Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts

Part 8

Chapter 83,268 wordsPublic domain

Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende Beamten- und Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten (in den meisten Fällen im Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede, der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um Privatkundschaft handelt. Anders steht es dagegen mit den Geschäftskunden. Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in Betracht kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen im alten Sinne des Wortes[29], Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen, ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär. Bei den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe Zahl derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug des Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten, sei es, dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder der Selbstabzug bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt von den wenigen Cafés und Hôtels, welche Weissbier führen. Trotz der oft geringfügigen Entnahme von Bier halten sich diese Geschäftskunden in den meisten Fällen nicht zur Barzahlung verpflichtet, sondern verlangen, dass der Bierverleger in gewissen Zwischenräumen sie besucht, um das Geld selbst abzuholen, wobei er natürlich eine nicht zu geringe Zeche machen soll. Die Kolonial- und Grünkramhandlungen pflegen sofort zu bezahlen. Die letzteren waren früher Abnehmer oft _grosser Quantitäten_ Braunbieres, welches die ärmeren Volksklassen aus den Grünkramkellern holten, heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen und Konsumvereinen für Angestellte bildet die monatweise Abrechnung die Regel; sie verlangen häufig einen sehr grossen Rabatt, zeigen sich aber sehr koulant in Bezug auf den Ersatz von Flaschen, welche in der Fabrik abhanden kommen oder zerbrochen werden. Mit einem gewissen Risiko ist die Lieferung an kleinere Fabriken verbunden, in denen der Verkauf des Bieres meist in der Hand eines dazu bestimmten Arbeiters liegt. Oft bezahlt dieser Arbeiter bei der wöchentlich erfolgenden Abrechnung nicht die ganze Summe, behauptet, er hätte selbst kreditieren müssen, oder er verlässt die Arbeit; es wird ein neuer Bierverkäufer gewählt und dem Bierverleger liegt ob, sich mit dem früheren Abnehmer, der oft »unbekannt verzogen« ist, auseinandersetzen etc. Dazu treten die bedeutenden Flaschenverluste, welche dadurch verursacht werden, dass die Arbeiter häufig die Bierflaschen zum Kaffee und Schnapsholen verwenden, sie auch mit in ihre Wohnung nehmen, wo sie im Haushalt in Gebrauch genommen werden. Diese Missstände bewirken, dass den Bierverlegern an der Lieferung für solche kleineren Fabriken meist wenig liegt und vielfach beziehen diese deshalb auch ihr Bier von dem in der Nähe wohnenden Gastwirt, bei dem sie zu verkehren gewohnt sind; die Lieferung und Kontrolle seitens des Lieferanten regelt sich hier viel leichter, auch können Nachbestellungen z. B. an heissen Tagen eher ausgeführt werden.

Die Kunden auf _Grätzer Bier_ setzen sich zusammen aus: Hôteliers, Restaurateuren, Cafétiers und Gastwirten. Der Selbstabzug des Grätzer Bieres ist bei den Gastwirten noch weniger verbreitet, als der des Weissbieres; diejenigen Gastwirte, welche es führen, beziehen es deshalb stets vom Bierverleger in Flaschen. Doch ist der Absatz an die Gastwirte nur gering. Mehr schon wird das Grätzer Bier in den Restaurants und Hôtels genossen; der Hauptabsatz aber entfällt auf die Berliner Nachtcafés, welche den Treffpunkt für die Halbwelt abgeben. Ueber die Gewohnheit der Cafétiers von möglichst vielen Lieferanten zu beziehen, selten bar zu bezahlen, dagegen sehr oft die Kontrahierung einer grossen Zeche zu verlangen, ehe sie die Rechnung begleichen, wird in Bierverlegerkreisen sehr geklagt. Ebenso wie in diesen Cafés wird auch in den Kneipen mit Damenbedienung Grätzer Bier konsumiert, in manchen Fällen wird an solche Kneipen und Cafés auch Weissbier geliefert. Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die Konditoreien für den Absatz von Weiss- und Grätzer Bier in manchen Fällen in Betracht kommen, bei ihnen sind die gerügten Zahlungsverhältnisse der Cafébesitzer jedoch nicht Regel.

Einnahmen und Ausgaben im Bierverlage.

A. Einnahmen.

_Die Absatzpreise der Biere_. Die Preise sind verschieden, je nachdem es sich um Privat- oder Geschäftskunden handelt. So lange die Brauereien den Flaschenbiervertrieb nicht hatten, waren die Preise vom Standpunkt der Bierverleger aus als sehr angemessene zu bezeichnen. Die Konkurrenz der Berufsgenossen war nicht allzu drückend, und da der Markt so gross war, dass alle genügend Absatz fanden, so hielten sie sich auf einer gewissen herkömmlichen Höhe, von der nicht abgewichen wurde. Zum Teil sind diese Verhältnisse noch in dem Handel mit bayrischem Bier, soweit es sich um den Absatz an Privatkundschaft handelt, dieselben geblieben. Wenn es den Brauereien gelungen ist, fast den gesamten Flaschenbierhandel in Lagerbier in ihre Hände zu bekommen, so haben sie dieses Resultat, soweit es sich um den Absatz an Privatkunden handelt, nicht durch Preisdrückerei erzielt. Die Bierverleger gaben an Privatkunden 32 Flaschen Lagerbier für 3 M. und mehr boten die Brauereien auch nicht. Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken, Kantinen etc. zu Tage trat. So berichtet eine Brauerei auf eine von mir gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen von 3/8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig, dass andere Brauereien 42-50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M. lieferten. Nun stellt sich der Preis eines Hektoliters Lagerbier in Berlin auf durchschnittlich 16 M. Gäben die Bierverleger 40 (3/8 Ltr.) Flaschen für 3 M., so blieben ihnen bei dieser Lieferung 68 Pf. Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt. Dabei zu bestehen, ist dem Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf. Verlor er also auf der einen Seite die frühere Privatkundschaft auf bayrisches Bier, weil das Publikum den Brauereien mehr Vertrauen entgegenbrachte, so büsste er auf der anderen Seite seine Geschäftskundschaft ein, weil er in Bezug auf Rabattbewilligung nicht konkurrieren konnte. Aber der Verlust der Kundschaft auf bayrisches Bier war nicht die einzige Folge des Eintretens der Lagerbierbrauereien in den Konkurrenzkampf. Denn dieser Verlust führte im Zusammenhang mit der Uebernahme des Flaschenbiervertriebs seitens einzelner Weissbierbrauereien dazu, dass jeder Bierverleger ihn durch erhöhten Absatz von Weissbier auszugleichen versuchte, und die Folge war ein rapides Sinken der Preise. Abgesehen von dem einfachen Weissbier, das nur noch wenig abgesetzt und zum Preise von 40 (1 Ltr.) Flaschen für 3 M. abgegeben wird, unterscheidet man bei dem Weissbier zwei Sorten: Weissbier mit -- und Weissbier ohne Wasserzusatz. Noch gegen Ende der achtziger Jahre waren die Preise für Weissbier folgende:

I. Qualität Privatkunden 26 Fl. für 3 M. Geschäftskunden 30 " " 3 " II. " Privatkunden 32 " " 3 " Geschäftskunden 40 " " 3 "

Heute sind die Preise im Durchschnitt folgende:

I. Qualität Privatkunden 30 Fl. für 3 M. Geschäftskunden 36-42 " " 3 " II. " Privatkunden 36 " " 3 " Geschäftskunden 45-58 " " 3 "

Zur Berechnung der Rentabilität des Weissbierhandels muss man wissen, dass eine halbe Tonne etwa 60-70 Ltr. enthält und durchschnittlich 6 M. kostet. Bei dem heutigen Flascheninhalt ergiebt eine halbe Tonne etwa 160 Flaschen ohne, und 200 Flaschen mit Wasserzusatz. Nehmen wir ferner an, ein Bierverleger hätte je zur Hälfte Privatkunden und zur Hälfte Geschäftskunden, so würde also sein Bruttogewinn an einer halben Tonne Weissbier sich folgendermassen berechnen:

früher jetzt I. Qualität 11,00 M. pro ½ t 8,00 M. II. " 10,50 " " " " 7,50 "

Also auch hier ist der Verdienst sehr gesunken, obwohl die Annahme, dass der Absatz sich je zur Hälfte auf Privat- und Geschäftskunden verteilte, noch zu günstig gegriffen ist; der Anteil der Geschäftskundschaft ist wahrscheinlich ein weit beträchtlicherer und infolgedessen verringert sich auch der Bruttogewinn. Auch beim Absatz von Grätzer Bier ist der Verdienst gegen früher gesunken. Der Preis des Grätzer Bieres stellte sich früher auf 16 M. pro hl. Die Bierverleger lieferten ihren Privatkunden 25 Flaschen für 3 M., ihren Geschäftskunden 100 Flaschen für 11 M. Später fiel der Preis für 100 Flaschen Grätzer Bier für die Geschäftskunden erst auf 10 M. dann fast allgemein auf 9 M. einige Bierverleger lieferten dann sogar 100 Flaschen für 8 M. Im Jahre 1899 schlossen sich nun die in Grätz vereinigten Brauereien zu einem Verbande zusammen und setzten, da sie angeblich bei einem Preis von 16 M. pro hl Bier nicht mehr bestehen konnten, den Preis auf 18 M. pro hl fest. Infolgedessen beschloss der Verein Berliner Bierverleger seinerseits, mit den Generalvertretern der Brauereien in Grätz ein Abkommen dahin zu treffen, dass sich die Vertreter der Grätzer Brauereien verpflichteten, an keinen Bierverleger fernerhin Bier zu liefern, welcher nicht durch Namensunterschrift erklären würde, für 100 Flaschen Grätzer Bier mindestens 10 M. zu verlangen. Die Konventionalstrafe wurde für jede zur Anzeige kommende und nachzuweisende Uebertretung auf 50 M. festgesetzt. Der grösste Teil der Mitglieder des Vereins unterschrieb sofort, die übrigen wurden ebenso wie die Nichtmitglieder dazu gezwungen, da keiner der Vertreter ihnen weiterhin Bier lieferte. War durch die erwähnten Preisreduktionen der Bruttogewinn pro hl allmählich von 13,30 auf 5,30-8,00 M. gefallen, so beträgt derselbe jetzt trotz der erfolgten Preiserhöhung der Brauereien im Minimum (d. h. wenn wie vorher nur die Rabattsätze für Geschäftskunden berücksichtigt werden) 8,60 M. pro hl, d. h. ca. 50 pCt. Im allgemeinen wird sich aber hier durch die Lieferung an Privatleute, denen das Grätzer Bier wohl manchmal ärztlich verordnet wird, der Bruttogewinn erhöhen.

B. Ausgaben.

1. _Flaschenverluste_. Abgesehen von den Ausgaben für das Bier selbst, deren Höhe aus den Betrachtungen über den Brutto- und Nettogewinn im Bierverlag zu ersehen ist, spielen die Flaschenverluste mit die grösste Rolle bei den Ausgaben. Dieselben entstehen auf verschiedene Weise. Einesteils werden beim Füllen des Bieres auf Flaschen, beim Reinigen und beim Transport, manchmal vielleicht mit Mutwillen, Flaschen zerbrochen. Anderenteils erhält der Bierverleger von seinen Kunden oft nicht die gelieferte Anzahl zurück, sei es, dass sie in der Haushaltung in Gebrauch genommen und zu anderen Zwecken benutzt oder beim Kunden zerschlagen sind, sei es, dass ein Konkurrent, falls der betr. Kunde von mehreren Geschäften Bier bezog, sich einen Teil derselben angeeignet hätte. Die an ersterer Stelle genannten Flaschenverluste pflegen gegenüber den letzteren in den Hintergrund zu treten und wenn in den Fachblättern von Flaschenverlusten und Mitteln zu ihrer Abhilfe gesprochen wird, so sind fast stets die Verluste gemeint, welche durch Zurückbehalten der Flaschen seitens der Kunden, und durch absichtliches oder unabsichtliches Vertauschen der Flaschen entstehen. Wenn man die Klagen der Bierverleger über die Grösse der Flaschenverluste hört, so möchte man dieselben für übertrieben halten. Wer jedoch Gelegenheit gehabt hat, die hier beklagten Zustände aus eigener Anschauung kennen zu lernen, der wird der Behauptung zustimmen müssen, dass in Bezug auf den Missbrauch von Bier- (und auch u. a. Mineralwasser-)Flaschen in vielen Kreisen des Publikums eine Laxheit der Ansichten herrscht, welche nicht scharf genug verurteilt werden kann. Die Hausfrauen oder Dienstmädchen machen sich in vielen Fällen gar kein Gewissen daraus, die Bierflaschen zu allen möglichen Zwecken zu gebrauchen, sie holen Spiritus, Oel, Fleckwasser etc. darin, und in der Küche prangen die dem Bierhändler gehörenden Flaschen ganz ungeniert neben anderen Utensilien. Die Arbeiter betrachten es als ihr selbstverständliches Recht, die Bierflaschen zum Einholen von Schnaps oder Kaffee zu gebrauchen. Am tollsten geht es auf den Bauten zu, da wird die Flasche oft, wenn sie ausgetrunken ist, einfach auf den Boden geworfen, ob sie dabei entzwei geht oder nicht, ist ganz gleichgültig, wenn der Kutscher des Bier-Lieferanten am nächsten Tage kommt, so kann er sich die leeren Flaschen aus allen Ecken und Winkeln des Bauplatzes zusammensuchen. Ganz raffiniert verfahren oft diejenigen Familien, welche das Bier selbst abziehen, indem sie solange von den Viktualienhändlern, Gastwirten oder Bierverlegern Bier in Flaschen holen lassen, bis sie diejenige Zahl von Flaschen »erworben« haben, welche zum Abzug nötig ist. Zerbricht später mal eine Flasche, so wird eine dadurch ergänzt, dass zur Abwechselung wieder einmal eine Flasche Bier beim Gastwirt etc. geholt und die leere Flasche zurückbehalten wird. Non olet!

Sind die hierdurch den Bierverlegern zugefügten Flaschenverluste lediglich dem Publikum und seiner skrupellosen Auffassung vom Eigentumsrechte zuzuschreiben, so tragen die Bierverleger an der Vertauschung der Flaschen und etwaigen dadurch entstandenen Verlusten selbst die Schuld. Allerdings werden Vertauschungen in manchen Fällen vielleicht dadurch begünstigt, dass die Flaschen der verschiedenen Lieferanten, welche an _einen_ Kunden liefern, überhaupt keinen Aufdruck tragen und in der Form gleich sind. Diese Vertauschungen, wenn sie auch gewiss unangenehm sind, bergen allerdings noch keine Verluste in sich, vorausgesetzt, dass die Zahl der zurückgegebenen fremden Flaschen ebenso gross ist, wie die der gelieferten eigenen. Oft stimmt dieses Verhältnis allerdings nicht, und es hat den Anschein, als ob die Vertauschung nicht durch Zufall oder Nachlässigkeit des Kunden, sondern durch ganz bestimmte Nebenabsichten des betr. Konkurrenten herbeigeführt sei.

Wie gross die Gesamtheit der Bierflaschenverluste aller derer ist, die ein Flaschenbiergeschäft betreiben, erhellt aus einer Mitteilung der Berliner »Wochenschrift für Brauerei« (Jahrgang 1900, No. 1). Diese teilt mit, dass ein lokaler Brauereiverein (_wahrscheinlich_ der Verband der Berliner Brauereien) in einem bestimmten mehrmonatlichen Zeitraum eine Enquête über den Verlust von Bierflaschen anstellte. Von den abgesetzten Flaschen kamen weniger zurück 3,37 %, beim Austausch kamen weniger zurück 0,48 %, der Flaschenbruch bezifferte sich auf 2,51 %, der Gesamtverlust also im Durchschnitt auf 6,05 %! Der höchste Gesamtverlust betrug 14,23 %, der niedrigste 4,3 %! Der Durchschnittsatz von 3,37 % für nicht zurückgekommene Flaschen wurde von acht Brauereien überschritten. Das Maximum _dieses_ Verlustes lag bei 7,43 %, das Minimum bei 1,38 %. Wenn auch die Verhältnisse in Bezug auf den Flaschenverlust bei den Brauereien nicht überall die gleichen sind, wie bei den Bierverlegern, so können doch die hier angeführten Zahlen vielleicht als Durchschnittsziffern für die Flaschenverluste auch der Bierverleger angesehen werden.

Irgendwelche Maassnahmen sind bisher gegen den Flaschenmissbrauch seitens der Berliner Bierverleger noch nicht getroffen worden. Die Einführung des Flaschenpfandes ist in Berlin auf dieselben Schwierigkeiten gestossen, wie in anderen Städten. Die Brauereien haben jüngst in den gelesensten Zeitungen grosse Erklärungen abgegeben, wonach sie jedem Flaschenmissbrauch gerichtlich entgegentreten würden. Ob diese Erklärungen Erfolg haben werden, ist zweifelhaft, zumal die Gerichte die Verwendung und Füllung von Bierflaschen mit anderen Flüssigkeiten etc. bei erfolgender Anzeige in den seltensten Fällen bestrafen[30]. Gegen die unlautere Konkurrenz von Berufsgenossen (Vertauschen und Fortnehmen von Flaschen) hat die Mehrzahl der zum Verband deutscher Bierhändler gehörenden Vereine bereits das Mittel der Errichtung von Flaschen-Austauschlagern angewandt, und ist z. T. mit _Recht_ energisch vorgegangen gegen diejenigen Bierverleger, welche ihre Beteiligung etwa ablehnten. In Berlin ist ähnliches seitens des Vereins Berliner Bierverleger (der auch nicht zum Verbande gehört) noch nicht geschehen. Allerdings hat der Verein vor kurzer Zeit seinen Vorsitzenden delegiert, in einen vom Bund der Industriellen niedergesetzten Ausschuss einzutreten, welcher speziell die Bekämpfung des Flaschenmissbrauches zur Aufgabe hat, und zu dem u. a. auch Vertreter des Brauerei-Verbandes, des Vereins Berliner Weissbierwirte, des deutschen Gastwirtsverbands, des Berliner Gastwirte-Vereins und des Verbandes deutscher Mineralwasser-Fabrikanten gehören. Irgendwelche positiven Beschlüsse liegen jedoch seitens des Ausschusses, der sich eben erst konstituiert hat, noch nicht vor.

2. _Spesen_. Es ist nötig, näher auf sie einzugehen, da sie oft nicht unbeträchtlich sind. Wenn in Bierverlegerkreisen von Spesen gesprochen wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten gemeint, welche dadurch entstehen, dass die Geschäftskunden der Bierverleger oft in längeren Zwischenräumen bezahlen und die letzteren gezwungen sind, beim Abholen der Rechnungsbeträge grössere Zechen zu machen. Oft besteht ja auch hierbei ein Missverhältnis zwischen dem Verdienst an der gelieferten Ware und dem durch die Zeche gewährten Rabatt, und manche Gastwirte besitzen eine gewisse Virtuosität darin, ihre Lieferanten bei solchen Besuchen durch Vermittelung ihrer Kunden, anreizen zu lassen, recht viel »zum Besten zu geben«. Die raffinierteste Form der Erzwingung eines ausserordentlichen Rabatts von den Lieferanten besteht jedoch in der Veranstaltung der sogenannten »Abendtische«. Man versteht darunter Abendessen mit Weinzwang, zu denen hauptsächlich die Lieferanten eingeladen werden, Fleischer, Bäcker, Liqueur- und Schnapslieferanten, vor allen aber die Brauer und Bierverleger. Die Stammgäste dienen oft nur als Dekoration, sie lassen sich in Bezug auf das Weintrinken vielleicht noch von den Lieferanten freihalten. Gleichmässig werden durch diese Veranstaltungen Brauer und Bierverleger getroffen. Wie tief eingerissen diese Unsitte ist, beweist der Umstand, dass in der hier in Betracht kommenden, »hohen Saison« (Dezember-Januar) bei den Brauereien manchmal das Comptoirpersonal kaum ausreicht, um den Einladungen folgen zu können. Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los, indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des Absatzes an den betr. Kunden richtet. Dem Bierverleger sind diese Verpflichtungen natürlich noch drückender, da seine Lieferungen in den weitaus meisten Fällen viel geringer sind, als diejenigen der Brauereien. Handelt es sich um Kunden, welche Abnehmer grösserer Quantitäten sind, so kann der Bierverleger ohne grosse Skrupel 10-20 Mark ausgeben; als drückend, aber empfindet er die Verpflichtung, wenn eine solche Einladung beispielsweise von einem Kunden kommt, der vielleicht alle 2-3 Wochen einmal 100 Flaschen Grätzer Bier von ihm bezieht! Dazu kommt, dass viele Gastwirte und Cafétiers sich an der Veranstaltung _eines_ Abendtisches im Winter nicht genügen lassen, sondern ihre Lieferanten mehrmals um sich versammeln, sei es zum Wurstessen, zum Frühschoppen mit Musik, zur Geburtstagsfeier des Inhabers (die oft zweimal im Jahre stattfindet) etc. Ebenso wie die Brauereien, kaufen sich in solchen Fällen auch die Bierverleger manchmal los, indem sie gleichfalls, anstatt zu erscheinen, einige Kästen oder einen Kasten Bier gratis senden. Wenn derartige Einladungen sich allzuhäufig wiederholen und dem Bierverleger klar wird, dass sein Verdienst durch die von ihm verlangten Gegenleistungen fast völlig ausgeglichen wird, so wird er auch wohl in manchen Fällen auf einen solchen Kunden verzichten. In jedem Falle hat ein Bierverleger mit diesen Spesen als einem ansehnlichen Posten in seinem Ausgabenkonto zu rechnen. Welche Anteilnahme die Bierverleger dieser ganzen Frage entgegenbringen, geht daraus hervor, dass in dem ersten Jahrgange (1899) ihres Fachorgans nicht weniger als sechs Einsendungen aus Bierverlegerkreisen über diese Frage sich finden, ohne dass allerdings diskutable Vorschläge darin gemacht worden wären, wie den allseitig erkannten Missständen entgegenzutreten sei.

3. _Andere Ausgaben_. Neben den Flaschenverlusten und Spesen kommen für den Bierverlag als Ausgaben noch in Betracht: die Löhne, die Miete, Reparaturen, die Unterhaltung von Pferd und Wagen, Gewerbesteuer, Beiträge zur Krankenkasse sowie für Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter, schliesslich Anzeigen und Reklame. Wenn diese Ausgaben hier lediglich aufgezählt werden im Gegensatz zu der eingehenden Besprechung der Ausgaben für Flaschen und für Spesen, so geschieht dies deshalb, weil sie einer näheren Erläuterung kaum bedürfen. Ueber die Löhne ist vorher schon gesprochen worden, die Reparaturen beziehen sich beispielsweise auf die Flaschenkästen oder die Holzlager in den Kellereien, ferner etwaige im Keller angewandte Maschinen. Für Anzeigen und Reklame pflegt der Bierverleger in der Regel so wenig wie möglich auszugeben: immerhin muss er Rechnungen mit Firmenaufdruck, oft auch Bestellkarten, ferner Etiquetten, Plakate, Preiskourante u. dergl. führen.

Brutto- und Nettogewinn beim Bierverlag.

Aus der Vergleichung des Bruttogewinns mit den skizzierten Ausgabeposten liesse sich sehr leicht ein Gewinn- und Verlustkonto für einzelne Umsatzhöhen konstruieren. Jedoch sind solche theoretische Konstruktionen immer sehr angreifbar und an ihrer Stelle möge deshalb hier ein praktisches Beispiel gesetzt werden. Es ist der Jahresabschluss eines Bierverlags mit etwa 20000 Mark Umsatz aus dem Jahre 1899.

_Einnahmen:_

Erlös aus 1200 halben Tonnen Weissbier à 12 Mark = 14400 Mark " " 120 hl Grätzer Bier à 27 " = 3240 " " " 32 " Bayrisch " à 27 " = 864 " " " 20 " echtes " à 44 " = 880 " ----------- 19384 Mark

_Ausgaben_.

A. _Bierkonto_.

1200 halbe Tonnen Weissbier à 6 Mark = 7200 Mark 120 hl Grätzer Bier à 16 " = 1920 " 32 " Bayrisch Bier à 20 " = 640 " 20 " echtes Bier à 25 " = 500 " ------------ (inkl. Fracht) 10260 Mark Demnach Bruttogewinn 9124 Mark.

Von diesem Bruttogewinn waren in Abzug zu bringen für: