft aber auch mit einer sehr materiellen Peitsche bei der Arbeit hinter ihnen, denn häufig richtet sich ihr Lohn nach der Arbeitsleistung der Arbeiter. Wanderungen englischer Landarbeiter waren noch ganz besonders berüchtigt deshalb, weil fast ausschließlich Kinder dazu angeworben, und, infolge ihrer völligen Wehrlosigkeit dem Gangmeister gegenüber, auf das äußerste ausgenutzt und in ihren Einnahmen benachteiligt wurden. In dieser schlimmsten Form ist das System heute überwunden, ohne daß die Wanderungen deshalb aufgehört haben. In Deutschland haben sie unter dem Namen der Sachsengängerei den größten Umfang angenommen.
Ihre Entstehung und ihren Namen hat sie der Rübenzuckerkultur in Sachsen zu verdanken, die während bestimmter Zeiten die Anstellung zahlreicher Arbeitskräfte notwendig machte. Nach und nach fanden die Wanderarbeiter auch zu jeder Art anderer Landarbeit Verwendung. Sie rekrutieren sich aus den östlichen Provinzen Preußens und bestehen großenteils aus jungen Mädchen. Für das Jahr 1890 wurden 75000 Personen gezählt, die sich von Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Posen und Schlesien aus auf die Wanderschaft begaben.[749] Auf sächsischen Gütern kommen auf 150 Männer 337 Mädchen.[750] Der normale Lohn für sie beträgt 1 Mk., während die Männer durchschnittlich 50 Pf. mehr zu verdienen pflegen.[751] Es kommen aber auch Löhne von 1,50 bis 3 Mk. vor.[752] Außerdem wird Wohnung, zum Teil auch Beköstigung,--natürlich bei niedrigeren Lohnsätzen,--gewährt. Charakteristisch ist, daß der Unterschied zwischen der Bewertung der Männer- und der Frauenarbeit sich bis auf die Reisevergütung ausdehnt, die für Frauen ein Drittel weniger beträgt als für Männer.[753] Der Gesamtverdienst einer Sachsengängerin ist bei einer Beschäftigungszeit von 34 Wochen im Minimum auf 369 Mk., im Maximum auf 424 Mk. geschätzt worden.[754] Das würde jedoch einem Tagesverdienst von 1,80 bis 2 Mk. entsprechen, der,--besonders wo in Akkord gearbeitet wird,--nur von den tüchtigsten, mit der Arbeit vertrauten Mädchen erreicht wird. Saisonverdienste von 200 bis 250 Mk. sind durchaus keine Seltenheit. Trotzdem sind infolge äußerster Sparsamkeit und wahrhaft trostloser Unterernährung fast alle Mädchen im stande, Ersparnisse zu machen, die die Höhe von 120 bis 180 Mk. erreichen. Möglich ist das nur, wenn die Wochenausgaben für die Kost 3,50 bis 4,50 Mk. nicht übersteigen.[755] Nun wird aber auch, obwohl die Sachsengängerinnen eine starke Abneigung dagegen empfinden, neben dem Lohn vielfach die Beköstigung geliefert. Die Lohnabzüge jedoch stehen zur Qualität und Quantität der dafür gegebenen Nahrung in keinem Verhältnis; auf einem Gute im Kreise Halle z.B. betrug die Ausgabe des Besitzers für die Ernährung der Sachsengänger pro Person und Woche 1,20 Mk., auf einem anderen gar nur 75 Pf., d.h. in dem einen Fall täglich 17, in dem anderen 11 Pf.[756],--Summen, die gewiß das Ideal der Volksernährung repräsentieren!--Nach beendigter Saison pflegen die Sachsengänger in ihre Heimat zurückzukehren, wo sie zumeist von ihren Ersparnissen oder, wenn diese nicht zureichen, von den Erträgnissen hausindustrieller Thätigkeit zu leben pflegen. Mädchen, die nur 200 Mk. verdient haben, also bei größter Sparsamkeit kaum 70 bis 80 Mk. zurücklegen konnten, wären natürlich nicht im stande, während 18 Wochen davon zu existieren, wenn sie nicht bei ihren Angehörigen, die sie in der Regel dafür entschädigen müssen, ein Unterkommen fänden. Bringen sie, wie es häufig geschieht, von einer ihrer Wanderfahrten eine lebendige Erinnerung mit nach Hause, so reicht auch die Einnahme einer gutgestellten Sachsengängerin nicht aus, um sich und das Kind zu erhalten. Sie muß auch während der Winterwochen, die sie so dringend nötig hat, um sich nach der übermäßigen Anstrengung des Sommers zu erholen, Arbeit suchen, die, wenn sie überhaupt zu finden ist, nur kärglichen Lohn abwirft.