Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)

Part 9

Chapter 93,345 wordsPublic domain

So stellte denn im September 1843 bei einer vertraulichen Besprechung der Ständemitglieder der Landesuntermarschall Thaddäus Ritter Chochlik von Wasilewo-Wasilewski den Antrag auf Einsetzung einer Kommission, "die sich mit Anträgen zur Verbesserung des Zustandes der Unterthanen, Verleihung des Eigenthums an selbe und Modificierung der Robotschuldigkeiten zu befassen hatte."[288] Der Antrag fand bei der Mehrzahl der Versammelten, insbesondere bei den Gutsbesitzern aus dem Osten, heftigen Widerspruch. Dennoch einigte man sich, da sich gewichtige Stimmen für ihn erhoben, dahin, daß in der offiziellen Landtagssitzung der Antrag gestellt werde, es möge der Kaiser ersucht werden, "die Stände allergnädigst zu ermächtigen, in der nächsten Landtagsversammlung eine Commission aus ihrer Mitte zu bestimmen, welche beauftragt werden würde, die gegenseitigen Verhältnisse zwischen den Grundherrschaften und den Grundholden dieses Landes in Überlegung zu nehmen, hierüber, sofern es nöthig ist, auf geeigneten Wegen in kluger Weise Auskünfte zu sammeln, hinsichtlich dieser Verhältnisse jene Verbesserungen und Änderungen der Landtagsversammlung seiner Zeit gegenwärtig zu halten, welche sich als zweckdienlich und dem Besten der Grundherrschaften und Grundholden, somit der allgemeinen Wohlfahrt als zusagend darstellen, damit die Stände auf dieser Grundlage ihre weiteren allerunterthänigsten Bitten an den Thron seiner k. k. Majestät zu richten vermögen." In dieser milderen Fassung wurde der Antrag am 23. September 1843 mit 86 gegen 15 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Die Regierung war in großer Verlegenheit. Sie scheute das Geräusch und die Unruhe, welche eine so tiefeingreifende Veränderung des Agrarrechtes wie die Reform des Untertänigkeitsverhältnisses notwendig wachrufen mußte. Ihr erster Gedanke war daher, die Verhandlungen des Landtages über die Bauernfrage ängstlich vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Zwar war sie einer Reform nicht durchaus abgeneigt. Erkannte sie doch ganz richtig, daß "nach den Hofkanzlei-Acten betrachtet, der Zustand in Galizien bloß eine provisorische Aufrechterhaltung des Bestandenen ist, welche mit der Urbarial- und Steuerregulierung de 1789 ihr Ende erreichen sollte". Doch verwarf sie die Anmaßung der Stände, eigenmächtig eine so wichtige Frage lösen zu wollen[289]. Nicht in letzter Linie aber befürchtete sie, daß sich hinter diesem Vorschlage revolutionäre Gedanken verbergen. Es wurde also den Ständen geantwortet, daß die Regierung die Verbesserung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, "soweit solche ohne Verletzung wohlerworbener Rechte und mit gänzlicher Ausschließung von Zwangsmaßregeln stattfinden können," stets zum Gegenstande ihrer Sorgfalt gemacht habe und machen werde, "dass seine k. k. Majestät aber bei der Unbestimmtheit und Allgemeinheit der Abfassung des Beschlusses der Stände, die Aufstellung einer eigenen Commission, deren Aufgabe weder in ihrem Gegenstande, noch in Absicht auf die Richtung, welche die Commission in ihren Arbeiten einzuschlagen hätte, hinreichend bestimmt wäre, nicht als ein geeignetes Mittel erkennen, um in dieser schwierigen Angelegenheit mit Schonung aller eine genaue Erwägung verdienender Rücksichten zu einem gedeihlichen Erfolge zu gelangen, wobei es übrigens den Ständen unbenommen bleibe, wenn sie über einen deutlich zu bezeichnenden Gegenstand einen bestimmten Vorschlag zu stellen finden, denselben im verfassungsmäßigen Wege anzubringen[290]."

So lähmend diese Antwort war, so ließen sich die Stände dennoch in ihrem Vorhaben nicht irre machen und stellten auf dem nächsten Landtage (September 1844) die neuerliche Bitte: es möge einer aus der Mitte der Landstände gewählten Kommission gestattet werden, "die Errichtung von Grundbüchern, welche in Zukunft bei Streitigkeiten als Beweismittel zu dienen hätten, ausdrückliche Zuerkennung des Nutzungseigenthums unterthäniger Gründe, Regulierung der Servituten und des gemeinschaftlichen Besitzes in Überlegung zu nehmen, und einen wohlüberdachten Plan den Ständen zur künftigen Berathung und höheren Einbegleitung vorzulegen." Der Generalgouverneur Erzherzog Ferdinand war gegen die Gewährung dieser Bitte oder doch für eine Hinausschiebung ihrer Erfüllung. Die Hofkanzlei aber, in deren Mitte sich noch josefinische Einflüsse bemerkbar machten, stellte den Antrag: "dass Euere Majestät die Aufstellung der beabsichtigten Commission nicht nur bewillige, sondern auch die Landesstelle beauftrage, im Einverständnisse mit derselben und durch ein gemeinschaftliches Zusammenwirken die Mittel zu berathen und vorzubereiten, wie die Eigenthumsverhältnisse zwischem dem obrigkeitlichen und dem unterthänigen Grundbesitze geregelt und gesichert, die Mittel und die Neigung zur besseren Cultur desselben geweckt, und die Reibungen und Nachtheile, welche aus dem dermaligen Zustande entspringen, ohne Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte beseitigt werden können." Entsprechend dem Hofkanzleivortrage, bewilligte der Kaiser die Einsetzung der Kommission und bestimmte, daß ihr der Kammerprokurator, ein erfahrener Justizbeamter und ein mit den Verhältnissen der Staats- und Fondsgüter genau vertrauter Geschäftsmann als Mitglieder beigegeben werden[291].

In der Tat schritten auch die Stände am 18. und 19. September 1845 zur Wahl von 18 Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmännern der Kommission (je ein Mitglied und ein Ersatzmann für jeden Kreis), die unter dem Vorsitze des Generalgouverneurs als Präsidenten der Stände vorerst vorbereitende Erörterungen über die Feststellung des Nutzungseigentums und die Errichtung der Grundbücher für den untertänigen Grundbesitz vornehmen sollte[292]. Über Antrag des ständischen Ehrenbeisitzers im Landesausschusse Moriz Ritter von Kramski wurde ferner beschlossen, den Kaiser um die Erweiterung des Wirkungskreises der Kommission zu bitten, damit diese die Maßnahmen in Erwägung nehmen könne, die erforderlich seien, um die untertänigen Leistungen in Geld oder Getreidezinse zu verwandeln oder ihre gänzliche Ablösung im Wege freiwilliger Übereinkommen zu erleichtern[293].

Die Kommission sollte erst nach erfolgter Entschließung des Monarchen über diese Bitte zusammentreten. Inzwischen aber sollten die Kommissionsmitglieder sich mit Sammlung von Daten und vorbereitenden Arbeiten für die Beratungen beschäftigen[294],[295].

Bevor noch die neuerliche Entschließung des Kaisers kundgemacht worden war, schnitt der Ausbruch des Aufstandes alle weiteren Beratungen und Verhandlungen ab. Die von den Ständen gewählte Kommission ist niemals zusammengetreten; die Regierung nahm, nach Niederwerfung der Revolution, die Lösung der Bauernfrage selbst in die Hand, und als der galizische Landtag nach Jahren wieder berufen wurde, gehörten die Frondienste bereits der Geschichte an.

Auch wenn die Stände oder die Regierung die Lösung der Bauernfrage energischer in Angriff genommen hätten -- die Erhebung des Landvolkes gegen den Adel hätte nicht mehr vermieden werden können. Eine solche Reform wäre jedenfalls unter sorgfältiger Wahrung der Rechte der Gutsherren durchgeführt worden und hätte so, besonders durch die nach dem Wunsche der Gutsherren gleichzeitig vorzunehmende Servitutenablösung die Aufregung unter der Bauernschaft nur noch mehr gesteigert. Die Agitatoren der demokratischen Partei hatten den Untertanen die Überzeugung beigebracht, daß alle Lasten ohne jede Entschädigung aufgehoben werden müßten, und darauf bestanden diese nun hartnäckig.

Die Zeit der Reformen war -- zum ewigen Schaden des Landes -- versäumt worden.

§ 3. Der Ausbruch des Aufstandes und die Maßnahmen der Regierung.

Während Stände und Regierung über die Untertansfrage verhandelten, waren die Verschworenen nicht untätig geblieben. Überall im Gebiete des ehemaligen polnischen Staates hatten sie Anhänger geworben. An einem und demselben Tage -- dem 21. Februar 1846 -- sollten sich Kongreßpolen, Litthauen, Posen, Krakau und Galizien erheben. Schon waren die Beamten- und Offiziersstellen des polnischen Staates vergeben, aber die Soldaten fehlten noch. Wohl entgieng es den Einsichtigeren unter den polnischen Führern nicht, daß das Landvolk ihren Bestrebungen abgeneigt sei. Aber sie dachten, die Bauern würden schlimmstenfalls im Anfange schwanken, sich aber dann, wie die Polen die ersten Erfolge errungen hätten, -- und daran, daß die Erfolge sich einstellen würden, zweifelte niemand -- rasch den Siegern anschließen. Im Augenblicke des Losbruches sollten die Gutsherren die Untertanen versammeln, ihnen alle Fronen und Abgaben erlassen, ihnen ihre Gründe schenken und sie dann zur Teilnahme am Aufstande auffordern[296].

Ein Teil der Demokraten hatte sich dem von der Parteileitung mit den Aristokraten getroffenen Übereinkommen nicht angeschlossen und setzte die Agitation unter dem Landvolke in heftiger und maßloser Weise fort.

Niemals sei, heißt es in einem im November 1845 im Rzeszower Kreise verbreiteten Aufrufe[297], die Aufhebung der Frone von den Herren zu erwarten, auch nicht vom Kaiser. Denn, "was kann einen deutschen, weit in Wien sitzenden Kaiser das Los eines polnischen Bauern interessieren?" Nur von Gott könne Hilfe kommen: "Christus wurde darum umgebracht, weil er wollte, daß keine Unterthanschaft bestehe." Doch, "Gott ist kein Ritter, um mit eueren Feinden zu kämpfen, auch kein Advocat, um euere Sache vor Gericht zu vertheidigen, auch ist er nicht euer Diener, um euch den Schweiß von der Stirne zu wischen. Und ihr seid keine Würmer, sondern Gott ähnlich erschaffen und könnt euch selbst helfen."

"Gott hat durch den Tod seines besten Sohnes euch bloß den Beweis gegeben, dass er euere Erlösung wünscht. Gott gab euch kräftige Arme und scharfes Eisen, damit ihr selbst Ritter seid, --und gab euch Verstand, damit ihr selbst euere Sache vertheidigt. Gebratene Tauben fliegen einem nicht selbst in den Mund. -- Und ihr wollt, dass die Freiheit sich bei euch selbst einbettle. -- Gott gibt uns alles, aber nur dann, wenn wir es verdient haben! Der Mensch säet und ackert, und Gott gibt hierauf Regen, und wärmt mit der Sonne den schönen Weizen. Wer aber nicht säet und nicht ackert, für den wächst kein Weizen."

"So ist es, liebe Brüder. Ihr selbst nur könnt euch von der Unterthanschaft befreien, und Gott wird euch von oben segnen, wenn ihr euch befreien werdet! Es gibt euerer so viele, dass, wenn ein jeder von euch nur ein Steinchen auf diejenigen wirft, die euch bedrücken, auf den Leichen euerer Feinde Steinberge entstehen würden."

Die aufreizenden Reden und Schriften verfehlten nicht ihren Zweck.--

Die preußische Regierung kam den Verschworenen zuvor. Durch zahlreiche Verhaftungen und umfassende Sicherheitsvorkehrungen wurden alle revolutionären Unternehmungen vereitelt. Mit erbarmungsloser Härte erstickte Rußland die polnische Bewegung im Keime. Nur in Krakau und in Westgalizien kam es zum Kampfe.

Auch den österreichischen Behörden war die lebhafte Bewegung unter den polnischen Patrioten nicht entgangen. Gegen Ende des Jahres 1845 mehrten sich die Anzeichen eines nahe bevorstehenden Aufstandes. Von allen Seiten kamen den Regierungsorganen Anzeigen über das Treiben der Verschworenen zu. Im Gubernium wurden Beratungen gepflogen, wie man der drohenden Gefahr begegnen könne. Der Gubernialpräsident Franz Freiherr Krieg v. Hochfelden[298] war für eine Verstärkung der verhältnismäßig schwachen Besatzung Galiziens. Der Generalgouverneur genehmigte jedoch nur die Einberufung der Urlauber, von einer Heranziehung von Truppen aus dem Westen des Reiches wollte er nichts wissen[299].

Inzwischen war die Lage in Westgalizien kritisch geworden. Heftige Überschwemmungen hatten die Saaten auf den Feldern zu wiederholtenmalen zerstört, was eine große Hungersnot verursachte, in deren Gefolge der Hungertyphus entsetzliche Verheerungen hervorrief. Die Regierung, die Stände und die private Wohltätigkeit stellten große Mittel zur Verteilung an die unglücklichen Bauern zur Verfügung; doch wenig nur vermochten diese Spenden gegenüber der grenzenlosen Not. Unter dem Landvolke war das Gerücht verbreitet, daß die Gutsherren in ihren Speichern große Vorräte für den kommenden Aufstand anhäuften, was den alten Haß der Bauern wider die Edelleute noch erhöhte; dagegen hatten die Staatsbeamten, denen die Verteilung der eingelaufenen Spenden oblag, Gelegenheit, sich die Zuneigung der Untertanen aufs neue zu erwerben[300].

Die ganze Größe der Gefahr trat dem Generalgouverneur erst dann vor die Augen, als ihm die Nachricht zukam, daß die Bauern des Kreises Bochnia sich gegen den Adel waffnen. In größter Bestürzung erteilte er den Kreisämtern den Befehl, auf die Landleute beschwichtigend einzuwirken; zu spät. Als der Befehl des Guberniums den Kreisämtern zukam, war der Aufruhr schon ausgebrochen[301].

Die ziemlich offenkundig betriebenen Vorbereitungen der Insurgenten für die auf die Nacht vom 18. auf den 19. Februar festgesetzte Erhebung (der Termin war um zwei Tage vorgerückt worden) hatten das Mißtrauen der Bauern der *Tarnower* Gegend erweckt. Dunkle Gerüchte verbreiteten sich von der Aufhebung der Robot. Der Kaiser, hieß es, habe sie schon längst aufgehoben, die Gutsherren aber hielten das betreffende Patent zurück. Dann wieder hörte man, die "Polen" hätten die Untertansschuldigkeiten beseitigt. Agenten des Revolutionskomitees verkündeten allenthalben das Ende der Untertänigkeit, versprachen Wohlfeilheit von Tabak und Salz und forderten die Bauern zum Anschlusse an den Aufstand auf. Sie stießen auf Mißtrauen. Der Haß der Bauern gewann die Oberhand. Die Meinung drang durch, die Edelleute wollten die Bauern niedermachen. In dieser Ungewißheit beschlossen die Gemeinden, auf der Hut zu sein. Mit Sensen, Heugabeln und Dreschflegeln bewaffnet, stellten sie sich an den Kreuzwegen auf, um Wache zu halten. Die Dorfrichter und die Geschworenen, als die Angesehensten, die Urlauber und die ehemaligen Soldaten, als die Erfahrensten, übernahmen die Führung. Auf dem Wege zu dem verabredeten Zusammenkunftsorte mußten die Empörer an den Bauernhaufen vorüber. Sie wurden nicht durchgelassen. Sie versuchten den Durchlaß mit Gewalt zu erzwingen; es kam zum Kampfe, in dem die ungleich zahlreicheren Bauern Sieger blieben. Die Edelleute wurden teils getötet, teils verwundet, die übrigen gefangen genommen. Tote und Lebende wurden auf Wagen geladen und nach Tarnow in das Kreisamt abgeliefert. Als der Morgen des 19. Februar graute, war der Aufstand im Kreise Tarnow niedergeschlagen[302].

Noch kläglicher scheiterte das Unternehmen der Revolutionspartei in den anderen Kreisen. In Ostgalizien kam es überhaupt nur an zwei Orten zum Kampfe. Überall erhoben sich die Bauern gegen die Edelleute für die Regierung[303]. Nur im Gebirgsdorfe Chocholow im Kreise Sandoc hatten sich die Bauern -- über Anstiften des Ortsgeistlichen -- dem Aufstande gegen die Regierung angeschlossen. Eine Abteilung Finanzwache und die Bauern der benachbarten Gemeinden schlugen jedoch die Empörung sofort nieder[304].

Die polnische Insurrektion war nicht durch Regierungstruppen, sondern durch die Bauern niedergeworfen worden. Doch kehrten die Bauern nach errungenem Siege nicht nach Hause zurück. Sie ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen, an ihren Bedrängern Rache zu üben. Bandenweise zogen sie von Gutshof zu Gutshof, mordend, plündernd, sengend. Alle Gutsherren und Wirtschaftsbeamte, die sich nicht rechtzeitig hatten flüchten können, wurden erbarmungslos niedergemetzelt. Tagelang dauerte das schreckliche Morden in ganz Westgalizien.

Erst in den ersten Tagen des März kehrte die Ruhe wieder ein. Militärkommanden durchstreiften das Land und forderten die Bauern auf, sich aller Gewalttaten zu enthalten. Willig gehorchten die meisten, nur selten mußte gegen sie mit Schärfe vorgegangen werden. Sie kehrten in ihre Dörfer zur gewohnten Feldarbeit zurück, in der festen Überzeugung, daß sie fortan zu keinerlei Diensten mehr an die Herrschaft verpflichtet seien[305].

Die blutigen Ereignisse in Galizien waren durch den harten Druck, den die Gutsherren auf die Untertanen seit Jahrhunderten ausgeübt hatten, hervorgerufen worden. Die Umtriebe der demokratischen Partei hatten den Funken geschürt, der schon lange unter der Asche geglimmt hatte. So einfach die Wahrheit lautete, sie wurde doch nicht geglaubt. In den Parlamenten von England und Frankreich und in der gesamten europäischen Presse wurde gegen die österreichische Regierung die Anklage erhoben, sie hätte die galizischen Bauern gegen "das väterliche Regiment" der Gutsherren aufgehetzt. Für den Kopf eines jeden ermordeten Edelmannes hätten die Kreisämter eine Prämie bezahlt; von amtswegen seien unter der Bauernschaft kommunistische Lehren verbreitet worden u. s. w.[306].

Wenn auch die Wiener Regierung den fremden Mächten mitteilte, sie sei durch die galizischen Ereignisse keineswegs beunruhigt, sie sehe sich vielmehr gehoben "durch das Gefühl der breiten Basis, auf der die Macht der Regierung in Galizien beruht, nämlich der treuen Anhänglichkeit der Bevölkerung,"[307] so war die Besorgnis, die sie im geheimen hegte, größer als sie zugestehen wollte. Nach der Meinung des Fürsten Metternich mußten so schnell als möglich durchgreifende Reformen in Angriff genommen werden, um das Land bei Österreich zu erhalten[308]. Doch sollten diese Reformen in der Art vorgenommen werden, daß kein Verdacht aufkommen könne, die Regierung hätte sich durch den Aufstand einschüchtern lassen. Vor allem legte man darauf Gewicht, daß die Bauern zur Robot wieder zurückkehrten, ehe über ihre Ablösung, Erleichterung oder gänzliche Aufhebung entschieden werde. Das aber war nicht so leicht zu erreichen. Allgemein war unter den Bauern die Meinung verbreitet, daß die Fronpflicht durch die letzten Ereignisse aufgehoben sei. Wie sollten auch sie, die eben siegreich aus dem Kampfe hervorgegangen waren, ihren Nacken unter das Joch der Besiegten beugen? Bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Insurgenten den Untertanen die Aufhebung aller Lasten als Lohn für die Teilnahme an der Revolution in Aussicht gestellt; sollten die Bauern dafür bestraft werden, daß sie für den Kaiser gekämpft, ihm die Provinz erhalten hatten?

Die Provinzialregierung war anderer Ansicht. Vorerst sollten die Untertanen gehorsam die Arbeit auf den herrschaftlichen Äckern wieder aufnehmen, dann erst sollten sie die Begünstigungen genießen, die man ihnen zugedacht hatte. Diese Forderung war vom Standpunkte der Landeskultur gerechtfertigt. Es war höchste Zeit, daß die Dominikalländereien bestellt werden. Aus Mangel an freien Arbeitern konnte dies nur mit Hilfe der Fronbauern geschehen. Da die Mehrzahl der Gutshöfe verödet war -- die Gutsherren und die Beamten waren teils getötet, teils geflüchtet, teils wegen Teilnahme am Aufstande verhaftet -- mußten Vorkehrungen für die Besorgung der politischen und judiziellen Geschäfte getroffen werden. Ein Erlaß des General-Gouverneurs befahl den Kreishauptleuten, in jenen Dominien, auf welchen aus was immer für einer Ursache sich kein Mandatar befinde, einen solchen von Amts wegen provisorisch aufzustellen. Es war dies der erste Schritt zur Errichtung landesfürstlicher erster Instanzen, einer Maßregel, deren Notwendigkeit nach den letzten Ereignissen jedermann einleuchtete[309].

Viele Bauern erschienen in den Kreisämtern mit der Anfrage, ob es wahr sei, daß der Kaiser die Robot aufgehoben habe. Das Gubernium ließ ihnen bedeuten, "dass durch die stattgefundenen Ereignisse sich in ihren Pflichten gegen die Grundherrschaften nichts geändert habe, und dass Entscheidungen bezüglich der Zukunft nur von Sr. Majestät kommen können."[310] So groß war das Vertrauen der Bauern zur Regierung, daß ein großer Teil von ihnen auf diese Auskunft hin die Arbeit wieder aufnahm. Nur im Kreise Tarnow weigerten sich viele Gemeinden entschieden, die Robot zu leisten. Wieder war es Jakob Szela, der die Bauern zum Widerstande trieb. Von Tarnow breitete sich die Robotrenitenz bald auch auf jene Kreise aus, in denen die Untertanen schon angefangen hatten, die Schuldigkeiten zu prästieren. Gegen Ende März war die Lage wieder kritisch. Inzwischen war jedoch die Besatzung Westgaliziens verstärkt und die Stellung der Regierung befestigt worden. Das Gubernium beschloß daher, den Untertanen vorderhand keine Konzessionen zu machen oder in Aussicht zu stellen, weil dies als Belohnung für die verübten Gewalttaten erscheinen könnte. Wo die Untertanen den gütlichen Ermahnungen der Beamten keine Folge leisten würden, sollten sie durch Militärexekutionen zur Wiederaufnahme der Arbeit gezwungen werden[311].

Während das Gubernium sich abmühte, den alten Stand der Dinge wiederherzustellen, wurden in Wien Maßregeln von größter Tragweite in Erwägung gezogen. Unter dem frischen Eindrucke der galizischen Ereignisse hatte der Kaiser am 9. März den Vorschlag der Hofkanzlei, den Gutsherren das Jurisdiktionsrecht, das sie durch ihre Empörung verwirkt hätten, abzunehmen und landesfürstliche erste Instanzen zu errichten, im Prinzipe genehmigt und den Auftrag erteilt, einen genau ausgearbeiteten Entwurf für die neue Verwaltungs- und Gerichtsorganisation vorzulegen. Gleichzeitig wurden in der Hofkanzlei Beratungen über die Regelung der Robotverhältnisse gepflogen; radikale Vorschläge wurden gemacht, die Güter der Insurgenten zu konfiszieren, den Untertanen die Robot gänzlich nachzusehen und ihnen unentgeltlich das Eigentum ihrer Gründe zu verleihen. Bald jedoch gewannen kühlere Überlegungen die Oberhand. Die Aufhebung der Untertansschuldigkeiten in Galizien mußte auch die Agrarverfassung der westlichen Provinzen erschüttern und das wollten die maßgebenden Kreise, die mit den Gutsherren in inniger Fühlung standen, vermeiden. Man kam daher von der beabsichtigten Aufhebung der Naturalfrone ab. Doch gab man deshalb den Plan, die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse zu regeln, nicht auf[312].

Bereits am 2. März war der Hofrat bei der vereinigten Hofkanzlei Wenzeslaus Ritter von *Zaleski* nach Galizien mit dem Auftrage entsendet worden, Vorschläge zur dauernden Beruhigung des Landes zu erstatten. Zaleski trug auf die sofortige Abstellung der Aushilfstage und der weiten Fuhren, sowie auf Herabsetzung der Inmannsfrone auf die Hälfte an[313]. Die Hofkanzlei legte diese Anträge dem Kaiser vor, zugleich aber ersuchte sie "um Genehmigung des Princips der Umgestaltung der Naturalfrone in eine Geldleistung an den Staat gegen die Verpflichtung desselben zur Entschädigung der Dominien und mit dem Vorbehalte festgesetzter, entgeltlicher Arbeitsleistungen von Seite der Unterthanen an die Dominien nach Preisen, welche die Kreisämter zu bestimmen hätten"[314]. So wichtige und einschneidende Maßregeln wollte der Kaiser nicht ohne Befragung der Landesbehörden treffen. Er gab daher den Befehl, über die von der Hofkanzlei vorgeschlagene Modalität der Robotablösung und über die Frage der Verleihung des Nutzungseigentums an die Untertanen sofort mit dem Gubernium Verhandlungen einzuleiten. Die Herabsetzung der Inmannsfrone wurde verworfen, dagegen die Vorschläge, betreffend die Aufhebung der weiten Fuhren und der Aushilfstage, gebilligt und durch Patent vom 13. April kundgemacht. Dasselbe Patent bestimmte auch, daß Untertanen, die sich durch eine Forderung ihrer Herrschaft beschwert glauben, sich mit ihrer Beschwerde unmittelbar an das Kreisamt wenden können, ohne, wie es der § 8 des Patentes vom 1. September 1781 verlangte, die Klage vorerst bei der Grundobrigkeit vorbringen zu müssen, eine Bestimmung, die auf Veranlassung des Erzherzog-Generalgouverneurs aufgenommen worden war[315].

Brachte das Patent vom 13. April den Bauern nicht das, was sie erwartet hatten, nämlich die vollständige Beseitigung der Frondienste, so enthielt es doch einige unzweifelhaft wirkungsvolle Begünstigungen. Die Untertanen in Ostgalizien waren auch vollkommen befriedigt. Weniger die in Westgalizien. Aber auch hier wurde, besonders unter dem Eindrucke der Zwangsmaßregeln der Regierung, die Arbeit wieder aufgenommen[316].