Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite

Part 14

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Das benachbarte Schweden, das schon 1870 zwei Universitäten den Frauen eröffnete und ihnen die medizinische Laufbahn erschloß, gewährt ihnen heute fast überall dieselben Rechte wie den Männern. Die Mädchenschulen, an die sich Gymnasialklassen anschließen, bereiten zum Abiturientenexamen vor, das auch von den Mädchen mit Vorliebe gemacht wird, die nicht das Universitätsstudium daran schließen; infolgedessen ist die Bildung der Schwedinnen eine im allgemeinen hohe. Seit Sonja Kowalewska als erster weiblicher Dozent den Lehrstuhl für Mathematik in Stockholm bestieg, steht auch diese Laufbahn den Frauen offen. Dr. Ellen Fries war ihre nächste Nachfolgerin, und 1897 wurde Dr. Elsa Eschelson zum Professor der Jurisprudenz an die gleiche Universität berufen. Ein Jahr später wurde eine Aerztin am Pathologisch-Anatomischen Institut der Stockholmer medizinischen Hochschule angestellt. Die Lehrerinnen, die an der Lehrerschaft Schwedens mit 63 Proz. beteiligt sind, können schon seit 15 Jahren Mitglieder der Schulaufsichtsbehörden werden, auch als Armenpfleger und im Dienste der Sittenpolizei finden Frauen Verwendung. Seit dem Jahre 1898 sind sie offiziell zur Advokatur zugelassen. Norwegen war darin mit gutem Beispiel vorangegangen. Der erste juristische Verein hatte sich mit solchem Nachdruck auf die Seite der Frauen gestellt, daß sogar ihre Zulassung zum Verwaltungsdienst und zum Notarberuf erfolgte,[282] Die Universität, die ihnen erst 1880 eröffnet wurde, läßt sie heute zu jedem Studium und zu allen Prüfungen zu, ebenso sind die Gymnasien ihnen geöffnet. Apothekerinnen und Aerztinnen, Gymnasiallehrerinnen und Schulinspektorinnen sind schon lange eine gewohnte Erscheinung. Im Post- und Telegraphendienst befinden sich Frauen in Norwegen und Schweden schon seit 1857 resp. 1860.

Dänemark steht hinter den genannten Ländern zurück. Zwar läßt die Universität Kopenhagen seit 1825 Frauen mit gleichen Rechten zu, Aerztinnen sind den Aerzten gleichgestellt, und die Schulbehörden haben weibliche Mitglieder, aber der Anwaltsberuf ist ihnen verschlossen und der Staat stellt nur selten weibliche Beamte an.

Ein ähnliches Verhältnis besteht in Belgien, wo sogar die Aerztinnen ihrem Beruf nicht ungehindert nachgehen können. Besonders gut eingerichtet ist dagegen hier die gewerbliche und landwirtschaftliche Ausbildung der Frauen, die auch vom Staat dadurch unterstützt wird, daß landwirtschaftliche Lehrerinnen zur Abhaltung von Vortragskursen und Leitung praktischen Unterrichts auf das Land geschickt werden. Einen heftigen, aber bisher ganz vergeblichen Kampf kämpfen bisher die Frauen unter Führung der Juristin Marie Popelin um Zulassung zur Advokatur.[283]

Weit größere Fortschritte hat die holländische Frauenbewegung zu verzeichnen. In Bezug auf wissenschaftliche Ausbildung genießen die Frauen genau dieselben Vorteile wie die Männer. Auch die Gymnasien besuchen Knaben und Mädchen gemeinsam. Ebenso ist kein wissenschaftlicher Beruf ihnen verschlossen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die weiblichen Aerzte. Eine von ihnen, Fräulein Dr. von Tussenbroek, wurde 1898 als Professor der Frauenheilkunde an die Universität Utrecht berufen. Unter den drei von der Kommunal-Verwaltung Amsterdams angestellten Aerzten ist einer eine Frau, und die medizinische Examinationskommission hat seit 1898 auch ein weibliches Mitglied. Im Staatsdienst steht außerdem eine Assistentin der Fabrikinspektion, deren Anstellung allerdings erst das Ergebnis einer sehr langen Agitation gewesen ist.

Die Schweiz, die zuerst Frauen zum Universitätsstudium zuließ, ist ihrem frauenfreundlichen Prinzip seitdem treu geblieben. Zunächst spricht die steigende Verwendung von Lehrerinnen dafür: seit 1871 haben sie um 87 Proz., die Lehrer nur um 9 Proz. zugenommen. Einen noch stärkeren Beweis liefert der Umstand, daß die Frauen nicht nur als Schulräte, Schulinspektoren, Armenpfleger und,--wenn auch vorläufig in geringem Umfang,--als Arbeitsinspektoren thätig sind, sondern daß ihnen auch das Recht gewährt wurde, Lehrstühle der Universitäten einzunehmen, sowie seit 1899 als Rechtsanwälte zu praktizieren.

Italien hat gleichfalls seine alten Traditionen nicht verleugnet. Wie im Mittelalter, so lehren auch jetzt noch weibliche Dozenten an den Universitäten, die den weiblichen Studenten nie verschlossen waren, und in denen sie seit 1890 den männlichen in jeder Beziehung gleichstehen. Die Knabengymnasien werden auch von Mädchen besucht, außerdem existieren noch besondere Mädchengymnasien mit dem gleichen Lehrplan, von denen das erste 1891 vom Kultusministerium in Rom eröffnet wurde. Schon 1868 stellte der Staat die erste Schulinspektorin an[284]; heute sind doppelt soviel Lehrerinnen als Lehrer thätig und wirken sowohl an Knaben- wie an Mädchenschulen. Aerztinnen und Apothekerinnen stehen den Männern völlig gleich. Nur um die Zulassung zur Advokatur kämpfen die Frauen, seitdem Laida Poët, nach glänzend absolviertem Doktorexamen, energisch dafür eintrat[285], bis heute ebenso vergebens wie in Belgien, und im Staatsdienst stehen, außer den Post- und Telegraphenbeamtinnen, nur wenige Frauen.

Unter den romanischen Ländern sind Spanien und Portugal die zurückgebliebensten, obwohl auch ihre Universitäten, zum Teil sogar seit Jahrzehnten, den Frauen offen stehen. Es fehlt jedoch an den Mitteln zur nötigen Vorbildung. In Spanien sind auch die höheren Berufe den Frauen verschlossen, während in Portugal weibliche Aerzte praktizieren dürfen.[286] Selbst die Türkei, wo ein Mädchengymnasium besteht, gestattet den Frauen schon seit 1894 das Studium der Medizin und ließ sie bereits ein Jahr früher zur ärztlichen Praxis zu. Griechenland, Serbien und Rumänien gewähren den Frauen in Bezug auf Bildung und Beruf fast völlig gleiche Rechte mit den Männern. Rumänien läßt sie zu den Lehrstühlen der Universität und zur Advokatur zu.[287] Erklären läßt sich diese, für die kulturell im allgemeinen zurückgebliebenen Länder merkwürdige Erscheinung dadurch, daß der Zudrang zum Studium und zu den wissenschaftlichen Berufen seitens der Männer kein großer ist, und man nicht nur die Lücken durch Frauen ausfüllen, sondern auch durch ihren Wettbewerb die Leistungen der Männer steigern will. Hierzu kommt, daß weibliche Aerzte gerade in muhamedanischen Bevölkerungen, wo die kranken Frauen jeder ärztlichen Hilfe entbehrten, weil sie nur von Männern ausging, einem dringenden Bedürfnis entsprechen.

Aus diesem Grunde hat auch Oesterreich sich schon verhältnismäßig früh entschlossen, Aerztinnen anzustellen, obwohl seine Stellung zur Frauenbewegung damals noch eine reaktionäre war. 1890 wurde die erste Aerztin, Dr. Krajewska, nach Bosnien berufen, der bald drei andere folgten. Sie stehen in ihren amtlichen Rechten und Pflichten den männlichen Aerzten völlig gleich. Ihrer Ausbildung konnten sie jedoch nur auf nicht-österreichischen Universitäten nachgehen. Obwohl bereits im Jahre 1878 die ersten Frauen als Gäste einzelnen Vorlesungen an österreichischen Universitäten beiwohnen durften, wurden sie erst seit 1897 als Studentinnen zu den Vorlesungen und Prüfungen der philosophischen Fakultät zugelassen, während sie offiziell weder Medizin studieren noch darin geprüft werden konnten. Erst neuerdings ist es ihnen ermöglicht worden; es steht sogar zu erwarten, daß das Studium der Jurisprudenz ihnen an allen Universitäten gestattet wird. Günstiger stellt sich die Frage des Universitätsstudiums der Frauen in Ungarn, wo sie 1896 an der Universität Budapest zu allen Fakultäten zugelassen wurden.[288] Die Vorbereitung zur Universität ist die Aufgabe einer Anzahl privater Mädchengymnasien, die seit Anfang der neunziger Jahre in Prag, Wien, Budapest, Krakau und Lemberg bestehen und auf die zähe Agitation verschiedener Frauenvereine zurückzuführen sind.

Die Berufsthätigkeit der österreichischen Frauen, die sich besonders im letzten Jahrzehnt rasch erweitert hat, beschränkt sich trotzdem nur auf wenige Berufe. Zwar steht ihnen die ärztliche Laufbahn offen, in Ungarn sind sie auch zum Apothekerberuf zugelassen, im allgemeinen aber wenden sich die meisten erwerbsuchenden Frauen aus bürgerlichen Kreisen noch dem traditionellen Lehrerinnenberuf zu. Dort hat die Regierung sich nach und nach immer mehr dazu verstanden, die Volksschule, vielfach auch die Knabenklassen, weiblichen Lehrkräften anzuvertrauen. Seit kurzem--1899--hat Galizien den Anfang gemacht, Frauen auch in den Bezirksschulrat aufzunehmen,--ein Vorgehen, das von den übrigen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie bald nachgeahmt werden dürfte. Im Staats- und Gemeindedienst stehen, außer den Volksschullehrerinnen, die Post- und Telegraphenbeamtinnen, deren Zulassung erst nach hartem Kampf mit den männlichen Kollegen erfolgte, eine Anzahl Gerichtssachverständige und Bureaubeamte in untergeordneten Stellungen.

Noch ein Blick auf die außereuropäischen Länder vollende die Uebersicht: in Australien genießen die Frauen fast überall die gleichen Rechte auf Bildung und Beruf wie die Männer. Sie stehen als Fabrik- und Schulinspektoren, als Ministerialbeamte im Staatsdienst; sie wirken als Aerzte, Anwälte und Lehrer ungehindert. In Mexiko und Brasilien können sie als Advokaten und Aerzte praktizieren. Selbst in Asien hat die Frauenbewegung Fortschritte zu verzeichnen: weibliche Aerzte und Rechtsanwälte sind in Indien, dessen Universitäten den Frauen offen stehen, keine Seltenheit. Neuerdings nimmt auch die japanische Universität Studentinnen auf und die Gründung einer eigenen Frauenhochschule steht in Aussicht. Im japanischen Postdienst finden Frauen Verwendung. China hat kürzlich ein Mädchengymnasium gegründet und an der Universität Peking dozieren weibliche Professoren. Der Negus von Abessinien und der Emir von Afghanistan haben Aerztinnen an ihren Hof berufen, und in Arabien verbreitet eine Frauenzeitung die Ideen der Frauenbewegung.

Wenden wir uns nunmehr Deutschland zu, das wir absichtlich zurückgestellt haben, damit es sich um so deutlicher, gleichsam wie ein dunkles Relief von einem hellen Hintergrund, von der vorgeschrittenen Entwicklung der übrigen Länder abhebe.

Der Fortschritt der Frauenbewegung wurde hier zunächst allein durch die Organisation der Frauen bezeichnet. Für die deutsche Frau, die mehr als irgend eine andere an die Familie, an das Haus gebunden gewesen war, erschien die Gründung von Frauenvereinen an sich schon als ein bedeutsames Ereignis. Daß es einem Bedürfnis entsprach, bewies das zahlreiche ins Leben treten von Verbänden im Anschluß an den Allgemeinen deutschen Frauenverein und an den Letteverein. Einesteils drängte das von Sorgen und Zweifeln übervolle Frauenherz nach Aussprache, andererseits trieben die traurigen Vermögensverhältnisse Tausende auf die Suche nach Arbeit. Schon 1869 konnte daher der Letteverein an die Spitze eines Verbandes deutscher Bildungs- und Erwerbsvereine treten, deren Organ "Der Frauenanwalt" eine freilich recht gemäßigte Sprache führte, und der Allgemeine deutsche Frauenverein konnte für sich und seine Zweigvereine das Blatt "Die neuen Bahnen" ins Leben rufen, das etwas energischer auftrat. Auf eine bessere Ausbildung der Mädchen versuchten beide zunächst einzuwirken. Handels- und Gewerbeschulen, wie sie in Berlin, Leipzig und Hannover seit einigen Jahren bestanden[289], wurden auch anderwärts eingerichtet, um die Mädchen vor allem zum kaufmännischen Beruf vorzubereiten; sie verdankten ihr Entstehen jedoch fast ausschließlich privater Unterstützung. Staat und Kommunalverwaltungen verhielten sich ganz ablehnend. Noch schroffer war ihre Haltung, sobald die Frage der wissenschaftlichen Erziehung der Mädchen an sie herantrat. Fanny Lewald hatte ihre Zulassung zu den bestehenden Gymnasien gefordert[290]; der Allgemeine deutsche Frauenverein war schon vorsichtiger, indem er auf einer seiner Generalversammlungen der Rede des Dr. Wendt zustimmte, der die Gründung von Realgymnasien für Mädchen befürwortete. Aber nicht nur außerhalb, auch innerhalb des Vereins gab es noch ängstliche Gemüter genug, die um die Gefährdung der Weiblichkeit zitterten, oder die Bestrebungen der Frauen mit Hohn und Spott überschütteten. Unter den Politikern, wie unter den Männern der Wissenschaft fand sich kein Verteidiger ihrer Sache. Die erste Petition des Lettevereins um Errichtung von Mädchengymnasien wurde mit Entrüstung zurückgewiesen[291], und Heinrich von Sybel machte sich zum Wortführer der Gegner des Frauenstudiums, indem er sich scharf gegen jede Emanzipation wandte und das Schlagwort von dem "einzigen Beruf" des Weibes, dem, Gattin und Mutter zu sein, schuf, das die poetischen wie die prosaischen Feinde der Frauenbewegung mit gleicher Gewandtheit seitdem im Munde führen. Ganz blind konnte jedoch selbst er nicht an den thatsächlichen Verhältnissen vorübergehen, die es vielen Frauen unmöglich machten, ihren "einzigen Beruf" zu erfüllen und so entschloß er sich zu der Inkonsequenz, der Unverheirateten wegen, die Einrichtung von naturwissenschaftlichen, medizinischen und kaufmännischen Schulen für wünschenswert zu erklären.[292]

Eine ähnliche Stimmung zeigte sich überall: man gab die Notwendigkeit besserer Mädchenerziehung zu, aber man hütete sich ängstlich, sich einzugestehen, wodurch sie verursacht wurde. Charakteristisch hierfür waren die Verhandlungen der Töchterlehrerversammlung in Weimar 1872. Eine Neuorganisation des höheren Mädchenschulwesens, sogar ihre gesetzliche Regelung wurde allgemein gewünscht, die Erwerbsfrage aber feige verleugnet und ausdrücklich bestimmt, daß die Mädchenschule die Teilnahme an der allgemeinen Geistesbildung den Frauen ermöglichen solle, ihre Gestaltung aber auf die Natur und die Lebensbestimmung des Weibes Rücksicht zu nehmen habe. Der deutsche Verein für das höhere Mädchenschulwesen, der ein Jahr später ins Leben trat, fußte auf diesen Grundsätzen, und als sich im selben Jahre das preußische Unterrichtsministerium entschloß, sich mit der Frage zu beschäftigen, stellte es sich auf den gleichen Standpunkt, machte aber der Frauenbewegung insofern eine Konzession, als es erklärte, daß die Vorbildung für künftige Berufsarbeit besonderen Einrichtungen vorbehalten werden müsse. Solche Einrichtungen zu treffen, sollte jedoch ganz der privaten Initiative überlassen bleiben. Eine Ausländerin, Miß Archer, war es, die zuerst dazu den Mut gefunden hatte, indem sie unter dem Namen Viktoria-Lyceum in Berlin eine Anstalt ins Leben rief, in der Mädchen, die die Schule absolviert hatten, sich wissenschaftlich weiterbilden konnten. Fast zehn Jahre später wurde die Humboldt-Akademie in Berlin zu ähnlichem Zweck gegründet, ohne daß beide zunächst praktische Folgen aufweisen konnten, weil das Studium in den Anstalten zu keinerlei Prüfung berechtigte. In dieser ganzen Zeit war die Agitation der Frauen für ihre Sache eine sehr zaghafte. Sie beschränkte sich fast nur auf die Thätigkeit innerhalb der Vereine. Dagegen setzte die litterarische Fehde seit Sybels Auftreten ihr Für und Wider lebhaft fort. Die streitbare Feder Hedwig Dohms trat seit Anfang der siebziger Jahre in den Dienst der Frauenbewegung[293], während die milde Luise Büchners durch Rücksichtnahme auf Tradition und Vorurteil die Leser zu gewinnen suchte[294]. So wurde zwar die Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Frauenfrage gelenkt, aber von öffentlichem Interesse war sie nicht.

Mit dem Ende der achtziger Jahre entwickelte sich eine lebhaftere Bewegung zu gunsten des wissenschaftlichen Unterrichts der Frauen. Unzufrieden mit dem vorsichtigen Vorgehen des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der außerdem seine Kräfte vielfach verzettelte, wurde der Verein Frauenbildungs-Reform ins Leben gerufen, der die Errichtung von Mädchengymnasien und Eröffnung von Universitäten zu seinem ausschließlichen Ziele nahm und sofort 1888-89 an die Unterrichtsministerien und Volksvertretungen aller Staaten eine Petition um Zulassung zu den Maturitätsprüfungen der Gymnasien und dem Studium an den Hochschulen versandte. Inzwischen war auch der Allgemeine deutsche Frauenverein lebendiger geworden; er reichte im selben Jahre allen Kultusministerien Deutschlands ein Gesuch ein, wonach das Studium der Medizin, sowie alle Studien und Prüfungen, durch welche die Männer die Befähigung zum wissenschaftlichen Lehramt erlangen, den Frauen freigegeben werden möchten. Die Antworten, die beide Vereine erhielten, gaben die Stimmung Deutschlands gegenüber den Frauen zu einer Zeit, wo sie in fast allen Kulturländern studieren, als Aerztinnen oder Advokatinnen praktizieren konnten und wichtige Staatsämter ihnen anvertraut wurden, deutlich genug wieder: dem Verein Frauenbildungs-Reform gegenüber erklärten sich die Einzelstaaten nicht kompetent zur Lösung der Frage, der Reichstag aber verwies wieder an die Einzelstaaten, und der Allgemeine deutsche Frauenverein bekam von 7 Staaten eine ablehnende, von 6 gar keine Antwort. Nur in einer Beziehung kam der Staat den Frauen entgegen, indem er dem Viktoria-Lyceum das Recht erteilte, Oberlehrerinnen auszubilden und sie durch eine offizielle Prüfungsbehörde examinieren ließ.

Inzwischen war noch ein anderer Verein mit radikaleren Zielen unter dem Namen "Frauenwohl" entstanden, der sich zur Gründung von Realkursen für Mädchen entschloß, aus denen einige Jahre später unter der Leitung von Helene Lange Gymnasialkurse sich entwickelten. Ihrer klugen und energischen Agitation war es auch zu danken, daß endlich, 1893, die Zulassung zum Abiturientenexamen den Mädchen gestattet wurde. Die Gymnasien selbst blieben ihnen verschlossen,--nur die Gymnasien von Pforzheim und Mannheim nehmen neuerdings auch weibliche Schüler auf,--man sah sich daher wieder auf Selbsthilfe angewiesen. Allmählich entstanden in einer Reihe deutscher Großstädte Gymnasien nach dem Muster der Knabengymnasien oder Gymnasialkurse, die Mädchen nur nach der absolvierten Töchterschule aufnehmen wie das Berliner Vorbild. Von großer Bedeutung war es, daß die Stadt Karlsruhe das Gymnasium schließlich selbst übernahm, es schien gewissermaßen die öffentliche Sanktion der bisher privaten Bestrebungen der Frauen zu sein. Die Städte München und Breslau gingen noch weiter, indem sie Mädchengymnasien selbständig errichten wollten. Aber die Erlaubnis wurde ihrem staatsgefährlichen Beginnen versagt! Der damalige preußische Kultusminister Dr. Bosse sprach in Bezug auf das Breslauer Unternehmen von einem Flämmchen, das er ersticken müsse, ehe es zur verheerenden Flamme werde. Und das geschah im Jahre 1898, zu einer Zeit, wo Rußland schon 30 Jahre lang staatliche Mädchengymnasien besaß, und China im Begriffe stand, das erste zu gründen! Daß die Haltung der Regierung und der Volksvertretung gegenüber der Forderung der Zulassung der Frauen zu den Universitäten keine freundliche war, wo schon ihre Vorbereitung dafür keine Unterstützung fand, ist nicht zu verwundern. Als 1891 die erste Petition um Freigabe des ärztlichen Studiums im deutschen Reichstage zur Verhandlung kam, wurde sie wie ein revolutionärer Akt betrachtet. "Das deutsche Weib", "die deutsche Familie", "die deutsche Sittsamkeit", wurden mit großem Aufwand an Pathos ihr gegenüber verteidigt. Nur die Sozialdemokraten, Bebel an ihre Spitze, traten mit nachdrücklichem Ernst für die Sache der Frauen ein[295],--gefährliche Bundesgenossen, denn nun war in den Augen aller Konservativen die Frauenbewegung rot abgestempelt. Als in den folgenden Jahren die Petition aufs neue zur Verhandlung kam, zeigten sich die Vertreter liberaler Parteien zwar der Sache geneigter, das Resultat aber blieb dasselbe: die Wünsche der Frauen wurden durch einfachen Uebergang zur Tagesordnung erledigt.[296]

Seitdem hat eine Aenderung der Verhältnisse sich im stillen vorbereitet. Die Universitäten fingen an, Frauen als Hospitantinnen zuzulassen, zunächst--wahrscheinlich aus Ehrfurcht vor dem "deutschen Weibe"--wesentlich Ausländerinnen, von denen einige sogar deutsche Doktordiplome erringen durften, dann aber auch Deutsche. Die Erfahrungen, die man machte, mußten keine schlechten sein, denn, obwohl die Aufnahme weiblicher Hörer von dem Wohlwollen jedes Dozenten abhing, steigerte sich ihre Zahl von Jahr zu Jahr. Und zwar ließen, im Unterschied zu anderen Ländern, Professoren aller Fakultäten, auch der theologischen, Frauen zu ihren Vorlesungen zu. Aber einen praktischen Wert besaß ihr Studium insofern nicht, als sie immer nur geduldet und nicht geprüft wurden. Erst im Jahr 1899 beschloß der Bundesrat die Zulassung der weiblichen Studierenden zu den medizinischen und pharmazeutischen Staatsprüfungen. Gegenwärtig hat er auf Antrag des Reichskanzlers beschlossen, den Frauen weitere Zugeständnisse zu machen, indem ihnen die Studienzeit auf ausländischen Universitäten,--auf die sie bisher allein angewiesen waren, wollten sie mit dem Examen abschließen,--bei der Meldung zur deutschen Staatsprüfung voll angerechnet werden soll. Das ist für Deutschland ein großer Fortschritt, auch wenn man in Betracht zieht, daß in Italien schon seit zehn Jahren weibliche Dozenten der Medizin Lehrstühle der Universitäten bekleiden, Griechenland dem Deutschen Reich um zwei, die Türkei gar um fünf Jahre voraus ist, und in Rußland schon seit nahezu 18 Jahren die Staatsprüfungen den Frauen offen stehen.

Der Geist des neuen Jahrhunderts schien sich endlich auch der deutschen Frauen erbarmen zu wollen: Heidelberg und Freiburg gewährten ihnen volles akademisches Bürgerrecht.

Nach alledem sind die deutschen Töchter der Bourgeoisie auf folgende Bildungsmöglichkeiten angewiesen: Es stehen ihnen neben Privatinstituten 580 höhere Mädchenschulen offen, im Gegensatz zu 850 höheren Knabenschulen, die aber nur gehobene Elementarschulen und im preußischen Etat z.B. den Volksschulen zugerechnet sind; von ihnen sind nur 17 staatlich. Sie können ferner Mädchengymnasien, die, bis auf eins, unter privater Leitung stehen, besuchen und zum Abiturientenexamen Zulassung finden. Wollen sie sich zur Lehrerin vorbereiten, so stehen ihnen in Deutschland 114 Seminare zur Verfügung. Charakteristisch ist, daß in Preußen allein 112 Staatsseminare für Männer und--10 für Frauen gezählt werden. Das Oberlehrerinnenexamen können sie auf Grund ihrer Studien am Viktoria-Lyceum, an der Humboldt-Akademie oder in den von Göttingen eingerichteten Fortbildungskursen machen. Nur an zwei Universitäten können sie mit gleichen Rechten wie die Männer studieren und nur das medizinische Doktorexamen steht ihnen offiziell überall offen. Die staatlichen Kunst- oder Kunstgewerbeakademieen verhalten sich nicht anders als die Mehrzahl der Universitäten.

Zu den nicht wissenschaftlichen Berufen wird ihnen die Vorbereitung weniger erschwert, obwohl die betreffenden Schulen auch hier fast ausschließlich privater Initiative ihren Ursprung und ihr Bestehen verdanken. Neben den Handels- und Gewerbeschulen sind neuerdings, nach dem Muster Englands, auch Gartenbauschulen für Frauen entstanden.

Das trübe Bild, das wir entwerfen mußten und das auf einen außerordentlich langsamen zaghaften Fortschritt schließen läßt, wird noch um vieles trüber, wenn wir von dem Kampf um Ausbildung für das Berufsleben zum Kampf um die Berufe selbst übergehen.